Bislang galt das deutsche Recht zum Schutz des menschlichen Embryos als restriktiv. Es musste sich an den hohen Ansprüchen des Grundgesetzes messen lassen: dem Recht auf Leben und der Unantastbarkeit der Menschenwürde von der Zeugung an. Die maßgeblichen Grundlagen hierzu sind im Embryonenschutzgesetz (ESchG) niedergeschrieben.
Seit dem 6. Juli 2010 ist durch ein BGH-Urteil die PID in Deutschland faktisch zugelassen. Dies ist in der Öffentlichkeit bisher kaum bekannt. Doch das Thema ist gerade für Christen sehr brisant und aktuell, und es wird nicht nur in den Reproduktionskliniken sondern auch im Bundestag schon bald eine lebhafte Auseinandersetzung um den Status des Embryos geben.
Am 6. Oktober findet in Mainz eine Tagung statt, auf der die wichtigsten aktuellen Fakten zum Lebenschutz zusammengetragen werden. Die Referenten dieser christlich ausgerichteten Fachtagung sind sehr kompetent.
Hier die Einladung: PID-Tagung_Mainz.pdf.