Heinrich Bullinger schreibt über die Aufgaben einer Obrigkeit (H. Bullinger, Schriften III, S. 334):
Deutlich folgt aus dem bisher Gesagten, dass die Obrigkeit von Gott eingesetzt wurde, um das Gute zu schützen und Böse zu strafen, also zum Wohl und zur Erhaltung der Menschen. Dafür spricht auch die Tatsache, dass es, wie zu lesen ist, seit Beginn der Welt auf der Erde Obrigkeiten gab. Dahin deuten auch folgende Zeugnisse der Heiligen Schrift. Mose nennt im Gesetz die Richter Götter und sagt [Dtn 1,17]: »Das Gericht ist Gottes.« Davon leitet Josaphat ab, was er zu den Richtern sagt [2 Chr 19,6f.]: »Sehet zu, was ihr tut; denn nicht im Namen von Menschen habt ihr zu richten, sondern im Namen des Herrn, der bei euch ist, wenn ihr Recht sprecht. So sei nun die Furcht des Herrn auf euch« usw. Der heilige Petrus sagt, man müsse der Obrigkeit um des Herrn willen gehorchen, durch den jene gesetzt ist zur Belohnung der Guten und zur Bestrafung der Bösen [vgl. 1 Petr 2,i3f.]. So sagt auch Paulus, der Lehrer as Heiden [Röm 13,1—4]: »Es gibt keine Obrigkeit außer von Gott, die bestehenden aber sind von Gott eingesetzt. Somit wider der, welcher sich der Obrigkeit widersetzt, der Anordnung Gottes; wer aber widersteht, empfängt für sich ein Urteil.
Wie sieht die Gehorsamspflicht aber aus, wenn die Obrigkeit eindeutig auf Böses aus ist? Das Böse nennt Hannah Arendt extrem, niemals radikal. Ist es nicht Extremismus pur, die Abtreibung zu fördern, die Familien zu schwächen, die Kinder zu verstören, die Bevölkerung zugunsten irrer Behauptungen, Klima- und Impfwahn, auszuplündern, die Staatsfinanzen zu ruinieren und die Gesundheit der Menschen gefährden.
Mit all diesen Maßnahmen wird auch noch ein Strafgericht Gottes heraufbeschworen.
@Konrad Kugler: Bullinger selbst wird noch einige dieser Fragen beantworten. Dranbleiben.
Liebe Grüße, Ron