Soll Leihmutterschaft gesellschaftliche Normalität werden?

Im April soll eine Fachkommission der Bundesregierung ihre Ergebnisse zur Leihmutterschaft vorlegen. Während Liberale eine Legalisierung als gesellschaftlichen Fortschritt begrüssen würden, warnt die CDU davor, dass Kinder zur Ware werden könnten, meldet die NZZ:

Die Ampelregierung aus Sozialdemokraten, Grünen und FDP hat eine Kommission eingesetzt, die nicht nur die Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft überprüfen soll, sondern auch die bisher in Deutschland verbotene Eizellenspende, ausserdem die künftige Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs. Die Kommission werde am 15. April 2024 ihre Ergebnisse vorlegen, antwortet das Bundesjustizministerium auf Anfrage. Bis dahin sind ihre Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Einberufen wurde die Kommission von dem FDP-Justizminister Marco Buschmann, der grünen Bundesfamilienministerin Lisa Paus und dem SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Zum Erscheinen dieses Textes hat lediglich das Familienministerium Fragen der NZZ zu der Kommission konkret beantwortet. Da die gesetzliche Regelung zur Leihmutterschaft bereits 30 Jahre alt sei, solle geprüft werden, «inwieweit dieses Verbot noch zeitgemäss» ist.

Es geht um eine Praxis, die noch vor einigen Jahrzehnten völlig unbekannt, wenn nicht undenkbar war: Eine Frau, fast immer in finanzieller Notlage, wird künstlich befruchtet, gebärt ein Kind und verkauft, sofern es gesund ist, das Baby an ihr unbekannte Kunden. Eine Agentur fungiert als Händler zwischen der Frau und den ‹neuen Eltern›. Die Mutter wird im wahrsten Sinne des Wortes zur Gebärmaschine.

Allein der Versuch, diese Praxis zu legalisieren, zeigt die Orientierungslosigkeit einer Politik, die nur noch ein positives Recht kennt. Arthur Schopenhauer hat den Irrtum gut erkannt und benannt (Die Welt als Wille und Vorstellung, 1977, Kap. 47, S. 695):  

„Die, welche, mit Spinoza, leugnen, daß es außer dem Staat ein Recht gebe, verwechseln die Mittel, das Recht geltend zu machen, mit dem Rechte. Des Schutzes ist das Recht freilich nur im Staat versichert, aber es selbst ist von diesem unabhängig vorhanden. Denn durch Gewalt kann es bloß unterdrückt, nie aufgehoben werden.“ 

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