Das Landgericht Kassel hat den Evolutionsbiologen Prof. Ulrich Kutschera (Kassel) vom Vorwurf freigesprochen, sich in einem Interview 2017 beleidigend und volksverhetzend über Schwule und Lesben geäußert zu haben.
Eine gute Nachricht für diejenigen, denen die Meinungsfreiheit ein hohes Gut ist.
Das Nachrichtenmagazin idea berichtet:
Das Gericht kam am 2. März zu dem Schluss, dass seine Aussagen von der im Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit gedeckt sind. Meinungen dürften auch scharf und verletzend sein. Für viele Menschen schwer erträgliche Aussagen seien nicht gleich strafbar.
Damit hob das Landgericht das vorherige Urteil des Amtsgerichts Kassel vom August 2020 auf. Es hatte den heute 66-jährigen Wissenschaftler wegen beleidigender Äußerungen über Homosexuelle zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden.
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Gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA sagte Kutschera zum Urteil: „Nach so viel negativer Berichterstattung und einer klaren Vorverurteilung war ich über den Freispruch erstaunt.“
Der Richter am Landgericht Kassel habe seine Äußerungen im Rahmen der grundgesetzlich verankerten Meinungsfreiheit verortet: „Leider haben die Mainstream-Medien wieder einseitig berichtet.“ An allen drei Verhandlungstagen vor dem Landgericht habe er dargelegt, dass seine Aussagen im kath.net-Interview zur „Ehe für alle“ sachlich korrekt gewesen seien: „Darüber schweigen die Leitmedien, was ich bedauere.“
Wie unsachlich die Mainstream-Medien berichten, ist gelegentlich schon an den Überschriften abzulesen. Die FAZ titelte: „Freispruch für Professor nach homophoben Äußerungen“.
Mehr: www.idea.de.
Das Urteil ist sicher zu begrüßen, auch wenn Kutscheras Kommentare, falls richtig zitiert, den Geist seiner kalten Evolutionsideologie tragen. Insofern ist Kutschera, der wie alle Biologen mit Lehrauftrag an deutschen Unis die Evolutionstheorie als unumstößliche wissenschaftliche Tatsache verkauft und jegliche Kritik oder wissenschaftlich fundierte Alternativtheorien billigst abkanzelt, anstatt sich wissenschaftlich mit ihnen auseinanderzusetzen (ein Biologe, der die Evolutionstheorie nicht vertritt, hat im Übrigen keine Chance, eine Professur an einer deutschen Uni zu bekommen, es sei denn, er erteilt sich selbst einen Maulkorb), sicher kein Anwalt der Meinungsfreiheit, insbesondere nicht von Forschungs- und Lehrfreiheit. Somit bleibt hier ein sehr bitterer Beigeschmack!
[…] Wie unsachlich die Mainstream-Medien berichtet, ist gelegentlich schon an den Überschriften abzulesen. Die FAZ titelte: „Freispruch für Professor nach homophoben Äußerungen“.Mehr: https://www.idea.de/spektrum/urteil-evolutionsbiologe-hat-homosexuelle-nicht-beleidigthttps://theoblog.de/ulrich-kutschera-freigesprochen/36332/#comments […]
Schließe mich an, ein guter Tag für die Meinungsreiheit!