Kinderrechte

Justizministerin präsentiert Gesetzentwurf für „Kinderrechte“ im Grundgesetz

Nach jahrelanger Diskussion über eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf erarbeitet. Demnach sollen Kinder einen Anspruch auf „Förderung ihrer Grundrechte“ erhalten. Zudem soll eine Pflicht zur Berücksichtigung des Kindeswohls festgeschrieben werden. Ministerin Christine Lambrecht (SPD) hat das entsprechende Papier, das der Süddeutschen Zeitung (SZ) vorliegt, zur Ressortabstimmung an die Bundesregierung überwiesen. Artikel 6 GG soll um einen neuen Absatz 1a erweitert werden mit folgendem Wortlaut:

Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.

Die SZ erklärt dazu euphemistisch:

  • Das Bundesjustizministerium hat einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet. Danach soll ein neuer Absatz 1a in Artikel 6 eingefügt werden.
  • Am Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat soll damit aber möglichst nichts geändert werden.
  • Elternrecht und Elternverantwortung sollen nicht beschränkt werden.

Der neugierige Leser fragt sich: Warum brauchen wir, wenn sich im Grunde nichts ändert, überhaupt Kinderrechte im Grundgesetz? Das Aktionsbündnis DEMO FÜR ALLE bewertet denn den Entwurf völlig anders:

Das übertrifft unsere schlimmsten Befürchtungen. Schon der erste Satz macht klar, daß Aufwachsen und Entwicklung des Kindes innerhalb seiner Familie kein Thema mehr sind, sondern daß die Erziehung des Kindes „in der sozialen Gemeinschaft“ zu erfolgen hat. Das ist ein Paradigmenwechsel hin zu Kollektivismus und Sozialismus.

Entsprechend sollen die „Kinderrechte“ in einem Absatz 1a noch vor das Elternrecht in Absatz 2 platziert werden. Damit würden „Kinderrechte“ eindeutig über das natürliche Recht der Eltern auf die Erziehung der eigenen Kinder gestellt. Wie die meisten Rechtsgutachten belegen, hätte dies konkrete verheerende Folgen:

Das Elternrecht würde verdrängt. Politik und Justiz würden den neuen „Kinderrechten“ regelmäßig Vorrang vor dem Elternrecht gewähren und dabei nach Belieben interpretieren, was das angeblich Beste für das Kind sei. Nicht mehr die Eltern, sondern der Staat würde über die vermeintlichen Kindesinteressen entscheiden. Das im Grundgesetz als Abwehrrecht gegen einen übergriffigen Staat festgeschriebene natürliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder wäre damit faktisch außer Kraft gesetzt!

Dabei besteht überhaupt keine Notwendigkeit, zusätzliche „Kinderrechte“ ins Grundgesetz zu schreiben. Kinder sind bereits Träger aller Grundrechte. Es gibt keine Schutzlücke. Und: Bereits heute muss dem Kindeswohl in allen Gesetzgebungsverfahren Vorrang gewährt werden.

Mehr: demofueralle.blog.

Mehr Rechte für den Staat, weniger für die Eltern?

Mehr Kinderrechte. Das klingt irgendwie gut. Tatsächlich stärken mehr Kinderrechte jedoch die Entmachtung der Eltern. Das ist keine gute Entwicklung. Reinhard Müller kommentiert das Bestreben treffend für die FAZ:

Die altehrwürdige aktuelle Fassung des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie, also mit Kindern, unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind demnach „das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“, über deren Betätigung die staatliche Gemeinschaft „wacht“. Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten, so fährt die Verfassung fort, „dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen“.

Das heißt also: Die Eltern sind zuständig – und nur im Notfall ist es der Staat. Das kann in einem freiheitlichen Land auch nicht anders sein. Es stimmt bedenklich, wenn vor allem SPD und Grüne, aber auch Menschenrechtsorganisationen den Eindruck erwecken, Deutschland komme seinen internationalen Verpflichtungen nicht nach oder missachte Kinderrechte gar bewusst. Sollte mit einer Grundgesetzänderung letztlich beabsichtigt sein, die Wächterrolle des Staates zu stärken, dann sollte man von ihr absehen. Denn mehr Rechte für den Staat bedeuten weniger Rechte der Eltern.

Siehe dazu auch das Gutachten des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ): GutachtenBACDJ_201910.pdf.

Kinderrechte in die Verfassung?

Das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie hat mit dem Rechtsprofessor Arnd Uhle über die von der großen Koalition geplanten Kinderrechte im Grundgesetz gesprochen und die hier bereits ausgesprochenen Befürchtungen vollumfänglich bestätigt.

Auszüge:

Könnte man sich dann aber nicht auf den Standpunkt stellen, dass derartige Kinderrechte zwar vielleicht überflüssig erscheinen mögen, auf der anderen Seite aber doch zumindest unschädlich sind?

Eine solche Bewertung halte ich für verfehlt. Zwar hängt im Detail selbstredend viel von der konkreten Formulierung derartiger Kinderrechte ab. Gleichwohl zeichnet alle in jüngerer Zeit diskutierten Vorschläge die Tendenz aus, das Verhältnis zwischen Elternverantwortung und staatlichem Wächteramt zu verändern – und zwar zulasten des Elternrechts und zugunsten der staatlichen Einflussnahme. Das liegt daran, dass aufgrund der Architektur des heutigen Art. 6 GG das Elternrecht bislang nur bei einer ernsthaften Beeinträchtigung des Kindeswohls zurückgedrängt werden kann. Hingegen gestattet Art. 6 GG kein staatliches Tätigwerden, um entgegen dem Elternwillen lediglich für die vermeintlich beste Entwicklung des Kindes zu sorgen. Im Falle der Aufnahme ausdrücklicher Kinderrechte in das Grundgesetz besteht die Gefahr, dass sich genau dies ändert. Denn neu positivierte Kinderrechte haben das Potenzial, unter Berufung auf ihren Schutz zukünftig bereits im Vorfeld einer Beeinträchtigung des Kindeswohls – und damit sehr viel früher und häufiger als bislang – staatliche Interventionen zu rechtfertigen. Eine solche Entwicklung würde für das Verhältnis von Elternrecht und staatlichem Wächteramt einen in seiner Bedeutung kaum überschätzbaren Paradigmenwechsel darstellen.

Unterstellt, es käme in der Folge einer Grundgesetzergänzung zu einem Paradigmenwechsel: Wie würde sich dieser aus Ihrer Sicht konkret auswirken?

Ein derartiger Paradigmenwechsel hätte vielfältige Auswirkungen. Die Kette denkbarer Beispiele ist lang. Exemplarisch könnte gestützt auf ein kindliches Recht auf Bildung etwa einer staatlichen Kindergartenpflicht der verfassungsrechtliche Weg gebahnt werden. Eine solche Pflicht könnte unter Umständen auch für Kinder in frühem Lebensalter, gar für Kleinkinder, vorgesehen werden – unabhängig davon, ob die Eltern dies für richtig halten oder nicht. Das zeigt an: Kinderrechte weisen die Tendenz auf, das Elternrecht zulasten des staatlichen Bestimmungsrechts zu schmälern. Bei ihnen gewinnt weniger das einzelne Kind an Rechten, sondern vielmehr der Staat an Bestimmungsmacht.

Mehr: www.i-daf.org.

 

Kinderrechte ins Grundgesetz? Eltern, hört die Signale!

In dem Beitrag „Kinderrechte im Grundgesetz“ habe ich die GroKo-Absicht kommentiert, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Das die Kinderrechte nicht so gut sind, wie sie klingen, meint auch Moritz Breckner in einem Kommentar für das Medienmagazin PRO:

Denn wer bestimmt, was im Interesse der Kinder ist, und was nicht? Die Gruppen, die bei Kleinkindern ein reges Interesse an vielfältiger Sexualkunde vermuten, sind bereits sehr laut und einflussreich. Wer kommt als nächstes? Es gibt auch Gruppen, die behaupten, eine atheistische Erziehung sei im Interesse von Kindern, da Religion schädlich sei.

Wer die gesellschaftliche Deutungshoheit zu sensiblen Themen gewinnt, der wird auch versuchen, die Deutungshoheit darüber zu erlangen, welche Rechte Kinder haben – oder er wird sich zumindest im Diskurs auf die Kinderrechte im Grundgesetz berufen. Es ist zu befürchten, dass diese Rechte eben doch gegen die Eltern durchgesetzt werden. Gut, dass Kinder Menschen sind – denn die Menschenrechte sind bereits in der Verfassung verankert. Gesonderte Kinderrechte braucht es nicht.

Mehr: www.pro-medienmagazin.de.

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