Schwangerschaft

Ethik, Medizin

Ein Körper, zwei Personen

Wer Mensch ist, ist es von Anfang an. Das Grundgesetz spricht ausnahmslos jedem Menschen die Menschenwürde zu. Trotzdem gibt es es eine starke Reformbewegung, die Schwangerschaftsabbrüche vollständig entkriminalisieren möchte. Politker der SPD und der Grünen gehen in die Offensive und wollen sogar, dass die Krankenkassen die Kosten für die Abtreibungen übernehmen. 

Einige Intellektuelle haben heute in der FAZ ihren Unmut über diese Entwicklung zum Ausdruck gebracht, denn die Pränatalmedizin erkennt immer deutlicher: „Schwangerschaft bedeutet das weitgehend autonome Heranreifen eines genetisch wie strukturell neuen Menschen im Körper einer Frau“. 

In „Ein Körper, zwei Personen“, schreiben sie (28.11.2024, Nr. 278, S. 8):

Die wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnisfortschritte, welche die Pränatalmedizin in den vergangenen dreißig Jahren (seit der Neufassung der §§ 218 ff. StGB) gemacht hat, lassen sich dahingehend zusammenfassen, dass der Fetus als eigenständiges Wesen immer früher und immer präziser in seiner individuellen genetischen und strukturellen Verfasstheit erkenn- und darstellbar ist. Damit ist eine ganzheitliche (genetisch-körperliche) Analyse des Gesund heitszustands des Feten bei Abschluss der Embryonalperiode (zwölfte Schwangerschaftswoche – SSW) mit einer hohen diagnostischen Genauigkeit möglich.

Der ungeborene Mensch tritt damit für den diagnostizierenden Arzt wie für die Schwangere zunehmend aus dem unscharf ausgeleuchteten Bezirk einer eher abstrakten, allgemein gehaltenen Vagheit heraus in den Fokus einer hellen, klaren Begrifflichkeit und damit Individuation. Aus den Möglichkeiten der Diagnostik haben sich inzwischen auch Möglichkeiten der Therapie entwickelt. Der Fetus kann selbst Patient sein.

Für den behandelnden Arzt ergibt sich daraus die Notwendigkeit, in einem Schwangerschaftskonflikt sowohl die individuelle Lage der Schwangeren zu erfassen und ihr gerecht zu werden als auch die fetale Individuation zu adressieren. Wenn Ärzte zögern, einen Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch der Schwangeren vorzunehmen, dann nicht, weil der Schwangerschaftsabbruch mit Strafe bedroht ist, sondern weil sie sich ihrem Selbstverständnis nach auch für das Wohl des von ihnen in seiner Individualität erfassten Ungeborenen als eines zweiten Patienten verantwortlich fühlen und wissen.

Mehr: zeitung.faz.net.

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Ethik, Recht

Kultur des Todes (22): Apotheker muss Pille danach vertreiben

Der Inhaber einer Apotheke hatte aus Gewissensgründen die Pille danach nicht vorrätig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburgurteilte urteilte nun, dass er die Ausgabe des Arzneimittels nicht verweigern dürfe. 

Pharmazeuten dürfen aus Gewissensgründen die Herausgabe zugelassener Arzneimittel nicht verweigern. Das entschied das Berufsobergericht für Heilberufe am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Die Apothekerkammer hatte ein Verfahren gegen den Apotheker eingeleitet, weil dieser die sogenannte Pille danach nicht herausgeben wollte.

Der Apotheker hatte das Arzneimittel nicht vorrätig, weil er sich eigenen Angaben zufolge nicht an einer Tötung bereits entstandenen Lebens beteiligen wollte, wie das Gericht mitteilte. Der Mann habe die Abgabe des Medikaments deswegen wiederholt verweigert. Als selbstständiger Apotheker müsse er aber dem gesetzlichen Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln genügen, entschied das Berufsobergericht.

Die Pille danach sei ein apothekenpflichtiges Medikament, dessen Abgabe nicht aus Gewissensgründen verweigert werden dürfe, urteilte das Gericht. Inhaber einer öffentlichen Apotheke müssen demzufolge die umfassende Versorgung gewährleisten. Das Urteil hat nach Angaben einer Gerichtssprecherin keine Konsequenzen für den Mann.

Mehr: www.zeit.de.

Ethik, Medizin

„Pille danach“ nun frei

Seit Sonntag gibt es die „Notfallverhütung“ durch die „Pille danach“, rund um die Uhr, ohne Rezept und ohne Altersbeschränkung. Bei „pro familia“ stößt die Freigabe auf großen Zuspruch. Der Verband fordert sogar die Kostenübernahme durch die Kassen, wenn kein Rezept vorliegt. Außerdem will „pro familia“ für Hartz-IV-Empfänger eine allgemeine Kostenübernahme für sämtliche Verhütungsmittel durch den Steuerzahler. Viele Frauenärzte sehen in der Freigabe jedoch keinen Fortschritt. Sie warnen vor ganz neuen Risiken für Mädchen und Frauen (siehe dazu auch den Vortrag von Michael Kiworr).

Die FAZ schreibt:

Die Bundesärztekammer fordert gemeinsam mit den Gynäkologen eine genaue Untersuchung der verschiedenen Entwicklungen in den nächsten fünf Jahren. Insbesondere solle beobachtet werden, ob die Zahl der Abtreibungen bei Teenagern steigt und inwieweit sich Nebenwirkungen und Beschwerden bei Mehrfachnutzung der „Pille danach“ einstellen, worüber es bislang keine gesicherten Erkenntnisse gibt. Noch hat die Politik auf die Forderung der Ärzte nicht reagiert.

Der große Gewinner der Rezeptfreigabe in Deutschland steht unterdessen längst fest: Die Firma HRA, die seit Jahren in intensiver Lobbyarbeit in Deutschland, aber auch in Straßburg und Brüssel auf die Freigabe hingearbeitet hat, macht aus ihren Geschäftsinteressen kein Geheimnis. Sie antwortet auf die Freigabe vielmehr mit einer neuen Preisoffensive und senkt den Preis für die „Pille danach“ von knapp 36 auf knapp 30 Euro. Die Preissenkung unter die Marke von 30 Euro soll helfen, die Marktführerschaft rasch auszubauen und auf lange Sicht das Monopol zu sichern. Gut möglich, dass sich „Ella“ auch als alltagssprachlicher Begriff durchsetzt und zum Synonym für die „Pille danach“ wird. Da es keine Konkurrenzprodukte anderer Firmen gibt, hat HRA noch viel Zeit, das Markenimage der „Ella“ zu festigen.

Hier mehr: www.faz.net.

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