PÀivi RÀsÀnen und das Scheitern der Gesetze gegen Hassreden
Weltweit sind Beobachter entsetzt, was das Urteil gegen PĂ€ivi RĂ€sĂ€nen und Bischof Juhana Pohjola anbetrifft. Verteilt wurden die beiden fĂŒr Formulierungen in einer BroschĂŒre, die im Jahr 2004 erschienen ist. Das Gesetz, auf dessen Grundlage das Urteil gesprochen wurde, stammt allerdings aus dem Jahr 2011. Da das Gesetz nicht rĂŒckwirkend angewandt werden kann, wurde vom Gericht hervorgehoben, dass die Verbreitung der BroschĂŒre als Straftatbestand angesehen wird, nicht das Verfassen des Textes im Jahr 2004.
Robert Clarke holt in seinem Kommentar weiter aus und zeigt, dass an dem Fall deutlich wird, wie problematisch die Gesetze gegen Hassrede allgemein sind.Â
Zitat:Â
Am 26. MĂ€rz fĂ€llte der Oberste Gerichtshof Finnlands sein Urteil im Fall von PĂ€ivi RĂ€sĂ€nen, einer Ărztin, GroĂmutter und langjĂ€hrigen Abgeordneten des finnischen Parlaments. Das Gericht befand sie wegen einer von ihr im Jahr 2004 verfassten kirchlichen BroschĂŒre, in der sie ihre Ansichten zur Sexualmoral darlegte, der âBeleidigungâ fĂŒr schuldig. Aufgrund dieser jahrzehntealten BroschĂŒre wurde sie strafrechtlich verurteilt, weil sie âeinen Text der Ăffentlichkeit zugĂ€nglich gemacht hat, der eine Gruppe beleidigtâ.
Finnlands oberstes Gericht verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro â wodurch sie vorbestraft wurde â und ordnete an, die beanstandeten Passagen zu vernichten und aus dem Internet zu entfernen. GlĂŒcklicherweise sprach das Gericht RĂ€sĂ€nen einstimmig von einem Vorwurf aus, der sich auf einen Tweet aus dem Jahr 2019 bezog, in dem sie die UnterstĂŒtzung einer Pride-Veranstaltung durch ihre Kirche kritisiert und aus dem Römerbrief zitiert hatte â der Auslöser fĂŒr ihre gesamte Tortur. Der Fall hat sich fast sieben Jahre lang durch die finnischen Gerichte gezogen, seit die Polizei nach ihrem Tweet erstmals Ermittlungen gegen RĂ€sĂ€nen aufgenommen hatte.
Die christliche Abgeordnete war Gegenstand polizeilicher Ermittlungen, drei Strafanzeigen, drei Gerichtsverfahren und nun einer Verurteilung wegen âHassredeâ gemÀà dem Abschnitt âKriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeitâ des finnischen Strafgesetzbuchs. All dies, weil sie ihre Ăberzeugungen friedlich in der Ăffentlichkeit zum Ausdruck gebracht hatte.
Das zentrale, implizite Versprechen von Gesetzen gegen âHassredeâ ist, dass es eine klar definierbare Grenze zwischen zulĂ€ssiger und strafbarer ĂuĂerung gibt. Der Fall RĂ€sĂ€nen macht dieses Versprechen zunichte. Elf Richter auf drei Ebenen der finnischen Justiz versuchten ĂŒber sechs Jahre lang, die Grenze zu ziehen. Sie konnten sich nicht einigen. Das Bezirksgericht Helsinki sprach RĂ€sĂ€nen 2022 einstimmig von allen Anklagepunkten frei. Dasselbe tat das Berufungsgericht im Jahr 2023. Dann war das Oberste Gericht mit 3:2 Stimmen gespalten. Sein eigener Berichterstatter, der leitende Anwalt, der den Richtern eine formelle Empfehlung unterbreitet, kam zu dem Schluss, dass alle Anklagepunkte abgewiesen werden sollten. Zwei der fĂŒnf Richter stimmten zu; drei taten dies nicht.
Mehr: firstthings.com. Siehe auch den Kommentar âFinlandâs Top Court Split on Christian Politicianâs Hate Speech Chargesâ von Ken Chitwood.