Wie lautet die Überschrift zu folgendem Absatz im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD?
Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen. Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus. Zudem werden wir die medizinische Weiterbildung stärken.
Antwort: Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen
Meine Meinung ist: Das menschliche Leben ist von der Empfängnis an zu schützen, weil die Bestimmung des Menschen ist, Gott zu ehren und zu dienen. 1. Die teleologische Natur des Menschen Der Mensch ist kein zweckfreies Wesen, sondern von Natur aus auf ein Ziel – ein telos – hin geschaffen. Dieses Ziel besteht darin, Gott zu erkennen, ihn zu ehren und ihm zu dienen. Diese Bestimmung ist ihm durch seine Natur mitgegeben. Wer also fragt, wofür der Mensch da ist, muss antworten: für den Dienst für Gott. Diese Ausrichtung ist objektiv, sie ist nicht kulturell konstruiert, nicht individuell wählbar, sondern entspricht der inneren Ordnung des menschlichen Wesens. Die natürliche Gesetzmäßigkeit dieser Ordnung ist Grundlage des klassischen Naturrechtsdenkens, wie es auch Edward Feser vertritt. https://edwardfeser.blogspot.com/2019/02/abortion-and-culpability.html 2. Der Mensch hat eine unveränderliche Natur von der Empfängnis an Mit der Empfängnis beginnt das Leben eines menschlichen Wesens, das von Beginn an Träger einer rationalen Natur ist. Diese Natur ist nicht bloß biologisch, sondern… Weiterlesen »
Wehret den Anfängen: wenn die Menschenwürde nicht ab der Zeugung gilt betrifft dies als erstes Kinder mit Handicap. Das könnte dann auch auf nach der Geburt ausgeweitet werden und in 20 Jahren wird dann die Frage gestellt, warum man schwerkranke Rentner so lange durchgefüttert werden müssen bei sinkenden Geburtenraten.. Das Naziregime müsste doch Warnung genug sein.
Meine Meinung ist:
Um zu zeigen, dass der Respekt vor der Menschenwürde die Abtreibung ausschließt, muss man sich die Mühe machen, die naturrechtliche Argumentation darzulegen, die zeigt, dass sie ihrem Wesen nach böse ist.
https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=1984807052328420&id=100023974323280
Dies ist eine Stellungnahme zur aktuellen deutschen Abtreibungsdebatte, formuliert aus der Perspektive von Thomas von Aquin und Alasdair MacIntyre, also aus einer klassisch-tugendethischen, teleologischen Sicht auf Menschenwürde und Gerechtigkeit. Die aktuelle Debatte in Deutschland über die rechtliche und moralische Zulässigkeit von Abtreibung beruht wesentlich auf einem bestimmten modernen Verständnis von Menschenwürde – einem Verständnis, das davon ausgeht, dass jeder Mensch allein aufgrund seines Menschseins eine unverlierbare, unantastbare Würde besitzt. Dieses Konzept wurde nach 1945 bewusst geschaffen, um einen überkonfessionellen Konsens in pluralistischen Gesellschaften zu ermöglichen. Es findet seinen Ausdruck in Artikel 1 des Grundgesetzes und wird von vielen liberalen Juristen als Grundlage der Menschenrechte interpretiert. Aus der Sicht von Thomas von Aquin und in der Fortführung durch Alasdair MacIntyre ist dieses moderne Würdeverständnis jedoch problematisch, weil es abstrakt, entkontextualisiert und moralisch leer ist. Es trennt die Vorstellung von Menschenwürde von jeder konkreten Vorstellung vom Ziel des Menschen und vom moralischen Handeln. Gerade das zeigt sich in der gegenwärtigen Abtreibungsdebatte mit… Weiterlesen »
73 Millionen Abtreibungen pro Jahr!
Laut WHO werden derzeit weltweit pro Jahr 73.000.000 Abtreibungen durchgeführt. Diese erschütternde Tragödie wird jedoch im WHO-Bericht weder bedauert noch kritisch hinterfragt. Im Gegenteil, die Tötung des ungeborenen Kindes wird als Dienstleistung unter dem Begriff ‚Abtreibungsversorgung‘ einsortiert. Sie ist mittlerweile Bestandteil der ‚wesentlichen Gesundheitsleistungen‘. Beklagt wird allerdings der für viele Frauen fehlende Zugang zu sicherer WHO-konformen Abtreibung vor dem Hintergrund der öffentlichen Gesundheit und der Menschenrechte.
Kirche im Abgrund
In Deutschland streben SPD, Grünen und Linken eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts an. Die Evangelische Kirche sieht nach Stellungnahme in den Plänen keinen Sündenfall. Der Vorschlag sei „im Grundsatz zustimmungsfähig“, so die EKD (EKD 18.12.24)
Eine Gabe des Herrn
„Siehe, Kinder sind eine Gabe des Herrn [Geschenk/Erbteil vom Herrn], die Leibesfrucht ist eine Belohnung.“ (Ps127,3
Meine Meinung ist: Deutschland braucht dringend eine biblisch-thomistische Sicht auf den Schutz des ungeborenen Lebens. Der ethische und rechtliche Umgang mit dem Thema Abtreibung offenbart besonders deutlich, wie unterschiedlich das Konzept der Menschenwürde verstanden werden kann. Zwei zentrale Denkansätze stehen sich dabei gegenüber: die thomistische Tradition, wie sie etwa von Alasdair MacIntyre vertreten wird, und das liberale Rechtsdenken, das in Deutschland exemplarisch durch die Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf repräsentiert wird. Beide Zugänge beanspruchen moralische und rechtliche Geltung – doch sie führen zu grundverschiedenen Bewertungen derselben Realität: dem Status des ungeborenen menschlichen Lebens. 1. MacIntyre: Menschenwürde als Wesensmerkmal Für Alasdair MacIntyre, der in der thomistischen Tradition steht, ist Menschenwürde kein äußerlich verliehener Status, sondern ein Ausdruck der inneren Natur des Menschen. Sie beruht auf der Fähigkeit zur Vernunft und zur moralischen Entwicklung – Fähigkeiten, die zwar erst im Laufe des Lebens entfaltet werden, dem Menschen aber von Anfang an als Teil seiner Natur zukommen. Ein Embryo ist für MacIntyre nicht „noch kein… Weiterlesen »
Neusprech. Jesaja 5,20.
Die ganze Diskussion in den letzten Tagen von den meisten Medien ging darum dass es sich bei der Ablehnung der Kandidatin um eine von rechts gelenkt Kampagne handelt. Und was war das dann bei ARD heute beim Sommerinterview? Die gleichen Leute die Kampagne von rechts rufen machen hier selbst eine und weder die ARD noch die Berliner Polizei schreitet ein.Ja es soll gegen die AfD demonstriert werden, aber es muss möglich sein einen Dialog ungehindert ausführen zu können, um sich eine Meinung bilden zu können. Das Niveau, was vielerorts unter demokratischen Grundregeln verstanden wird sinkt immer weiter.
Der Begriff „Versorgungslage“ wirkt im Zusammenhang mit der Tötung von ungeborenen Kindern ziemlich schwammig. Versorgt werden die Frauen. Entsorgt werden die Babys. Man tötet Leben. Juristisch wird dies nicht als Mord eingestuft, da diese Kinder eben noch ungeboren sind. Abtreibung soll laut einigen Parteien straffrei und von der Krankenkasse bezahlt werden. Wo da der bestmögliche Schutz für ungeborenes Leben bleibt, stellt sich mir als Frage.
Intimität wird weitgehend als Bereich der freien Lebensgestaltung angesehen. Der Teil mit dem Nachwuchs und der Verantwortung, der aus dieser Lebensgestaltung entstehen kann und entstehen soll, wird meist übersehen.