Gesellschaft

Revierkampf unter dem Regenbogen

Wie sehr die LGBTQ+Bewegung zerstritten ist, dokumentiert der Streit um korrekte Regenbogenflagge. Thomas Thiel schreibt in seiner Besprechung des Jahrbuch Sexualitäten 2025 (FAZ, 19.08.2025, Nr. 191, S. 10):

Auch bei der Wahl der Regenbogenflagge ist die Selbstverständlichkeit verloren gegangen. Denn welche soll man nehmen? Neben die sechsstreifige Fahne, die der amerikanische Designer Gilbert Braker 1978 als Banner der Schwulenbewegung entwarf, ist eine bunte Vielfalt von Alternativen getreten. Die Progress Pride Flag, 2018 von Daniel Quasar entworfen, fügt dem Regenbogen einen Keil mit den Farben der Transgender Pride Flag hinzu. Das Auswärtige Amt hisste die Flagge vergangenes Jahr, damals noch unter Annalena Baerbock. Daneben gibt es Flaggen für Bisexuelle, Aromantiker, Sexarbeiter, Genderfluide und andere Minderheiten, die das Original jeweils mit eigenen Motiven und Farbgebungen variieren.

Till Randolf Amelung interpretiert die wundersame Flaggenvermehrung im neuen „Jahrbuch Sexualitäten“ als Symptom der Spaltung innerhalb der LGBTQ-Bewegung, die sich von den ursprünglichen Anliegen der Lesben- und Schwulenbewegung immer weiter entferne. Der Herausgeber des Jahrbuchs, Jan Feddersen, hat schon vor Jahren auf Schwulenfeindlichkeit in der LGBTQ-Szene aufmerksam gemacht. Von Trans- und Queer-Seite wird Homosexuellen verübelt, das binäre Geschlechtsschema zu bestätigen, das man dringend loswerden will, und die körperlichen Aspekte von Geschlecht in Erinnerung zu rufen, die im neuen Konzept der Geschlechtsidentität nicht mehr interessieren. Amelung weist demgegenüber darauf hin, dass man den Geschlechtspartner nicht abstrakt nach der Identität wählt, sondern durchaus auch nach der körperlichen Anziehung. Queeraktivistische Forderungen, das biologische Geschlecht zu verabschieden, nennt er homosexuellenfeindlich.

Monitor: Sieg der Glaubenskrieger?

Mit der Sendung „Gotteskrieger: AfD und radikale Christen“ erreicht das ARD-Magazin MONITOR einen neuen Tiefpunkt im gebührenfinanzierten Nicht-Journalismus. Es geht gar nicht mehr um eine inhaltliche Klärung von Fragen zum Lebensrecht, sondern darum, gegen Menschen zu hetzen, die sich für den Lebensschutz Ungeborener einsetzen. Natürlich werden Lebensschützer dabei pauschal mit christlichen Nationalisten in den USA in Verbindung gebracht. Es geht ihnen gar nicht so sehr um den Schutz der Menschenwürde, sondern um den politischen Umsturz – wird unterstellt.

Franziska Harter von der TAGESPOST hat die Sendung treffend kommentiert

Einen Nachweis für die angebliche Diffamierung und Hetze sucht man in der gesamten Sendung freilich umsonst. Ebenso fehlt jeglicher Hauch einer Bereitschaft zu einer ernsthaften Auseinandersetzung mit den Argumenten der Lebensschützer. Wozu auch, wenn es doch so viel einfacher ist, genau das zu tun, was die Produzenten der Sendung den Gegnern von Brosius-Gersdorf vorwerfen, nämlich faktenfrei Meinung zu machen. Deswegen kommt in der gesamten Sendung auch niemand aus dem Kreis der herbeifantasierten rechts-religiösen Verschwörung zu Wort. Stattdessen suggeriert Monitor durch Bildauswahl und Hintergrundmusik nur allzu platt, dass gläubige Menschen zu mehr als hysterisch-irrationalen Ausfällen und dem Schwenken von Jesus-Fahnen nicht fähig sind. Journalismus, der diesen Namen verdient, sieht anders aus. Aber gebührenfinanzierte Sender stehen ja nicht unter Konkurrenzdruck, da braucht man an journalistische Qualität wohl keine hohen Ansprüche stellen.

Christen wird ja gern Lobbyarbeit vorgeworfen. Was macht eigentlich MONITOR?

Das Magazin präsentiert sich als Sprachrohr von Neil Datta, dessen Kampf gegen den Lebensschutz von der International Planned Parenthood Federation, der Open Society, dem UN-Bevölkerungsfonds und der EU-Kommission finanziert wird. Neil Datta ist Sekretär des Europäischen Parlamentarischen Forums für sexuelle und reproduktive Rechte (EPF). Dieses in Brüssel ansässige Netzwerk von Europaparlamentariern setzt sich für die Verteidigung der sexuellen und reproduktiven Menschenrechte in Europa und der ganzen Welt ein. Ziel ist es, ein europaweites Menschenrecht auf Abtreibung zu schaffen (vgl. hier). 

Datta ist also ein lupenreiner Lobbyist. Das darf er in einer freien Welt auch sein. Er arbeitet allerdings nicht mit fairen Mitteln. Er geht so weit, dass er Lebenschützern vorwirft, zu lügen und mit Faschisten zusammenzuarbeiten. Datta begrüßt es, dass Lebensrechtler als „Hassgruppen“ eingestuft und vor Gerichte gezerrt werden. Das klingt dann so

Aber im Unterschied zu progressiven Organisationen versuchen sie ihre Absichten zu verbergen, indem sie offen darüber lügen, was sie tun und wer sie sind. Sie präsentieren sich der Öffentlichkeit als Menschen mit guten Absichten, aber hinter verschlossenen Türen kooperieren sie mit der extremen Rechten und den Faschisten, mit denen sie die gleichen Ziele teilen. Sie würden das niemals zugeben, aber jetzt, da dies an die Öffentlichkeit gelangt, sind sie gezwungen, mit den Folgen all dessen zu leben.

Gut, dass man sich in einer freien Gesellschaft mit friedlichen Mitteln gegen solchen ideologischen Aktivismus zur Wehr setzen darf!

Das christliche Menschenbild bildet den ethischen Kern

Auch Thomas Söding, katholischer Neutestamentler, hat auf den Beitrag von Friedrich Wilhelm Graf reagiert und eine Form des Naturrechtsdenkens gegen ihn verteidigt (FAZ, 11.08.2025, Nr. 184, S. 11). Er schließt sich der Sichtweise von Ernst-Wolfgang Böckenförde an: „Der Rechtsstaat verleiht die Menschenwürde nicht, sondern garantiert sie. Er hat keine Definitionshoheit über sie, sondern muss sich auf Normen und Werte, auf Überzeugungen und Argumente beziehen, die seine Gesetze begründen und deren Befolgung mit Leben erfüllen.“ 

Auch darin stimme ich ihm zu:

Das „christliche Menschenbild“ ist der ethische Nukleus. Die biblische Anthropologie spannt von der Erschaffung über die Versuchung bis zur Vollendung des Menschen, vom Sündenfall bis zur Vergebung, von den Klageschreien bis zu den Seligpreisungen einen universalen Spannungsbogen, der jeden Rassismus, jeden Nationalismus, jeden Darwinismus in die Schranken weist. Es ist eine uralte Tradition, das Menschsein nicht an Eigenschaften festzumachen, nicht an Intelligenz, Status, Geschlecht oder Religion, sondern am Menschsein selbst, theologisch: an der Bejahung durch Gott, der Leben schenkt und erhält.

Diese Glaubensüberzeugung muss in den Kirchen – durch Theologie – immer wieder bedacht und vermittelt werden; die Gesellschaft hat darauf einen Anspruch, die Politik profitiert davon. Wenn dies geschieht, sind die Kirchen ein konstruktiver Faktor im Aufbau des politischen Gemeinwesens. Deshalb liegt es im Eigeninteresse des demokratischen Rechtsstaates, Religionsfreiheit zu garantieren – nicht nur den Kirchen. Die Option für die Armen, die Solidarität mit den Leidenden, die Hoffnung für die Toten sind nicht exklusiv, aber positiv christliche Orientierung, die sozialethische Kraft entwickelt und dadurch auch das Recht beeinflusst, vom Recht auf Leben bis zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums.

In derselben Konsequenz kann es aber auch Abgeordneten nicht verwehrt werden, sich bei parlamentarischen Abstimmungen in Gewissensfragen auf das zu beziehen, was ihnen ihr Glaube sagt. Der Schutz des ungeborenen Lebens war, ist und bleibt der empfindlichste Punkt, an dem der Staat seine Aufgabe zu erfüllen hat, die Menschenwürde zu schützen und Rechtsfrieden zu garantieren.

Das Grundgesetz ist nicht gottgegeben, sondern „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ vom Souverän erlassen, dem „Deutschen Volk“. Diese Verantwortung zu deuten, ist die Aufgabe der Rechtswissenschaften, ihr zu entsprechen, die der Legislative wie der Exekutive, sie zu sichern, die der Rechtsprechung. Die Aufgabe der Theologie ist es nicht, sich aus dem öffentlichen Diskurs der Politik und der Jurisprudenz zurückzuziehen, sondern nachzuweisen, dass und wie die Kirchen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fördern, die Menschenwürde verteidigen, die Menschenrechte begründen, der Gerechtigkeit dienen und gleichzeitig helfen, die Versuchung der Überhöhung politischer Macht zu bestehen.

Die aktuelle Debatte um das „Naturrecht“

Nach Auffassung des sogenannten Rechtspositivismus gilt als Recht allein das, was der Gesetzgeber als solches verabschiedet hat. Eine Beurteilung des Rechts an moralischen Maßstäben verbietet sich in rechtspositivistischen Gesellschaften, weil es keine einheitlichen Moralvorstellungen gibt. Kurz: Jegliches Recht ist von Menschen gemacht.

In Abgrenzung zu diesem Rechtspositivismus vertritt das Naturrecht, dass Recht und Moral nicht so einfach voneinander getrennt werden können. Etwas ist Recht oder Unrecht, weil es uns mit der Natur gegeben ist. Die Natur lehrt demnach gewisse Dinge. Zum Beispiel lehrt sie uns (oder – reformatorischer gesprochen: Gott lehrt durch seine Schöpfung), dass Menschen sterblich sind. Oder Eltern die Kinder wegzunehmen, ohne das es dafür schwerwiegende Gründe gibt, ist Unrecht – egal was das positive Recht dazu sagt. Alle vom Menschen gemachten Gesetze müssen an der Moral gemessen werden. Nur Gesetze, die diesen moralischen Ansprüchen genügen, können den Anspruch erheben, befolgt zu werden. So waren viele Gesetze der Nationalsozialisten – etwa die Rassengesetze – objektives Unrecht.

Der Philosoph Robert Spaemann (1927–2018) hat einmal gesagt („Warum gibt es kein Recht ohne Naturrecht?“, in: Hanns-Gregor Nissing (Hg.), Naturrecht und Kirche im säkularen Staat, 2016, S. 27–34, hier S. 27, ich habe das alles schon mal hier dargelegt):

Nach den grauenhaften Tyranneien des 20. Jahrhunderts ist der Rechtspositivismus eigentlich kaum zu retten. Er ist eine Schönwettertheorie. Er entzieht der Verurteilung von Staatsverbrechen jede objektive Grundlage. Wenn der Wille des Gesetzgebers an keinen ihm vorgegeben Maßstab des Richtigen und des Falschen, des Guten und des Schlechten gebunden ist, und wenn die Verkündigung im Gesetzblatt eines Staates die höchste Legitimation der Gesetze ist, dann kann es keine Rechtfertigung geben, die den Bürger auf irgend eine Weise im Gewissen binden kann.

Trotz dieses offensichtlichen Problems (und der dramatischen Entwicklungen im Dritten Reich) hat sich in Deutschland der Rechtspositivismus durchgesetzt. Professor Dr. Klaus Ferdinand Gärditz (Friedrich-Wilhelms Universität Bonn) erklärte zum Beispiel kürzlich in „Für den Stammtisch ungeeignet“ (FAZ, 31.07.2025, Nr. 175, S. 6) anlässlich der Auseinandersetzung um Frauke Brosius-Gersdorf:

Die große Leistung positiver Grundrechte besteht nicht darin, angeborene Rechte zu garantieren. Anachronistisches Naturrechtsdenken spielt im gegenwärtigen Staatsrecht aus gutem Grund keine Rolle mehr. Grundrechte ordnen nicht die Welt manichäisch in Gutes und Schlechtes. Sie verteilen vielmehr Argumentationslasten und rationalisieren den politischen Umgang mit allgegenwärtigen Freiheitskonflikten. Grundrechtsdogmatisch gibt es zunächst einmal nichts per se Verbotenes. Was nicht durch verfassungskonforme Regelung verboten ist, bleibt erlaubt. Grundrechte zwingen daher den Staat zur qualifizierten Rechtfertigung, wenn er in Schutzbereiche eingreifen will. Rechtfertigung verlangt wiederum Differenzierung.

Der Theologe Friedrich Wilhelm Graf hat wenige Tage später in „Das Grundgesetz ist nicht von Gott gesetzt“ dem Naturrechtsdenken ebenfalls eine Abfuhr erteilt (FAZ, 04.08.2025, Nr. 178, S. 9): 

Gerade in deutschen Debatten war „Naturrecht“ immer ein konfessionell heftig umstrittener Begriff. Für katholische Moraltheologen spielte er seit dem Neothomismus des späten neunzehnten Jahrhunderts eine zentrale Rolle, wohingegen ihn prominente protestantische Theologen vehement ablehnten. Denn „Natur“ ist mit Blick auf den möglichen normativen Bedeutungsgehalt ein höchst vieldeutiges, vages Konzept. Die Vorstellung, dass aus wie auch immer näher bestimmtem naturalem Sein Sollensforderungen abgeleitet werden können, führt in Debatten über den „naturalistischen Fehlschluss“ (G. E. Moore), in dem das komplexe, opake Verhältnis von Fakten und Normen einseitig durch Vorordnung von Faktizität zu bestimmen versucht wird. Zu den kritisierten Positionen von Frauke Brosius-Gersdorf gehört ihr Rückgriff auf diese Figur logischer Kritik unausweisbarer Vorannahmen bei der Bestimmung des Beginns des Menschenwürdeschutzes.

Graf ergänzt: „Besonders üble Folgen hatten Naturrechtsmuster in der Sexualethik, wurden hier etwa außerehelicher Geschlechtsverkehr oder gleichgeschlechtliche Liebe als ‚widernatürlich‘ und deshalb sittlich verwerflich denunziert.“

Graf hat die Probleme einer rein positivistischen Rechtsauffassung nicht einmal erörtert. Davon abgesehen hat er völlig übersehen, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages das geschütze Recht haben, auf ihr Gewissen zu hören. Politikern, die der Berufung Frauke Brosius-Gersdorf aus Gewissensgründen nicht zustimmen konnten, vorzuwerfen, moralisch überheblich zu agieren, ist geradezu absurd. Stefan Rehder schreibt dazu:

In seinem mit „Das Grundgesetz ist nicht von Gott gesetzt“ überschriebenen Beitrag (FAZ v. 4. August 2025) fährt der emeritierte evangelische Theologieprofessor Friedrich Wilhelm Graf scheinbar schwere Geschütze zur Verteidigung der Potsdamer Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf auf, deren Eignung für einen Richterposten beim Bundesverfassungsgericht von vielen bestritten und von noch mehr anderen in Zweifel gezogen wird.

Eingebettet in einen den Odor professoraler Gelehrsamkeit verströmenden, bei näherer Betrachtung jedoch reichlich hemdsärmeligen und willkürlich zusammengestückelten Abriss des deutschen Naturrechts-Diskurses, reitet Graf eine scharfe Attacke auf die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker. Der Katholikin wirft der Protestant vor, die eigene Partei beschädigt zu haben, was für einen Politiker der Höchststrafe gleichkommt. Damit nicht genug: Graf fragt auch noch, ob Winkelmeier-Becker „einen neuen Kulturkampf zwischen Protestanten und Katholiken provozieren und damit den Koalitionsfrieden gefährden“ wolle. Das ist starker Tobak. Schon deshalb, weil sich Grafs Beitrag selbst als Einladungsschreiben zu einem solchen Kulturkampf lesen lässt.

Tatsächlich überraschen muss jedoch anderes. Und das betrifft Grafs für einen Ethiker erstaunlich unzureichende Einlassungen zum Wahlverfahren, zur demokratischen Legitimation und zur Freiheit des Gewissens. Gemäß Artikel 38, Absatz 1, Satz 2 des Grundgesetzes sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Dass Gott nicht das Grundgesetz geschaffen hat, bedeutet nicht, dass ein Theologe dieses ignorieren darf. Aber genau das tut Graf, wenn er behauptet, die CDU-Abgeordnete Winkelmeier-Becker hätte „demokratische Institutionen wie den Wahlausschuss“ „delegitimiert“ und oberlehrerhaft hinzufügt: „Klar vereinbarte Abmachungen aufzukündigen entspricht jedenfalls nicht den Verlässlichkeitsregeln, deren Einhaltung geboten ist, wenn man in einer Regierungskoalition den pragmatischen Konsens der ethisch verschieden Denkenden zu organisieren hat.“

Kinder zu haben, ist ein großes Geschenk

In der öffentlichen Debatte in Deutschland stehen fast ausschließlich die Gefahren und negativen Aspekte des Elternseins im Mittelpunkt. Dadurch wird die Realität verzerrt und es wird potenziellen Eltern erschwert, sich für Kinder zu entscheiden. Dabei könnte es eine der besten Entscheidungen des Lebens sein, Eltern zu werden. 

Clemens Wergin weist auf eine Schieflage hin: 

Viele Eltern tendieren auch im Privaten dazu, vor allem über die Hindernisse zu reden, die das Kinderhaben mit sich bringt. Vielleicht, weil es uns wie Helden aussehen lässt, wenn wir über all die Widrigkeiten berichten, die wir als Eltern zu überwinden hatten. Vielleicht aber auch, weil wir aus Rücksicht gegenüber Freunden, die sich gegen Kinder entschieden haben oder gegenüber der Kollegin, die seit Jahren vergeblich versucht schwanger zu werden, lieber verheimlichen, was Kinder zu haben eigentlich bedeutet.

In der Regel ist es nämlich die großartigste und erfüllendste Erfahrung unseres Lebens. All den kleinkindlichen Wutausbrüchen und dem pubertären Beleidigtsein zum Trotz. Was uns damals, als es passierte, manchmal den letzten Nerv kostete. Was aber im Nachhinein zu einer mit ironischem Lächeln erzählten Familienanekdote geworden ist. Denn auch das gehört zu den unterschätzen Privilegien des Elternseins: Dass man seine irgendwann erwachsenden Kinder noch stets mit alten Anekdoten (oder auch mit albernen Dad-Jokes) in Verlegenheit bringen kann.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Abtreibungslobby übt Druck auf Lebensschützer aus

In einem von der internationalen Abtreibungslobby finanzierten Bericht werden christliche Lebensschützer als religiöse Extremisten brandmarkt. Die Folgen einer solchen Taktik für die Meinungsfreiheit und das Demokratieverständnis in Europa wären fatal.

Franziska Harter berichtet über den sogennanten „Datta-Bericht“: 

Datta verzeichnet nach eigenen Angaben 270 „rechtsfeindliche und religiös extremistische Akteure in Europa“ und zeichnet „ihren zunehmenden Zugang zu politischer Macht, ihre Professionalisierung, ihre internationale Vernetzung und – in einigen Fällen – ihre Vereinnahmung ganzer Institutionen, politischer Parteien und Staaten“ nach. Deren Ziel? Ein „antifeministischer, gegen die Gleichstellung der Geschlechter gerichteter Pushback“, der Jahrzehnte sozialen Fortschritts zurückdrängen wolle, es vor allem auf die Rücknahme der „sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte“ abgesehen habe und dazu starke Summen aus dem außereuropäischen Raum und zunehmend auch aus Quellen öffentlicher europäischer Finanzierung empfange. 

Was der Datta-Bericht elegant auslässt: Das EPF ist selbst eine Lobby-Organisation, die sich seit Jahren dafür einsetzt, ein europaweites Recht auf Abtreibung zu schaffen und die unter anderem von der „International Planned Parenthood Federation“, der „Open Society Foundation“ und der Europäischen Kommission finanziert wird. Kurz gefasst heißt das: Ein gut vernetzter internationaler Lobbyist, Neil Datta, wirft seinem politischen Gegner vor, ein internationales Netzwerk von Lobbyisten zu bilden. Das könnte man mit einem Schmunzeln als ganz normales Business unter Lobbyisten einordnen. Aber die Sache ist ernster, denn der EPF-Bericht zeichnet das Bild einer dunklen Bedrohung der freien europäischen Gesellschaft durch extremistische Christen. Ein Bild, das sich bei näherem Hinsehen freilich in seine Einzelteile auflöst. Trotzdem oder gerade deswegen lohnt es sich, es unter die Lupe zu nehmen, denn Neil Datta arbeitet mit rhetorischen Kniffen, kontextlosen Infos, Fehlinformationen bis hin zu bewusster Suggestion – Tricks, mit denen konservative und christliche Akteure in Europa immer häufiger in Misskredit gebracht werden sollen.

Dazu gehört an erster Stelle, dass eine Auseinandersetzung auf argumentativer Ebene völlig unterbleibt. Das moniert auch die österreichische Nationalratsabgeordnete Gudrun Kugler, die zu den in Dattas Report namentlich genannten Personen gehört. „Dieser Text ist kein Bericht oder Sachtext, sondern ein politisch aufgeladenes Dossier, das kritische oder konservative Positionen systematisch delegitimieren will. Meinungen werden kaum bis gar nicht porträtiert, stattdessen Andersdenkende mit abwertenden Begriffen wie ,extremistisch‘, ,anti-rights‘, ,hate‘, ,wolves‘, ,infiltrating‘ oder ,sectarian‘ etikettiert. Das ist keine demokratische Auseinandersetzung, sondern Ausgrenzung“, erklärt Kugler im Interview mit dieser Zeitung. Genauso widersprüchlich sei, dass der Bericht ausgerechnet unter dem Banner „liberaler Demokratie“ versuche, bestimmten Weltanschauungen pauschal die Legitimität abzusprechen. „Demokratie lebt vom Wettbewerb der Ideen – auch unbequemer. Wer konservative, christlich motivierte Positionen als extremistisch abtut, verengt den öffentlichen Raum“, ist Kugler überzeugt.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Familie ist wichtiger als Bildung und Wohlstand

Der Psychologe Rob Henderson studierte in Yale Psychologie und promovierte 2022 in Cambridge zum Thema des Zusammenhangs zwischen psychischen und sozialen Bedrohungen und moralischen Urteilen. Besonders interessant ist seine Perspektive auf die Bedeutung der Familie für die soziale Mobilität, die er trotz seiner eigenen Erfahrung ohne eine liebevolle Familie vertritt.

Zitat:

Was uns Henderson vorlegt, ist jedoch keine Neuauflage des amerikanischen Traums. Eher handelt es sich um eine der Erfahrung entsprungene Kritik am linksliberalen Amerika und an seiner Moral. Der erste Abschnitt seines Buches setzt den Leser ins Bild: „Als jemand, der nie wirklich eine hatte, bin ich vielleicht die am wenigsten qualifizierte Person, um die Bedeutung der Familie zu verteidigen. Aber als jemand, der mehr Bildung genossen hat, als ich je erwartet hätte, bin ich vielleicht besser qualifiziert zu sagen, dass wir der Bildung zu viel Bedeutung beimessen.“ Und er fügt an: „Ich bin dankbar für die wundersame Entwicklung meines Lebens, aber ich musste den Aufstieg am eigenen Leib erfahren und den Gipfel der Bildung erreichen, um ihre Grenzen zu verstehen. Ich habe verstanden, dass eine warmherzige und liebevolle Familie unendlich viel mehr wert ist als das Geld oder die Leistungen, von denen ich hoffte, dass sie mich dafür entschädigen würden.“

Henderson kennt die Forschung zur sozialen Mobilität. Er weiss, dass die Familie diesbezüglich prägender wirkt als soziale Klassenzugehörigkeit: Wo die Familie intakt ist, stehen die Aufstiegschancen auch bei Angehörigen bildungsferner Schichten gut.Der Absprung aus seiner zerrütteten Existenz gelingt ihm, als er mit achtzehn in die amerikanische Luftwaffe eintritt. Im Militär findet er Mentoren, die seine Leistungsbereitschaft mit Vertrauen belohnen. Vor allem lehrt ihn der Dienst bei der Luftwaffe jene Disziplin, die es ihm erst ermöglicht, sein Potenzial zu entfalten: „Das Militär lehrte mich, dass Menschen keine Motivation brauchen: Sie brauchen Selbstdisziplin. Motivation ist lediglich ein Gefühl. Selbst-Disziplin dagegen bedeutet: ‚Ich werde das jetzt tun, unabhängig davon, wie ich mich fühle.‘“

Mehr: www.nzz.ch.

Der Rechtfertigungsversuch von Frauke Brosius-Gersdorf

Frauke Brosius-Gersdorf attackiert in einer Erklärung die Medien und sieht sich einer Kampagne ausgesetzt. Jan Philipp Burgard erkennt – meines Erachtens zutreffend – bei ihr ein fragwürdiges Demokratieverständnis und auch eine Unaufrichtigkeit.

Zitat: 

Aus den Zeilen von Brosius-Gersdorf spricht ein fragwürdiges Verständnis von Pressefreiheit. Das wird umso deutlicher, wenn man sich im Detail mit ihrer „Anklageschrift“ gegen die Medien auseinandersetzt. So heißt es in der Erklärung, die Berichterstattung über ihre Position zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs entbehre der Tatsachengrundlage. Der Hauptvorwurf in den Medien sei, dass sie dem ungeborenen Leben die Menschenwürdegarantie abspräche.

Fakt ist: Noch im Februar 2025 äußerte Brosius-Gersdorf als Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestags: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Ein Beleg für die umstrittene Position von Brosius-Gersdorf, den auch die WELT mehrfach zitierte – und kritisierte. Doch wo entbehrt hier die Berichterstattung der „Tatsachengrundlage“, wie Brosius-Gersdorf behauptet?

Die Juristin unternimmt nicht nur einen durchsichtigen Versuch, von der Kontroverse um ihre Person abzulenken, indem sie den Medien Diffamierung vorwirft. Brosius-Gersdorf zeigt unter Druck auch ein fatal fehlgeleitetes Demokratieverständnis. Ihr Vorwurf, die Berichterstattung sei „von dem Ziel geleitet, die Wahl zu verhindern“, impliziert die Annahme, die Bundestagsabgeordneten seien intellektuell nicht in der Lage, sich ein eigenes, umfassendes Bild von Brosius-Gersdorf als Person und Juristin zu machen. Folgt man ihrer Logik, ist ihre Wahl ausschließlich an den böswilligen Medien gescheitert. Doch in Wirklichkeit ist sie an ihrer eigenen, für eine Juristin extremen Politisierung gescheitert.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Google sperrt katholischen Blog

Seit Samstagmorgen ist das italienische Blog messainlatino.it nicht mehr erreichbar. Die Seite diente Anhängern der überlieferten lateinischen Messe in Italien als Plattform und übte Kritik an einer modernisierten Kirche. Eine öffentliche Begründung liegt bislang nicht vor. Nach Angaben der Betreiber wurde die Seite wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Community-Richtlinien – konkret im Bereich „Hassrede“ – von Google entfernt. Nun darf vermutet werden, dass Google Streitigkeiten um die tridentinischen Messe ziemlich egal sind. Bedeutender dürfte sein, dass sich messainlatino.it auch kritisch zu Neuerungen der katholischen Moraltheolgie geäußert hat, besonders im Blick auf die Sexualethik.

DIE TAGESPOST schreibt: 

Die Redaktion des Blogs, unter der Leitung von Journalist Luigi Casalini, sieht in der Sperrung einen massiven Eingriff in die Meinungsfreiheit. Auf der Plattform X (ehemals Twitter) schrieb er: „Ein immenser Schatz an Informationen und Inhalten ist verloren gegangen, und eine Stimme der öffentlichen Debatte wurde zum Schweigen gebracht“.

Die Redaktion vermutet, dass frühere Auseinandersetzungen mit Google zur Eskalation führten. Beiträge über den US-Bischof Joseph Strickland, der das Frauendiakonat kritisiert hatte, oder Artikel zur Unvereinbarkeit von Freimaurerei und katholischer Lehre waren zuvor bereits zeitweise gelöscht und nach Protesten wiederhergestellt worden. Casalini kündigte an, in den kommenden Tagen rechtliche Schritte einzuleiten – unter Berufung auf Artikel 21 der italienischen Verfassung, der Zensur ausdrücklich verbietet.

Auf der Homepage „Osservatorio internazionale Cardinale Van Thuan“ zur Soziallehre der katholischen Kirche kritisiert Stefano Fontana die Sperrung scharf: „Die Entfernung des Blogs messainlatino.it hat zu Recht für Aufsehen, Empörung und Besorgnis gesorgt. (…) Das ist keine Aussetzung – es ist eine vollständige Löschung.“ Fontana verweist darauf, dass der Blog über Jahre hinweg verlässlich über vatikanische Vorgänge berichtet habe, darunter Enthüllungen zur innerkirchlichen Auseinandersetzung um das päpstliche Schreiben „Traditionis custodes“. „messainlatino.it“ war, so Fontana, eine „maßgebliche Stimme“, selbst unter Andersdenkenden.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Hinter Brosius-Gersdorf lauert Peter Singer

Zur Causa Frauke Brosius-Gersdorf empfehle ich erstens einen Kommentar von Josef Bordat:

Weil der grundgesetzlich verbriefte Lebensschutz auch dem Ungeborenen gilt, ist die Abtreibung in Deutschland ein Gegenstand des Strafrechts, also: verboten. Das ist logisch. Wenn ein grundlegendes Verfassungsrecht so massiv verletzt wird (es wird im Fall der Abtreibung mit Blick auf den ungeborenen Menschen aufgehoben), ohne dass es dafür definierte normative Schranken gibt (andere Grundrechte, Gesetze), kann der Staat nicht einfach zusehen. Dieser Staat hat eine in sich widersinnige Konstruktion erdacht: Die Abtreibung ist rechtswidrig (§ 218 StGB), bleibt aber straffrei für den Fall, dass a) Bedingungen vorliegen, die die Abtreibung aus der subjektiven Sicht der Frau unausweichlich machen (§ 218a Absatz 2), so dass sie selbst die Entscheidung trifft (§ 218a Absatz 1 Nr. 1) und b) zuvor eine Beratung stattfand (§ 218a Absatz 1 Nr. 1 i.V.m. § 219 Abs. 2). Man kann jetzt über diesen Kompromiss denken wie man will, § 218 StGB einfach zu streichen, geht gar nicht, denn damit bliebe ja die Aufhebung eines Grundrechts für bestimmte Menschen, nämlich die Ungeborenen, ohne weiteres und jederzeit möglich.

Und genau das findet Frauke Brosius-Gersdorf offenbar gut und richtig. Wie kann man darauf kommen? Dafür braucht es eine Auflösung der festen Verbindung von Mensch-Sein und Menschenwürde. Auf so etwas kommt man nur, wenn man die Würde nicht mehr ontologisch bestimmt, sondern von Bedingungen abhängig macht, etwa von Interessen und Präferenzen, wie das etwa der australische Ethiker Peter Singer tat, mit Blick auf Tiere. Singer meint, die klassische Unterteilung zwischen Mensch und Tier verfange nicht, man müsse vielmehr unterscheiden zwischen Wesen, die Schmerzen empfinden können und ein Interesse daran haben, von Schmerzen verschont zu bleiben, und Wesen, die das nicht können und damit auch kein Verschonungsinteresse haben. Erstere nennt er nun Personen, letztere wären damit „Nicht-Personen“.

Dabei gehören „some nonhuman animals“ (P. Singer, Practical Ethics, Cambridge 1979, 97) in die erste Gruppe (etwa Affen, Schimpansen, Bonobos, Gorillas, Orang-Utans), jeder menschliche Fötus jedoch in die zweite, denn: „no fetus is a person“ (sagt Singer, a. a. O., 118), ergo: „no fetus has the same claim to life as a person“ (ebd.). Für Singer hat die (angebliche) Unfähigkeit von Föten vor der 18. Schwangerschaftswoche „of feeling anything at all“ (ebd.) die Konsequenz, dass „an abortion up to this point terminates an existence that is of no intrinsic value at all“ (ebd.). Die Frage ist jetzt gar nicht mal, ob das überhaupt stimmt, dass der Fötus nichts spürt, sondern entscheidend ist die Denkweise dahinter. Es gibt menschliches Leben, das keinen Wert hat.

Und genau in diese Kerbe schlägt nun Frauke Brosius-Gersdorf und möglicherweise demnächst auch das Bundesverfassungsgericht insgesamt. Das ist fatal.

Zweitens weise ich gern auf eine Stellungnahme von Felix Böllmann hin:

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