Selbstbestimmungsgesetz

„Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz“

Das in Österreich geplante „Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz“ zeigt die Konturen eines staatlich-totalitärer Eingriffs in Elternrechte sowie in Therapie- und Gewissensfreiheit. DIE TAGESPOST schreibt: 

Ein brisantes Gesetzesvorhaben der österreichischen Regierung ist an die Öffentlichkeit gelangt: Das geplante „Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz“ präsentiert sich als Schutzmaßnahme, entpuppt sich jedoch als staatlich-totalitärer Eingriff in Elternrechte, Therapie- und Gewissensfreiheit. Das Gesetz erfasst Minderjährige, die sich als „transgender“ empfinden. Es untersagt jede kritische Hinterfragung des Geschlechtsumwandlungswunsches bei Jugendlichen, sei es durch Ärzte oder Eltern. Solche Gespräche würden bereits als strafbare „Konversionsmaßnahme“ gelten. Medizinern, Therapeuten, Seelsorgern und Eltern drohen bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafen bis 30 000 Euro. Erziehungsberechtigte riskieren den Verlust des Sorgerechts. So ein Gesetz ist unnötig und gefährlich.

Die Statistiken aus Österreich sind alarmierend: Zwischen 2004 und 2013 wurden 77 Mastektomien durchgeführt, von 2014 bis 2023 über 1 100 Brustamputationen bei jungen Frauen im Zuge „affirmativer Therapien“. Das Paradox: Eine 15-Jährige kann einfordern, sich die Brüste entfernen zu lassen, weil sie sich als Junge fühlt. Aber weder Eltern noch Ärzte dürften den Gründen nachgehen.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Dey, Xier, Hen

Am 1. August tritt das so genannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Dann kann jeder sein Geschlecht und den Vornamen, der ihm von seinen Eltern gegeben wurde, auf Antrag ändern lassen. Nachvollziehen kann man solch eine Gesetzgebung eigentlich nur, wenn man die geistesgeschichtlichen Umbrüche kennt, die sie vorbereitet haben (vgl. Der Siegeszug des modernen Selbst #ad). Das Gesetz wird allerlei familiäre und gesellschaftliche Konflikte provozieren und wohl auch die Gerichte, die sowieso überlastet sind, schwer beschäftigen.

Matthias Heine gibt uns einen Vorgeschmack:

Nicht nur am Zutritt zu Umkleidekabinen, Toiletten und anderen bisher ausschließlich biologischen Frauen vorbehaltenen Räumen könnten sich demnächst juristische Konflikte entzünden. Ein viel allgemeinerer Kampfplatz droht das sogenannte „Misgendern“ zu werden.

Das sogenannte „Offenbarungsverbot“ besagt laut Paragraf 13 des Selbstbestimmungsgesetzes: „Sind Geschlechtsangabe und Vornamen einer Person nach § 2 geändert worden, so dürfen die bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung eingetragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden.“ Damit hat es aber eine Bewandtnis, die verschiedene Deutungen und Auslegungen zulässt. 

Inwieweit es künftig strafbar ist, eine Person zu misgendern – also ihr unerwünschtes abgewähltes Geschlecht sprachlich zu enthüllen, ist umstritten. Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung steht unter Paragraf 14: „(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen §13 Absatz 1 Satz 1 die Geschlechtszugehörigkeit oder einen Vornamen offenbart und dadurch die betroffene Person absichtlich schädigt (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden“. 

Doch wo beginnt das misgendern? Schon wenn man unerwünschte Pronomen gebraucht – also eine Person, die jetzt Frau ist, mit er bezeichnet? Das Bundesfamilienministerium versucht, entsprechende Bedenken zu entkräften: „Ein generelles Verbot des sogenannten ,Misgenderns’ oder ,Deadnamings’ ist im Selbstbestimmungsgesetz nicht geregelt.“ Bußgeldbewehrt sei das Misgendern nur, wenn eine „Person durch die Offenbarung absichtlich geschädigt“ würde. In einem frühen Entwurf war 2022 noch die Rede davon gewesen, strafbar sei es, wenn eine Person absichtlich oder fahrlässig misgegendert würde – was die interessante philosophische Frage aufwirft, welche Möglichkeiten der Verhaltensinterpretation es denn zwischen „absichtlich“ und „fahrlässig“ überhaupt gäbe.

Doch in der aktivistischen queeren Szene zeichnet sich schon jetzt ab, dass man das neue Gesetz offensiv im eigenen Sinne zu interpretieren gedenkt.

Mehr: www.welt.de.

Fall einer Bloggerin

Die Bloggerin Rona Duwe äußerst sich pointiert kritisch zum Selbstbestimmungsgesetz und liefert sich im Internet Debatten mit Transgender-Aktivisten. Nun lädt die Polizei sie zur erkennungsdienstlichen Behandlung vor. Ihr Anwalt bezeichnet das Vorgehen der Polizei als „absolut unüblich“.

Ich empfehle die Lektüre des WELT-Beitrags von Anna Kröning. Darin heißt es: 

Was ihr aktuell vorgeworfen wird, das ist weder für Duwe noch für ihren Rechtsanwalt nachvollziehbar. Duwe geht davon aus, dass auch dahinter politisch motivierte Gruppen stehen, die versuchten, sie mit einer Flut von Anzeigen und Beschwerden zum Schweigen zu bringen – offenbar mit Erfolg, da auch die Polizei sie wie eine „Verbrecherin“ behandle: „Ich halte diese erkennungsdienstliche Vorladung für einen Einschüchterungsversuch.“

Ihr Anwalt Lammers setzt sich mit der Polizei in Verbindung, versucht, die Angelegenheit zu klären. Lammers beantragt bei der Staatsanwaltschaft Einsicht in Akten des von der Polizei erwähnten Ermittlungsverfahrens, welches Anlass für die erkennungsdienstlichen Maßnahmen sein soll. Er erhält eine solche Akteneinsicht bis heute nicht. Schriftlich erläutert Lammers der Polizei, weshalb er die beabsichtigte Vorladung für rechtswidrig halte. Gleichwohl erlässt die Polizei am 8. Dezember 2023 einen Vorladungsbescheid gegen Duwe – unter anderem zur Aufnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken.

Wie viele dieser „politisch initiierten“ Verfahren inzwischen bundesweit geführt wurden, ist bislang nicht erfasst, doch habe das Thema in den vergangenen Jahren und der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz deutlich an Fahrt aufgenommen, beobachte Jacob. Die Aussage, es gebe von Natur aus Männer und Frauen, könne inzwischen zu persönlichkeitsrechtlichen Verfahren führen, könnten in Zukunft von Gerichten im Einzelfall als Beleidigungsdelikte gewertet werden, sagt Jacob. Dass mit dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz jeder Mensch ab 14 Jahren in Deutschland sein juristisches Geschlecht im Personenstand selbst definieren darf und eine objektive Überprüfung nicht mehr nötig ist, könne zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Etwa dann, wenn öffentlich ein sogenanntes drittes Geschlecht oder ein fluider Geschlechtsbegriff angezweifelt wird.

Mehr: www.welt.de.

Identität muss sich entwickeln

Renommierte Psychotherapeuten warnen vor den Folgen des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes für Kinder und Jugendliche. Im Magazin Cicero haben Alexander Korte und Volker Tschuschke Stellung bezogen und schreiben zum Thema „Selbst im falschen Körper“:

Immer wieder ist davon die Rede, die „Geschlechtsangleichung“ sei erforderlich und unhinterfragt zu ermöglichen, wenn man sich im falschen Körper befinde. Könnte es aber nicht vielleicht so sein, dass es sich um eine „falsche Psyche“ – um ein „falsches Leben“, ein „falsches Selbst“ – in einem „richtigen Körper“ handelt? Jedwede Prämisse, die a priori von einer naturalistisch oder essentialistisch gefassten Identitätsentwicklung ausgeht respektive diese zum Inhalt hat, basiert auf fundamentalen Missverständnissen über psychische Entwicklungsprozesse.

Sämtlichen neurobiologischen Erklärungsmodellen zur Transsexualität ist gemeinsam, dass sie davon ausgehen, diese werde durch ein gegengeschlechtlich funktionierendes oder strukturiertes Gehirn verursacht. Fakt ist jedoch: Die neurowissenschaftlich-genetische Forschung hat bislang keine wirklich überzeugenden Nachweise erbringen können, dass „Geschlechtsidentität“ biologisch bedingt (determiniert) und eine persistierenden Trans-Identifizierung auf eine vorrangig oder gar ausschließlich genetisch beziehungsweise hormonell bedingte Ätiologie [Lehre von den Ursachen der Krankheiten] zurückzuführen ist.

Aus Sicht der Entwicklungspsychologie ist es komplett abwegig, davon auszugehen, dass Identität etwas sei, mit dem man zur Welt kommt. Schon die ersten ausführlicheren Monographien zum Konstrukt „Geschlechtsidentität“ (engl. gender identity) betonten deren bio-psychosoziale Grundlage. Im Zuge der psychosexuellen Entwicklung konstituiert sich ab dem Kleinkindalter ein Zugehörigkeitsgefühl zu einem Geschlecht, das sich im weiteren Verlauf, insbesondere in der Adoleszenz im Zusammenhang mit der Entwicklung der eigenen Sexualität und den ersten soziosexuellen Kontakten konsolidiert und individuell ausgestaltet.

Auch Ponseti und Stirn heben hervor, dass „Geschlechtsidentität“ stets das Ergebnis einer individuellen Bindungs-, Beziehungs- und Körpergeschichte ist. Identitätskonstruktion ist also ein (lebenslang anhaltender) Prozess, so dass geschlechtsbezogenes Identitätserleben ein (sic!) Teil der Persönlichkeit ist und wie „Geschlechtsidentität“ – wie Identität überhaupt – erst mühselig entwickelt werden muss.

Mehr: www.cicero.de.

VD: ÍS

Gespräch mit Helen Joyce

Ein Freund hat mich auf ein Gespräch zwischen Richard Dawkins und Helen Joyce aufmerksam gemacht. Ja, es geht wirklich um Richard Dawkins, das Sprachrohr der Bewegung der „Neuen Atheisten“.

Dennoch empfehle ich das Gespräch gern. Es geht um die Transgender-Ideologie und den Schaden, den (in Deutschland) das Selbstbestimmungsgesetz anrichtet. Laut Helen Joyce richtet sich die Trans-Bewegung:

  • gegen die Realität;
  • gegen die Meinungsfreiheit;
  • gegen die Frauenrechte;
  • gegen die Schwulenrechte;
  • gegen unsere Kinder.

VD: WH

Abschaffung des Geschlechts

Die Selbstdefinition der eigenen Geschlechtszugehörigkeit, welche die Ampel einführen will, ist vollkommen beliebig. Das geplante Selbstbestimmungsgesetz überfordert Jugendliche maßlos. Heike Schmoll weist in ihrem FAZ-Kommentar darauf hin, dass (in geradezu fahrlässiger Weise) auf Gutachten verzichtet wird:

Fragwürdig ist, dass der Gesetzentwurf schon Minderjährigen mit 14 Jahren die Möglichkeit geben will, ihren Geschlechtseintrag und den Vornamen zu ändern. Ausgerechnet in der Pubertät, wenn jeder Heranwachsende mit dem eigenen Körper hadert und die körperlichen Veränderungen gerade bei Mädchen besonders groß sind? Wenn die Eltern nicht zustimmen, soll auch das Familiengericht entscheiden können. Bisher waren bei einer Änderung des Geschlechtseintrags die Amtsgerichte zuständig, die dann zwei Fachgutachten einholen mussten. Nun soll es das Standesamt sein, auf Gutachten wird verzichtet.

In Großbritannien hat sich die Anzahl der Kinder unter zehn Jahren, die eine Transgender-Behandlung suchen, in den vergangenen Jahren vervielfacht. In Schweden stieg die Diagnosehäufigkeit einer Transidentität vor allem bei den 13 bis 17 Jahre alten Mädchen in den Jahren 2008 bis 2018 um 1500 Prozent. Schweden hat die Behandlung mit Pubertätsblockern wegen ihrer unklaren Langzeitfolgen inzwischen ausgesetzt.

Schwedische Studien zeigten zudem, „dass hinter der Ablehnung des eigenen Geschlechts nicht selten komplexe psychische Störungen wie Angststörungen, Depressionen, ADHS oder Autismus stecken.“

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Die Abschaffung des Geschlechts

Ilona Konrad hat auf evangelisch.de eine scharfe Kritik des von der Regierungskoalition auf den Weg gebrachten Selbstbestimmungsgesetzes (siehe hier ) veröffentlicht. Besonders bemerkenswert finde ich die Aussage: 

Die Demokratie wird schwer beschädigt, wenn Menschen unter Strafandrohung gezwungen werden, etwas zu bestätigen, was für sie im klaren Widerspruch zur Realität steht. Wunschdenken kann nicht die Realität ersetzen.

Was ist damit gemeint? Bezogen ist diese Aussage auf folgenden Absatz:

Lebensbestimmende Entscheidungen sind damit in einem Alter erlaubt, in dem es viele für eine gute Idee halten, sich einen Silvesterböller in den Hintern zu stecken und anzuzünden. Unterstützend wirkt für mich das Mitte 2020 verabschiedete Gesetz zum Verbot von Konversionstherapien. Durch dieses Gesetz macht sich nun strafbar, wer den Transitionswunsch hinterfragt oder gar dahingehend umleiten möchte, dass nicht Körperteile zerstört, sondern Geschlechterklischees aufgelöst werden und eine Aussöhnung mit dem eigenen Körperbild gesucht wird.

Wegen der Bußgeldvorschrift der neuen Gesetzesvorlage wird zukünftig mit bis zu 10.000 Euro bestraft, wer ohne öffentliches Interesse zum Beispiel den Menschen mit Penis in der Frauenumkleide absichtsvoll als Mann bezeichnet oder den Ursprungsnamen einer Transperson benennt und diese damit schädigt.

Es soll den Menschen also verboten werden, zu beschreiben, was sie mit ihren Sinnen und ihrem Verstand wahrnehmen. Erinnern wir uns an Georg Orwell und seinen Klassiker 1984? Da heißt es: „Freiheit ist die Freiheit zu sagen, dass zwei plus zwei vier ist. Wenn das gewährt ist, folgt alles weitere.“

Ich empfehle die Lektüre des gesamten Artikels: www.evangelisch.de.

Udo Vetter: Selbstbestimmungsgesetz präsentiert großes Missbrauchspotenzial

Strafverteidiger Udo Vetter meint zum geplanten deutschen Selbstbestimmungsgesetz: „Der Staat eröffnet mit diesem Gesetz auch Exhibitionisten die Möglichkeit, sich ganz legal Zutritt zu Schutzräumen für Frauen zu verschaffen.“ In einem Interview mit der NZZ erklärt er, weshalb er über die geplante Rechtsprechung entsetzt ist. 

Unter anderem sagt er:

Ja, genau das glaube ich: zum Spass, aus politischem Protest oder um einen Vorteil zu gewinnen. Wir leben in einer Zeit der Polarisierung, und dieses Gesetz wäre offensichtlich dazu geeignet, zu polarisieren. Teenager könnten ihr Geschlecht als Ausdruck einer Rebellion ändern. Auch Leistungsvorzüge sind ein denkbarer Grund. Es gab in der Schweiz einen Fall, in dem ein Mann kurz vor dem Renteneintritt die Rente als Frau beantragte, weil Frauen die Rente dort ein Jahr früher zur Verfügung gestellt wird. 

Erfahrungen aus den USA und England zeigen Ähnliches. In England wird es Strafgefangenen ermöglicht, im Rahmen einer Selbstidentifizierung als Frau in den Frauenvollzug zu gehen, was tatsächlich zahlreich beantragt wird. In den USA wurden Insassinnen von selbsterklärten Transfrauen, die biologische Männer waren, geschwängert.

Mehr: www.nzz.ch.

Kulturkampf ums Geschlecht

Die Ampelregierung will sexuellen Minderheiten das Leben erleichtern. Kritiker fürchten jedoch die gesamtgesellschaftlichen Folgen. Der Redakteur Ben Krischke hat für die aktuelle Ausgabe des Magazins Cicero einen empfehlenswerten Artikel zur Debatte über die sexuelle Selbstbestimmung geschrieben („Kulturkampf ums Geschlecht“, Cicero, Nr. 8/2022, S. 15–25). Nachfolgende einige Auszüge:

Just an jenem Tag, an dem Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) ihre „Eckpunkte“ für das von der Bundesregierung geplante Selbstbestimmungsgesetz in Berlin vorstellen, findet drei Kilometer südwestlich vom Haus der Bundespressekonferenz entfernt eine Demonstration statt. Eine kleine Gruppe Aktivisten hat sich Ende Juni vor der norwegischen Botschaft versammelt. Anlass ist eine strafrechtliche Ermittlung in Norwegen, die für Außenstehende wie Satire klingen mag. Für Christina Ellingsen aber könnte sie bald schon bitterer Ernst werden. Die Norwegerin ist Mitgründerin des Frauenrechtsnetzwerks „Women’s Declaration International“ (WDI) und hat eventuell gegen ein seit dem Jahr 2020 geltendes Gesetz verstoßen. Dieses stellt „Geschlechtsausdruck“ und „Geschlechtsidentität“, wie es darin heißt, unter besonderen Schutz. Ellingsens mögliches Vergehen: Sie hat öffentlich behauptet, dass Männer keine Lesben seien – und wurde dafür von einem transidenten Mann, der sich als Lesbe identifiziert, angezeigt. Sollte es zu einer Anklage kommen, drohen ihr in Norwegen bis zu drei Jahre Haft.

Was nach radikal-liberaler Gesellschaftspolitik klingt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Ausdruck einer konsequenten Weigerung, biologische Tatsachen anzuerkennen. Es ist ein entscheidender Schritt in ein postfaktisches Geschlechtersystem, in dem Begriffe wie Mann und Frau nur noch relativ wären. Bedenken indes werden von Verfechtern des Selbstbestimmungsgesetzes beiseitegeschoben und als „reaktionär“, „transphob“ oder einfach nur „rechts“ markiert. Biologin Galuschka, die Mitglied der Grünen ist, formuliert es so: „Wir versuchen, die Debatte zu führen, doch die andere Seite will sie verhindern.“

An vorderster Front kämpft der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne). Als Galuschka und vier weitere Autoren einen Gastbeitrag in der zum Axel-Springer-Verlag gehörenden Tageszeitung Die Welt veröffentlichten, in dem sie eine transaffirmative Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beklagten, weil dort zu positiv über Transsexualität berichtet werde, meldete sich Lehmann ebenfalls in der Welt zu Wort. Er schreibt: „Das Pamphlet trieft vor Homo- und Transfeindlichkeit, ist wissenschaftlich nicht fundiert und arbeitet mit Fake News.“ Und weiter: „Die Autor*innen sprechen in ihrem Text von einer ,bestätigte(n) wissenschaftlichen Erkenntnis der Zweigeschlechtlichkeit‘. Spätestens hier kann man den Text eigentlich weglegen und als quasi-kreationistisches Erzeugnis ignorieren.“

An der Reaktion des Queerbeauftragten der Bundesregierung wird deutlich, dass er gar nicht mehr um eine sachliche Debatte bemüht ist, sondern das Autorenteam, das in dem besagten WELT-Artikel die transaffirmative Berichterstattung des ÖRR aufdeckte und kritisierte, auf schäbige Weise diffamiert (vgl. dazu hier). Die Autoren seien homo- und transfeindlich, hätten von Wissenschaft keine Ahnung. Tatsächlich verbreitet freilich Sven Lehmann Pseudowissen, denn in den harten Wissenschaften ist unstrittig, dass die Biologie nur zwei Geschlechter kennt (siehe hier).

Wenn solche Aktivisten Politik, Wissenschaft und Bildung prägen, ist es um eine freiheitliche und aufgeklärte Gesellschaft schlecht bestellt. Wir erleben derzeit, wie Krischke treffend schreibt, einen „Kulturkampf, der längst nicht mehr nur im Internet oder in Büchern ausgetragen wird“. Ein Journalist, der bei der Präsentation des Selbstbestimmungsrechtes fragte, wie man mit Frauen umgehen solle, die sich mit einem biologischen Mann in der Saune oder in der Umkleide nicht wohlfühlen, antwortet die Bundesfamilienministerin: „Transfrauen sind Frauen, und deswegen sehe ich da jetzt keinen weiteren Erörterungsbedarf.“

Ich empfehle die Lektüre des gesamten Artikels. Der Erwerb der August-Ausgabe von Cicero lohnt sich!

Der Transgender-Boom

Geschlechtsangleichungen haben gravierende körperliche Folgen. Seit 2013 ist die Zahl der Geschlechtsumwandlungen unter Jugendlichen weltweit um das Zehn- bis Zwanzigfache gestiegen. Immer mehr Kinder und Jugendliche, besonders Mädchen, wünschen sich einen anderen Körper. Es liegt auf der Hand, dass kulturelle Trends hier eine Rolle spielen. Doch das Familienministerium will eine offene Debatte über die Risiken verhindern.

Thomas Thiel schreibt für die FAZ:

In Frankreich warnten mehr als fünfzig Mediziner und Psychologen vor einem „ideologischen“ und – die Gendermedizin ist ein Wachstumsmarkt – vor einem „kommerziellen Zugriff auf den Körper von Kindern“. In Schweden, das eine besonders freizügige Praxis hatte, hat die Fernsehdokumentation „Transtrain“, die erstmals auch negative Konversionsgeschichten thematisierte, einen Stimmungsumschwung bewirkt. Das Stockholmer Karolinska-Institut, die führende schwedische Gender-Klinik, hat den Einsatz von Pubertätsblockern vor dem Alter von sechzehn Jahren wegen der Gefahr dauerhafter Schäden verboten. Auch Finnland ist von der liberalen Vergabepraxis abgerückt. Ricard Nergårdh vom Karolinska-Institut bezeichnete die Vergabe der Präparate als chemische Kastration mit schweren psychischen Folgen. Darüber wurde nach den Worten einer Klinikmitarbeiterin auch an der Karolinska lange nicht gesprochen. Ärzte hätten fast nie Nein gesagt, wenn ein Kind seinen Wunsch nach Geschlechtsangleichung erklärte, im Gegenteil, man habe ihm dazu gratuliert, obwohl in diesem Augenblick noch gar nicht feststand, ob es die Transition einmal glücklicher machen würde.

Und in Deutschland?

Die Ampelkoalition will nun in dieser Legislaturperiode mit der Reform des Transsexuellengesetzes die juristischen Grundlagen für den spontanen Geschlechtswechsel schaffen; weil man sich im Grundsätzlichen einig ist, stehen die Chancen dafür gut. Nach dem bisher vorliegenden Entwurf der Grünen, der im vergangenen Jahr noch gescheitert war, dürfen Kinder das „soziale“ Geschlecht jederzeit und ohne Zustimmung der Eltern wechseln, einer Geschlechtsoperation dürfen sie sich nur mit Zustimmung der Eltern oder, falls diese nicht zustimmen, eines Familiengerichts unterziehen.

Mehr: www.faz.net.

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