Politik

Judith Butler dekonstruiert die Ereignisse des 7. Oktobers 2023

Judith Butler erklärt das Hamas-Massaker zum Widerstandsakt im Freiheitskampf. Die Taten des 7. Oktober seien weder terroristisch noch antisemitisch gewesen. Sie dekonstruiert und konstruiert sich ihre eigene Wirklichkeit. 

Jürgen Kaube kritisiert Butler scharft:

Butler spuckt auf Gräber, über die sie vorschlägt, ein Seminar zu Wertungsgesichtspunkten bei Abschlachtungen abzuhalten. 1927 hatte Julien Benda vom „Verrat der Intellektuellen“ geschrieben, als er die Bereitschaft der Extremisten diagnostizierte, ihren Geist dem nationalistischen oder internationalistischen Furor zu unterwerfen. Der Intellekt, so seine Analyse, verschafft sich das Gefühl politisch zu sein durch die Übernahme der Blindheiten, die mit politischen Feinderklärungen einhergehen. Right or wrong, my country. Right or wrong, my party. Wir werden gerade Zeuge eines wiederholten Verrats dieser Art, und es spielt keine Rolle, dass er diesmal in der selbstgerechten Stimmung begangenen wird, ganz arg links und global zu sein.

Judith Butler hat sich jüngst darüber heftig beklagt, in Deutschland nicht mehr auftreten zu können, weil der Sonderweg dieses Landes in Bezug auf Israel – Stichwort „Staatsräson“ – jede Diskussion verhindere. Natürlich, sie ist ein Opfer. Tatsächlich sind ihre Thesen, siehe oben, so krude, dass es zugleich ganz leicht und ganz schwer wäre, über sie zu diskutieren. Butler ist es, verwöhnt durch Einladungen und Anhängerschaften weltweit, aber nicht mehr gewohnt, dass jemand dem Unfug scharf widerspricht, den sie verzapft.

Mehr: www.faz.net.

Kultur des Todes (21): Frankreich verankert Recht auf Abtreibung in Verfassung

Das Recht auf Abtreibung wird künftig in der französischen Verfassung verankert. Die dafür nötige Drei-Fünftel-Mehrheit wurde laut FAZ am Montag in Versailles bei einer Sitzung beider Parlamentskammern erreicht. Nur 72 Abgeordnete stimmten dagegen, 780 dafür. 50 Parlamentarier enthielten sich der Stimme. Premierminister Gabriel Attal sprach von einer „moralischen Schuld“ gegenüber allen Frauen, die gelitten hätten:

Uns verfolgen das Leiden und die Erinnerung an so viele und so viele Frauen, die jahrzehntelang darunter gelitten haben, nicht frei sein zu können“, sagte er und freute sich über den „erfolgreichen Abschluss eines langen Kampfes“.

An die Freiheit und den Schutz der ungeborenen Kinder denkt keiner. Das schreit zum Himmel und zeigt, wohin die Reise in Europa nach der Säkularisierung geht. Präsident Emmanuel Macron schrieb auf der Plattform X: „Frankreichs Stolz. Universelle Botschaft.“ Jetzt wird angestrebt, in der EU weiterzumachen

Es gibt weiterhin Bestrebungen, das aus französischer Sicht „universelle“ Frauenrecht auch in der EU zu verankern. „Die nächste Etappe wird sein, diese Freiheit in der Grundrechtecharta der EU einzuschreiben, wie Frankreich es im Januar 2022 vorgeschlagen hat“, schrieb der frühere Europaminister Clément Beaune.

Aktualisiert am 05.03.2024, 14:37 Uhr.

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Rechtes Christentum

Der kanadische Religionsphilosoph Charles Taylor hat in seinem Buch Das säkulare Zeitalter den Begriff „Soziales Vorstellungsschema“ entwickelt. Er beschreibt damit Überzeugungen, Verhaltensweisen, normativen Erwartungen und unbewussten Annahmen, die Angehörige einer Gesellschaft teilen und die ihren Alltag prägen. Zusammengefasst ist das soziale Vorstellungsschema die Art und Weise, wie Menschen sich die Welt vorstellen und intuitiv in ihr handeln.

Wie deutlich sich das Soziale Vorstellungsschema in den letzten Jahren auch in kirchlichen Kreisen gewandelt hat, offenbart ein frischer Text aus der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW). Martin Fritz geht dort der Frage nach, was „rechte Christen“ sind und wie man mit ihnen umgehen soll. Kurz: Wer die Sexuelle Revolution für eine Fehlentwicklung hält, wer für das Lebensrecht eintritt, wer gelebte Homosexualität nicht bejaht, wer die Verflüssigung von Geschlechtszuschreibungen und Geschlechterrollen (vgl. Judith Butler) ablehnt, ist laut Fritz im Netz einer rechtschristlichen Anti-Haltung gefangen. Wörtlich schreibt er:

Die Basis rechtschristlicher Anti-Haltung ist ein umfassendes Krisenbewusstsein. Die Protagonisten leiden an den kulturellen Wandlungen, die sie oftmals mit dem Symboljahr „1968“ verbinden und als allgemeinen „Linksruck“ beschreiben. Sexuelle Revolution, Straffreiheit von Abtreibung, Legalisierung und Akzeptanz der Homosexualität (bis hin zur „Homo-Ehe“), Verflüssigung von Geschlechtszuschreibungen und Geschlechterrollen („Genderismus“) – der Umbruch in diesen sexual- und genderethischen Fragen wird von vielen als „Kulturbruch“ empfunden. Hinzu kommen die ethnisch-kulturellen Verschiebungen durch die „Masseneinwanderung“, gerade aus mehrheitlich muslimischen Ländern, aber auch die Transformationswirkungen von globalisiertem Kapitalismus und technischem Fortschritt, die in der Wahrnehmung vieler eine geistentleerte Kultur der Zerstreuung und des Konsumismus hervorgebracht haben. Die öffentlich und mit Nachdruck erhobenen Forderungen radikalen Umdenkens und Umsteuerns in Fragen der Vergangenheitsaufarbeitung und Diskriminierungsprävention (Postkolonialismus, „Wokismus“, Gendersprache) sowie des Umwelt- und Klimaschutzes („Ökologismus“) werden schließlich von nicht wenigen als bedrohliche Eingriffe in ihre bewährten Selbstverständnisse und Lebensgewohnheiten erlebt.

Nun enthalten diese Behauptungen ja nichts Neues. Bezeichnend für den Wandel des Soziales Vorstellungsschemas ist die Tatsache, dass diese Zuschreibungen, die wir seit Jahren aus der FRANKFURTER RUNDSCHAU oder TAZ kennen, aus der EZW stammen.

Die EZW ist die Nachfolgeorganisation der Apologetischen Centrale, die nach dem Ersten Weltkrieg durch Innere Mission in Berlin gegründet wurde. Geleitet wurde sie viele Jahre von Walter Künneth (1901–1997). Künneth hat den Einsatz für das Lebensrecht, die historische christliche Sexualethik und die binäre Geschlechterordnung als wesensmäßig für den christlichen Glauben verstanden. Auch wenn er Vorbehalte gegenüber den Ideen einer „Schöpfungsordnung“ oder dem „Naturrecht“ hegte (weil er hier die Auswirkungen der Sünde zu wenig berücksichtigt fand), trat er doch entschieden für eine göttliche „Erhaltungsordnung“ ein, die der Kirche in der Botschaft der Heiligen Schrift anvertraut ist.

Aus der Sicht von Martin Fritz sind „ordnungstheologische Figuren“, egal, wie sie letztlich genannt werden, bereits Kennzeichen eines „rechten Christseins“ und damit Verirrungen. Es werden weltliche Vorstellungsschemata herangezogen, um christliches Denken und Leben zu dekonstruieren.

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Soll Leihmutterschaft gesellschaftliche Normalität werden?

Im April soll eine Fachkommission der Bundesregierung ihre Ergebnisse zur Leihmutterschaft vorlegen. Während Liberale eine Legalisierung als gesellschaftlichen Fortschritt begrüssen würden, warnt die CDU davor, dass Kinder zur Ware werden könnten, meldet die NZZ:

Die Ampelregierung aus Sozialdemokraten, Grünen und FDP hat eine Kommission eingesetzt, die nicht nur die Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft überprüfen soll, sondern auch die bisher in Deutschland verbotene Eizellenspende, ausserdem die künftige Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs. Die Kommission werde am 15. April 2024 ihre Ergebnisse vorlegen, antwortet das Bundesjustizministerium auf Anfrage. Bis dahin sind ihre Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Einberufen wurde die Kommission von dem FDP-Justizminister Marco Buschmann, der grünen Bundesfamilienministerin Lisa Paus und dem SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Zum Erscheinen dieses Textes hat lediglich das Familienministerium Fragen der NZZ zu der Kommission konkret beantwortet. Da die gesetzliche Regelung zur Leihmutterschaft bereits 30 Jahre alt sei, solle geprüft werden, «inwieweit dieses Verbot noch zeitgemäss» ist.

Es geht um eine Praxis, die noch vor einigen Jahrzehnten völlig unbekannt, wenn nicht undenkbar war: Eine Frau, fast immer in finanzieller Notlage, wird künstlich befruchtet, gebärt ein Kind und verkauft, sofern es gesund ist, das Baby an ihr unbekannte Kunden. Eine Agentur fungiert als Händler zwischen der Frau und den ‹neuen Eltern›. Die Mutter wird im wahrsten Sinne des Wortes zur Gebärmaschine.

Allein der Versuch, diese Praxis zu legalisieren, zeigt die Orientierungslosigkeit einer Politik, die nur noch ein positives Recht kennt. Arthur Schopenhauer hat den Irrtum gut erkannt und benannt (Die Welt als Wille und Vorstellung, 1977, Kap. 47, S. 695):  

„Die, welche, mit Spinoza, leugnen, daß es außer dem Staat ein Recht gebe, verwechseln die Mittel, das Recht geltend zu machen, mit dem Rechte. Des Schutzes ist das Recht freilich nur im Staat versichert, aber es selbst ist von diesem unabhängig vorhanden. Denn durch Gewalt kann es bloß unterdrückt, nie aufgehoben werden.“ 

Der Zensurzonen-Plan: Friedliche Gebete dürften eigentlich nicht verboten werden

In den vergangenen Wochen hatte ein neuer Gesetzesentwurf für Verunsicherung und Diskussionen gesorgt: Das Vorhaben, das zurzeit vom Bundesrat behandelt wird, sieht die Einführung von Zensurzonen vor und Bußgelder von bis zu 5000€ bei Verhalten, das „verwirrend“ oder „verstörend“ wirken könnte.

Dabei ist unklar, ob die Regierung die friedlichen Gebete verbieten möchte. Rechtsexperte und Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International, Dr. Felix Böllmann, ist sich sicher: „Friedliches Gebet kann nicht verboten werden. Die Überzeugung, dass jedes Leben schützenswert ist und Unterstützung verdient, ist nicht kriminell. Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur von Hilfsangebot und Überzeugung jedem.“

Doch was soll genau verboten werden? Sind Belästigungen, gar Hass und Hetze, wie die Bundesfamilienministerin unlängst behauptete, vor Abtreibungsorganisationen tatsächlich ein akutes, landesweites Problem? Auf Anfrage gab die Bundesregierung kürzlich zu: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor.“

„Die Bundesregierung will etwas verbieten, weiß aber nicht was und warum.“

„Friedliche Gebetsversammlungen sollten vom Staat geschützt, nicht bekämpft werden. Die Bundesregierung will etwas verbieten, weiß aber nicht was und warum. Das ist gesetzgeberischer Blindflug! Dadurch entsteht ausschließlich Verwirrung, und zwar bei rechtstreuen Bürgern, die sich für eine gute Sache engagieren ebenso, wie bei Polizeibeamten und Ordnungsamtsmitarbeitern, die die vagen Verbotstatbestände dann vor Ort umsetzen müssten“, so Dr. Felix Böllmann.

Ein bedrohlicher Teufelskreis für Juden unter uns

Jüdische Eltern schicken ihre Kinder wieder auf jüdische Schulen und sorgen sich um ihre Sicherheit. Die Öffentlichkeit nimmt das einfach hin, als traurige Normalität. Heike Schmoll kommentiert die Entwicklung mit besorgten und zugleich klaren Worten: 

Jüdische Eltern haben vielerorts ihre Kinder von allgemeinen Schulen genommen und sie auf jüdische Institutionen geschickt, wo die Kinder gut bewacht hinter Mauern und Zäunen mit anderen jüdischen Kindern lernen. Nicht selten werden sie von den Eltern abgeholt, weil sie nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren sollen.

Jüdische Symbole werden nicht mehr offen getragen, es werden keine jüdischen Lieder gesungen, wenn andere zuhören können, und schon gar nicht wird Hebräisch gesprochen. Wie lange will die Öffentlichkeit hinnehmen, dass Juden sich wieder verstecken und in ständiger Angst leben müssen? Der Teufelskreis der Sicherheit statt Sichtbarkeit muss jetzt durchbrochen werden, weil es um die Zukunft des Zusammenlebens geht.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Emmanuel Todd: Niedergang des Westens

1976 sagte der französische Historiker und Anthropologe Emmanuel Todd den Zusammenbruch der Sowjetunion voraus. Jetzt spricht er davon, dass der Westen untergeht, weil es nichts mehr gibt (vor allem keine Religion), was ihn zusammenhält. Mich kann er nicht in allem überzeugen. Doch erkenne ich indem, was er in seinem Buch La Défaite de l’Occident und der WELT in einem Interview gesagt hat, einige Wahrheitsmomente. Wenn er das sinkende Bildungsniveau benennt und davon spricht, dass die Trans-Ideologie Ausdruck des Nihilismus ist, der sich im Westen ausgebreitet hat, dann stimme ich zu.

Hier zwei Zitate: 

In meinem Buch lasse ich die Luft aus dem Bruttoinlandsprodukt der USA und zeige die tief greifenden Ursachen für den industriellen Niedergang des Landes auf: die unzureichende Ausbildung von Ingenieuren und ganz allgemein ein seit 1965 sinkendes Bildungsniveau. Der zweite Faktor, der maßgeblich zum Untergang des Westens beigetragen hat, ist das Verschwinden des amerikanischen Protestantismus. Mein Buch ist im Grunde eine Fortsetzung von Max Webers Buch „Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus“.

Ich wurde von einer Großmutter aufgezogen, die mir erklärte, dass in sexueller Hinsicht alle Vorlieben auch in der Natur vorkommen, und ich bin meinen Vorfahren treu. Willkommen also, LGB. Was das T betrifft, also das Thema Trans, das ist doch etwas anderes. Die betroffenen Personen müssen natürlich geschützt werden. Doch die Fixierung der westlichen Mittelschicht auf dieses Thema, das doch nur eine winzige Minderheit betrifft, wirft eine soziologische und historische Frage auf. Am sozialen Horizont jedoch die Vorstellung zu konstituieren, dass ein Mann tatsächlich eine Frau und eine Frau ein Mann werden kann, das bedeutet, etwas biologisch Unmögliches zu behaupten, die Realität zu leugnen und etwas Falsches zu verbreiten. Die Trans-Ideologie ist meiner Ansicht nach eine der Fahnen des Nihilismus, die mittlerweile den Westen bestimmen, und ein Drang zur Zerstörung, nicht einfach nur der Dinge und Menschen, sondern auch der Realität.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Fall einer Bloggerin

Die Bloggerin Rona Duwe äußerst sich pointiert kritisch zum Selbstbestimmungsgesetz und liefert sich im Internet Debatten mit Transgender-Aktivisten. Nun lädt die Polizei sie zur erkennungsdienstlichen Behandlung vor. Ihr Anwalt bezeichnet das Vorgehen der Polizei als „absolut unüblich“.

Ich empfehle die Lektüre des WELT-Beitrags von Anna Kröning. Darin heißt es: 

Was ihr aktuell vorgeworfen wird, das ist weder für Duwe noch für ihren Rechtsanwalt nachvollziehbar. Duwe geht davon aus, dass auch dahinter politisch motivierte Gruppen stehen, die versuchten, sie mit einer Flut von Anzeigen und Beschwerden zum Schweigen zu bringen – offenbar mit Erfolg, da auch die Polizei sie wie eine „Verbrecherin“ behandle: „Ich halte diese erkennungsdienstliche Vorladung für einen Einschüchterungsversuch.“

Ihr Anwalt Lammers setzt sich mit der Polizei in Verbindung, versucht, die Angelegenheit zu klären. Lammers beantragt bei der Staatsanwaltschaft Einsicht in Akten des von der Polizei erwähnten Ermittlungsverfahrens, welches Anlass für die erkennungsdienstlichen Maßnahmen sein soll. Er erhält eine solche Akteneinsicht bis heute nicht. Schriftlich erläutert Lammers der Polizei, weshalb er die beabsichtigte Vorladung für rechtswidrig halte. Gleichwohl erlässt die Polizei am 8. Dezember 2023 einen Vorladungsbescheid gegen Duwe – unter anderem zur Aufnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken.

Wie viele dieser „politisch initiierten“ Verfahren inzwischen bundesweit geführt wurden, ist bislang nicht erfasst, doch habe das Thema in den vergangenen Jahren und der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz deutlich an Fahrt aufgenommen, beobachte Jacob. Die Aussage, es gebe von Natur aus Männer und Frauen, könne inzwischen zu persönlichkeitsrechtlichen Verfahren führen, könnten in Zukunft von Gerichten im Einzelfall als Beleidigungsdelikte gewertet werden, sagt Jacob. Dass mit dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz jeder Mensch ab 14 Jahren in Deutschland sein juristisches Geschlecht im Personenstand selbst definieren darf und eine objektive Überprüfung nicht mehr nötig ist, könne zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Etwa dann, wenn öffentlich ein sogenanntes drittes Geschlecht oder ein fluider Geschlechtsbegriff angezweifelt wird.

Mehr: www.welt.de.

Transgeschlechtlichkeit als Privileg

Schon bald soll sich jeder Deutsche sein Geschlecht frei aussuchen können. Das Familienministerium will aber noch mehr: bezahlte künstliche Befruchtung für homosexuelle Paare und Männer, die sich als Mutter ausgeben dürfen. Beatrice Achterberg beschreibt für die NZZ, wie die Grünen ihre ideologischen Ansätze rechtlich fixieren wollen:

Denn wenn es nach dem Queer-Beauftragten der Bundesregierung Sven Lehmann geht, sollen nicht nur erwachsene Transpersonen, sondern auch Kinder und Jugendliche künftig geschlechtsangleichende Operationen vollständig von der Krankenkasse bezahlt bekommen – gesetzlich verankert.

Das widerspricht zwar dem Anliegen der Queer-Bewegung, Transsexualität nicht länger als psychische Krankheit zu behandeln, treibt aber die ideologiegesteuerte Agenda von Grünen wie Sven Lehmann und Familienministerin Lisa Paus weiter voran: Transgeschlechtlichkeit, so selten sie auch ist, soll nicht lediglich gesellschaftlich akzeptiert werden, sondern staatlich festgeschriebene Vorzugsbehandlung geniessen.

Anders ist es nicht zu erklären, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen nur in den wenigsten Fällen die Kosten für Brillen und nur in manchen Fällen die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung beim Frauenarzt übernehmen – aber demnächst die Brustamputation für junge Mädchen bezahlen sollen, die sich im falschen Körper glauben.

Wie bei allen Ideologen werden Worte dabei Mittel zum Zweck. Lehmann sprach beispielsweise bei einer nichtöffentlichen Gesprächsrunde Anfang Dezember über «gender-affirming care». Zu Deutsch etwa: «geschlechtsbestärkende Pflege». Die Gesundheitsversorgung müsse sich endlich an Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen orientieren, die «nicht ‹cis› oder hetero» seien, sagte der Grünen-Politiker.

Mehr: www.nzz.ch.

BLM hat ein Antisemitismusproblem

Viele Journalisten und Prominente habe sich in den letzten Jahren vor den Karren der Black-Lives-Matter-Aktivisten (BLM) spannen lassen. Sogar Evangelikale lassen sich von der Bewegung blenden. ARTE warf dem Evangelismus in ihrer berücksichtigen Dokumentation vor, „dass sich Evangelikale [in den USA] im Sommer 2020 nicht konsequent und geschlossen hinter die ‚Black Lives Matter‘-Bewegung gestellt hätten, obwohl „das Leben Hauptanliegen“ der Bewegung sei. Solche Behauptungen werden gern wiederholt, obwohl schon lange bekannt ist, dass antisemitische Tendenzen bei BLM eine weitreichende Tradition haben. Lucien Scherrer schreibt für die NZZ:

Die Ursprünge der heutigen Allianz zwischen BLM und radikalen Palästinensern gehen weit zurück, wie der deutsche Theologe Kai Funkschmidt in seinem 2021 erschienenen Aufsatz „Der Antisemitismus in der ‚Black Lives Matter‘-Bewegung“ aufzeigt. Während schwarze Bürgerrechtler wie Martin Luther King Juden als „grossartige“ Verbündete im Kampf gegen Rassismus betrachteten, liessen sich die Black Panthers vom „Antizionismus“ der Sowjetunion inspirieren. Juden galten nun zunehmend als Kolonialisten und Ausbeuter, Araber dagegen als unterdrückte „People of Colour“ – ungeachtet der Tatsache, dass der arabische Sklavenhandel gleich viel oder noch mehr Opfer gefordert hatte als jener der Weissen.Verstärkt wurden diese Tendenzen in der Bürgerrechtsbewegung durch traditionellen christlichen und islamischen Judenhass. Der Schriftsteller James Baldwin schrieb 1967 in der „New York Times“, Juden würden den Holocaust „schamlos“ ausnutzen, um sich als anständige Menschen zu präsentieren. Sie würden die Drecksarbeit für Weisse erledigen. Es sei bitter, jüdische Ladenbesitzer zu beobachten, wie sie abends „mit deinem Geld in der Tasche in ein sauberes Viertel“ zurückkehrten.

Mehr: nzz.ch. Der Aufsatz kann übrigens hier heruntergeladen werden: www.ezw-berlin.de.

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