Kinderrechte im Grundgesetz

In der finalen Fassung der Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD steht lapidar auf S. 10: „Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern.“

Kinderrechte im Grundgesetz. Das klingt gut. Die linken Parteien wollten schon länger den direkten, staatlichen Zugriff auf die Kinder erleichtern. Im Jahre 2012 bekannte die SPD-Politikerin Manuela Schwesig, damals Familienministerin, unverblümt im Deutschlandfunk: „Wir müssen die Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Oftmals sind Elternrechte oder andere Rechte höher als die Kinderrechte. Das halte ich für falsch.“ Folglich soll der Staat im Blick auf die Kinder mit größerer Autorität ausgestattet werden als die Eltern. Das kommt nicht ganz überraschend. Frau Schwesig stammt aus Frankfurt an der Oder und wurde sozialistisch erzogen. Heute, also nur 5 Jahre später, stimmen ihr die Eliten der CDU und CSU in diesem Ansinnen zu.

Was ist denn falsch an so einer Verfassungsänderung? Meist werden schnell Fälle von vernachlässigten oder misshandelten Kindern herangezogen, um die Stärkung von Kinderrechten zu begründen. Dabei sind die Rechte von Kindern in solchen Fällen ausreichend geschützt. Behörden können in Verdachtsmomenten bereits heute aktiv werden.

Gewollt wird etwas anderes. Mutti Staat möchte direkt in die Familien hineinregieren und sich das Recht sichern, im Zweifel gegen die Interessen und Überzeugungen der Eltern bestimmen zu können, was für die Kinder gut ist. Auf diese Weise werden die Elternrechte, die durch die Verfassung zugesichert sind, abgemildert. Jenes: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“, wird zugunsten des: „Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“ abgeschwächt. Bei einer Pflichtenkollision, also in jenem Fall, beim dem die Vorstellungen des Staates mit den Absichten der Eltern rivalisieren, können sich die staatlichen Behörden leichter durchsetzen. Derzeit keine unmittelbare Bedrohung. Aber totalitäre Staatsmächte lieben solche Möglichkeiten zurecht.

Ich zitiere aus dem empfehlenswerten Buch Gender von Christoph Raedel (Gender: Von Gender Mainstreaming zur Akzeptanz sexueller Vielfalt, Brunnen, 2017, S. 164–165):

Totalitäre Staaten haben von jeher gewusst, warum sie die Kinder beim Staat besser aufgehoben sahen als in der Familie. Wer Leitbilder wie das Verständnis von Geschlecht und sexueller Vielfalt in der Gesellschaft verankern möchte, der muss möglichst früh bei den Kindern ansetzen. In seiner ersten Stufe verfolgte der Ansatz von GM zunächst das Ziel, Frauen durch eigene Erwerbstätigkeit zu wirtschaftlicher Selbstständigkeit zu führen, was für Mütter nur durch Abgabe der Kinder in eine Betreuungseinrichtung möglich ist.

Die radikalisierte Variante von GM, die bereits Kinder in ihrer „aufgezwungenen Identität“ heterosexueller Zweigeschlechtlichkeit verunsichern will, kann bei der immer stärker ausgebauten Fremdbetreuung der Kinder ansetzen. Denn je mehr Kinder von Anfang an die Kita besuchen, desto mehr Kinder kommen in den Genuss einer staatlichen Sexualerziehung, die nach WHO-Vorgaben „mit der Geburt“ beginnt (vgl. 5.1). Dagegen geraten Familien, in denen die Kinder in den ersten Lebensjahren zu Hause betreut werden, unter den Verdacht, sich den Maßnahmen zur kollektiven „Beglückung“ zu widersetzen und mutmaßlich Horte der Intoleranz zu sein.

Flankiert werden diese Maßnahmen durch Bestrebungen, im Grundgesetz „Kinderrechte“ festzuschreiben. Es scheint, als seien Kinder durch das Grundgesetz in seiner geltenden Fassung nicht hinreichend geschützt. So konkret möchten das Politiker dann aber doch nicht behaupten. Sie sprechen allgemeiner von den besonderen Bedürfnissen von Kindern und der Absicht, mit einer Ergänzung des Grundgesetzes das Bewusstsein der Bevölkerung für die Rechte der Kinder zu stärken. Allerdings wird eine Gruppe (wie die der Kinder) nicht erst dadurch Grundrechtsträger, dass sie im Grundgesetz ausdrücklich erwähnt wird – zumal dies bei den Kindern bereits der Fall ist, nämlich in Art. 6 Abs. 2, wo das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder festgeschrieben ist.

Genau diese explizite Einbindung der Kinderrechte – nämlich ihres Rechts darauf, von ihren Eltern erzogen zu werden – stört die Befürworter von Kinderrechten im Grundgesetz. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundesrates hat in seinem Gutachten zur Sache vorliegender Änderungsentwürfe den Paradigmenwechsel klar identifiziert: „Bislang ist das Wächteramt [des Staates] im Wesentlichen in Bezug zur (grundsätzlich vorrangigen) Eltemverantwortung ausgestaltet. Die vorgeschlagene Neuregelung würde hingegen eine davon losgelöste Verantwortung des Staates für die Schaffung besonderer, kindgerechter Lebensbedingungen festschreiben.“ Und genau dies scheint gewollt, auch wenn z.B. UNICEF die Kodifizie-rung der Kinderrechte – wenig plausibel – mit den Elternrechten zu begründen sucht. Nicht die Fürsorge für Kinder, wohl aber ein seine eigentlichen Anliegen verschleiernder Aktionismus ist entbehrlich. Denn die Pointe des „Menschenwürdeschutzes, den unsere Verfassung verspricht, liegt freilich darin, dass Merkmale nicht zählen. In der Abstraktion von Alter, Geschlecht und Herkunft behauptet der Mensch seine Würde – und mit ihm das Kind“.

VD: AW

 

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10 Kommentare
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Andreas Stettner
6 Jahre zuvor

Leider ist das richtig gesehen!
Die Familie ist eben manchen ein Dorn im Auge.

Johannes
6 Jahre zuvor

Wenn das so in den Sondierungsgesprächen vereinbart wurde, ist das allerdings ein Versprechen, das die möglicherweise künftige Bundesregierung gar nicht aus eigener Kraft halten kann: Für eine Grundgesetzänderung braucht es bekanntermaßen eine Zweidrittelmehrheit, welche nicht einmal eine sogenannte Große Koalition derzeit aufbringen kann.

PeterG
6 Jahre zuvor

Mit Widerständer aus der CDU/CSU wohl auch nicht. Wer will schon gegen Kinderrechte sein!
Aber nach wie vor finde ich die eigentliche Absicht (Schutz des Kindes) lobenswert (wobei man auch das Kind vor dem Staat schützen sollte!). Menschenrechte sind im Grundgesetz verankert. Durch eine Aufnahme der Kinderrecht erklärt man, dass Kinder keine Menschen sind.

gandalf
6 Jahre zuvor

Wie war das noch bei Hubertus Heil: „Wir müssen die Lufthoheit über den Kinderbetten erringen“

6 Jahre zuvor

[…] dem Beitrag „Kinderrechte im Grundgesetz“ habe ich die GroKo-Absicht kommentiert, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu […]

6 Jahre zuvor

[…] ist. Die Erziehung der Kinder würde endlich zu einer gesellschaftlichen Angelegenheit (vgl. auch hier). Daran sollte – bei aller Marx-Folklore dieser Tage – erinnert […]

6 Jahre zuvor

[…] Uhle über die von der großen Koalition geplanten Kinderrechte im Grundgesetz gesprochen und die hier bereits ausgesprochenen Befürchtungen vollumfänglich […]

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