Justizministerin präsentiert Gesetzentwurf für „Kinderrechte“ im Grundgesetz

Nach jahrelanger Diskussion über eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf erarbeitet. Demnach sollen Kinder einen Anspruch auf „Förderung ihrer Grundrechte“ erhalten. Zudem soll eine Pflicht zur Berücksichtigung des Kindeswohls festgeschrieben werden. Ministerin Christine Lambrecht (SPD) hat das entsprechende Papier, das der Süddeutschen Zeitung (SZ) vorliegt, zur Ressortabstimmung an die Bundesregierung überwiesen. Artikel 6 GG soll um einen neuen Absatz 1a erweitert werden mit folgendem Wortlaut:

Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.

Die SZ erklärt dazu euphemistisch:

  • Das Bundesjustizministerium hat einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet. Danach soll ein neuer Absatz 1a in Artikel 6 eingefügt werden.
  • Am Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat soll damit aber möglichst nichts geändert werden.
  • Elternrecht und Elternverantwortung sollen nicht beschränkt werden.

Der neugierige Leser fragt sich: Warum brauchen wir, wenn sich im Grunde nichts ändert, überhaupt Kinderrechte im Grundgesetz? Das Aktionsbündnis DEMO FÜR ALLE bewertet denn den Entwurf völlig anders:

Das übertrifft unsere schlimmsten Befürchtungen. Schon der erste Satz macht klar, daß Aufwachsen und Entwicklung des Kindes innerhalb seiner Familie kein Thema mehr sind, sondern daß die Erziehung des Kindes „in der sozialen Gemeinschaft“ zu erfolgen hat. Das ist ein Paradigmenwechsel hin zu Kollektivismus und Sozialismus.

Entsprechend sollen die „Kinderrechte“ in einem Absatz 1a noch vor das Elternrecht in Absatz 2 platziert werden. Damit würden „Kinderrechte“ eindeutig über das natürliche Recht der Eltern auf die Erziehung der eigenen Kinder gestellt. Wie die meisten Rechtsgutachten belegen, hätte dies konkrete verheerende Folgen:

Das Elternrecht würde verdrängt. Politik und Justiz würden den neuen „Kinderrechten“ regelmäßig Vorrang vor dem Elternrecht gewähren und dabei nach Belieben interpretieren, was das angeblich Beste für das Kind sei. Nicht mehr die Eltern, sondern der Staat würde über die vermeintlichen Kindesinteressen entscheiden. Das im Grundgesetz als Abwehrrecht gegen einen übergriffigen Staat festgeschriebene natürliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder wäre damit faktisch außer Kraft gesetzt!

Dabei besteht überhaupt keine Notwendigkeit, zusätzliche „Kinderrechte“ ins Grundgesetz zu schreiben. Kinder sind bereits Träger aller Grundrechte. Es gibt keine Schutzlücke. Und: Bereits heute muss dem Kindeswohl in allen Gesetzgebungsverfahren Vorrang gewährt werden.

Mehr: demofueralle.blog.

Ähnliche Beiträge:

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

3 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments
WoNe
4 Jahre zuvor

Die sogenannten Kinderrechte waren in den vergangenen zwei Jahrzehnten eines der vielen politischen Lieblingsspielzeuge der Linken. Für mich unvergessen war die dreiste Kampfparole Olaf Scholz‘ von 2002 im Hinblick auf die „Lufthoheit über Kinderbetten“. — Heidnisch geprägte Staaten haben stets starke Tendenzen, den Staat und ihre Führungsfiguren zu vergötzen. Lenker solcher Staaten verlangen ihren Untertanen Dankbarkeit ihnen gegenüber ab. Die Vergötzung von Staat und Politik führt zwingend dazu, dass alle Dankbarkeit des Menschen auf das politische System umgelenkt wird. Der eigentlich richtige Adressat dieser Dankbarkeit – nämlich Gott, unter dessen Autorität jeder Staat und Politiker steht (vgl. 1Tim 6,14-19) – wird dabei bewußt ausgeklammert. Der Staat rückt somit an Gottes Stelle. Siehe z.B. römisches Reich, deutsche Diktaturen, China, Nordkorea… — Wenn Staatslenker langfristig Böses im Schilde führen, dann sichern sie sich frühzeitigst den unwidersprochenen, totalen Zugriff auf die Kinder, denn neue Untertanen müssen rechtzeitigt generiert werden, um diese kontrolliert zu indoktrinieren. Eine Entfremdung zwischen Eltern- und Kindergeneration wird dabei in… Weiterlesen »

4 Jahre zuvor

[…] Christine Lambrecht (SPD) entnehmen, das sie kürzlich dem Domradio gegeben hat (vgl. den Gesetzentwurf von 2019). Vor allem Kinderrechte sollen gestärkt werden. Dass damit den Eltern, die eigentlich für die […]

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner