Philosophie

Abtreibung als Standardtherapie

Wer in die Abgründe spätmoderner Ethik hineinschauen möchte, der kann sich mal mit den Arbeiten der kanadischen Philosophin Kimberley Brownlee beschäftigen. Kürzlich hielt sie an der Universität Oxford Vorträge über die – wie sie es sagt – gebärbehinderten Männer. Da Männer keine Kinder austragen können, sind sie sozusagen evolutionär benachteiligt. Das habe allerlei Konsequenzen. 

Was sie über Schwangerschaften von Minderjährigen lehrt, scheint mir besonders tragisch zu sein. Sie betrachtet Schwangerschaften wie eine schwere Krankheit, wie dieser Auszug aus einem FAZ-Artikel zeigt: 

In ihrer letzten Vorlesung stellte Brownlee klar: Was für Männer eine Behinderung ist, ist für Jungen ein Privileg. Denn als Kind schwanger zu werden birgt schwerste gesundheitliche Gefahren. Brownlee rügte, dass Abtreibungsverbote wie im amerikanischen Bundesstaat Alabama, die pauschal von Schwangeren als Frauen sprächen, über die besondere Verwundbarkeit von Mädchen hinweggingen. Die Schwangerschaft von Minderjährigen möchte Brownlee wie eine schwere Krankheit behandelt sehen.

Bei ihrer Hörerschaft hätte Brownlee offene Türen eingerannt, wenn sie lediglich behauptet hätte, dass Schwangerschaften Minderjähriger zu verhindern seien und über Risiken aufgeklärt werden müsse. Doch sie ging weit darüber hinaus. Ärzte sollten Minderjährigen niemals die üblichen drei Optionen unterbreiten: abzutreiben, das Kind zur Adoption freizugeben oder es selbst auf­zuziehen. Für Minderjährige sei ein medizinisches Protokoll einzuführen, das als richtige Behandlung die Abtreibung vorsieht – und zwar nicht nur während der ersten Wochen der Schwangerschaft.

Außerdem lud Brownlee zu einem Gedankenexperiment ein. Man stelle sich vor, der vierzehnjährige Sohn wolle sich seinen gesunden linken Arm amputieren lassen, während die gleichaltrige Tochter schwanger werden möchte. Welchem Vorhaben sollte man heftiger entgegentreten? Brownlee hält die Amputation für deutlich weniger riskant. Dieses Urteil lässt hellhörig werden: Wie weit sollten Eltern gehen, um eine Schwangerschaft zu verhindern oder zu beenden? Dürften sie ihr Kind sogar sedieren?

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Sieg der Intoleranz

Thomas Thiel berichtet für die FAZ über die unsägliche Ausladung von Sebastian Ostritsch durch Münchner Hochschule für Philosophie (FAZ, 29.11.25, Nr. 278, S. 13):

Der Philosoph und Publizist Sebastian Ostritsch ist gegen Abtreibung und gegen das Recht auf Suizid. Er hält es für die moralische Pflicht des Staates, Bürger gegenüber negativen Konsequenzen von Einwanderung zu schützen, und sieht Kirchen, die sich mit Regenbogenflaggen schmücken, im Widerspruch zur eigenen Lehre. Dies sind streitbare, für einen gläubigen Katholiken aber keine ungewöhnlichen Ansichten. Man sollte meinen, dass sie an einer katholischen Hochschule kein Ausschlusskriterium sind, zumal Ostritsch sie scharfsinnig begründet.

Man kann sich davon auf seiner Website ein Bild machen, wo Texte, die er als regelmäßiger Autor der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ und anderer Zeitungen schreibt, aufgelistet sind. Neben seiner publizistischen Tätigkeit lehrt Ostritsch Philosophie an der Universität Heidelberg und hat eine preisgekrönte Dissertation sowie eine vielbeachtete Biographie über Hegel verfasst. Am Donnerstag hätte er einen Vortrag mit dem Titel „Ist Gottes Existenz eine Sache der Vernunfterkenntnis?“ an der jesuitischen Münchner Hochschule für Philosophie halten sollen, der den Gottesbeweis von Thomas Aquin gegen Kants Zweifel verteidigt. Auch darüber hat er ein kürzlich bei Matthes & Seitz publiziertes Buch geschrieben. Ostritsch konvertierte vor einigen Jahren zum Katholizismus aus der Einsicht in die Grenzen philosophischer Vernunfterkenntnis.

Zum Vortrag kam es nicht, weil eine kleine Studentengruppe vorher gegen den in ihren Augen „rechtsextremistischen Fundamentalisten“ im Internet getrommelt hatte und die Hochschulleitung dem Druck nicht standhielt.

Sebastian Ostritsch konnte seinen Vortrag übrigens dennoch in München halten. Das Carlsbad Institute for Social Thought organisierte einen alternativen Veranstaltungsraum in einem Münchner Pfarrsaal. Dort konnten die Argumente aus dem Buch Serpentinen: Die Gottesbeweise des Thomas von Aquin nach dem Zeitalter der Aufklärung vorgestellt werden. Der Verkauf des Buches läuft hervorragend an – wohl ein Kollateralschaden der studentischen Protestaktion.

Hochschule cancelt Vortrag zur Gottesfrage bei Aquin und Kant

Ein Paukenschlag. Der Philosoph Sebastian Ostritsch sollte morgen Abend an Münchner Jesuitenhochschule für Philosophie einen Vortrag zu dem Thema „Ist Gottes Existenz eine Sache der Vernunfterkenntnis?: Thomas von Aquin versus Immanuel Kant“ halten. Auf Druck von Studenten und der Hochschulleitung hat Professor Patrick Zoll, der Ostritsch als Redner eingeladen hatte, den Vortrag zwei Tage vor der Veranstaltung nun abgesagt.

DIE TAGESPOST, für die Dr. Ostrisch arbeitet, berichtet:

Auf Druck von Studenten und Universitätsleitung hat Professor Patrick Zoll, der Ostritsch als Redner eingeladen hatte, den Vortrag zwei Tage vor der Veranstaltung nun abgesagt. Protestierende Studenten der Universität hatten im Vorfeld die Universitätsleitung bereits dazu gebracht, die öffentlichen Hinweise auf die Veranstaltung von den Plakatwänden und dem Internetauftritt der Universität zu löschen – ohne den eingeladenen Redner zu informieren. Am Dienstagmittag luden Hochschulleitung und Studierendenvertretung zu einem „moderierten Gespräch“ ein, um „bestehende Bedenken in einem sachlichen Rahmen zu besprechen“. In den sozialen Netzwerken kursiert ein Aufruf zu Protesten gegen den angeblich „rechtsextremen Fundamentalisten“ Sebastian Ostritsch. Die Protestler schreiben: „Bitte helft uns, indem ihr zu uns an die Hochschule kommt und Flagge und Gesicht zeigt! Wir schmücken die Hochschule und Aula mit Flaggen und Zitaten Ostritschs und bieten an, über Ostritschs gefährliche politische Agenda zu informieren.“

Hierzulande ist das Feuilleton voll von Meldungen über die schwindende Meinungsfreiheit in den USA. Gleichzeitig wird an einer deutschen Hochschule ein Vortrag über die Gottesfrage bei Thomas von Aquin und Immanuel Kant gecancelt. So weit sind wir inzwischen. Diffamierende Antifa-Aktivisten entscheiden darüber, was an einer katholischen Hochschule gedacht werden darf.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Jürgen Habermas’ Warnung vor Verflachung der christlichen Glaubensgehalte zieht Kreise

Christian Geyer berichtet in der FAZ darüber, dass das mahnende Wort von Jürgen Habermas sowohl in kirchlichen als auch in akademischen Kreisen eine gewisse Wirkung hinterlassen hat (FAZ, 05.11.2025, Nr. 257, S. 9):

Im Hintergrund steht die Auseinandersetzung um den christlichen Hoffnungsbegriff. Ist ein inhaltlich nicht näher bestimmtes Konzept „Hoffen auf die Hoffnung“, auf ein besseres Leben, auf eine gerechtere Welt begrifflich schon als „religiöse Glaubenspraxis“ ausweisbar? Oder verlangt der theistische Bezugsrahmen mehr als eine Modalität der Zuversicht, nämlich, wie Habermas meint, ein religiös gehaltvolles Hoffnungskonzept: „Die christliche Hoffnung richtet sich unter ande-rem auf die Auferstehung von den Toten und eine Erlösung von allen Übeln dieser Welt und ist ihrerseits abhängig vom Glauben an die Verheißung Gottes. Dieser Akt des Glaubens an das Eintreten des Verheißenen prägt auch den Modus des täglichen Lebens.“

Und weiter: 

Dass Habermas einen theologischen Nerv getroffen hatte, ist auch an Reaktionen aus dem akademischen Raum ablesbar, etwa wenn der Frankfurter Theologe Oliver Wiertz fragt, wie sich bei Habermas die Sorge um den Theismus mit dessen Prämisse des nachmetaphysischen Denkens verträgt, eine Prämisse, „die zwar interessant und aufschlussreich und über Jahrzehnte hinweg immer differenzierter formuliert worden ist, aber nicht nur unzutreffend, sondern letztlich auch unzureichend begründet ist“ (F.A.Z. vom 31. Oktober). Doch hat Habermas selbst im Zuge seiner jahrzehntelangen Differenzierung des nachmetaphysischen Paradigmas gezeigt, dass es sich hierbei nicht etwa um eine starre Prämisse im Sinne einer bornierten Weltanschauung handelt – wie sonst hätte er über den Themenkomplex Vernunft und Glaube in immer wieder neuen Anläufen derart eingängig handeln können? Die Habermas in seinem Lebenswerk vielfältig umtreibende Frage, wie sich religiöse Gehalte postmetapysisch übersetzen lassen, setzt das philoso-phische Interesse an einer theologisch konsistenten Metaphysik ja gerade voraus. Anderenfalls gäbe es aus dem theistischen Rahmen heraus eben nichts mehr zu übersetzen. Wessen Amtes wäre aber der Theismus zunächst, wenn nicht der Theologen?

Quotenregelung als Baustein politischer und bürokratischer Zwangsmaßnahmen

Als Telekom-Vorstand führte Thomas Sattelberger die erste Frauenquote in einem DAX-Konzern ein und wurde von Angela Merkel als „Quotenkönig“ gefeiert. Noch einmal würde er die identitätspolitische Politik nicht unterstützten. Heute warnt er vor dem „Unheil einer quotierten Gesellschaft“.

In einem Gastbeitrag schreibt Sattelberger:

Vor dem Hintergrund dogmatischer Quotendebatten und irregeleiteter Diversity-Politik im Deutschland der vergangenen 15 Jahre stelle ich mir die Frage, ob ich heute alles noch einmal so machen würde wie damals, am 15. März 2010, bei der offiziellen Verkündung der Telekom-Frauenquote im Management.

ch gestehe, mein Bauchweh ist so groß geworden, dass ich in der ersten Antwort lautstark „Nein“ rufen würde angesichts der Stupidität, mit der Akteure in Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft dieses Thema getrieben haben. Für mich war Frauenquote für die Spitze sowie Talent- und Kulturarbeit für die Breite immer eine Paketlösung. Und ich habe immer peinlich darauf geachtet, dass Politik für die Gleichberechtigung der Frau nicht Untermenge einer undifferenzierten Diversity-Politik wird. Ich habe immer wieder gesagt: Wir müssen aufpassen, dass wir unter diesem Begriff „Diversity“ die besondere Rolle der Frauen, die ja die Hälfte der Bevölkerung ausmachen und Verfassungsrang haben, nicht mit benachteiligten Minderheiten vermischen. Frauen sind zwar benachteiligt, aber sie sind keine Minderheit! Aber die Personaler dieser Republik – wohlgemerkt: die dummen! – haben das Konzept „Diversity“ tumb aufgegriffen.

Währenddessen hat die Politik die Quote top down und isoliert von Kulturarbeit in immer mehr betroffene Unternehmen reingedrillt – so, wie man es in Bergwerken macht. In vielen mittelständischen Unternehmen hat man dieses Drillen als verletzend und als die unternehmerische Freiheit massiv beeinträchtigend angesehen und Zahlenvorgaben nur unter Zwang erfüllt. Nicht, weil Unternehmer frauenfeindlich sind, sondern weil sie die Quote als weiteren Baustein politischer und bürokratischer Zwangsmaßnahmen ansehen. Deswegen haben dann zu viele Unternehmen unter dem gesetzlichen Zeitdruck nur personelle Rekrutierungs- und Besetzungspolitik im Führungskörper ihrer Unternehmen statt auch Talentpolitik und Personalentwicklung für Vielfalt gemacht. Die Telekom war early innovator mit ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung. Doch kaum jemand folgte freiwillig nach. Der allmächtige Staat hat das Thema in seine Hand genommen, technokratisch umgesetzt, sozusagen sein Dogma gesetzt. Und in der Spätphase der Ampel-Koalition hat diese durch das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz den Frauenrechten einen Bärendienst ohnegleichen erwiesen.

Mehr: www.welt.de.

Michael Onfray: Ich stelle nicht das böse Christentum einem guten Heidentum gegenüber

Der Starphilosoph Michael Onfray möchte vier Bücher über die philosophischen Wurzeln Europas schreiben. Dabei ist ihm wichtig, herauszustellen, wie wichtig die jüdisch-christlichen Wurzeln für den Westen waren.

Zitat:  

Der Grund, warum ich mich jetzt in dieses Abenteuer gestürzt habe, ist tatsächlich, dass ich mich gegen diejenigen wehren will, die die christlichen Wurzeln Frankreichs und des Westens verleugnen und der Meinung sind, Frankreich habe erst mit der Republik begonnen! Ich erinnere daran, dass die Republik erst im Februar 1792 ausgerufen wurde und dass, wenn man diese Art und Weise zu rechnen und zu denken beibehalten will, die Erstürmung der Bastille am 14. Juli 1789, die Abschaffung der Privilegien in der Nacht vom 4. August 1789, die Erklärung der Menschenrechte am 27. August 1789, das Föderationsfest am 14. Juli 1791, die Billigung der Verfassung durch König Ludwig XVI. am 13. September 1791, die Gründung der Verfassungsgebenden Versammlung und anschließend der Legislative sowie die Abschaffung der Monarchie am 21. September 1792 nicht zur Geschichte Frankreichs gehören, diese also erst am 22. September 1792 beginnt. Der Westen, zu dem Frankreich ja gehört, hat griechisch-römische Wurzeln, was das Thema dieses Buches ist, sowie jüdisch-christliche, was in den folgenden Bänden dargelegt werden soll.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Philosoph Jürgen Habermas warnt vor Verflachung der christlichen Glaubensgehalte

In einem aktuellen Beitrag sagt Jürgen Habermas, dass unklare Theologien die Grundlagen des Glaubens in Frage stellen. Die Kirchen sollten daher weiterhin die Transzendenz betonen. Die FAZ meldet:

Das wäre dann aber nur noch eine Religion in Anführungszeichen, stellt Jürgen Habermas fest, indem er den Begriff der Religion in Anführungszeichen setzt. In einer Festschrift für den Frankfurter Religionsphilosophen Thomas Schmidt („Den Diskurs bestreiten“, Nomos Verlag 2025) nennt Habermas ein Religionsverständnis „paradox“, das seine Glaubensinhalte einklammert, suspendiert, für obsolet erachtet und es statt dessen [sic] bei einer zuversichtlichen Lebensweise bewenden lässt, die sich aus welchen Hoffnungen auch immer speist. Habermas markiert hier einen langjährigen „Dissens“ mit seinem Schüler Schmidt, der selbst dann noch von einer „religiösen Glaubenspraxis“ spreche, wenn es sich um eine „auf die Immanenz zurückgelenkte Glaubenseinstellung“ handele, bei der es „nicht mehr auf die Glückseligkeit einer alles Innerweltliche transzendierenden Erfüllung“ ankomme.

Für Habermas steht hier die „Konsistenz“ des Religionsbegriffs auf dem Spiel, wenn einer „von Jenseitshoffnungen und Erlösungsvorstellungen Abschied nehmenden“ allgemein menschlichen Zuversicht noch der Status christlicher Hoffnung eingeräumt wird. Nach seinem religionsphilosophischen Werk „Auch eine Geschichte der Philosophie“ leistet er sich nun gleichsam aperçuhaft einen Affront gegen den theologisch vorherrschenden funktionalen Religionsbegriff, wie er weitgehend auch die christliche Verkündigung bestimmt, wenn Glaubensinhalte auf ihre anthropologischen Plausibilitäten zurückgeschnitten werden und dabei „inhaltlich merkwürdig unbestimmt“ bleiben.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net. Die Festschrift für Thomas Schmidt, die das Grußwort von Habermas enthält, kann hier heruntergeladen werden: www.nomos-shop.de.

Nietzsche und die Bibel

Bild: Friedrich Nietzsche gemalt von Edvard Munch, Public Domain

Friedrich Nietzsche starb vor 125 Jahren in Weimar. Eine Gelegenheit, auf den Aufsatz „Nietzsche und die Bibel“ von Andreas Urs Sommer hinzuweisen (Jahrbuch für Internationale Germanistik, Nr. 1, 2008, S. 49–63). Wer wissen möchte, wie Nietzsche mit biblischen Begriffen und Aussagen umgegangen ist, kommt an diesem Überblick nicht vorbei. Nietzsche hat nicht auf die Bibel gehört, sondern sie für eigene Absichten verzweckt.

Ein Auszug:

Wer Auskunft über Nietzsches Verwendung einzelner, (auch) in der Bibel belegter Wörter benötigt, ist mit dem neuen, von der Nietzsche Research Group in Nijmegen herausgegebenen Nietzsche-Wörterbuch sehr gut versorgt. Hingegen fehlt bislang eine befriedigende Monographie, die Nietzsches Auseinandersetzung mit dem Neuen Testament in allen Facetten und ohne Voreingenommenheiten thematisiert. Nietzsches frühe Begegnung mit dem Neuen Testament dokumentiert Martin Pernets Berner Dissertation „Das Christentum im Leben des jungen Nietzsche“ (vgl. oben Anm. 5) eingehend. Manche Einzelaspekte von Nietzsches Bezugnahmen auf das neue Testament sind in der Forschung sehr ausführlich zur Sprache gekommen. Theologisch interessierte Autoren haben sich insbesondere an Nietzsches Rekonstruktion Jesu, namentlich an seiner „Psychologie des Erlösers“ im Antichrist abgearbeitet. Sehr richtig hat freilich Ulrich Willers in seiner magistralen Studie „Friedrich Nietzsches antichristliche Christologie“ zu den grassierenden Inanspruchnahmen des antichristlichen Nietzsche für einen neuen christlichen Jesuanismus bemerkt: „Isoliert erwecken diese Texte [im „Antichrist“] möglicherweise den Eindruck, Nietzsche wolle das wahre Evangelium Jesu gegen das ‚Dysangelium‘ des Paulus, der Kirche, des Christentums stark machen. Wahr daran ist nur, dass Nietzsche im Kampf gegen das Christentum auch Jesus selbst als Schlag-Waffe gebrauchen kann und daher einsetzt. Falsch daran ist jedoch die mitgeführte Vorstellung, Nietzsche sei so etwas wie der Lehrer einer imitatio Christi.“  Willers leistet eine Differenzierungsarbeit, die von vielen danach mit dem Thema beschäftigten Beiträgen nicht erreicht wird. Die vornehmlich argumentationsstrategische Bedeutung des scheinbar positiven Jesus-Rekurses im „Antichrist“ hatte bereits Ernst Benz in seinem Buch „Nietzsches Ideen zur Geschichte des Christentums und der Kirche“ herausgestellt, während der katholische Religionsphilosoph Eugen Biser in seinen zahlreichen Veröffentlichungen zum Thema nicht müde wird, Nietzsches „nie ganz aufgegebene Verbundenheit“ zu Jesus zu betonen. Wie stark theologische Autoren gerade im Hinblick auf Nietzsches Behandlung Jesu auf eine christliche Repatriierung Nietzsches hoffen, zeigen in aller Drastik die scharfsinnigen Analysen des theologischen Nietzsche-Diskurses bei Peter Köster und bei Dieter Schellong. Die gebotene Zurückhaltung im Hinblick auf eine vorgeblich von Nietzsche erneuerte Jesus-Frömmigkeit muss freilich keineswegs ambitionierte philosophische Deutungen der Jesus-Figur im „Antichrist“ ausschliessen, wie sie etwa Werner Stegmaier vorgelegt hat.

Ebenfalls im Brennpunkt der Forschung steht Nietzsches Paulus-Bild. Pionierarbeit hat dabei Jörg Salaquarda in seinem Aufsatz „Dionysos gegen den Gekreuzigten“ geleistet (vgl. oben Anm. 34), während eine umfassende Darstellung erst mit der Greifswalder Dissertation „Der Apostel der Rache“ von Daniel Havemann vorgelegt worden ist. 45 Dabei ist bei Havemann ein theologisch-systematisches Interesse leitend, wogegen ich selbst im Kommentar zum „Antichrist“ stärker die philosophisch-historischen Perspektiven herauszuarbeiten versucht habe (vgl. oben Anm. 19).

Abgesehen von Jesus und Paulus haben andere neutestamentliche Figuren und Themen in Nietzsches Werk nur sporadisch Aufmerksamkeit gefunden. So wäre – um nur ein Beispiel herauszugreifen – Nietzsches Deutung des johanneischen Schrifttums einer näheren Betrachtung bedürftig. Auch sein Verhältnis zu bestimmten Auslegungstraditionen müsste noch genauer untersucht werden. Resümierend ist festzuhalten, dass Nietzsche biblische Texte, Figuren, Motive und Redeformen schon früh für eigene Zwecke, für seine eigene philosophische Verkündigung instrumentalisiert hat. Dabei ist es ihm – trotz des stellenweise hohen Bibeltons – aber meist auch gelungen, diese eigene Verkündigung skeptisch zu relativieren.

Mehr: www.ingentaconnect.com.

Nochmal: Der Mensch und das Naturrecht

Der Moraltheologe Peter Schallenberg hat erfreulicherweise den hier im Blog schon thematisierten Artikel „Das Grundgesetz ist nicht von Gott gesetzt“ von Friedrich Wilhelm Graf (ebenfalls in der FAZ) inhaltlich widerlegt. Er nutzt dafür interessanterweise eine existenzialistische Argumentationsfigur (aus dem Da-Sein entfaltet sich das So-Sein) und ein Kant-Argument (der Wert eines Menschen kennt keinen Preis). Inhaltlich stimme ich zu: die Menschenwürde ist unbedingt. Es ist kein naturalistischer Fehlschluss zu meinen, „es sei oberste Aufgabe der Verfassung, das unbedingte Lebensrecht jedes Menschen vom frühestmöglichen Zeitpunkt der Individuation bis zum spätestmöglichen medizinischen Ende zu garantieren. Es ist vielmehr modernes Naturrecht als Personrecht.“

Hier ein Auszug aus „Der Mensch als unverzichtbares Wesen der Gesellschaft“ (FAZ, 07.08.2025, Nr. 181, S. 9):

Die bisherige Rechtsprechung relativiert nicht die Menschenwürde des ungeborenen Menschen gegenüber der Mutter, sondern verzichtet lediglich auf die Strafverfolgung im Fall der Rechtswidrigkeit – ein ungewöhnlicher, aber nicht undenkbarer Vorgang. Das Strafrecht sieht sich außerstande, eine rechtswidrige Tat zu ahnden, nicht mehr und nicht weniger. Daraus lässt sich aber keine Abstufung des Lebensrechtes oder eine Relativierung der Menschenwürde ableiten. Das ist nämlich auch der Sinn des Artikels 1 GG: Die Würde des Menschen ist selbstverständlich nicht nur unantastbar für den Staat, sie ist auch unantastbar für den Mitmenschen und für den Menschen selbst (weswegen Selbsttötung eben nicht eigentlich eine Freiheitstat, sondern ein Abbruch der Freiheit zum Leben ist).

Das alles ist nicht zuerst christlich (und schon gar nicht katholisches Exoticum wie eine Fronleichnamsprozession) und erst recht nicht „rechts“ im Unterschied zu „links“. Qualität folgt vielmehr der Quantität, Da-Sein entfaltet sich zum So-Sein. Jeder Mensch hat das unbedingte Recht auf Überleben, am frühesten Anfang des Lebens als soeben befruchtete Eizelle, als Embryo und als menschliche Person. Und am spätestmöglichen Ende des Lebens, möglicherweise dement und inkontinent und schwerst pflegebedürftig: aber vollkommen unbezweifelbar als liebenswürdige Person. Was christlich Gottebenbildlichkeit heißt, nennen die Philosophie und das Naturrecht Menschenwürde: unbezweifelbar und unbedingt. Dies ist kein naturalistisch-biologistischer Fehlschluss, wie die Befürworter einer liberalen Regelung des Abtreibungsrechts behaupten, sondern Ausdruck der Grundüberzeugung unseres Grundgesetzes, dass von Natur aus – daher Naturrecht – jeder Mensch leben will und leben soll. Darin liegt seine unantastbare Menschenwürde als Person.

Und diese Menschenwürde, verstanden als Ausnahme und Herausnahme in einer Welt der Dinge und der Gebrauchsgegenstände, ist eben nicht, wie Frauke Brosius-Gersdorf meint, zu trennen vom Lebensrecht. Spitzfindig meint sie, dem frühen Embryo komme wohl Lebensrecht, aber nicht Menschenwürde zu, da sonst jede Form der Abtreibung unerlaubt sei. Ungewollt trifft sie in der Tat den kantianischen Nagel auf den Kopf: In der Tat ist nach Immanuel Kant jede direkte Tötung eines Menschen immer und überall unerlaubt, weil ihr eine Bewertung und damit eine Verzwecklichung der Menschenwürde vorangeht. Diese strikten Ansichten zum Lebensschutz haben auch unser Grundgesetz mit den unveräußerlichen Grundrechten wesentlich geprägt. Und hier ist eben keine „Politik des Kompromisses“ möglich, wie Graf im Anschluss an Hans Kelsen nahelegt. Vielmehr meint ein modernes und doch striktes Naturrecht: Jeder Mensch ist von Natur aus aus der Welt der Gegenstände und Zwecke ausgesondert, und daher also ist nach dem Naturrecht, unabhängig von Glauben und Konfession, jede direkte Tötung eines unschuldigen Menschen immer und überall unerlaubt.

Die einzige Ausnahme ist der Fall der Notwehr bei schuldigem Angreifer, was offenkundig für das unschuldige ungeborene Kind nicht zutrifft, dessen einzige „Schuld“ es sein könnte, ungewollt und ungeplant oder schwer behindert zu sein.

Alles nur Simulation

Markus Gabriel, Initiator des Neuen Realismus (eine philosophische Strömung, die den Postmodernismus ablöst), sagt über die Abschaffung des Wirklichen im postmodernen Denken (Markus Gabriel u. Matthias Eckoldt, Die ewige Wahrheit und der Neue Realismus, 2019, S. 42–43): 

Für die postmodernen Theoretiker – hier allen voran: Richard Rorty – ist alle Referenz unscharf, und alle Identitäten, also die Idee, dass irgendetwas hinter den Unschärfen scharf gestellt ist, sollten immer nur Illusionen sein. Also immer nur Gerhard Richter. Der verwischte Elvis Presley, der telefoniert, hinter dem ist nicht der echte Elvis Presley, sondern ein Foto, das Gerhard Richter bearbeitet. Das heißt, da ist immer noch eine Repräsentationsebene dazwischen. Man sagt nicht einmal, die Wirklichkeit ist verwischt, sondern das Verwischte ist eine Verwischung einer Repräsentation. Man ist mindestens zwei Ebenen auf Abstand vom Wirklichen, und wenn man dann gefragt wird, wie es mit der Basiswirklichkeit steht, dann bestreitet man auch noch, dass da eine sei, und sagt, sie sei auch nur ein Signifikat in der Kette der Signifikanten. Das war die Idee der Postmoderne.

Ich fand das damals als heranwachsender Philosoph auch gut, ich konnte mich hineinversetzen. Ich bin gerade schon alt genug, um die Faszination zu verstehen, die Baudrillard ausübte, als er neue sozioökonomische Phänomene mit einer neuen Theoriesprache beschrieb und alles in ein Bild einrahmte: Börsencrash, Aids und Techno und alles, was damit verbunden wurde. New York als die postmoderne Stadt par excellence. Ich würde sagen, Paris war die Hauptstadt der Moderne, und New York war die Hauptstadt der Postmoderne. Es ist kein Zufall, dass der New Yorker Immobilienmarkt Donald Trump, die Farce der Postmoderne, hervorbringt. Donald Trump ist sozusagen die Widerlegung der emanzipatorischen Ansprüche der Postmoderne, wie eine Witzfigur (oder wohl eher ein Horrorclown), die aus der Box herausspringt. Baudrillard könnte hier mit Marx sagen „Das eine Mal als Tragödie, das andere Mal als Farce“. So ist die Postmoderne heute an ihr ironisches Ende gekommen. Die unendlich ironische Selbstzitation, die weiß, dass sie eigentlich ein Totentanz ist, manifestiert sich jetzt als welthistorische Gewalt eines postfaktischen Zeitalters.

Als Zeichen für ein endgültiges Ende der Postmoderne deutet Gabrial übrigens ein neuen Interesse an der Wahrheit: „Das Progressive ist jetzt auf der Seite der Tatsachen. Heute gilt es, für wissenschaftliche Objektivität einzutreten, da das Interesse an echter wissenschaftlicher und philosophischer Forschung zugunsten einer rein technokratischen Funktion der Universität (alles soll TU werden) schwindet. Das ist das Ende der Postmoderne. In der Postmoderne war die Idee: Progressiv ist man, wenn man die Idee der Tatsache und der objektiven Wahrheit herunterfährt. Plötzlich ist es andersherum“ (ebd., S. 44). 

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