Abtreibung

Kein Gott, nirgends

Die Stellungnahmen von EKD und Diakonie für eine Legalisierung der Abtreibung bis zur 22. Woche sind frei vom Anspruch einer an theologisch-ethische Diskurse anknüpfenden Pragmatik. Nicht einmal das Wort Gott braucht es noch, meint Daniel Deckers:

Dass sich die Repräsentanten der verfassten katholischen Kirche über dem Umgang mit sexueller Gewalt als Anwälte des Lebensschutzes selbst diskreditiert haben, ist wohl nicht mehr zu ändern. Die Stellungnahmen von EKD und Diakonie zugunsten einer Legalisierung der Abtreibung bis zur 22. Woche sind dagegen vollkommen frei vom Anspruch einer originären, an religiöse Überzeugungen und theologisch-ethische Diskurse anknüpfenden Pragmatik. Nicht einmal das Wort Gott braucht es noch.

Mehr: www.faz.net.

Kultur des Todes (20): Abtreibung als Lerninhalt

Es sind Nachrichten, die uns erschüttern sollten. Das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesfamilienministerium möchten den Schwangerschaftsabbruch als verbindlichen Lehrplaninhalt beim Medizinstudium durchsetzen. Die Nachrichtenagentur IDEA meldet: 

Wie man Abtreibungen durchführt, soll künftig ein verbindlicher Bestandteil des Medizinstudiums in Deutschland werden. Das teilte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken mit.

Im Rahmen der Reform der Approbationsordnung für Ärzte sei geplant, den „Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin“ verpflichtend zu machen. Darin seien Handlungs- und Begründungswissen zum medikamentösen und operativen Schwangerschaftsabbruch enthalten, heißt es in der Antwort.

Die Reform, an der das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesfamilienministerium beteiligt sind, sieht außerdem vor, neben medizinischen auch rechtliche und ethische Aspekte von Abtreibungen in den klinischen Prüfungen abzufragen.

Weiter heißt es in der Antwort, dass die sogenannte „Gehsteigbelästigung“ verhindert werden soll. Ein Referentenentwurf liege zur Abstimmung in den beteiligten Ressorts vor. Zum Hintergrund: An manchen Orten halten Abtreibungsgegner Gebets- bzw. Mahnwachen vor Schwangerenberatungsstellen oder Praxen ab, die Abtreibungen vornehmen.

Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, Cornelia Kaminski, bezeichnet völlig zu recht die verpflichtende Einbeziehung des Themas Abtreibung in das Medizinstudium als „verwerflich“. 

Mehr: www.idea.de.

Kultur des Todes (19): Legalisierung von Abtreibungen

In Frankreich soll das Recht auf Abtreibung in die Verfassung aufgenommen werden (vgl. hier und hier). Auch in Deutschland dreht sich das Klima immer mehr in Richtung: Abtreibung ist eine legale Sache. Demnächst beginnt eine Regierungs-Kommission zur Änderung der gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch mit ihrer Arbeit. Zu dieser Kommission gehören auch Mitglieder des Deutschen Juristinnenbundes (DJB) an. Der hat nun ein provokantes Papier zum Schwangerschaftsabbruch veröffentlicht. Der DJB fordert:

  • die Abschaffung des § 218 StGB und eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des StGB, die sich am reproduktiven Selbstbestimmungsrecht und der körperlichen Integrität schwangerer Personen orientiert;
  • Verbesserung der Versorgungslage;
  • Schwangerschaftsabbrüche als Leistung der Krankenversicherung;
  • Schwangerschaftsabbruch als Teil der medizinischen Aus- und Weiterbildung;
  • die Abschaffung der Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch;
  • eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz schwangerer Personen vor „Gehsteigbelästigungen“.

DIE WELT schreibt dazu:

Nach Meinung des DJB dagegen sollen Abtreibungen immer zulässig sein, wenn der Fötus nicht „eigenständig lebensfähig ist“. Das sei bis zur 22. bis 25. Schwangerschaftswoche der Fall. Derzeit bestehe für Schwangere ein nicht zu rechtfertigender Zeitdruck. Zugleich wird ausgeführt, dass Spätabtreibungen nicht zu befürchten seien, wie die Praxis in Ländern, die deutlich spätere Abtreibungen ohne medizinische Indikation zulassen, zeige. „Dass schwangere Personen sich ‚grundlos‘ – d. h. außerhalb der derzeit geltenden Indikationslösung – für einen sog. Spätabbruch entscheiden würden, ist weder empirisch belegt noch naheliegend“, so der DJB. Warum die Frist dann verlängert werden soll, bleibt offen.

Offen ist auch, was aus der Unzulässigkeit folgt. Strafbar soll nur eine Abtreibung ohne oder gegen den Willen einer schwangeren Frau – in den Worten des DJB: einer „schwangeren Person“ – sein. Ärzte würden nur berufsrechtlich sanktioniert. Die „schwangere Person“ soll „in allen Fällen straf- und sanktionsfrei bleiben“. Eine Tötung wäre erst nach Beginn des Geburtsvorgangs strafbar.

Mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das nicht vereinbar. Das hat dargelegt, dass dem Ungeborenen Menschenwürde zukommt. Das Kind im Mutterleib wird „nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt“. Der Staat muss Maßnahmen ergreifen, um den Fötus wirksam zu schützen. Diese Pflicht lässt es nicht zu, „auf den Einsatz auch des Strafrechts und die davon ausgehende Schutzwirkung für das menschliche Leben frei zu verzichten“.

4177UQbbK9L SX327 BO1 204 203 200 Zu dem Thema: Ist der Fötus eine schutzwürdige Person?, empfehle ich das gerade erschienene Buch von Johannes Gonser: Abtreibung – ein Menschenrecht?: Argumentationshilfen zur Debatte um den Schwangerschaftsabbruch (SCM, 2023, 128 Seiten, 15.00 Euro). Der Autor setzt sich in dieser Abhandlung mit verbreiteten Argumenten gegen das Personsein von Ungeborenen sachlich und kompetent auseinander und liefert starke Gründe für das Personsein von Föten und damit für das uneingeschränkte Lebensrecht ungeborener Menschen.

Kultur des Todes (18): Strafbarkeit von Abtreibungen abschaffen

Es passt zur geistlichen Verfassung in Europa: Die grüne Bundesfamilienministerin Lisa Paus dringt auf eine Reform des Strafrechts und möchte den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, streichen (zur Lage in Frankreich vgl. hier). Die FAZ berichtet:

„Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können?“, fragte Paus. „Wer anders als die Frauen selbst sollte darüber entscheiden, wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen?“.

Grundpfeiler des Menschenrechts auf reproduktive Selbstbestimmung seien neben dem Zugang zu sicheren und erschwinglichen Verhütungsmitteln auch die Gewährleistung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie einer selbstbestimmten und sicheren Schwangerschaft und Geburt. „Frauen die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen nicht länger stigmatisiert werden“, sagte die Ministerin.

Die Einsetzung einer Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin wurde übrigens im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbart, ohne die Streichung des Paragrafen 218 zu erwähnen. Dort heißt es (S. 92):

Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.

Mehr: www.faz.net.

Warum werden Kinder abgetrieben?

Mehr als 100.000 Abtreibungen gibt es jährlich in Deutschland. Eine Beratung ist Pflicht, Gründe nennen dagegen nicht. Genau mit diesen Gründen hat sich aber ein Heidelberger Arzt beschäftigt. Die Untersuchung von Florian M. Dienerowitz kommt zu dem Ergebnis: Druck durch das familiäre Umfeld spielt eine große Rolle (vgl. hier).

Eine Zusammenfassung der Studie gibt es in dem Aufsatz: Gründe für den Schwangerschaftskonflikt in Deutschland – ein Untersuchungsansatz. Das Fazit:

Um Frauen im Schwangerschaftskonflikt in ihren jeweiligen Lebenssituationen effektiv zu helfen, müssten vermehrt Anstrengungen unternommen werden, detailliert die Gründe für den Konflikt zu ergründen – sowohl im individuellen Fall als auch auf breiter wissenschaftlicher Basis. Ressourcen, die helfen könnten, ein Kind trotz vorliegender Widrigkeiten auszutragen, könnten so besser ergründet und gefördert werden. Die vorliegende Untersuchung liefert hierzu einen Ansatz und erste Ergebnisse.

Kultur des Todes (17): Recht auf Abtreibung in der Verfassung?

Mit einer Mehrheit von 337 Ja- und 32 Nein-Stimmen hat das Unterhaus des französischen Parlaments ein Gesetz verabschiedet, mit dem ein „Recht auf Abtreibung“ in der Verfassung verankert werden soll. Die FAZ meldet:

Frankreich will dem Recht auf Abtreibung Verfassungsrang geben. Die neue Vorsitzende der Präsidentenfraktion in der Nationalversammlung, Aurore Bergé, hat einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt. Artikel 66 der französischen Verfassung soll durch einen zweiten Absatz ergänzt werden, wonach „niemandem das Recht auf Schwangerschaftsabbruch entzogen werden kann“. Artikel 66 Absatz 1 ist bereits ein Gegenentwurf zur amerikanischen Rechtsprechung und besagt: „Niemand kann mit der Todesstrafe verurteilt werden.“ Die Formulierung des geplanten zweiten Absatzes entspricht einem 2019 von den Sozialisten in die Nationalversammlung eingebrachten Gesetzentwurf, der damals von der Präsidentenfraktion abgelehnt wurde.

Die Agentur Livenet.ch meldet, dass der Vorsitzende des protestantischen CPDH, Franck Meyer, die angestrebte Änderung scharf kritisiert hat. In einem Interview mit Evangelical Focus nannte er „die vorgeschlagene Formulierung des Gesetzentwurfs eine „sehr totalitäre Position, die keine vernünftige Bewertung zulässt“. Sie sei „das beste Beispiel für eine ideologische Abschottung, die jede intellektuelle und sachliche Hinterfragung verbietet“.

Weiter heißt es:

Nach Ansicht Meyers ist die „Verbohrtheit so gross, dass Abtreibung für die parlamentarische Mehrheit zu einem Dogma geworden ist“. Das erkläre die Weigerung, „sich das Leid der Frauen anzuhören, die abgetrieben haben, und den Wunsch, diesen Eingriff zu bagatellisieren und zu verstaatlichen“. Nach seiner Überzeugung ist „eine Verfassung nicht dazu da, ein bestimmtes Interesse durchzusetzen, sondern dem allgemeinen Interesse zu dienen“.

EU-Parlament: „Jeder hat das Recht auf sichere und legale Abtreibung.“

Nachdem in den USA das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch gekippt wurde, will das EU-Parlament genau dieses in die Grundrechtecharta der Europäischen Union aufnehmen. Man wolle in puncto Frauenrechte und Selbstbestimmung vorwärts gehen, heißt es in einer Erklärung, der heute zugestimmt wurde (siehe hier).

Die im Jahr 2000 verabschiedete Grundrechtecharta der EU ist rechtlich bindend und hat eigentlich den gleichen Stellenwert wie die Verträge der EU. Die TAZ meldet:

Die im Jahr 2000 verabschiedete Grundrechtecharta der EU ist rechtlich bindend und hat den gleichen Stellenwert wie die Verträge der EU. Die Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Charta erfordert nach den derzeitigen EU-Verträgen die Einstimmigkeit der Mitgliedsländer, die derzeit nicht besteht. Die Abgeordneten forderten in ihrer Entschließung daher auch eine Möglichkeit zur Änderung der Verträge.

Die Parlamentarier verurteilten „erneut aufs Schärfste die Rückschritte bei den Rechten von Frauen und der sexuellen und reproduktiven Gesundheit“ weltweit, „auch in den USA und in einigen EU-Mitgliedstaaten“. Die Europaabgeordnete Terry Reintke (Grüne) unterstützte die Forderung. „Auch in Europa wollen rechtskonservative Kräfte die Zeit zurückdrehen“, erklärte Reintke. Die französische Abgeordnete Nathalie Colin-Oesterlé von der konservativen EVP-Fraktion hatte am Montag ebenfalls davor gewarnt, dass in Europa „die Frauenrechte auch bedroht“ seien. „Starke Frauenrechte“ seien „eine Errungenschaft, auf die ganz Europa stolz sein kann“, hatte die EU-Gleichstellungskommissarin Helena Dalli am Montag in Straßburg gesagt. „Wir sollten vorwärts gehen, nicht rückwärts.“ Alexandra Linder kommentiert als Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht die Entwicklung treffend:

In die Grundrechtecharta der Europäischen Union soll laut heutiger Mehrheitsabstimmung im EU-Parlament als Artikel 7a folgender Passus eingefügt werden: „Jeder hat das Recht auf sichere und legale Abtreibung.“ Diese Grundrechtsverwirrung ist eigentlich so bizarr, dass man eher an einen üblen Scherz als eine ernsthafte Debatte und Entschließung glauben könnte.

Unmittelbar nach dem Verweis auf die Menschenwürde, auf das Recht jeder Person auf Leben und Unversehrtheit, nach dem Verbot eugenischer Praktiken und dem Recht auf Freiheit und Sicherheit würden in dieser Charta einer ganzen Gruppe von Menschen alle Rechte mit einem Satz wieder genommen. Der perverse Trick: Diese Gruppe von Menschen, die alle Menschen von der Zeugung bis zur Geburt umfasst, wird willkürlich und entgegen allen wissenschaftlichen Erkenntnissen aus dem Menschsein herausdefiniert.

Hier sollen Pflöcke gegen das Leben eingeschlagen werden. Abtreibung als Bestandteil einer Grundrechtecharta führt Grundrechte ad absurdum: Alle Erkenntnisse der Embryologie, der pränatalen Psychologie, der Biologie etc. stellen eindeutig fest, dass der Mensch von seiner Zeugung an Mensch ist und bereits vor der Geburt eine faszinierende personale Entwicklung durchläuft. Zu einem Zeitpunkt, an dem dies noch nie so hervorragend belegt war, genau dies zu verleugnen, führt in finsterste, barbarische Zeiten, nach dem Motto: Wer Mensch ist, wird von anderen Menschen bestimmt.

Hier der vollständige Kommentar: christlichesforum.info.

Frank Schaeffer in der NZZ

Die NZZ hat den Artikel „Der Mann, der die amerikanischen Abtreibungsgegner radikalisierte“ veröffentlicht, in dem vor allem die Sichtweise von Frank Schaeffer zu seinen Eltern und der Abtreibungshaltung der Evangelikalen protegiert wird. Es heißt in dem Artikel: 

Etwas mehr als zwanzig Jahre alt war Frank, als er seinen Vater zu einer Sache drängte, die er dann während seines weiteren Lebens bereuen sollte. Im Januar 1973 fällte der amerikanische Supreme Court das wegweisende Urteil «Roe v. Wade». Darin anerkannte das Oberste Gericht ein verfassungsmässiges Recht auf Abtreibung. Francis Schaeffer arbeitete zu diesem Zeitpunkt an seinem Buch und der gleichnamigen Dokumentarfilmserie «How should we then live?». Das Thema Abtreibung spielte darin keine Rolle. Es ging um eine Kulturgeschichte: darum, wie die Renaissance und die Aufklärung mit ihrem säkularen Humanismus angeblich den «christlichen Konsens» und damit auch die Grundlage der Freiheit in den USA zersetzen.

Doch Frank Schaeffer drängte seinen Vater dazu, das Skript umzuschreiben und das Recht auf Abtreibung zu kritisieren: «Wie kannst du sagen, dass du an die Einzigartigkeit jedes menschlichen Wesens glaubst, ohne für diese Sache einzustehen?» Doch Francis Schaeffer antwortete: «Ich will nichts zu tun haben mit dieser katholischen Angelegenheit.»

Francis Schaeffer war zu diesem Zeitpunkt bereits eine bekannte und ungewöhnliche Stimme in der evangelikalen Welt. Für ihn war jedes Wort in der Bibel wahr, aber er sprach nicht nur in Bibelversen. Er verstand sich nicht nur als Pastor, sondern auch als Kunsthistoriker und Philosoph. «Er konnte auch Vorlesungen über Bob Dylans Songtexte oder Woody Allens frühe Filme halten», erzählt Frank Schaeffer. Sein Vater teilte die Kritik der linken Hippiegeneration an der materialistischen Bourgeoise, nicht aber ihre Lösungen. Leute wie Jimmy Page, der Gitarrist von Led Zeppelin, oder Eric Clapton sollen Francis Schaeffers Buch «Escape from Reason» gelesen haben. Auch der LSD-Hohepriester Timothy Leary besuchte L’Abri.

Zu dem Artikel gäbe es viel zu sagen (es gibt übrigens viele ähnliche Beiträge in der englischsprachigen Welt). Nur zwei kleine Hinweise:

(1) Frank erweckt den Eindruck, dass sein Vater sich bis zur Finalisierung des Drehbuchs zum Film Wie sollen wir denn leben? nicht für das Thema Abtreibung interessiert habe. Es sei eine „katholische Angelegenheit“ gewesen. Richtig ist, dass die Evangelikalen sich in den 70er-Jahren in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs nicht einig waren. Es stimmt auch, dass Frank seinen Vater davon überzeugt hat, das Thema politisch anzugehen (vgl. dazu: Barry Hankins, Francis Schaeffer an the Shaping of Evangelical America, 2008, S. 175). Freilich hatte Francis Schaeffer schon früher eine ethische Position zum Schwangerschaftsabbruch, wie etwa in seinem Buch Back to Freedom and Dignity (1972) deutlich wird. Er war allerdings skeptisch, was den Aktivismus anbetrifft und ist erst von seinem Sohn dazu überredet worden und dann tatsächlich zu einem Vorreiter der politischen bzw. religiösen Rechten geworden. Randall Balmer schreibt in „The Religious Right and the Abortion Myth“ (Politico):

Als Francis Schaeffer, der intellektuelle Pate der religiösen Rechten, in den späten 1970ern versuchte, Billy Graham für seine Anti-Abtreibungs-Kampanie zu gewinnen, lehnte Graham, der berühmteste Evangelikale des 20. Jahrhunderts, ab. Sogar James Dobson, der Gründer von Focus on the Family, der später zu einem unerbittlichen Gegner der Abtreibung wurde, räumte 1973 ein, dass die Bibel zu diesem Thema schweige und es daher für einen Evangelikalen plausibel sei zu glauben, dass „ein sich entwickelnder Embryo oder Fötus nicht als vollwertiges menschliches Wesen angesehen wird“.

Nun Francis Schaeffer als jemanden hinzustellen, der Trump den Weg geebnet hat, ist meines Erachtens Effekthascherei. Ich vermute, dass die Schaeffers gegenüber dem Trump-Kult genauso kritisch gewesen wären wie gegenüber einer Verehrung Obamas. 

(2) Die Sache mit Frank Schaeffer und seiner Bewertung der Arbeit seiner Eltern und L’Abri ist insgesamt recht kompliziert. Eine nach wie vor hilfreiche Quelle zur Wertung seiner Sichtweise ist eine Rezension, die Os Guinness anlässlich der Veröffentlichung des Buches Crazy for God: How I Grew Up as One of the Elect, Helped Found the Religious Right, and Lived to Take All von Frank Schaffer geschrieben hat. Er verteidigt dort, übrigens ohne zu beschönigen, die Schaeffers mit Haut und Haaren gegen den Vorwurf der Heuchelei:

Ich bestreite diesen zentralen Vorwurf von Frank mit allem, was ich habe. Ich und viele meiner engsten Freunde, die die Schaeffers gut kannten, sind sich sicher, dass sie sie ebenfalls in Frage stellen würden. Francis und Edith Schaeffer waren Verteidiger der Wahrheit für andere und selbst Menschen der Wahrheit.

Sechs Jahre lang stand ich Frank so nahe wie niemand außerhalb seiner eigenen Familie, und wahrscheinlich näher als viele in seiner Familie. Ich war sein Trauzeuge bei seiner Hochzeit. Das Leben hat uns in den letzten dreißig Jahren in unterschiedliche Richtungen geführt. Aber ich betrachtete ihn als meinen lieben Freund und erlebte viele der Eskapaden, von denen er erzählt, und noch viele mehr, die es nicht wert wären, in gedruckter Form wiedergegeben zu werden. Es schmerzt mich daher zu sagen, dass sein Porträt grausam, verzerrt und eigennützig ist. Aber ich kann es nicht unwidersprochen lassen, ohne nachdrücklich auf eine andere Sichtweise der Geschichte zu drängen. Es gibt einen großen Unterschied zwischen Fehlern und Heuchelei. Francis und Edith Schaeffer waren Löwen für die Wahrheit. Niemand könnte weiter von Betrügern entfernt sein, selbst von unwissentlichen Betrügern, als die Francis und Edith Schaeffer, die ich kannte, mit denen ich lebte und die ich liebte.

Hier die gesamte Rezension von Os Guinness in englischer Sprache: banneroftruth.org.

WHO: Neue Leitlinien zum Schwangerschaftsabbruch

Die Weltgesundheitsorganisation hat neue Richtlinien für Schwangerschaftsabbrüche herausgegeben. Es sieht ganz so aus, als ob jegliche zeitliche Begrenzung für Schwangerschaftsabbrüche wegfallen soll. Das würde – wenn ich das richtig verstehe – bedeuten, dass Abreibungen bis hin zur Geburt als legal eingestuft werden sollen. Es heißt in der Meldung „WHO veröffentlicht neue Leitlinien für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch“ dazu:

Neben den Empfehlungen für die klinische Praxis und die Leistungserbringung wird in den Leitlinien auch die Beseitigung medizinisch unnötiger Schranken für sichere Schwangerschaftsabbrüche empfohlen; zu diesen gehören Kriminalisierung, obligatorische Wartezeiten, die Zustimmungspflicht durch andere Personen (z.B. Partner oder Familienmitglieder) oder Institutionen sowie die zeitliche Begrenzung für Schwangerschaftsabbrüche.

Solche Barrieren können zu entscheidenden Verzögerungen beim Zugang zur Behandlung führen und für Frauen und Mädchen die Gefahr von unsicheren Schwangerschaftsabbrüchen, Stigmatisierung und gesundheitlichen Komplikationen erhöhen und auch zu einer Beeinträchtigung ihrer Bildung und ihrer Arbeitsfähigkeit führen.

Die Kultur des Todes breitet sich weiter aus.

Mehr: www.euro.who.int.

Schwangerschaftsabbrüche als fester Bestandteil des Medizinstudiums

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel, Symbolfigur im Kampf für die Rechte ungewollt schwangerer Frauen, erklärt im SPIEGEL, was über die Aufhebung des Werbegebots für Abtreibung hinaus noch geschehen muss: 

Drei Punkte sind aus meiner Sicht besonders wichtig: Schwangerschaftsabbrüche müssen fester Bestandteil des Medizinstudiums werden – inzwischen kommen Studierende und auch Ärztinnen und Ärzte in meine Praxis, um es zu lernen, aber an den Unis wird das immer noch nicht offiziell gelehrt. Dabei ist es medizintechnisch kein schwieriger Eingriff, das lernt man in ein paar Wochen. Außerdem müssen Schwangerschaftsabbrüche dringend eine Kassenleistung werden. Und dann gibt es immer noch zu wenige Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, besonders fernab der großen Städte. Auch wenn ein paar Tabus gewichen sind: Es fehlt so viel rechtliche Aufklärung. Das hat gerade wieder ein Fall hier in der Praxis gezeigt.

Abtreibungsgegner sind für Frau Hänel keine Lebensrechtler, sondern Menschen, die gegen Frauen und Menschenrechte sind: 

Das sage ich sonst nicht mehr. Denn in Wahrheit sind diese Leute ja nicht gegen den Abbruch, sondern gegen die Frauen und gegen die Menschenrechte. Ich bezeichne sie schlicht als „Antis“.

Also jene, die für das Lebensrecht ungeborener Kinder aufstehen, sind „Antis“. Leute, die sich für Schwangerschaftsabbrüche einsetzen oder diese selbst durchführen, erscheinen als Kämpfer für die Menschenrechte. Finstere Logik. Ein Lob auf jede Universität, die keinen Schwangerschaftsabbruch lehrt! Ärzte sind dafür da, Leben und erhalten. 

Hier mehr, allerdings hinter eine Bezahlschranke: www.spiegel.de.

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