Abtreibung

Kultur des Todes (21): Frankreich verankert Recht auf Abtreibung in Verfassung

Das Recht auf Abtreibung wird künftig in der französischen Verfassung verankert. Die dafür nötige Drei-Fünftel-Mehrheit wurde laut FAZ am Montag in Versailles bei einer Sitzung beider Parlamentskammern erreicht. Nur 72 Abgeordnete stimmten dagegen, 780 dafür. 50 Parlamentarier enthielten sich der Stimme. Premierminister Gabriel Attal sprach von einer „moralischen Schuld“ gegenüber allen Frauen, die gelitten hätten:

Uns verfolgen das Leiden und die Erinnerung an so viele und so viele Frauen, die jahrzehntelang darunter gelitten haben, nicht frei sein zu können“, sagte er und freute sich über den „erfolgreichen Abschluss eines langen Kampfes“.

An die Freiheit und den Schutz der ungeborenen Kinder denkt keiner. Das schreit zum Himmel und zeigt, wohin die Reise in Europa nach der Säkularisierung geht. Präsident Emmanuel Macron schrieb auf der Plattform X: „Frankreichs Stolz. Universelle Botschaft.“ Jetzt wird angestrebt, in der EU weiterzumachen

Es gibt weiterhin Bestrebungen, das aus französischer Sicht „universelle“ Frauenrecht auch in der EU zu verankern. „Die nächste Etappe wird sein, diese Freiheit in der Grundrechtecharta der EU einzuschreiben, wie Frankreich es im Januar 2022 vorgeschlagen hat“, schrieb der frühere Europaminister Clément Beaune.

Aktualisiert am 05.03.2024, 14:37 Uhr.

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Der Zensurzonen-Plan: Friedliche Gebete dürften eigentlich nicht verboten werden

In den vergangenen Wochen hatte ein neuer Gesetzesentwurf für Verunsicherung und Diskussionen gesorgt: Das Vorhaben, das zurzeit vom Bundesrat behandelt wird, sieht die Einführung von Zensurzonen vor und Bußgelder von bis zu 5000€ bei Verhalten, das „verwirrend“ oder „verstörend“ wirken könnte.

Dabei ist unklar, ob die Regierung die friedlichen Gebete verbieten möchte. Rechtsexperte und Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International, Dr. Felix Böllmann, ist sich sicher: „Friedliches Gebet kann nicht verboten werden. Die Überzeugung, dass jedes Leben schützenswert ist und Unterstützung verdient, ist nicht kriminell. Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur von Hilfsangebot und Überzeugung jedem.“

Doch was soll genau verboten werden? Sind Belästigungen, gar Hass und Hetze, wie die Bundesfamilienministerin unlängst behauptete, vor Abtreibungsorganisationen tatsächlich ein akutes, landesweites Problem? Auf Anfrage gab die Bundesregierung kürzlich zu: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor.“

„Die Bundesregierung will etwas verbieten, weiß aber nicht was und warum.“

„Friedliche Gebetsversammlungen sollten vom Staat geschützt, nicht bekämpft werden. Die Bundesregierung will etwas verbieten, weiß aber nicht was und warum. Das ist gesetzgeberischer Blindflug! Dadurch entsteht ausschließlich Verwirrung, und zwar bei rechtstreuen Bürgern, die sich für eine gute Sache engagieren ebenso, wie bei Polizeibeamten und Ordnungsamtsmitarbeitern, die die vagen Verbotstatbestände dann vor Ort umsetzen müssten“, so Dr. Felix Böllmann.

Dramatisieren die Medien Schwangerschaftskonflikte?

Ich finde es erschreckend, wie unkritisch die FAZ Ansichten von Abtreibungsbefürtwortern propagiert und infolgedessen auch noch groben Unfug verbreitet. In dem Interview „Frau allein, traurig, depressiv“ darf die Filmemacherin Franzis Kabisch darlegen, wie es Abtreibungsgegner gelungen ist, mittels Fotos und bildgebender Verfahren die Kritik an Schwangerschaftsabbrüchen zu untermauern. Den Interviewer Matthias Dell, (schreibt auch für ZEIT, SPIEGEL und DEUTSCHLANDRADIO) scheint es zu erfreuen, wenn über die spielerische Leichtigkeit bei der seelischen Verarbeitung von Abtreibungen berichtet wird. 

Konkret: Kabisch behauptet: 

Mit der Personalisierung des Fötus. Viele Forscherinnen markieren das als einen wichtigen Punkt. Der Fötus wurde instrumentalisiert von rechten Gruppen – als eigene Person, die, wie die Historikerin Barbara Duden das nennt, zum „öffentlichen Fötus“ wurde. Der braucht nichts, sondern ist autonom und universal. Diese völlige Loslösung von der Schwangeren hat es einfach gemacht, sich für den Fötus einzusetzen. Der wird dagegen auch nie Widerstand leisten und so vereinnahmt für einen „Lebensdiskurs“, in dem die schwangere Person ihm entgegengesetzt ist als Bedrohung. Dabei ist niemand automatisch ein autonomer Mensch, auch das Baby braucht nach der Geburt Fürsorge, Nahrung.

Was passiert hier: Menschen, die davon überzeugt sind, dass auch ein ungeborenes Kind Person ist, werden in die rechte Ecke gestellt. Zugleich wird die These aufgestellt, dass diese Leute meinten, ein Fötus sei autonom und könne von einer schwangeren Frau völlig losgelöst betrachtet werden. Beide Behauptungen sind falsch.

Erwartbar wird in dem gesamten Interview auf das Forschungslage zur Situation der Frauen gar nicht eingegangen. Vermittelt werden soll: Die allermeisten Frauen sind glücklich mit ihrer Entscheidung, abgetrieben zu haben. Was über die Medien – insbesondere durch Bilder – vermittelt wird, dass nämlich Föten Personen seien und Frauen, die abgetrieben haben, Selbstzweifel hätten, ist nur konstruierte Wirklichkeit.

Dass der STERN 1971 mit seine Kampanie „Ich habe abgetrieben“ Frauen bewusst „in Szene gesetzt“ hat, wird nicht einmal erwähnt. Im Gegenteil! Kabisch behauptet: „Es stehen sogar die Namen darunter. Und die Frauen sehen eigentlich alle zufrieden aus, erleichtert oder einfach so, wie man sich Menschen im Alltag vorstellt, die nicht für ihr Leben traumatisiert sind.“

Haben die Kulturwissenschaftlerin Franzis Kabisch und der Medienjournalist Matthias Dell übersehen, dass es ein großer Bluff war, als Romy Schneider, Senta Berger und Alice Schwarzer zusammen mit 371 anderen Frauen im Stern bekannten „Wir haben abgetrieben!“? Alice Schwarzer hat zum Beispiel schlicht gelogen: „Aber das spielte keine Rolle. Wir hätten es getan, wenn wir ungewollt schwanger gewesen wären“ (vgl. hier).

Wenden wir uns kurz von der medialen Wirklichkeit ab. Die Ärztin Angelika Pokropp-Hippen zitiert in ihrem Aufsatz über das Post Abortion Syndrom (PAS) aus einer Studie des Elliot Institutes, bei der 260 Frauen von 15 bis 35 Jahren aus 35 verschiedenen Staaten der USA zu ihrem Gefühlszustand nach der Abtreibung befragt wurden: 

  • 92,60% der befragten Frauen leiden an starken Schuldgefühlen
  • 88,20 % leiden an Depressionen
  • 82,30 % haben ihr Selbstwertgefühl verloren
  • 55,80% haben Selbstmordgedanken
  • 66% beendeten die Beziehung zu ihrem Sexualpartner nach der Abtreibung
  • 40,60% begannen, Drogen zu nehmen
  • 36,50% flüchteten in den Alkohol

Johannes Gonser setzt sich in seinem Buch Abtreibung – ein Menschenrecht?: Argumentationshilfen zur Debatte um den Schwangerschaftsabbruch übrigens gründlich mit der Frage auseinander, ob ein ungeborener Mensch Person ist oder nicht. Das Buch ist meiner Meinung nach ein wichtiger Debattenbeitrag.

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Lernziel Abtreibung

Der Druck steigt: Schwangerschaftsabbrüche sollen verpflichtender Bestandteil der Medizinerausbildung werden. Die FAZ schreibt:

Für Juri Ghofrani Azar ist dieser Schritt längst überfällig. Schon seit Jahren fordern die „Medical Students for Choice“, zu denen Azar gehört, dass das Thema Abtreibung im Medizinstudium ausführlicher behandelt wird. Die studentischen Aktivisten fordern das Recht auf einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch. Dazu gehöre, dass angehende Mediziner umfänglich für den Eingriff ausgebildet würden. Geschehe das nicht, werde die medizinische Grundversorgung gefährdet.

Was im Medizinstudium gelehrt wird, legt in Grundzügen die Approbationsordnung für Ärzte fest. Zusätzlich enthält der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Empfehlungen zum Lehrinhalt. Die konkreten Lehrpläne jedoch werden von den medizinischen Fakultäten aufgestellt.

Künftig sollen Medizinstudenten verpflichtend lernen, wie ein medikamentöser und ein operativer Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden und welche ethischen und rechtlichen Dimensionen dies hat. Denn die Bundesregierung will, dass der Nationale Lernzielkatalog, der den Erwerb solchen Wissens vorsieht, für das Medizinstudium verbindlich wird.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

EKD will Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren

Die Evangelische Kirche in Deutschland will den Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren, lehnt ihn ethisch aber weiter ab. Das ist widersprüchlich, meint der Theologe Ulrich Körtner aus Wien. Er geht mir in senier Kritik nicht weit genug, bringt aber doch einige katastrophale Positionen gut auf den Punkt.

Zum Beispiel hier:

Während das für die EKD unter anderem bedeutet, ihr Augenmerk auf eine strikte Beratungspflicht zu legen, bedeutet es für die Diakonie das Gegenteil. Ihr Argument: Frauen würden durch die Beratungspflicht im Grunde bevormundet. Genauso argumentiert auch die Evangelische Frauenarbeit Deutschland. Mit derart widersprüchlichen Wortmeldungen nimmt man sich politisch aus dem Spiel.

Am meisten hat aber die verblüffende Theologieabstinenz beider Papiere für Kritik und Irritationen gesorgt. Man kann den Stellungnahmen zu Gute halten, dass es sich nicht um kircheninterne Schreiben, sondern um Voten im rechtspolitischen Raum handelt. Aber auch zwischen den Zeilen ist selbst für Eingeweihte von theologischer Reflexion kaum etwas zu erkennen. Mehr noch: Die Diakonie kritisiert in ihrer Stellungnahme ausdrücklich, der jetzige § 218 entspreche „einer unausgesprochen religiösen Setzung“, die in einer pluralistischen Gesellschaft nicht verbindlich gemacht werden könne. Auch so kann eine Kirche dazu beitragen, ihren ohnehin schwindenden öffentlichen Einfluss weiter zu minimieren.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Kein Gott, nirgends

Die Stellungnahmen von EKD und Diakonie für eine Legalisierung der Abtreibung bis zur 22. Woche sind frei vom Anspruch einer an theologisch-ethische Diskurse anknüpfenden Pragmatik. Nicht einmal das Wort Gott braucht es noch, meint Daniel Deckers:

Dass sich die Repräsentanten der verfassten katholischen Kirche über dem Umgang mit sexueller Gewalt als Anwälte des Lebensschutzes selbst diskreditiert haben, ist wohl nicht mehr zu ändern. Die Stellungnahmen von EKD und Diakonie zugunsten einer Legalisierung der Abtreibung bis zur 22. Woche sind dagegen vollkommen frei vom Anspruch einer originären, an religiöse Überzeugungen und theologisch-ethische Diskurse anknüpfenden Pragmatik. Nicht einmal das Wort Gott braucht es noch.

Mehr: www.faz.net.

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Kultur des Todes (20): Abtreibung als Lerninhalt

Es sind Nachrichten, die uns erschüttern sollten. Das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesfamilienministerium möchten den Schwangerschaftsabbruch als verbindlichen Lehrplaninhalt beim Medizinstudium durchsetzen. Die Nachrichtenagentur IDEA meldet: 

Wie man Abtreibungen durchführt, soll künftig ein verbindlicher Bestandteil des Medizinstudiums in Deutschland werden. Das teilte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken mit.

Im Rahmen der Reform der Approbationsordnung für Ärzte sei geplant, den „Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin“ verpflichtend zu machen. Darin seien Handlungs- und Begründungswissen zum medikamentösen und operativen Schwangerschaftsabbruch enthalten, heißt es in der Antwort.

Die Reform, an der das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesfamilienministerium beteiligt sind, sieht außerdem vor, neben medizinischen auch rechtliche und ethische Aspekte von Abtreibungen in den klinischen Prüfungen abzufragen.

Weiter heißt es in der Antwort, dass die sogenannte „Gehsteigbelästigung“ verhindert werden soll. Ein Referentenentwurf liege zur Abstimmung in den beteiligten Ressorts vor. Zum Hintergrund: An manchen Orten halten Abtreibungsgegner Gebets- bzw. Mahnwachen vor Schwangerenberatungsstellen oder Praxen ab, die Abtreibungen vornehmen.

Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, Cornelia Kaminski, bezeichnet völlig zu recht die verpflichtende Einbeziehung des Themas Abtreibung in das Medizinstudium als „verwerflich“. 

Mehr: www.idea.de.

Kultur des Todes (19): Legalisierung von Abtreibungen

In Frankreich soll das Recht auf Abtreibung in die Verfassung aufgenommen werden (vgl. hier und hier). Auch in Deutschland dreht sich das Klima immer mehr in Richtung: Abtreibung ist eine legale Sache. Demnächst beginnt eine Regierungs-Kommission zur Änderung der gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch mit ihrer Arbeit. Zu dieser Kommission gehören auch Mitglieder des Deutschen Juristinnenbundes (DJB) an. Der hat nun ein provokantes Papier zum Schwangerschaftsabbruch veröffentlicht. Der DJB fordert:

  • die Abschaffung des § 218 StGB und eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des StGB, die sich am reproduktiven Selbstbestimmungsrecht und der körperlichen Integrität schwangerer Personen orientiert;
  • Verbesserung der Versorgungslage;
  • Schwangerschaftsabbrüche als Leistung der Krankenversicherung;
  • Schwangerschaftsabbruch als Teil der medizinischen Aus- und Weiterbildung;
  • die Abschaffung der Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch;
  • eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz schwangerer Personen vor „Gehsteigbelästigungen“.

DIE WELT schreibt dazu:

Nach Meinung des DJB dagegen sollen Abtreibungen immer zulässig sein, wenn der Fötus nicht „eigenständig lebensfähig ist“. Das sei bis zur 22. bis 25. Schwangerschaftswoche der Fall. Derzeit bestehe für Schwangere ein nicht zu rechtfertigender Zeitdruck. Zugleich wird ausgeführt, dass Spätabtreibungen nicht zu befürchten seien, wie die Praxis in Ländern, die deutlich spätere Abtreibungen ohne medizinische Indikation zulassen, zeige. „Dass schwangere Personen sich ‚grundlos‘ – d. h. außerhalb der derzeit geltenden Indikationslösung – für einen sog. Spätabbruch entscheiden würden, ist weder empirisch belegt noch naheliegend“, so der DJB. Warum die Frist dann verlängert werden soll, bleibt offen.

Offen ist auch, was aus der Unzulässigkeit folgt. Strafbar soll nur eine Abtreibung ohne oder gegen den Willen einer schwangeren Frau – in den Worten des DJB: einer „schwangeren Person“ – sein. Ärzte würden nur berufsrechtlich sanktioniert. Die „schwangere Person“ soll „in allen Fällen straf- und sanktionsfrei bleiben“. Eine Tötung wäre erst nach Beginn des Geburtsvorgangs strafbar.

Mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das nicht vereinbar. Das hat dargelegt, dass dem Ungeborenen Menschenwürde zukommt. Das Kind im Mutterleib wird „nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt“. Der Staat muss Maßnahmen ergreifen, um den Fötus wirksam zu schützen. Diese Pflicht lässt es nicht zu, „auf den Einsatz auch des Strafrechts und die davon ausgehende Schutzwirkung für das menschliche Leben frei zu verzichten“.

4177UQbbK9L SX327 BO1 204 203 200 Zu dem Thema: Ist der Fötus eine schutzwürdige Person?, empfehle ich das gerade erschienene Buch von Johannes Gonser: Abtreibung – ein Menschenrecht?: Argumentationshilfen zur Debatte um den Schwangerschaftsabbruch (SCM, 2023, 128 Seiten, 15.00 Euro). Der Autor setzt sich in dieser Abhandlung mit verbreiteten Argumenten gegen das Personsein von Ungeborenen sachlich und kompetent auseinander und liefert starke Gründe für das Personsein von Föten und damit für das uneingeschränkte Lebensrecht ungeborener Menschen.

Kultur des Todes (18): Strafbarkeit von Abtreibungen abschaffen

Es passt zur geistlichen Verfassung in Europa: Die grüne Bundesfamilienministerin Lisa Paus dringt auf eine Reform des Strafrechts und möchte den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, streichen (zur Lage in Frankreich vgl. hier). Die FAZ berichtet:

„Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können?“, fragte Paus. „Wer anders als die Frauen selbst sollte darüber entscheiden, wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen?“.

Grundpfeiler des Menschenrechts auf reproduktive Selbstbestimmung seien neben dem Zugang zu sicheren und erschwinglichen Verhütungsmitteln auch die Gewährleistung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie einer selbstbestimmten und sicheren Schwangerschaft und Geburt. „Frauen die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen nicht länger stigmatisiert werden“, sagte die Ministerin.

Die Einsetzung einer Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin wurde übrigens im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbart, ohne die Streichung des Paragrafen 218 zu erwähnen. Dort heißt es (S. 92):

Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.

Mehr: www.faz.net.

Warum werden Kinder abgetrieben?

Mehr als 100.000 Abtreibungen gibt es jährlich in Deutschland. Eine Beratung ist Pflicht, Gründe nennen dagegen nicht. Genau mit diesen Gründen hat sich aber ein Heidelberger Arzt beschäftigt. Die Untersuchung von Florian M. Dienerowitz kommt zu dem Ergebnis: Druck durch das familiäre Umfeld spielt eine große Rolle (vgl. hier).

Eine Zusammenfassung der Studie gibt es in dem Aufsatz: Gründe für den Schwangerschaftskonflikt in Deutschland – ein Untersuchungsansatz. Das Fazit:

Um Frauen im Schwangerschaftskonflikt in ihren jeweiligen Lebenssituationen effektiv zu helfen, müssten vermehrt Anstrengungen unternommen werden, detailliert die Gründe für den Konflikt zu ergründen – sowohl im individuellen Fall als auch auf breiter wissenschaftlicher Basis. Ressourcen, die helfen könnten, ein Kind trotz vorliegender Widrigkeiten auszutragen, könnten so besser ergründet und gefördert werden. Die vorliegende Untersuchung liefert hierzu einen Ansatz und erste Ergebnisse.

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