Laut TAZ fordert Hamza Piccardo, der Gründer der Union der islamischen Gemeinden in Italien, die zivilrechtliche Anerkennung der Vielehe (Polygamie). Als Begründung führt er die gleichgeschlechtliche Ehe an: „Wenn es hier um Zivilrechte geht, dann ist Polygamie ein Zivilrecht. Muslime sind mit homosexuellen Lebenspartnerschaften nicht einverstanden und trotzdem müssen sie ein System akzeptieren, das sie erlaubt.“
Empörung gibt es in sämtlichen Lagern. Aber wie wird die Argumentation von Hamza Piccardo zurückgewiesen?
Was sind die Argumente gegen eine konsensuelle, also eine einvernehmliche Polygamie? Und könnte Polygamie tatsächlich ein Bürgerrecht werden?
Die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften öffnet zwar die bisherige zivilrechtliche Definition der Ehe. Aber sie öffnet diese Definition nur in einer Hinsicht – in Hinsicht auf das Geschlecht. Deren weitere Bestimmungen behält sie aber bei. Diese lauten: Eine Ehe muss unzertrennlich und dauerhaft, partnerschaftlich und gleichberechtigt, treu und vertrauend sein.
Wenn dies die wesentlichen zivilrechtlichen Kriterien der Ehe sind, dann bedeutet die Öffnung der Definition: Auch gleichgeschlechtliche Paare können diese Bestimmungen erfüllen. Polygamie aber kann genau dies nicht. Sie ist weder partnerschaftlich noch gleichberechtigt noch treu.
Das werden aber viele anders sehen, etwa diejenigen, die in polyamoren Beziehungen leben (vgl. hier).
Hier die Kolumne der TAZ: www.taz.de.