Eine enge Verquickung von Kirche und Staat ist meist hochproblematisch. Stephan Baier weist darauf hin, dass die Russisch-Orthodoxe Kirche sich neoimperialen Zielen unterordnet und in die aggressive Politik des Kremls integriert ist. Die Ukraine ist zumindest um Religionsfreiheit bemüht, auch wenn das wahrscheinlich in der Praxis recht kompliziert ist und aus der Sicht mancher Gemeinden unbefriedigend läuft.
Zitat:
Anders als in Russland herrscht in der Ukraine ein bunter konfessioneller Pluralismus, wobei der Staat seit seiner Unabhängigkeit 1991 je nach Regierung die eine oder die andere Orthodoxie unterstützte. In der Erklärung des Allukrainischen Rates heißt es dazu: „Seit Beginn ihrer Unabhängigkeit ist die Ukraine weltweit für ihre hohen Standards der Religionsfreiheit bekannt, die auch unter Kriegsrecht gewahrt und respektiert werden.“ Das im August 2024 verabschiedete „Gesetz zum Schutz der Verfassungsordnung im Bereich der Tätigkeit religiöser Organisationen“ habe den Grund, dass sich die russische Orthodoxie „direkt am Krieg gegen die Ukraine beteiligt, offen zur Zerstörung der ukrainischen Souveränität, Kultur und nationalen Identität bekennt, den Einsatz von Massenvernichtungswaffen segnet und die Tötung ukrainischer Zivilisten sowie die illegale Besetzung ukrainischer Gebiete offen unterstützt“.
Die ukrainischen Kirchen und Religionen erinnern daran, dass der russische Patriarch Kyrill von einem „Heiligen Krieg“ sprach und russischen Soldaten, die im Krieg sterben, die „vollständige Vergebung ihrer Sünden“ zusagte. Damit billige er die Tötung von Ukrainern, auch von Christen verschiedener Konfessionen. Die Erklärung des Allukrainischen Rates, dem auch die katholische Kirche des lateinischen wie des byzantinischen Ritus angehört, weist mit Recht darauf hin, dass in den russisch besetzten Gebieten der Ukraine die Aktivitäten der christlichen Konfessionen eingeschränkt oder verboten sind: „Der russische Staat verletzt und missachtet sowohl auf seinem eigenen Territorium als auch in den besetzten ukrainischen Gebieten systematisch alle Grundprinzipien der Religionsfreiheit.“
Der russische Schriftsteller Viktor Jerofejew erinnert daran, dass Russland viele große Schriftsteller hervorgebracht hat, dieses aber oft unter der Obrigkeit zu leiden hatten:
Der russische Staat war oft gnadenlos gegenüber Schriftstellern, angefangen bereits im 18. Jahrhundert, als die russische weltliche Literatur entstand und stärker wurde. Ihr erstes Opfer war Radischtschew, der Autor des Romans «Reise von Petersburg nach Moskau», in dem er die Leibeigenschaft scharf kritisierte und die französische Libertinage jener Zeit befürwortete. Er musste in die Verbannung.
Nach ihm waren noch viele andere Schriftsteller in der Verbannung, einschliesslich Puschkin, Lermontow und Turgenjew. Dostojewski sass gar vier Jahre lang in einem sibirischen Straflager. Einzig dafür, dass er bei einer Versammlung von liberalen Freunden einen Brief des Kritikers Belinski vorgelesen hatte, welcher darin Gogols Buch «Ausgewählte Stellen aus dem Briefwechsel mit Freunden» verriss. Doch damit nicht genug. Zunächst hatte Zar Nikolai I. Dostojewski zum Tode verurteilt.
Der Kampf mit Schriftstellern, Gegnern der Sowjetmacht, begann sofort nach der Revolution. Verhaftet wurde der grossartige Dichter Nikolai Gumiljow wegen Beteiligung an einer Verschwörung gegen das Regime. Er wurde trotz den Bemühungen Gorkis erschossen. Die Sowjetunion unter Stalin wurde zu einer wahren Hölle für Schriftsteller. Wir haben viele Prosaautoren, Dichter, Dramatiker verloren. Die einen wurden zum Schweigen gezwungen, die anderen umgebracht.
Ioann Kurmoyarov, ein orthodoxer Priester, der die russische Invasion der Ukraine auf seinem YouTube Kanal verurteilte, wurde am 31. August 2023 wegen „Verbreitung falscher Informationen über die russischen Streitkräfte“ zu drei Jahren Haft in einem Arbeitslager allgemeinen Regimes verurteilt. Bei diesem Urteil eines Gerichts in St. Petersburg gegen den 55-jährigen Kurmoyarov handelt es sich um die zweite Verurteilung einer Person wegen aus religiösen Gründen vorgebrachten Einwänden gegen den Ukrainekrieg. Im März wurde Mikhail Simonov aus demselben Grund zu sieben Jahren Haft verurteilt.
In mehr als sechzig Videos auf seinem Kanal „Orthodoxe Virtuelle Pfarrer“ argumentierte Ioann Kurmoyarov, dass alle Christen gegen die Invasion sein sollten und beschuldigte die russischen Truppen, Verbrechen zu begehen. In seinem Schlusswort beim Prozess erklärte er: „Nach meiner Meinung kann ein Christ dem Leiden von Menschen, insbesondere von Kindern, nicht gleichgültig zusehen, unabhängig davon, wodurch es verursacht wurde“. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ist noch nicht bekannt, ob der Staatsanwalt, der sieben Jahre Haft für Kurmoyarov gefordert hatte, Berufung gegen das Urteil einlegen wird. Zusätzlich zu der Haftstrafe wurde gegen Kurmoyarov ein Verbot ausgesprochen, zwei Jahre lang etwas ins Internet zu stellen.
Am 31. Mai hatte Kurmoyarov aus der Untersuchungshaft in einem offenen Brief geschrieben: „Ich habe die Militärische Sonderoperation als persönliche Tragödie erlebt, denn auf beiden Seiten des Konflikts stehen einander Menschen desselben Bluts und Glaubens gegenüber, oft Angehörige derselben orthodoxen Kirche“ … „Wie jeder normale Mensch und umso mehr als Christ wollte ich alles in meiner Macht Stehende tun, damit dieser Konflikt so bald wie möglich endet und Friede kommt.“ Ioann Kurmoyarov wurde bereits im Juni 2022 festgenommen und nach dem neuen Artikel 207.3, Teil2, Absätze G und D des Strafgesetzbuchs angeklagt. Diese Gesetzesstelle wurde nach der Invasion eingeführt, um die öffentliche Verbreitung von „Falschinformationen“ über die russischen Streitkräfte „aus selbstsüchtigen Motiven“ und „aus Gründen politischen, ideologischen, rassischen, nationalen oder religiösen Hasses bzw. Feindschaft oder aus Hass oder Feindschaft gegen eine Gruppe der Gesellschaft“ zu bestrafen. Die Höchststrafe dafür beträgt 10 Jahre Haft.
Der Priester befindet sich noch bis zur Rechtskraft seines Urteils in einem Gefängnis in St. Petersburg, wo er bereits seine Untersuchungshaft verbracht hat. Er beklagte, dass ihm dort eine angemessene medizinische Behandlung verweigert wird, und dass er auf ein „vorbeugendes Register von zu Extremismus und Terrorismus neigenden Häftlingen“ gesetzt wurde, obwohl die Anklage gegen ihn nichts mit Extremismus oder Terrorismus im Sinne des russischen Rechts zu tun hatte.
Sein Status als Priester des Moskauer Patriarchats wurde Kurmoyarov bereits am 1. April 2020 wegen eines Konflikts mit der Diözese Novosibirsk entzogen, wo er von 2018 bis 2020 als Lektor des Seminars gewirkt hatte. Die Ursache des Konflikts war seine öffentliche Kritik an der Errichtung der Russischen Hauptkirche der Streitkräfte anlässlich des 75. Jahrestages des Sieges über Nazideutschland.
Seit Ausbruch des Krieges wurden bereits in mehreren Fällen Geldstrafen gegen Personen verhängt, die Kritik am Ukrainekrieg geäußert hatten.
Am 8. August 2023 kam es zu einer Razzia in der Wohnung des Baptistenpastors und ehemalischen Vorsitzenden des russischen Baptistenbundes Yury Kirillovich Sipko, dem dieselben „Vergehen“ zur Last gelegt werden, wie Ioann Kurmoyarov. Man konnte ihn jedoch nicht festnehmen, da er Russland bereits verlassen hatte. Daraufhin wurde er auf die Fahndungsliste des Innenministeriums gesetzt.
Am 29. Juni 2023 wurde der Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen Andrey Kapatsyna, Angehöriger einer Pfingstgemeinde, zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, weil er einen Kampfeinsatz in der Ukraine verweigert hatte. Er hatte gegenüber den Kommandanten erklärt, er könnte gemäß seiner religiösen Überzeugung keine Waffen ergreifen und gegen andere Menschen einsetzen.
Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 8. September 2023, Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA).
Reinhard Flogaus beschreibt in einem Gastbeitrag für die FAZ (27.01.2022, Nr. 301, S. 15), dass die politische, mediale und kirchliche Propaganda in Russland zunehmend religiöse Bilder für die Rechtfertigung des Krieges mit der Ukraine in Anspruch nimmt. Die verwendeten Assoziationen und Sinnbilder sind absurd. Ich befürchte jedoch, dass es Anhänger gibt, die darauf reinfallen.
Einige Beispiele:
Der von Putin gegen den Westen gerichtete Vorwurf des Satanismus war schon im April von dem russischen Ultranationalisten Alexander Dugin zur Rechtfertigung des Krieges in der Ukraine benutzt worden. In einem Artikel bezeichnete Dugin den Krieg in der Ukraine als Auseinandersetzung zwischen „geistigen Wirklichkeiten“. Entweder die Ukraine komme wieder „unter die Herrschaft Christi und seiner unbefleckten Mutter, oder sie wird unter der Herrschaft Satans bleiben“, so Dugin. Mit dem Kampf in der Ukraine habe die große endzeitliche Schlacht zwischen der „Orthodoxen Zivilisation“ und „der Welt des westlichen Antichrists“ begonnen. Auf die Pest der Corona-Pandemie folge nun der zeite apokalyptische Reiter – der Krieg. Nicht Russland brauche die Ukraine, wohl aber Christus.
Fanden Dugins Endzeitphantasien zunächst kein großes Echo, so änderte sich dies nach Putins Anprangerung des angeblichen „Satanismus“ des Westens. Zu den Kriegszielen der Entnazifizierung und Entmilitarisierung der Ukraine kam in der russischen Propaganda nun auch das der „Entsatanisierung“. Als Erster forderte dies das Oberhaupt der Republik Tschetschenien, Ramsan Kadyrow. Aber auch Alexej Pawlow, der stellvertretende Sekretär des Russischen Sicherheitsrates, behauptete, die satanischen Kulte nähmen in der Ukraine überhand und Russland müsse die Ukraine „entsatanisieren“. Schon der Umsturz in der Ukraine 2014 sei ein Werk neuheidnischer Kräfte gewesen. Und Ex-Präsident Dmitrij Medwedjew, der sich seit geraumer Zeit als der radikalste Kremlvertreter zu profilieren sucht, beschimpfte am 4. November, dem russischen „Tag der Einheit des Volkes“, die ukrainische Regierung als einen „Haufen von Wahnsinnigen und Drogensüchtigen“ und erklärte, es sei die Aufgabe Russlands, in der Ukraine den obersten Herrscher der Hölle zu stoppen, egal welchen Namen er trage – „Satan, Luzifer oder Iblis“. Anfang Dezember wurde im russischen Staatsfernsehen allen Ernstes diskutiert, ob Selenskyj selbst der Antichrist sei oder nur einer seiner Dämonen.
Auf dem Territorium der von Russland besetzten Krim werden alle Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Religions- bzw. Glaubensfreiheit massiv eingeschränkt. Das heißt, die in Russland geltenden Gesetze und Einschränkungen werden auch auf der Halbinsel Krim angewandt. Das meldete das Forum 18 am 23. September 2022.
Seit der russischen Invasion im Jahr 2014 kam es demnach wiederholt zu Razzien, religiöse Literatur wurde beschlagnahmt, religiöse Leiter aus dem Ausland, die auf Einladung auf der Krim weilten, wurden ausgewiesen, Mietverträge für Gottesdienststätten einseitig aufgelöst und die Rückgabe von während der Ära der Sowjetunion beschlagnahmten Gottesdienststätten behindert. Mehrere Gottesdienststätten wurden durch die Behörden geschlossen. Es wurden wiederholt Geldstrafen gegen Vertreter verschiedener Religionsgemeinschaft verhängt, die Gottesdienste oder Versammlungen ohne staatliche Erlaubnis geleitet hatten. Einige Muslime und Zeugen Jehovas wurden zu langjährigen Kerkerstrafen verurteilt.
Nach der Besetzung der Krim mussten sich alle Religionsgemeinschaften nach russischem Recht neu registrieren lassen. Von den 1.156 Gemeinschaften, die nach ukrainischem Recht legalen Status hatten, konnten bis zum von den russischen Behörden gesetzten Termin 1. Januar 2016 nur etwa 400 die Registrierung nach russischem Recht erlangen.
Vertreter der Zivilgesellschaft und Mitglieder zahlreicher Religionsgemeinschaft zögern aus Furcht vor möglichen staatlichen Repressionen Russlands, offen über Themen zu sprechen, die als Kritik an der Besetzung der Krim interpretiert werden könnten. Aleksandr Sedov von der nunmehr verbotenen Menschenrechtsgruppe der Krim merkte gegenüber Forum 18 an, dass die von der russischen Besatzungsmacht wegen der Ausübung der Religions- bzw. Glaubensfreiheit verhängten Strafen internationale Menschenrechtsnormen verletzen. Die Menschenrechtsgruppe wurde am 4. Mai 2022 von der russischen Generalstaatsanwaltschaft zur „unerwünschten Organisation“ erklärt. Dadurch macht sich jede Person, die sich vor an den Aktivitäten der Gruppe beteiligt, strafbar und kann sogar zu einer Haftstrafe verurteilt werden.
In seinem Bericht über die Menschenrechtslage in der Ukraine während des Zeitraums 1. August 2020 bis 31. Januar 2021 verurteilte das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen (OHCHR) die unrechtmäßige Anwendung des Rechts der Russischen Föderation in dem besetzten Gebiet. Zu vergleichbaren Menschenrechtsverletzungen kommt es auch in den nur von Russland anerkannten „Volksrepubliken“ Lugansk und Donezk.
Die Strafverfolgungen aufgrund der gesetzlichen Einschränkung von Missionstätigkeit gehen weiter und haben im Februar 2017 erstmals zur Ausweisung eines Ausländers, des indischen Staatsbürgers Victor-Immanuel Mani geführt. Er wurde durch seine erzwungene Ausreise aus Russland von seiner russischen Frau und seinem zwölf Monate alten Kind getrennt. Der protestantische Pastor wurde nach Artikel 5.26, Teil 5 des Verwaltungsgesetzbuchs („Missionstätigkeit durch Ausländer“) deportiert. Mani wurde auch zu einer Geldstrafe von 30.000 Rubel für das „Vergehen“ der Ankündigung religiöser Versammlungen in den sozialen Medien und Weitergabe religiöser Literatur an ein Nichtmitglied seiner Kirche verurteilt. Seine Berufung gegen die Entscheidung wurde verworfen. Er beabsichtigt, diese vor einer höheren Instanz anzufechten, wobei seine Anwälte argumentieren, dass die Anordnung der Abschiebung einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von 2013 widerspricht, wonach die Ausweisung aus dem Heimatland von Familienmitgliedern das Recht auf Respekt vor dem Familienleben verletzen kann.
In mindestens drei Fällen haben Richter die Vernichtung beschlagnahmter religiöser Literatur angeordnet, darunter Bibeln, die Bhagavad Gita und sonstige Texte. Dies geschah, obwohl die Gerichte nicht berechtigt sind, die Vernichtung von Literatur anzuordnen, die nicht zuvor rechtsgültig als extremistisch oder pornografisch eingestuft wurde. Überdies wurden hohe Geldstrafen gegen religiöse Organisationen verhängt, weil sie es verabsäumt hatten, ihren vollständigen offiziellen Namen auf Publikationen, Websites oder an ihren Gebäuden anzubringen.
Die evangelikale christliche Kirche von Nizhny Tagil hat Berufung gegen eine Bestrafung aufgrund dieser Bestimmung eingelegt und ist besonders besorgt über die Anordnung der Vernichtung beschlagnahmter Bibeln.
Am 20. Januar 2017 wurde die Berufung des unabhängigen Baptistenpredigers Donald Ossewaarde gegen eine Geldstrafe von 40.000 Rubel verworfen. Die Strafe war im August 2016 wegen des Abhaltens von Gottesdiensten in seiner Wohnung in Oryol und deren Ankündigung auf den schwarzen Brettern der nahegelegenen Wohnblocks verhängt worden. Am 29. Dezember haben Ossewaardes Anwälte auch eine Berufung beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Diese richtet sich gegen die Änderungen des Religionsgesetzes und des Verwaltungsgesetzbuchs vom Juli 2016. Es ist dies der erste Versuch, diese Gesetzesänderungen als nicht verfassungskonform anzufechten. Seit Einführung der neuen Bestimmungen sind insgesamt 53 Fälle von Strafverfolgung bekannt geworden, davon 41 gegen Einzelpersonen, 12 gegen Organisationen. Betroffen waren bisher unabhängige Protestanten (18 Fälle), Zeugen Jehovas (13), Anhänger der Hare Krishna Bewegung (7), Baptisten (5), Siebenten Tags Adventisten (4), Buddhisten (2) die Neuapostolische Kirche (1), die Ukrainische Reformierte Orthodoxe Kirche (1) und die Heilsarmee (1), sowie ein Dorfältester, der es einer unabhängigen protestantischen Gemeinschaft gestattet hatte, ein Transparent bei einem Dorffest anzubringen.
Mehr als sieben Monate nach der Einführung der neuen Einschränkungen im Juli 2016 herrscht nach wie vor Verwirrung über deren Umsetzung. Uneinheitlichkeit und Verwirrung prägen auch die Entscheidungen über die Einleitung von Strafverfahren.
Quelle: Forum 18, Oslo, Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit (AKREF) der ÖEA
Die neuen Bestimmungen über Missionstätigkeit, die am 20. Juli in Russland in Kraft treten, schränken die Mission deutlich ein. Nachfolgend der bedrückende Meldung von Forum 18 (Oslo), die freundlicherweise vom Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA übersetzt wurde:
Russland: Gesetzesänderung schränkt Weitergabe von Glaubensüberzeugungen und missionarische Aktivitäten massiv ein, neue Bestimmungen über Extremismus
(Bild: Pixabay)
Russlands Präsident Vladimir Putin hat ein Paket von Gesetzesänderungen unterschrieben, darunter auch Bestimmungen über „Missionstätigkeit“, durch die die öffentliche Ausübung der Religionsfreiheit auch in den Medien und Online weiter beschränkt wird. Die in aller Eile eingebrachten Gesetzesänderungen haben zu verbreiteten Protesten geführt, wurden aber am 6. Juli unterschrieben und am 7. Juli Mittag Moskauer Zeit auf der Website des Präsidenten bekannt gegeben. Sie werden am 20. Juli in Kraft treten.
Juristen, die sich für den Schutz der Religions- und Glaubensfreiheiten engagieren, bereiten bereits eine Berufung an den Verfassungsgerichtshof vor, die allerdings erst nach Inkrafttreten des Gesetzes eingebracht werden kann. Gleichzeitig bereiten sie Ratschläge für Einzelpersonen und Religionsgemeinschaften zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes vor. Ein protestantischer Leiter hat jedoch bereits gewarnt, dass „ein guter Christ einige der Bestimmungen nicht einhalten kann“.
Entgegen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen beschränkt die Abänderung des Religionsgesetzes das Recht auf Weitergabe von Glaubensüberzeugungen auf Personen, die über eine Erlaubnis staatlich registrierter religiöser Gruppen bzw. Organisationen verfügen. Dadurch werden Mitglieder von Gemeinschaften, die sich entschlossen haben, ohne staatliche Registrierung zu wirken, wie etwa ein erheblicher Teil der Baptistengemeinden, von ihrem legitimen Recht auf Weitergabe ihrer Glaubensüberzeugungen ausgeschlossen. Die Gesetzesänderungen verbieten auch die informelle Mitteilung religiöser Überzeugungen, z.B. das Beantworten von Fragen oder Stellungnehmen durch Privatpersonen.
Die Gesetzesänderungen schränken auch die Inhalte ein, die weitergegeben werden dürfen, enthalten eine Liste von Orten, an denen dies gestattet ist, sowie ein ausdrückliches Verbot, religiöse Überzeugungen in Wohngebäuden weiterzugeben. Ein angeblich gegen „Terrorismus“ gerichteter Teil der neuen Bestimmungen verbietet die Umwidmung von Wohnraum für religiöse Zwecke.
Für die Verletzung der neuen Bestimmungen sind hohe Geldstrafen von bis zu 50.000 Rubel (700 Euro) für Einzelpersonen und bis zu 1 Million Rubel für Organisationen vorgesehen. Eine Strafe von 50.000 Rubel entspricht etwa sechs landesüblichen Wochenlöhnen. Durch einen anderen Teil des Gesetzespakets werden die Strafen nach Artikel 282.2 des Strafgesetzbuchs für Personen, die des „Extremismus“ für schuldig gesprochen werden, massiv verschärft. Die letzte Verschärfung dieser Strafen erfolgte erst im Februar 2014. Insbesondere Muslime, die die Werke des Theologen Said Mursi lesen, und Zeugen Jehovas wurden in der Vergangenheit häufig aufgrund von Artikel 282.2 zu hohen Strafen verurteilt.
Der Gesetzesentwurf wurde am 29. Juni 2016 vom Oberhaus des Parlaments gebilligt und zur Unterzeichnung an Präsident Putin übermittelt. Er unterzeichnete diesen trotz verbreiteter Proteste, dass durch die Gesetzesänderung die Verfassung und internationale Menschenrechtsstandards verletzt werden.
Mikhail Fedotov, der Vorsitzende des Präsidialrats für Entwicklung der Zivilgesellschaft und Menschenrechte, protestierte am 1. Juli direkt bei Putin, dass die Empfehlungen des Menschenrechtsrats über andere Teile des Gesetzespakets nicht berücksichtigt worden wären und betonte, dass die Änderungen ungerechtfertigte und exzessive Einschränkungen der Gewissensfreiheit von Gläubigen aller Religionen schaffen und das grundlegende Verfassungsprinzip der Nichteinmischung des Staates in die internen Regelungen von Religionsgesellschaften verletzen.
Bis jetzt enthielt das (ursprünglich 1997 verabschiedete) Religionsgesetz keine ausdrücklichen Einschränkungen der Weitergabe von Glaubensüberzeugungen in der Öffentlichkeit, auch wenn es solche Einschränkungen auf regionaler Ebene gab. 2012 trat ein vage formuliertes Gesetz in Kraft, durch das das „Verletzen religiöser Gefühle“ kriminalisiert wird, aufgrund dessen es jedoch kaum zu Strafverfolgungen kam.
Die nunmehrige Gesetzesänderung, durch die die Weitergabe von Glaubensüberzeugungen eingeschränkt wird, fügt dem Religionsgesetz ein vollständig neues Kapitel hinzu. Sie wurde Mitte Juni mit dem umstrittenen Paket von Gesetzesänderungen über die öffentliche Sicherheit und Maßnahmen gegen den Terrorismus zu einem Gesamtpaket kombiniert, in aller Eile beschlossen und unterzeichnet.
Der Inhalt der Gesetzesänderungen, wie etwa das Verbot der Weitergabe von Glaubensüberzeugungen in Wohngebäuden verstößt direkt gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Russlands. Eine Zusammenfassung dieser Verpflichtungen ist in den Richtlinien für die Überprüfung von Gesetzen über Religion der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa bzw. der Venedig Kommission des Europarats unter anderem in englischer und französischer Sprache verfügbar unter http://www.osce.org/odihr/13993. Russland ist Teilnehmerstaat der OSZE und Mitglied der Venedig Kommission.
„Heute ist tatsächlich ein schwarzer Tag auf dem Kalender“ schrieb Rechtsanwalt Vladimir Ryakhovsky vom Slavic Centre for Law and Justice am 7. Juli auf Facebook. „Wir hofften, dass Vladimir Putin das Gesetz am Ende nicht unterschreiben würde. Ein Gesetz, das in direktem Widerspruch zum Missionsbefehl im Evangelium ‚Geht hin und macht zu Jüngern‘ steht und darüber hinaus noch die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger verletzt. Ryakhovsky merkte an, man müsse vorerst nach dem Gesetz leben, bis es abgeändert wird bzw. eine Berufung vor dem Verfassungsgerichtshof eingebracht werden kann. „Finden wir heraus, wie man es umgehen kann und dann werden wir versuchen, eine Abänderung zu erwirken. Geratet nicht in Panik wenn sie euch mit Horrorgeschichten aller Art bedrohen“, erklärte er und kündigte für den 19. Juli ein Seminar zum Umgang mit dem neuen Gesetz an. Der stellvertretende Bischof des Bundes der Pfingstgemeinden Konstantin Bendas brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die Abgeordneten der im September neu zu wählenden Duma das Gesetz abändern werden. Besonders wichtig ist die Abänderung der Bestimmungen über die Verwendung von Privaträumen für Gottesdienste. „Die Weigerung des Staates, protestantischen Gemeinschaften Grundstücke für den Bau von Kirchen zuzuteilen, hat uns gezwungen, als Wohnbauten gewidmete Gebäude zu kaufen oder zu errichten und darin unsere Gottesdienste und karitativen Aktivitäten abzuhalten“, erklärte Bendas. Er betonte, dass Hausgemeinden ein integrierender Bestandteil der protestantischen Gemeinschaft sind und berichtete von der Belästigung einer Gemeinde bereits vor Verabschiedung der neuen Bestimmungen: „Der Polizeibeamte kam in die Wohnung, in der sich eine Gruppe der Pfingstgemeinde jeden Sonntag versammelt. Mit zufriedener Miene sagte er zu den Versammelten: ‚Jetzt, wenn sie das Gesetz verabschieden, werde ich euch alle von hier vertreiben‘. Ich rechne mit dieser Art der vehementen Durchsetzung.“ Bendas erklärte weiters, dass der Bund der Pfingstgemeinden bereits an Empfehlungen zum Umgang mit dem neuen Gesetz arbeitet. „Ich rechne damit, dass es darin auch einen Abschnitt über Forderungen, die ein guter Christ nicht erfüllen kann, geben wird.
Eine Sprecherin des Rats der (nicht registrierten) Baptistengemeinden zeigte sich betroffen über das neue Gesetz. „Wir betrachten es als repressiv für die Gläubigen in unserem Land, denn dieses Gesetz steht im Widerspruch zur Bibel“. Sie kann derzeit die Auswirkungen auf die Aktivitäten der Baptisten noch nicht abschätzen, rechnet jedoch mit Unterdrückung und Verfolgung. Die Baptisten würden sich wie bisher zum Gottesdienst versammeln, was jedoch im Falle eines konsequenten Vollzugs des Gesetzes zu Problemen führen würde. Der Bischof der evangelisch lutherischen Kirche, Konstantin Andreyev, der auch Anwalt beim Slavic Centre for Law and Justice ist, erklärte am 7. Juli, dass sein Telefon heiß lief mit Anrufen mit Fragen zu dem neuen Gesetz. „Wir beginnen uns für den Verfassungsgerichtshof vorzubereiten und arbeiten gleichzeitig Richtlinien und Empfehlungen für die Religionsgemeinschaften aus, wie sie unter dem neuen Gesetz leben können“, erklärte Andreyev.
Einige Glaubensgemeinschaften, darunter Baptisten und verschiedene andere protestantische Gemeinschaften, Zeugen Jehovas und manche muslimische Gruppen, sowie Mitglieder der Hare Krishna Bewegung sind besonders verwundbar, was die Strafverfolgung nach den neuen Bestimmungen betrifft, da die öffentliche Weitergabe ihres Glaubens für sie eine religiöse Verpflichtung bzw. ein entscheidender Teil ihrer Lehre ist.
Der Rat der Baptistengemeinden hat bereits am 4. Juli ein offenes Protestschreiben an Präsident Putin veröffentlicht, in dem er darauf hingewiesen wurde, dass der Gesetzesentwurf, der seither unterzeichnet wurde, die verfassungsmäßigen Rechte der russischen Bürger, ihre religiösen oder sonstigen Überzeugungen frei zu wählen, zu haben und zu verbreiten, verletzt. Dieser Protest und auch die über change.org lancierte Petition des Rechtsanwalts und Mitglieds einer Pfingstgemeinde Igor Yanshin, die bis zum 4. Juli von 37.000 Personen unterzeichnet wurde, blieben erfolglos. „Du fährst mit dem Zug und möchtest mit einem Mitreisenden über Gott sprechen? Vergiss es! Du könntest den Rest deiner Reise auf der nächsten Polizeistation verbringen. Du hast eine E-Mail mit einer Einladung zu einem Gottesdienst an einen Freund geschickt. Warte auf den Besuch der Polizei“, hieß es unter anderem in dem Petitionstext. Eine andere, nicht mit Religionsfreiheit zusammenhängende Petition gegen die in den inzwischen beschlossenen Gesetzesänderungen vorgesehene Überwachung des elektronischen Datenverkehrs wurde bis 8. Juli von fast 370.000 Personen unterzeichnet.
Im neuen Kapitel 24 des Religionsgesetzes heißt es: „Für die Zwecke dieses Bundesgesetzes wird Missionstätigkeit als Aktivität einer religiösen Vereinigung anerkannt, die es zum Ziel hat, Informationen über ihre Glaubensüberzeugungen an Personen zu verbreiten, die keine Teilnehmer (Mitglieder, Anhänger) dieser religiösen Vereinigung sind mit dem Ziel, dass diese Personen Teilnehmer (Mitglieder, Anhänger) werden. Sie wird direkt von den religiösen Vereinigungen oder von durch diese bevollmächtigten Staatsbürgern bzw. juristischen Personen öffentlich, mit Hilfe der Medien, des Internet oder anderer gesetzeskonformer Mittel durchgeführt.“ In seiner Petition auf change.org argumentiert Rechtsanwalt Yanshin, dass jetzt jedes Gespräch über Gott mit einem Ungläubigen Missionstätigkeit ist und der Regulierung unterliegt. Die Definition im neuen Kapitel des Religionsgesetzes scheint die Möglichkeit einer Bestrafung für die Verbreitung atheistischer Ansichten auszuschließen. Allerdings hat die Verbreitung atheistischer Ansichten und Kritik an der russisch orthodoxen Kirche in der Vergangenheit bereits zu Strafverfolgung geführt.
Unklare Rechtslage
Die Weitergabe von Glaubensüberzeugungen in Wohngebäuden ist nicht gestattet „ausgenommen nach den Bestimmungen von Artikel 16, Teil 2“ (des Religionsgesetzes). In Artikel 16, Teil 2 heißt es, dass Gottesdienste und andere religiöse Riten und Zeremonien in Wohngebäuden frei abgehalten werden können, ebenso in Gebäuden, die Eigentum einer religiösen Organisation sind oder von dieser gemietet werden.
„Ich fürchte, dass nicht einmal die Autoren des Gesetzestexts hier durchblicken“, erklärte Rechtsanwalt Yanshin gegenüber Forum 18. Es scheint, dass die Weitergabe von Glaubensüberzeugungen in Form von Hausbesuchen Tür zu Tür aufgrund des neuen Gesetzes verboten ist, aber es ist unklar, inwieweit andere Formen der Weitergabe betroffen sind. Der protestantische Bischof Bendas meinte in diesem Zusammenhang: „Wir folgen der biblischen Praxis der Hausgemeinden. Die Gläubigen kommen nicht nur am Sonntag zum Gottesdienst, sondern versammeln sich während der Woche zu Hauskreisen in den Wohnungen. Dabei werden manchmal auch Außenstehende eingeladen. Ich glaube, dass sich allein in Moskau über Tausend solcher Hausgruppen jede Woche treffen“. Während Gottesdienste in Wohngebäuden erlaubt sind, könnte die Teilnahme von nicht religiösen Personen oder Angehörigen anderer Religionen als „Missionstätigkeit“ ausgelegt werden.
Eine neue Studie über Stalins Gräueltaten untersucht, warum der Diktator in der Sowjetunion ein System des Terrors einrichtete: aus Freude am Foltern und Morden. DIE WELT hat das Buch Verbrannte Erde von Jörg Baberowski vorgestellt.
Nach Baberowski ähnelt Stalins Herrschaftsverständnis dem Ehrenkodex der Mafia: indem er seine engsten Gefolgsleute – Aufsteiger wie Gromyko, Chruschtschow oder Breschnjew, aber auch Orschonikidse und Molotow oder Mikojan – in Verbrechen verstrickt, zwingt er sie, sich ihm bedingungslos auszuliefern; er macht sie zu Komplizen, die schließlich „Gewalt für eine tägliche Ressource politischen Handelns“ halten.
Baberowski attestiert Stalin alle Kriterien eines typischen Psychopathen: Gefühlskälte, Gewissenlosigkeit, ein manipulatives Verhältnis zur Umwelt und die Unfähigkeit, Reue oder Mitgefühl mit anderen Menschen zu empfinden. Es ist diese psychopathische Grundstruktur, die zur Entfesselung destruktiver Kräfte führt und andere Psychopathen und Sadisten an ihn bindet – Gewaltmenschen, „die den Macholkult des Tötens“ öffentlich inszenieren, sich mit den Insignien militärischer Gewalt, mit Militärstiefeln, Uniformen und Pistolenhalftern umgeben und Mitleid ebenso wie Toleranz verachten.
„Niemand“, schreibt Baberowski, „hatte Stalin je ohne Stiefel und Militärmütze gesehen“, und selbst in ökonomischen Fragen habe der Tyrann sich meist nur „terroristische Lösungen vorstellen können“ – etwa beim Bau des Weißmeer-Ostseekanals, der Petersburg mit der Barents See verbindet und Zehntausende von Todesopfern forderte.