Abtreibungsdebatte: „Sexualität und Kinderwunsch stimmen nicht überein“

Die Befürworter eines Abtreibungsrechts melden sich vermehrt zu Wort, nachdem eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission empfohlen hat, in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft Abbrüche zu legalisieren (den Hinweis auf beide nachfolgend besprochene Stellungnahmen verdanke ich einem Beitrag der TAGESPOST).

Der Jurist und Journalist Heribert Prantl empfiehlt in einem Beitrag für die SZ die vollständige Abschaffung des § 218. Er beruft sich auf ein Votum der beiden Höchstrichter Ernst Gottfried Mahrenholz und Berthold Sommer zum letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1993. Dort haben diese erklärt: „Zu den spezifischen Grundbestimmungen menschlichen Seins“ gehöre, dass „Sexualität und Kinderwunsch nicht übereinstimmen“. Prantl versteigt sich zu der Aussage: „Der 218 ist daher dem Buchstaben und dem Geiste nach immer noch ein Recht zur Ächtung der Frau … Paragraf 218 ist bis heute Ausdruck der Missachtung der Frau.“

In der WELT hat sich Professor Kai Möller gegen das Verbot der Abtreibung ausgesprochen. Er schreibt:

Klar erscheint mir jedoch, dass die in Deutschland geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfehlt ist, da sie das Demokratieprinzip verletzt. Zur Erinnerung: das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Legalisierung der Abtreibung nicht mit der Pflicht des Staates, menschliches Leben zu schützen, vereinbar ist. Nochmals: es ist aus moralischer Sicht natürlich gut vertretbar, gegen Abtreibung zu sein. Aber als verfassungsrechtliche Vorgabe ist diese Haltung verfehlt, denn sie erklärt die politischen Überzeugungen aller derjenigen, die aus guten, rechtfertigbaren Gründen für die Legalisierung der Abtreibung eintreten, für illegitim. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben in ihren Urteilen zum Schwangerschaftsabbruch ihre eigenen moralischen Präferenzen dem ganzen Land aufgezwungen.

Möller bringt ein von der Philosophin Judith Jarvis Thomson entwickeltes Argument in die Debatte ein:

Für den Lebensschützer liegt das Hauptargument auf der Hand: Eine Abtreibung bedeutet die Zerstörung menschlichen Lebens. Niemanden, auch nicht Frauen, die sich für eine Abtreibung entscheiden, lässt dieser Punkt völlig kalt. Insofern kann ich nachvollziehen, wenn Menschen aus echter Überzeugung die Meinung vertreten, dass Abtreibung als Zerstörung menschlichen Lebens und insofern im Grundsatz als rechtswidrig anzusehen sein sollte, wie es dem geltenden Recht entspricht.

Für die Gegenposition gibt es auch gute Gründe. Das stärkste Argument wurde von der amerikanischen Philosophin Judith Jarvis Thomson entwickelt. Ihr Beispiel ist folgendes: Stellen Sie sich vor, dass während Ihres Schlafs ein berühmter Violinist, der eine schlimme Nierenkrankheit hat, an Sie angeschlossen wird, sodass er Ihre Nieren benutzt und so am Leben bleiben kann. Hätten Sie das Recht, die Verbindung zu kappen, wenn das den sicheren Tod des Musikers bedeuten würde?

Ganz klar lautet die Antwort: ja, das Recht hätten Sie, denn niemand darf Ihren Körper gegen Ihren Willen benutzen. Thomson argumentiert nun, dass es sich bei der Schwangerschaft ähnlich verhält. Selbst wenn man davon ausginge (was sie für zweifelhaft hält), dass der Fötus ein Recht auf Leben hat, bedeutet dies nicht, dass die Frau verpflichtet ist, ihm ihren Körper zur Verfügung zu stellen. Man könnte sagen: wenn sie dies tut, dann ist es ein Akt der Liebe, aber es liegt im Wesen der Liebe, das diese nicht erzwungen werden kann und darf.

Dieses Analogieargument wird von den Abtreibungsbefürwortern sehr gern herangezogen. Deshalb an dieser Stelle der Hinweis, dass sich Johannes Gonser in seinem Buch Abtreibung – ein Menschenrecht? (#ad) sehr gründlich damit befasst hat. Seiner Einschätzung nach ist nicht nur die Übertragbarkeit der Analogie problematisch. Er argumentiert auf Grundlage diverser ethischer Prinzipien für die These, dass dieses Argument selbst durch das Zugeständnis der Analogie fehlschlägt und zeigt auf, welche in moralischer Hinsicht weiteren problematischen Implikationen sich aus den darin propagierten Annahmen ergeben.

Lebensrechtler, die den Stellungnahmen von Prantl und Möller sachlich gut begründet widersprechen möchten, sind gut beraten, wenn sie die Abhandlung von Gonser gründlich studieren.

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14 Kommentare
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Theo
3 Monate zuvor

Ich kann das Buch von Johannes Gonser nur wärmstens empfehlen, auch wenn es keine leichte Kost ist. Man lernt an dem Buch auch den wirklich praktischen Nutzen der Philosophie. Es bräuchte eine Kurzfassung des Buches.

Last edited 3 Monate zuvor by Theo
Stephan
3 Monate zuvor

Die Argumentation „Violinist an meiner Niere“ kann man einfach widerlegen (für alle, die keine Zeit oder Gelegenheit haben das Buch zu lesen, so wie ich): Wenn ich abends ins Bett gehe erwarte ich nicht, dass sich jemand in der Nacht heimlich an meinem Körper in dieser Form zu schaffen macht. Auch die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines solchen Ereignisses ist wohl mehr als gering. Evidenterweise muss jeder davon ausgehen, dass ich mein Einverständnis dazu weder direkt noch indirekt erklärt habe. Pflege ich jedoch das Beisammensein mit jemandem vom anderen Geschlecht, dann weiß ich um das Thema Zeugung, und auch darum, dass verhütende Maßnahmen eine Fehlerquote von 1-2% haben. Letztendlich muss ich damit rechnen, dass eine Schwangerschaft eintritt. Wenn ich das vorher weiß, dann muss ich auch damit rechnen, dass mein Körper die nächsten Monate nicht mir allein zur Verfügung steht. Das Beisammensein ist daher wie eine Einverständniserklärung zu werten. Wobei es da nicht nur um 9 Monate geht, sondern für die… Weiterlesen »

Udo
3 Monate zuvor

Prof. Kai Möller scheint mir weder das „Demokratieprinzip“ verstanden zu haben noch die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes. Wir erleben gerade, dass eine bezogen auf die Wahlberechtigten von einer Minderheit demokratisch gewählte „Ampelregierung“ und hier vornehmlich die mit einer noch geringeren Prozentzahl gewählten Grünen, ihre Präferenzen dem ganzen Land aufzwingen. So etwas kann man in einer Demokratie offenbar nicht verhindern. Im Übrigen ist das Bundesverfassungsgericht dazu da, zu überprüfen, ob das staatliche Handeln mit dem Grundgesetz übereinstimmt. Möller müsste also aufzeigen, in wiefern der Mord ungeborenen Lebens mit dem Grundgesetz übereinstimmt, um hier überzeugend zu kritisieren.

Johannes G.
3 Monate zuvor

@Theo Es freut mich sehr, dass du von der Lektüre profitieren konntest und auch der praktische Nutzen der Philosophie deutlich wurde. Es war mir u. a. auch ein Anliegen, dies zu vermitteln. Und ja, das Buch ist keine leichte Kost und ein stilistisches Lektorat wäre sicher auch kein Fehler gewesen. Damit das Buch jedoch zeitnah und zu einem möglichst erschwinglichen Preis erscheinen konnte, habe ich darauf letztendlich verzichtet. Das Buch richtet sich zudem bewusst an interessierte Laien und Fachleute (z. B. auch bestimmten kirchlichen und säkularen Kommissionen 😉 ), die sich mit den – zumindest aus meiner Sicht – „besten“ Argumenten in einer dialektischen Weise auseinandersetzen wollen. Aktuell arbeite ich mit KI-Unterstützung an einer englischen Übersetzung und zumindest zum 6. Kapitel bzw. zur Geiger-Analogie gibt es eine Zusammenfassung in Form eines ca. einstündigen Vortrags. Sofern es meine Zeit erlaubt, möchte ich dies auch für die anderen Kapitel noch in Angriff nehmen und dann ggf. auch schriftliche Zusammenfassungen bereitstellen. Neben Beruf… Weiterlesen »

Last edited 3 Monate zuvor by Johannes G.
Johannes G.
3 Monate zuvor

@Stephan, wenn es so einfach wäre, hätte ich mir tatsächlich ein ganzes Kapitel in meinem Buch sparen können. Das ist aber meiner Ansicht nach nicht der Fall. Hältst du eine Abtreibung bspw. im Falle einer Vergewaltigung oder wenn der Frau gegen ihren Willen ein (fremder) Embryo implantiert wurde für zulässig? Wenn nicht, dann hilft dir dieses Argument nicht dabei, deine Position begründen zu können. Davon abgesehen können gegen das „Verantwortlichkeitsargument“ noch weitere Einwände ins Feld geführt werden. Darauf näher einzugehen würde hier jedoch den Rahmen sprengen. Das ist jetzt nicht gegen dich persönlich gerichtet, aber wenn ich so Dinge wie „dieses oder jenes kann man einfach widerlegen“ lese (was mir leider immer häufiger begegnet) und dann ein kurzer Kommentar, ein Link auf einen Blog-Artikel oder einen Videoschnipsel von irgendeinem „Apologeten“ (vorzugsweise Frank Turek) folgt, dann beschleicht mich regelmäßig Fremdscham und auch Ärger. Ich würde mir jedenfalls wünschen, dass wir als Christen die Anfragen und Argumente Andersdenkender wirklich zu verstehen und… Weiterlesen »

Last edited 3 Monate zuvor by Johannes G.
Stephan
3 Monate zuvor

@Johannes Gonser: Du machst jetzt in Deiner Argumentation die Ausnahme zur Regel. Wieviele Schwangerschaften aufgrund einer Vergewaltigung werden denn bei uns prozentual gesehen auf die Gesamtzahl durch eine Abtreibung beendet? Oder wieviele Embryos zwangsimplantiert? Letztendlich kann ich doch weder bei gesetzgeberischen Tätigkeiten, bei ethischen und moralischen Bewertungen etc., beim Abgleich mit der Bibel was denn Gottes Wille ist, nicht zuerst von den Ausnahmen her eine Regelung und Argumentation ableiten, sondern gehe zunächst vom Regelfall aus. Und bei uns sind in weitaus mehr als 90% aller Fälle Abtreibungen ein Ersatz für Verhütungsmaßnahmen. Und daher ist die von Thomson angeführte Argumention absoluter Humbug, weil sie halt Äpfel mit Birnen vergleicht. Wir haben beim Thema Abtreibung sicherlich Sonderfälle, um die 2%, die man individuell bewerten könnte. Aber auch da sehe ich im Zweifelsfall die Priorität beim Lebensschutz (als Christ bin ich der Meinung, dass Gott es durchaus zuläßt, dass wir in Phasen unseres Lebens ein Päckchen zu tragen haben, um daran auch unseren… Weiterlesen »

Udo
3 Monate zuvor

Aus meiner Sicht ist das Analogieargument unlogisch und gerade aus humanbiologischer Sicht unsinnig. Nieren sind dazu da, Giftstoffe und Stoffwechselprodukte eines Menschen aus dem Blut zu entfernen und den Wasser- und Salzhaushalt zu regulieren. Die inneren Geschlechtsorgane einer Frau sind dazu da eine Schwangerschaft zu ermöglichen. Ein Anschluss an meine Nieren ist gar nicht möglich. Sie müsste schon transplantiert werden. Man könnte also höchstens die gegen meinen Willen transplantierte Niere mit der durch eine Vergewaltigung herbeigeführte Schwangerschaft vergleichen. Aber auch das hat logische Brüche, da ich auch mit einer Niere weiterleben kann. Und warum muss es übrigens ein berühmter Violinist sein und nicht ein armer Asylant?

Johannes G.
3 Monate zuvor

@Stephan, mein Punkt war ein ganz anderer. Es ist völlig unerheblich wie selten oder auch nur theoretisch ein Szenario ist, wenn es darum geht, die eigene Sichtweise zu begründen. Wenn ich bspw. die Auffassung vertrete, dass Abtreibungen unter keinen Umständen gerechtfertigt sind, dann müssen auch alle Umstände von meiner Begründung erfasst werden. Wenn dies, wie hier, nicht der Fall ist, dann ist das Argument zur Begründung meiner Position falsch oder im besten Fall unzureichend. Es reicht eben nicht aus, nur (vermeintliche) Schwachstellen in der Gegenposition zu benennen (und wie bereits erwähnt, gibt es durchaus Erwiderungen auf diesen Einwand – bereits Thomson war sich dieses Einwandes bewusst). Man muss auch seine eigene Position argumentativ umfassend begründen können. Es ist genau dieses Bewusstsein für die Dialektik, die ich in vielen (Online-)Diskursen schmerzlich vermisse.

Last edited 3 Monate zuvor by Johannes G.
Johannes G.
3 Monate zuvor

@Udo, auf diese Art von Einwand gehe ich im Buch auch näher ein und erläutere, weshalb ich diesen zumindest in der von dir vorgebrachten Form nicht für ausreichend erachte, um das Argument von Thomson/Boonin unter Annahme eines umfassenden Lebensschutzes universell entkräften zu können. Man kann hier aber tatsächlich eine zutreffende telelogisch normative Begründung angeben, welche dann – meiner Einschätzung nach korrekterweise – dazu führt, dass auch die Trennung vom Geiger unter den vorgegebenen Umständen als unzulässig angesehen werden muss.

Last edited 3 Monate zuvor by Johannes G.
Theo
3 Monate zuvor

G. Vielen Dank für die Infos! Das Buch ist einwandfrei geschrieben, sehr gut lesbar, für ein Fachbuch sehr kompakt und kurz gefasst (darin scheint im Gegensatz zu vielen US-Amerikanern die Stärke so mancher deutscher Autoren zu liegen. Umgekehrt sind die US-Amerikaner bei den Populärbüchern viel anwendungsnäher und unterhaltsamer). Ich verantworte den Büchertisch einer Gemeinde und würde für das Buch wohl kaum Abnehmer finden, weil zu wenig Leute bereit wären, sich in moral- und rechtsphilosophische Argumente hineinzudenken. So ist die Realität. Insofern ist der Hinweis auf das Buch von Scherer für mich sehr nützlich. Der Wert deines Buches scheint tatsächlich darin zu liegen, den Diskurs „von oben herab“ mitzuprägen. Hoffentlich findet er genau dort besonders viele Leser. Alles Gute für deine aktuellen und zukünftigen Projekte!

Last edited 3 Monate zuvor by Theo
Stephan
2 Monate zuvor

@Johannes G.: Diskussionen und Argumentationen werden von Menschen unterschiedlich geführt, da sie unterschiedlich geprägt sind, sei es durch Erziehung, Religiöse Werte, Studium und Ausbildung. Als Christ bin ich der Meinung, dass, egal unter welchen Umständen ein Kind gezeugt worden ist, eine Abtreibung nicht in Frage kommt, und könnte dazu auch noch Bibelstellen benennen. Gleichermaßen ist mir klar, dass die wenigsten Menschen heute noch Christen sind bzw. der Aussagen der Bibel kein hoher Wert mehr zugesprochen wird. Verwirkt der Mensch die Ewigkeit bei Gott, weil er abgetrieben hat, oder wegen des dem vorangehenden Problems kein Nachfolger Jesu zu sein? Letzteres trennt von Gott, ersteres ist „nur“ eine Folge der Gottlosigkeit. Als Ingenieur wäre die Argumentationskette eine andere: erstmal geht es um die Grundsätzlichkeit (tatsächlich im juristische Sinne zu verstehen: grundsätzlich = so ist es der Regelfall, der Regelfall kann selten möglicherweise begründete Ausnahmen haben), und dann um die Ausnahmen. Also erstmal wären 98% aller Schwangerschaften, die abgetrieben werden sollen, zu diskutieren.… Weiterlesen »

Johannes G.
2 Monate zuvor

@Stefan, „Philosophisches“ argumentieren unterscheidet sich meiner Einschätzung nach nicht wesentlich von anderen Argumentationskontexten. Hier geht es i.d.R. jedoch meist um grundsätzliche Dinge bzw. es geht darum, entsprechende Prinzipien zu etablieren, die universelle Gültigkeit beanspruchen können. In dieser Hinsicht gleich die Philosophie daher eher der Mathematik als den angewandten Wissenschaften. Das Problem in der Abtreibungsfrage ist meiner Ansicht nach, dass auf beiden Seiten oft inkonsistente Sichtweisen vertreten werden und das Thema emotional und ideologisch so aufgeladen ist, dass ein sachlicher Diskurs kaum mehr möglich erscheint. Irgendwo muss man jedoch ansetzen und ich meine die argumentative Klärung der ethischen Fragen ist eine notwendige Voraussetzung und damit trotz der genannten Schwierigkeiten unabdingbar, um die anderen genannten Faktoren in diesem Zusammenhang richtig einordnen zu können. Nachfolgend möchte ich jetzt doch noch versuchen zu erläutern, weshalb ich den von dir vorgebrachten Einwand gegen das Argument von Thomson für nicht zielführend erachte und hoffe, dass das Problem dann nachvollziehbar wird. Wie bereits erwähnt, antwortet Thomson auf… Weiterlesen »

Stephan
2 Monate zuvor

@Johannes: Die Tatsache, dass ein Thema unter den Philosophen als meistdisktiert gilt, heißt ja nicht, dass das Thema außerhalb auch nur näherungsweise wahrgenommen oder diskutiert wird. Und in der Tat, nein, vertieft habe ich mich damit nicht auseinandergesetzt. Als Christ habe ich eine, in meiner Selbsteinschätzung, ideologisch feste Meinung zum Thema Abtreibungen, und stütze mich damit (hoffentlich) ausschließlich auf die Bibel. Das erscheint vielen Menschen nicht unbedingt logisch, und manche meiner Auffassungen oder meiner Argumentationen sind demnach auch nicht nachvollziehbar für Leute außerhalb meiner „Glaubensblase“. Damit bin ich ein ganz schlechter Diskussionspartner bei solchen Themen. 😉 Und das weiß ich auch (vergesse es aber leider manchmal). Und auch bei dem Beispiel mit dem „Betäubungspfeil“ würde ich nun argumentieren, dass ich im täglichen Leben mit rechtswidrigen Angriffen auf meine Gesundheit zu rechnen habe, mich natürlich passend vorbereite und die Wahrscheinlichkeit des Eintretens versuche zu minimieren, aber wenn es trotzdem passiert sehe ich es als mein Recht an rechtswidrige Angriffe abzuwehren, hier… Weiterlesen »

Johannes G.
2 Monate zuvor

Lieber Stefan, es freut mich, dass du unseren Austausch als konstruktiv wahrgenommen hast. Es ist mir ein großes ein Anliegen, das gegenseitige Verständnis zu fördern. Wenn dies hier ein wenig gelungen ist, dann ist das für mich schon die halbe Miete. Abschließend möchte ich noch ein paar Anmerkungen anfügen. Du hast mehrfach betont, wie wichtig dir biblische Argumente sind. Das ist natürlich völlig in Ordnung. Dies hat mich nur deshalb dann doch etwas irritiert, weil du in deinem Ausgangsbeitrag explizit nicht biblisch argumentiert hast, sondern einen allgemeinen Einwand gegen das Argument von Thomson vorgebracht hast. Sich in ethischen Fragen ausschließlich auf die Bibel beziehen zu wollen erscheint mit nicht „unlogisch“, aber zumindest problematisch. Einerseits deswegen, weil ich der Auffassung bin, dass es so etwas wie allgemeine moralische Prinzipien gibt, die mittels der Vernunft erkannt werden können und daher unabhängig von dogmatischen Vorgaben zugänglich sind (ansonsten hätten wir in einer pluralistischen Gesellschaft übrigens auch keine Möglichkeit, uns auf allgemeingültige Normen zu… Weiterlesen »

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