Abtreibung

Lebensschutz oder kollektiver Selbstbetrug?

51S49YP90GL._SL160_.jpgDie Reform des §218 von 1995 sollte den Lebensschutz ungeborener Kinder verbessern. Nach fünfzehn Jahren zeigt sich, dass das Ziel verfehlt worden ist. Auch wenn die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche seit 2005 leicht rückläufig ist, konnte kein überzeugender neuer Trend gesetzt werden.

Richter Bernward Büchner, seit 2002 stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes Lebensrecht e.V., und die Ärztin Claudia Kaminski, seit 2001 Vorsitzende des Verbandes, haben vor einigen Jahren ein Buch herausgegeben, das zur längst überfälligen Auseinandersetzung mit dem deutschen Beratungskonzept und seinen Auswirkungen anregen soll. Die Publikation, die im Wesentlichen Beiträge aus einem Symposium des Verbandes wiedergibt, behandelt wesentliche Aspekte aus verfassungs- und verwaltungsrechtlicher, ärztlicher, beratungspraktischer, sozialwissenschaftlicher und journalistischer Perspektive. Im Anhang enthält es u.a. das Abtreibungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1993 im Auszug.

Zu den Autoren gehören u. a. der Jurist Christian Hillgruber, die Ärztin und Therapeutin Angelika Pokropp- Hippen, der Sozialwissenschaftler Manfred Spieker und der Journalist und Fernsehmoderator Martin Lohmann.

In diesen Tagen spricht man nicht gern, aber notgedrungen oft, von der dramatischen demoskopischen Entwicklung in Deutschland. Während derzeit ca. drei Erwerbstätige für einen Rentner aufkommen müssen, wird sich absehbar bald das Verhältnis umkehren. Es wäre natürlich zu einfach, für diese Entwicklung allein die Abtreibungspolitik verantwortlich zu machen. Aber zweifellos ist beim Lebensschutz etwas schief gelaufen! Wer sich die Mühe macht, dieses ausgezeichnete Buch zu lesen, wird wachgerüttelt. Man kann nur hoffen, dass die Publikation oft studiert wird und die sachlich hervorragend begründeten Appelle nicht verhallen.

Das Inhaltsverzeichnis zum Buch gibt es hier: LebensrechtIHVZ.pdf.

Bestellt werden kann das Buch unter:


ProLifeMarsch in Brüssel

Am Palmsonntag, also am 28.03.2010, findet anlässlich des 20. Jahrestagung der Gesetzeseinführung für straffreie Abtreibung in Belgien um 14:30 Uhr ein internationaler ProLifeMarsch in Brüssel statt. Weitere Informationen zu dem Marsch gibt es hier: www.28march2010.be.

»Jugend für das Leben Deutschland« e.V. plant, einen Bus nach Brüssel zu mieten. Es sind Busstopps in Münster und Köln angedacht. Es würde sich um eine einfache, kostengünstige Tagestour ohne Übernachtung handeln, morgens hin und abends zurück. Wer Interesse hat, kann eine unverbindliche eMail schreiben und weitere Informationen einfordern.

VD: TP

EU-Parlament fordert ungehinderten Zugang zu Abtreibung

Einen »ungehinderten Zugang zu Verhütung und Abtreibung« fordert das Europäische Parlament. Es verabschiedete am 11. Februar mit 381 Ja- und 253 Nein-Stimmen bei 31 Enthaltungen einen Initiativbericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Die sozialdemokratische EU-Abgeordnete Jutta Steinruck begrüßte das Ergebnis als wichtigen Sieg:

Die Rechte der Frauen, einschließlich das Recht auf Abtreibung und Empfängnisverhütung, sind heute entscheidend gestärkt worden.

Männer und Frauen sollten auf die sprachliche Kodierung achten: »Recht auf Abtreibung«. Das Gefälle ist eindeutig:

  1. »ist strafbar« (Abtreibungen sind in Deutschland auch seit der Neuregelung im Jahr 1995 grundsätzlich noch strafbar.)
  2. »ist erlaubt« (Im Bewusstsein der Bürger ist etwas, das praktisch kaum bestraft wird, erlaubt.)
  3. »ein Recht auf Abtreibung haben«.

Kommt irgendwann die Verpflichtung zur Abtreibung dazu, sollten verbindliche gemachte pränatale Untersuchungen auf eventuelle Behinderungen des Kindes hinweisen? Armes Europa!

Mehr dazu hier und hier: www.kath.net.

Suchen bald Millionen Männer vergeblich eine Frau?

Schon in meiner Jugend haben Experten vor den Auswirkungen der Bevölkerungspolitik in China gewarnt:

Im Jahr 2020 werden in China 24 Millionen Männer »im heiratsfähigen Alter« Schwierigkeiten haben, eine Frau zu finden. Das liege daran, dass in China zurzeit viel mehr Jungen als Mädchen geboren werden, heißt es in einer Untersuchung der chinesischen Akademie für Sozialwissenschaften, aus der am Montag mehrere staatliche Medien zitierten. Der wachsende Männerüberschuss stehe mit der traditionellen Bevorzugung männlicher Nachkommen im Zusammenhang. Vor allem auf dem Land komme es immer noch zu übermäßigen Abtreibungen weiblicher Föten. Die Verbreitung von Ultraschalluntersuchungen seit den achtziger Jahren habe diese Entwicklung weiter verschärft.

Hier der vollständige Artikel: www.faz.net.

Weg mit der Moral

Frau Rohde empört sich darüber, dass Ärzte aus moralischen Gründen eine Spätabtreibung verweigern. Recht und Würde von ungeborenen Kindern kommen in ihrem Forderungskatalog nicht vor. Dafür klagt sie »im Sinne der Gleichbehandlung« mit den Mitteln des positiven Rechts den Zugang zu den Spätabtreibungen in allen Regionen ein:

Die Politik müsste dafür sorgen, dass im Sinne der Gleichbehandlung Frauen in allen Regionen Zugang zu diesen Eingriffen haben. Zum Beispiel, indem nur wenige hochqualifizierte Zentren diese spezielle Diagnostik durchführen dürfen, die dann auch offiziell zuständig sind für die Indikationen und die Abbrüche. Das setzt voraus, dass diese Zentren neutral geführt werden. Die Kollegen dort dürfen als Maßstab nur die körperliche und seelische Gesundheit der Frau sehen, so wie es das Gesetz verlangt, und nicht eine Weltanschauung.

Also ob die Entscheidung, Würde und Recht der Ungeborenen anzutasten, weltanschaulich neutral sei! Solche Entscheidungen sind nur im Lichte von auf Selbstverwirklichung abzielenden Lebensentwürfen versteh- und durchschaubar.

Irreführend ist außerdem der Hinweis am Ende des Interviews, im Judentum genieße das menschliche Leben erst nach der Geburt Schutz. Der Gelehrte Moses Maimonides (1135–1204 n.Chr.) vertrat zwar die Ansicht, dass ein Kind vor der Geburt keine lebendige Seele sei, aber in Anlehnung an den Talmud gesteht man im Judentum größtenteils einem Fötus ab dem 41. Tag menschliche Schutzbedürftigkeit zu. Gemäß der Mischnah, also der mündlichen Überlieferung, ist Abtreibung im Judentum nur dann erlaubt, wenn Gefahr für das Leben der Mutter besteht.

Die Diskussionen darüber, ob es erlaubt sei, ernsthaft behinderte Kinder abzutreiben, sind sehr modern und werden unter dem Einfluss liberaler Weltanschauungen (!) geführt, was auch die derzeit eher »lockere« Abtreibungspraxis in Israel erklärt.

In der jüdischen Orthodoxie wird von einigen Gelehrten eine Abtreibung in bestimmten Fällen erlaubt, während andere sie sogar grundsätzlich verbieten. Das Chefrabbinat in Jerusalem hat am 24. Dezember 2007 in einer Entscheidung festgestellt, dass Abtreibung eine »schwere Sünde« sei und dass die gegenwärtige Abtreibungspraxis sogar die Ankunft des Messias verzögere. Das Rabbinat gab auch bekannt, dass man ein Komitee einrichten werde, dass sich bemühen soll, die Zahl der Abtreibungen in Israel zu reduzieren (vgl. hier).

Die Heilige Schrift unterscheidet weder im Alten noch im Neuen Testament in der Terminologie zwischen einem Embryo und einem Kind nach der Geburt. In der Bibel geht es zudem nicht nur um die Regelung ethischer Fragen, es wird wie selbstverständlich berichtet, dass Kinder im Mutterleib eine Beziehung zur Gott und ihren Eltern haben können (vgl. z.B. Ri 13,5–7; Ps 139,13–16; Lk 1,15; 1,41.44).

Hier das vollständige Interview mit der Psychiaterin Anke Rohde: www.spiegel.de.

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