Politik

Gottes Segen nicht vergessen

Ich zitiere hier zustimmend aus einem Leserbrief von Joachim Cochlovius, der am 21. Novemer 2025 in der FAZ erschienen ist (Nr. 271, S. 7):

Zum Leitartikel von Nikolas Busse „Europas Abstieg“ (F.A.Z. vom 30. Oktober): Den schleichenden Macht- und Einflussverlust der EU finde ich in diesem Artikel zutreffend diagnostiziert, und ich möchte mich dafür bedanken. Auch der Vorwurf einer „weltfremden Mentalität“, die der übrigen Welt die eigene Klima- und Asylpolitik aufzudrängen versucht, ist meines Erachtens stichhaltig. Schon 2015 wurde ich in Australien mit Kopfschütteln auf die Migrationspolitik von Angela Merkel hin angesprochen.

Als wichtigste Therapie sieht Busse eine neue wirtschaftliche und militärische Stärke der Mitgliedstaaten an. In einer Welt, in der immer mehr Länder „ihre nationalen Interessen rücksichtslos verfolgen“, ist das zweifellos ein richtiger und wichtiger Aspekt.

Was mir aber in diesem Artikel zu kurz kommt, ist die weltanschaulich-religiöse Dimension des europäischen Niedergangs. Die kann man etwas pauschal formuliert auf einen kurzen Nenner bringen: Es fehlt der Segen Gottes. Der Prophet Jesaja hat einmal eine diesbezügliche Warnung an die Völker ausgesprochen: „Beschließt einen Rat, und es werde nichts daraus; beredet euch, und es geschehe nicht“ (Jesaja 8,10). Das klingt wie eine Ankündigung der Misere Europas und speziell Deutschlands.

Quotenregelung als Baustein politischer und bürokratischer Zwangsmaßnahmen

Als Telekom-Vorstand führte Thomas Sattelberger die erste Frauenquote in einem DAX-Konzern ein und wurde von Angela Merkel als „Quotenkönig“ gefeiert. Noch einmal würde er die identitätspolitische Politik nicht unterstützten. Heute warnt er vor dem „Unheil einer quotierten Gesellschaft“.

In einem Gastbeitrag schreibt Sattelberger:

Vor dem Hintergrund dogmatischer Quotendebatten und irregeleiteter Diversity-Politik im Deutschland der vergangenen 15 Jahre stelle ich mir die Frage, ob ich heute alles noch einmal so machen würde wie damals, am 15. März 2010, bei der offiziellen Verkündung der Telekom-Frauenquote im Management.

ch gestehe, mein Bauchweh ist so groß geworden, dass ich in der ersten Antwort lautstark „Nein“ rufen würde angesichts der Stupidität, mit der Akteure in Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft dieses Thema getrieben haben. Für mich war Frauenquote für die Spitze sowie Talent- und Kulturarbeit für die Breite immer eine Paketlösung. Und ich habe immer peinlich darauf geachtet, dass Politik für die Gleichberechtigung der Frau nicht Untermenge einer undifferenzierten Diversity-Politik wird. Ich habe immer wieder gesagt: Wir müssen aufpassen, dass wir unter diesem Begriff „Diversity“ die besondere Rolle der Frauen, die ja die Hälfte der Bevölkerung ausmachen und Verfassungsrang haben, nicht mit benachteiligten Minderheiten vermischen. Frauen sind zwar benachteiligt, aber sie sind keine Minderheit! Aber die Personaler dieser Republik – wohlgemerkt: die dummen! – haben das Konzept „Diversity“ tumb aufgegriffen.

Währenddessen hat die Politik die Quote top down und isoliert von Kulturarbeit in immer mehr betroffene Unternehmen reingedrillt – so, wie man es in Bergwerken macht. In vielen mittelständischen Unternehmen hat man dieses Drillen als verletzend und als die unternehmerische Freiheit massiv beeinträchtigend angesehen und Zahlenvorgaben nur unter Zwang erfüllt. Nicht, weil Unternehmer frauenfeindlich sind, sondern weil sie die Quote als weiteren Baustein politischer und bürokratischer Zwangsmaßnahmen ansehen. Deswegen haben dann zu viele Unternehmen unter dem gesetzlichen Zeitdruck nur personelle Rekrutierungs- und Besetzungspolitik im Führungskörper ihrer Unternehmen statt auch Talentpolitik und Personalentwicklung für Vielfalt gemacht. Die Telekom war early innovator mit ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung. Doch kaum jemand folgte freiwillig nach. Der allmächtige Staat hat das Thema in seine Hand genommen, technokratisch umgesetzt, sozusagen sein Dogma gesetzt. Und in der Spätphase der Ampel-Koalition hat diese durch das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz den Frauenrechten einen Bärendienst ohnegleichen erwiesen.

Mehr: www.welt.de.

Auf leisen Sohlen radikal

Ahmad Mansour beschreibt in einem ganzseitigen Artikel der NZZ das strategische Vorgehen des politischen Islam in Europa. Seiner Meinung nach arbeiten extremistische Kräfte an einer Unterwerfung Europas. In Frankreich ist folgendes schleichendes Vorgehen der Muslimbruderschaft bekannt geworden (NZZ, 06.09.2025, S. 13):

Ein streng geheimer Bericht, der Ende Mai in Paris an die Öffentlichkeit gelangte, zeichnet ein beklemmendes Bild. Die Muslimbruderschaft, seit Jahrzehnten globaler Vorreiter des politischen Islam, verfolgt in Frankreich eine präzise ausgearbeitete Strategie: zunächst die Verankerung in Stadtteilen, wo Perspektivlosigkeit und soziale Not den Nährboden bereiten. Dann die Inszenierung als Kümmerer, der scheinbar Gemeinschaftsbedürfnisse stillt – Nachhilfe, Sozialarbeit, Freizeit. Als Nächstes folgt die schrittweise Durchsetzung religiöser Normen: Kopftuch, Geschlechtertrennung, Loyalität gegenüber der «Umma». Am Ende steht der Eintritt in die kommunale Politik, um Einfluss und Deutungshoheit zu sichern.

Das ist ebenfalls interessant:

Der politische Islam agiert auf zwei Ebenen: Einerseits infiltriert er linke Parteien, um deren Agenda für seine Ziele nutzbar zu machen. Andererseits bereitet er die Gründung eigener muslimischer Parteien vor – Formationen, die schon bald als politische Kraft auftreten könnten. Kritik an ihren Programmen oder an ihrem Personal wird reflexhaft als „fremdenfeindlich“ oder „islamophob“ abgewehrt – eine rhetorische Waffe, die nicht nur Muslime mobilisiert.

Mehr Ungleichheit, bitte!

Marc Felix Serrao beschreibt in seinem Artikel „Mehr Ungleichheit, bitte!“, wie tief das sozialistische Denken in Europa eingesickert ist und das es notwendig in einer neue Knechtschaft führen wird, wenn es kein Umdenken und keine Umkehr gibt. Bei seiner Diagnose greift er eine Rede von Carlos Carvalho auf, in der die Ungleichheit verteidigt. 

Hier ein Auszug aus dem Artikel: 

Die Bürger des Westens mögen allesamt satt und sicher sein. Trotzdem empfinden sie es mehrheitlich als Skandal, dass einige wenige von ihnen deutlich mehr besitzen als der Durchschnitt. In Deutschland etwa sprachen sich kürzlich 70 Prozent der Befragten in einer repräsentativen Umfrage für eine höhere Besteuerung hoher Einkommen aus. Zur Erinnerung: Das Land hat bereits die zweithöchste Steuer- und Abgabenlast aller Industrienationen. Nur Belgien liegt drüber.

Wie konnte sich das Leitmotiv des Sozialismus – Neid – so erfolgreich in den Köpfen auch im Westen festsetzen? Oder anders gefragt: Wie konnte die Ungleichheit, die jedem Streben nach Erfolg innewohnt, in ein derart trübes Licht geraten?

Eine fulminante Antwort hat nun Carlos Carvalho gegeben, der Präsident der University of Austin. Diese noch junge amerikanische Hochschule versteht sich als Bastion gegen akademische Wokeness und Cancel-Culture. „In Defense of Inequality“ lautete der Titel der Rede, die Carvalho zu Wochenbeginn vor der „Class of 2029“ und deren Eltern gehalten hat. Zur Verteidigung der Ungleichheit.

Der Statistik-Professor zitiert unter anderem Alexis de Tocquevilles berühmte Studie «Über die Demokratie in Amerika» aus dem frühen 19. Jahrhundert. Der Analytiker der modernen Demokratie hatte als einer der Ersten auf die Schattenseite von deren Gleichheitsideal hingewiesen. Die rechtliche Gleichheit der Bürger sei zwar die Grundbedingung der Freiheit, so Tocqueville. Doch Gleichheit als politisches Ziel führe zu einem paternalistischen Staat, der diese Freiheit schleichend wieder einschränke. Am Ende des Weges stehe die Knechtschaft.

Mehr: www.nzz.ch.

Die Mär von der Freiwilligkeit des Genderns 

Staatsminister Wolfram Weimer hat in seiner Behörde Gendersonderzeichen verboten und dafür viel Kritik geerntet. Vor allem wird behauptet, dass dieses Verbot ideologisch motiviert sei, da es nie enen Genderzwang gegeben hatte. Fabian Payr verteidigt das Vorgehen von Wolfram Weimer. 

Vielfach wird Weimer vorgeworfen, er verböte mit seinem Vorstoß etwas, was nirgends geboten sei. Er beantworte Nichtzwang mit Zwang. Genderzwang – ein Phantasieprodukt? Samira El Ouassil schreibt im „Spiegel“: „Es musste vorher niemand gendern, wohlgemerkt, aber jetzt darf es dank der neuen Sprachpolizei auch niemand mehr.“ Will man einen Zwang zum Gendern empirisch belegen, wird man sicher nicht hinter der Bäckereitheke fündig, in der Schreinerwerkstatt oder beim Schneider. Anders im universitären Milieu, wo laut der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen rund 700 „Gleichstellungsakteur*innen“ sich auch mit dem Sprachgebrauch an den Unis befassen. Die von ihnen erstellten „Leitfäden“ zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch sind „Empfehlungen“, entfalten aber eine erstaunliche normative Kraft: Wissenschaftler bringen ihre Aufsätze nicht in Fachzeitschriften oder Fachpublikationen unter, wenn diese nicht gegendert sind, Anträge auf Fördermittel haben in ungegenderter Form keine Chance auf Bewilligung, und Studenten müssen mancherorts mit Punkteabzug rechnen, wenn ihre Arbeiten nicht gegendert sind. Als die „Zeit“ 2023 Universitäten zu ihrem Umgang mit Gendersprache befragte, antworteten 41 von 132 Einrichtungen auf die Frage „Ist es Professoren und anderen Dozenten an Ihrer Hochschule freigestellt, geschlechtergerechte Sprache in Prüfungsleistungen einzufordern?“ mit Ja.

Dass der Gebrauch von Gendersprache keine Sache der Freiwilligkeit ist, belegen auch die vielen teils seit Jahrzehnten gültigen Gesetze und amtlichen Regelungen, die den Sprachgebrauch im öffentlichen Dienst regeln. Wer unbefangen hinschaut, wird ihn entdecken – den Genderzwang in Behörden, Stadtverwaltungen, Ministerien und Firmen. Und es sind beileibe keine exotischen Einzelfälle, wie gern kolportiert wird. Der Soziologe Steffen Mau berichtet 2023 in einem „Spiegel“-Interview, dass ihn ein Bundesministerium zu einem Vortrag eingeladen hatte. Vertraglich sollte er sich verpflichten, „geschlechtergerechte Sprache zu nutzen“. Mau, der in seinen Publikationen selbst gendert, war irritiert: „Ich spreche gern geschlechtergerecht, aber freiwillig.“ Wenn Kulturstaatsminister Weimer also von „erzwungenem Gendern“ spricht, dann beschreibt er einen in vielen Bereichen tatsächlich existenten und nicht eingebildeten Druck zum Gendern.

Die gegen Weimer vorgebrachten Argumente erweisen sich als wenig substanziell, teils sogar kontrafaktisch, wie etwa die Mär von der Freiwilligkeit des Genderns. Sie verschleiern, dass Weimer einen reichlich harmlosen Vorstoß „gewagt“ hat: Er fordert von seinen Mitarbeitern die Beachtung geltender orthographischer Regeln. Macht ihn das zum Kulturkämpfer? Weimer unterstreicht: „Wer im öffentlichen Auftrag spricht, sollte eine Sprache wählen, die für alle nachvollziehbar ist und breite Akzeptanz findet.“ Ein Kulturstaatsminister hat nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass unsere Sprachgemeinschaft imstande ist, sich in einer allgemein verständlichen Sprache mit allgemein gültigen Regeln zu verständigen.

Mehr: zeitung.faz.net.

Monitor: Sieg der Glaubenskrieger?

Mit der Sendung „Gotteskrieger: AfD und radikale Christen“ erreicht das ARD-Magazin MONITOR einen neuen Tiefpunkt im gebührenfinanzierten Nicht-Journalismus. Es geht gar nicht mehr um eine inhaltliche Klärung von Fragen zum Lebensrecht, sondern darum, gegen Menschen zu hetzen, die sich für den Lebensschutz Ungeborener einsetzen. Natürlich werden Lebensschützer dabei pauschal mit christlichen Nationalisten in den USA in Verbindung gebracht. Es geht ihnen gar nicht so sehr um den Schutz der Menschenwürde, sondern um den politischen Umsturz – wird unterstellt.

Franziska Harter von der TAGESPOST hat die Sendung treffend kommentiert

Einen Nachweis für die angebliche Diffamierung und Hetze sucht man in der gesamten Sendung freilich umsonst. Ebenso fehlt jeglicher Hauch einer Bereitschaft zu einer ernsthaften Auseinandersetzung mit den Argumenten der Lebensschützer. Wozu auch, wenn es doch so viel einfacher ist, genau das zu tun, was die Produzenten der Sendung den Gegnern von Brosius-Gersdorf vorwerfen, nämlich faktenfrei Meinung zu machen. Deswegen kommt in der gesamten Sendung auch niemand aus dem Kreis der herbeifantasierten rechts-religiösen Verschwörung zu Wort. Stattdessen suggeriert Monitor durch Bildauswahl und Hintergrundmusik nur allzu platt, dass gläubige Menschen zu mehr als hysterisch-irrationalen Ausfällen und dem Schwenken von Jesus-Fahnen nicht fähig sind. Journalismus, der diesen Namen verdient, sieht anders aus. Aber gebührenfinanzierte Sender stehen ja nicht unter Konkurrenzdruck, da braucht man an journalistische Qualität wohl keine hohen Ansprüche stellen.

Christen wird ja gern Lobbyarbeit vorgeworfen. Was macht eigentlich MONITOR?

Das Magazin präsentiert sich als Sprachrohr von Neil Datta, dessen Kampf gegen den Lebensschutz von der International Planned Parenthood Federation, der Open Society, dem UN-Bevölkerungsfonds und der EU-Kommission finanziert wird. Neil Datta ist Sekretär des Europäischen Parlamentarischen Forums für sexuelle und reproduktive Rechte (EPF). Dieses in Brüssel ansässige Netzwerk von Europaparlamentariern setzt sich für die Verteidigung der sexuellen und reproduktiven Menschenrechte in Europa und der ganzen Welt ein. Ziel ist es, ein europaweites Menschenrecht auf Abtreibung zu schaffen (vgl. hier). 

Datta ist also ein lupenreiner Lobbyist. Das darf er in einer freien Welt auch sein. Er arbeitet allerdings nicht mit fairen Mitteln. Er geht so weit, dass er Lebenschützern vorwirft, zu lügen und mit Faschisten zusammenzuarbeiten. Datta begrüßt es, dass Lebensrechtler als „Hassgruppen“ eingestuft und vor Gerichte gezerrt werden. Das klingt dann so

Aber im Unterschied zu progressiven Organisationen versuchen sie ihre Absichten zu verbergen, indem sie offen darüber lügen, was sie tun und wer sie sind. Sie präsentieren sich der Öffentlichkeit als Menschen mit guten Absichten, aber hinter verschlossenen Türen kooperieren sie mit der extremen Rechten und den Faschisten, mit denen sie die gleichen Ziele teilen. Sie würden das niemals zugeben, aber jetzt, da dies an die Öffentlichkeit gelangt, sind sie gezwungen, mit den Folgen all dessen zu leben.

Gut, dass man sich in einer freien Gesellschaft mit friedlichen Mitteln gegen solchen ideologischen Aktivismus zur Wehr setzen darf!

Das christliche Menschenbild bildet den ethischen Kern

Auch Thomas Söding, katholischer Neutestamentler, hat auf den Beitrag von Friedrich Wilhelm Graf reagiert und eine Form des Naturrechtsdenkens gegen ihn verteidigt (FAZ, 11.08.2025, Nr. 184, S. 11). Er schließt sich der Sichtweise von Ernst-Wolfgang Böckenförde an: „Der Rechtsstaat verleiht die Menschenwürde nicht, sondern garantiert sie. Er hat keine Definitionshoheit über sie, sondern muss sich auf Normen und Werte, auf Überzeugungen und Argumente beziehen, die seine Gesetze begründen und deren Befolgung mit Leben erfüllen.“ 

Auch darin stimme ich ihm zu:

Das „christliche Menschenbild“ ist der ethische Nukleus. Die biblische Anthropologie spannt von der Erschaffung über die Versuchung bis zur Vollendung des Menschen, vom Sündenfall bis zur Vergebung, von den Klageschreien bis zu den Seligpreisungen einen universalen Spannungsbogen, der jeden Rassismus, jeden Nationalismus, jeden Darwinismus in die Schranken weist. Es ist eine uralte Tradition, das Menschsein nicht an Eigenschaften festzumachen, nicht an Intelligenz, Status, Geschlecht oder Religion, sondern am Menschsein selbst, theologisch: an der Bejahung durch Gott, der Leben schenkt und erhält.

Diese Glaubensüberzeugung muss in den Kirchen – durch Theologie – immer wieder bedacht und vermittelt werden; die Gesellschaft hat darauf einen Anspruch, die Politik profitiert davon. Wenn dies geschieht, sind die Kirchen ein konstruktiver Faktor im Aufbau des politischen Gemeinwesens. Deshalb liegt es im Eigeninteresse des demokratischen Rechtsstaates, Religionsfreiheit zu garantieren – nicht nur den Kirchen. Die Option für die Armen, die Solidarität mit den Leidenden, die Hoffnung für die Toten sind nicht exklusiv, aber positiv christliche Orientierung, die sozialethische Kraft entwickelt und dadurch auch das Recht beeinflusst, vom Recht auf Leben bis zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums.

In derselben Konsequenz kann es aber auch Abgeordneten nicht verwehrt werden, sich bei parlamentarischen Abstimmungen in Gewissensfragen auf das zu beziehen, was ihnen ihr Glaube sagt. Der Schutz des ungeborenen Lebens war, ist und bleibt der empfindlichste Punkt, an dem der Staat seine Aufgabe zu erfüllen hat, die Menschenwürde zu schützen und Rechtsfrieden zu garantieren.

Das Grundgesetz ist nicht gottgegeben, sondern „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ vom Souverän erlassen, dem „Deutschen Volk“. Diese Verantwortung zu deuten, ist die Aufgabe der Rechtswissenschaften, ihr zu entsprechen, die der Legislative wie der Exekutive, sie zu sichern, die der Rechtsprechung. Die Aufgabe der Theologie ist es nicht, sich aus dem öffentlichen Diskurs der Politik und der Jurisprudenz zurückzuziehen, sondern nachzuweisen, dass und wie die Kirchen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fördern, die Menschenwürde verteidigen, die Menschenrechte begründen, der Gerechtigkeit dienen und gleichzeitig helfen, die Versuchung der Überhöhung politischer Macht zu bestehen.

Die aktuelle Debatte um das „Naturrecht“

Nach Auffassung des sogenannten Rechtspositivismus gilt als Recht allein das, was der Gesetzgeber als solches verabschiedet hat. Eine Beurteilung des Rechts an moralischen Maßstäben verbietet sich in rechtspositivistischen Gesellschaften, weil es keine einheitlichen Moralvorstellungen gibt. Kurz: Jegliches Recht ist von Menschen gemacht.

In Abgrenzung zu diesem Rechtspositivismus vertritt das Naturrecht, dass Recht und Moral nicht so einfach voneinander getrennt werden können. Etwas ist Recht oder Unrecht, weil es uns mit der Natur gegeben ist. Die Natur lehrt demnach gewisse Dinge. Zum Beispiel lehrt sie uns (oder – reformatorischer gesprochen: Gott lehrt durch seine Schöpfung), dass Menschen sterblich sind. Oder Eltern die Kinder wegzunehmen, ohne das es dafür schwerwiegende Gründe gibt, ist Unrecht – egal was das positive Recht dazu sagt. Alle vom Menschen gemachten Gesetze müssen an der Moral gemessen werden. Nur Gesetze, die diesen moralischen Ansprüchen genügen, können den Anspruch erheben, befolgt zu werden. So waren viele Gesetze der Nationalsozialisten – etwa die Rassengesetze – objektives Unrecht.

Der Philosoph Robert Spaemann (1927–2018) hat einmal gesagt („Warum gibt es kein Recht ohne Naturrecht?“, in: Hanns-Gregor Nissing (Hg.), Naturrecht und Kirche im säkularen Staat, 2016, S. 27–34, hier S. 27, ich habe das alles schon mal hier dargelegt):

Nach den grauenhaften Tyranneien des 20. Jahrhunderts ist der Rechtspositivismus eigentlich kaum zu retten. Er ist eine Schönwettertheorie. Er entzieht der Verurteilung von Staatsverbrechen jede objektive Grundlage. Wenn der Wille des Gesetzgebers an keinen ihm vorgegeben Maßstab des Richtigen und des Falschen, des Guten und des Schlechten gebunden ist, und wenn die Verkündigung im Gesetzblatt eines Staates die höchste Legitimation der Gesetze ist, dann kann es keine Rechtfertigung geben, die den Bürger auf irgend eine Weise im Gewissen binden kann.

Trotz dieses offensichtlichen Problems (und der dramatischen Entwicklungen im Dritten Reich) hat sich in Deutschland der Rechtspositivismus durchgesetzt. Professor Dr. Klaus Ferdinand Gärditz (Friedrich-Wilhelms Universität Bonn) erklärte zum Beispiel kürzlich in „Für den Stammtisch ungeeignet“ (FAZ, 31.07.2025, Nr. 175, S. 6) anlässlich der Auseinandersetzung um Frauke Brosius-Gersdorf:

Die große Leistung positiver Grundrechte besteht nicht darin, angeborene Rechte zu garantieren. Anachronistisches Naturrechtsdenken spielt im gegenwärtigen Staatsrecht aus gutem Grund keine Rolle mehr. Grundrechte ordnen nicht die Welt manichäisch in Gutes und Schlechtes. Sie verteilen vielmehr Argumentationslasten und rationalisieren den politischen Umgang mit allgegenwärtigen Freiheitskonflikten. Grundrechtsdogmatisch gibt es zunächst einmal nichts per se Verbotenes. Was nicht durch verfassungskonforme Regelung verboten ist, bleibt erlaubt. Grundrechte zwingen daher den Staat zur qualifizierten Rechtfertigung, wenn er in Schutzbereiche eingreifen will. Rechtfertigung verlangt wiederum Differenzierung.

Der Theologe Friedrich Wilhelm Graf hat wenige Tage später in „Das Grundgesetz ist nicht von Gott gesetzt“ dem Naturrechtsdenken ebenfalls eine Abfuhr erteilt (FAZ, 04.08.2025, Nr. 178, S. 9): 

Gerade in deutschen Debatten war „Naturrecht“ immer ein konfessionell heftig umstrittener Begriff. Für katholische Moraltheologen spielte er seit dem Neothomismus des späten neunzehnten Jahrhunderts eine zentrale Rolle, wohingegen ihn prominente protestantische Theologen vehement ablehnten. Denn „Natur“ ist mit Blick auf den möglichen normativen Bedeutungsgehalt ein höchst vieldeutiges, vages Konzept. Die Vorstellung, dass aus wie auch immer näher bestimmtem naturalem Sein Sollensforderungen abgeleitet werden können, führt in Debatten über den „naturalistischen Fehlschluss“ (G. E. Moore), in dem das komplexe, opake Verhältnis von Fakten und Normen einseitig durch Vorordnung von Faktizität zu bestimmen versucht wird. Zu den kritisierten Positionen von Frauke Brosius-Gersdorf gehört ihr Rückgriff auf diese Figur logischer Kritik unausweisbarer Vorannahmen bei der Bestimmung des Beginns des Menschenwürdeschutzes.

Graf ergänzt: „Besonders üble Folgen hatten Naturrechtsmuster in der Sexualethik, wurden hier etwa außerehelicher Geschlechtsverkehr oder gleichgeschlechtliche Liebe als ‚widernatürlich‘ und deshalb sittlich verwerflich denunziert.“

Graf hat die Probleme einer rein positivistischen Rechtsauffassung nicht einmal erörtert. Davon abgesehen hat er völlig übersehen, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages das geschütze Recht haben, auf ihr Gewissen zu hören. Politikern, die der Berufung Frauke Brosius-Gersdorf aus Gewissensgründen nicht zustimmen konnten, vorzuwerfen, moralisch überheblich zu agieren, ist geradezu absurd. Stefan Rehder schreibt dazu:

In seinem mit „Das Grundgesetz ist nicht von Gott gesetzt“ überschriebenen Beitrag (FAZ v. 4. August 2025) fährt der emeritierte evangelische Theologieprofessor Friedrich Wilhelm Graf scheinbar schwere Geschütze zur Verteidigung der Potsdamer Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf auf, deren Eignung für einen Richterposten beim Bundesverfassungsgericht von vielen bestritten und von noch mehr anderen in Zweifel gezogen wird.

Eingebettet in einen den Odor professoraler Gelehrsamkeit verströmenden, bei näherer Betrachtung jedoch reichlich hemdsärmeligen und willkürlich zusammengestückelten Abriss des deutschen Naturrechts-Diskurses, reitet Graf eine scharfe Attacke auf die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker. Der Katholikin wirft der Protestant vor, die eigene Partei beschädigt zu haben, was für einen Politiker der Höchststrafe gleichkommt. Damit nicht genug: Graf fragt auch noch, ob Winkelmeier-Becker „einen neuen Kulturkampf zwischen Protestanten und Katholiken provozieren und damit den Koalitionsfrieden gefährden“ wolle. Das ist starker Tobak. Schon deshalb, weil sich Grafs Beitrag selbst als Einladungsschreiben zu einem solchen Kulturkampf lesen lässt.

Tatsächlich überraschen muss jedoch anderes. Und das betrifft Grafs für einen Ethiker erstaunlich unzureichende Einlassungen zum Wahlverfahren, zur demokratischen Legitimation und zur Freiheit des Gewissens. Gemäß Artikel 38, Absatz 1, Satz 2 des Grundgesetzes sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Dass Gott nicht das Grundgesetz geschaffen hat, bedeutet nicht, dass ein Theologe dieses ignorieren darf. Aber genau das tut Graf, wenn er behauptet, die CDU-Abgeordnete Winkelmeier-Becker hätte „demokratische Institutionen wie den Wahlausschuss“ „delegitimiert“ und oberlehrerhaft hinzufügt: „Klar vereinbarte Abmachungen aufzukündigen entspricht jedenfalls nicht den Verlässlichkeitsregeln, deren Einhaltung geboten ist, wenn man in einer Regierungskoalition den pragmatischen Konsens der ethisch verschieden Denkenden zu organisieren hat.“

Abtreibungslobby übt Druck auf Lebensschützer aus

In einem von der internationalen Abtreibungslobby finanzierten Bericht werden christliche Lebensschützer als religiöse Extremisten brandmarkt. Die Folgen einer solchen Taktik für die Meinungsfreiheit und das Demokratieverständnis in Europa wären fatal.

Franziska Harter berichtet über den sogennanten „Datta-Bericht“: 

Datta verzeichnet nach eigenen Angaben 270 „rechtsfeindliche und religiös extremistische Akteure in Europa“ und zeichnet „ihren zunehmenden Zugang zu politischer Macht, ihre Professionalisierung, ihre internationale Vernetzung und – in einigen Fällen – ihre Vereinnahmung ganzer Institutionen, politischer Parteien und Staaten“ nach. Deren Ziel? Ein „antifeministischer, gegen die Gleichstellung der Geschlechter gerichteter Pushback“, der Jahrzehnte sozialen Fortschritts zurückdrängen wolle, es vor allem auf die Rücknahme der „sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte“ abgesehen habe und dazu starke Summen aus dem außereuropäischen Raum und zunehmend auch aus Quellen öffentlicher europäischer Finanzierung empfange. 

Was der Datta-Bericht elegant auslässt: Das EPF ist selbst eine Lobby-Organisation, die sich seit Jahren dafür einsetzt, ein europaweites Recht auf Abtreibung zu schaffen und die unter anderem von der „International Planned Parenthood Federation“, der „Open Society Foundation“ und der Europäischen Kommission finanziert wird. Kurz gefasst heißt das: Ein gut vernetzter internationaler Lobbyist, Neil Datta, wirft seinem politischen Gegner vor, ein internationales Netzwerk von Lobbyisten zu bilden. Das könnte man mit einem Schmunzeln als ganz normales Business unter Lobbyisten einordnen. Aber die Sache ist ernster, denn der EPF-Bericht zeichnet das Bild einer dunklen Bedrohung der freien europäischen Gesellschaft durch extremistische Christen. Ein Bild, das sich bei näherem Hinsehen freilich in seine Einzelteile auflöst. Trotzdem oder gerade deswegen lohnt es sich, es unter die Lupe zu nehmen, denn Neil Datta arbeitet mit rhetorischen Kniffen, kontextlosen Infos, Fehlinformationen bis hin zu bewusster Suggestion – Tricks, mit denen konservative und christliche Akteure in Europa immer häufiger in Misskredit gebracht werden sollen.

Dazu gehört an erster Stelle, dass eine Auseinandersetzung auf argumentativer Ebene völlig unterbleibt. Das moniert auch die österreichische Nationalratsabgeordnete Gudrun Kugler, die zu den in Dattas Report namentlich genannten Personen gehört. „Dieser Text ist kein Bericht oder Sachtext, sondern ein politisch aufgeladenes Dossier, das kritische oder konservative Positionen systematisch delegitimieren will. Meinungen werden kaum bis gar nicht porträtiert, stattdessen Andersdenkende mit abwertenden Begriffen wie ,extremistisch‘, ,anti-rights‘, ,hate‘, ,wolves‘, ,infiltrating‘ oder ,sectarian‘ etikettiert. Das ist keine demokratische Auseinandersetzung, sondern Ausgrenzung“, erklärt Kugler im Interview mit dieser Zeitung. Genauso widersprüchlich sei, dass der Bericht ausgerechnet unter dem Banner „liberaler Demokratie“ versuche, bestimmten Weltanschauungen pauschal die Legitimität abzusprechen. „Demokratie lebt vom Wettbewerb der Ideen – auch unbequemer. Wer konservative, christlich motivierte Positionen als extremistisch abtut, verengt den öffentlichen Raum“, ist Kugler überzeugt.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Der Rechtfertigungsversuch von Frauke Brosius-Gersdorf

Frauke Brosius-Gersdorf attackiert in einer Erklärung die Medien und sieht sich einer Kampagne ausgesetzt. Jan Philipp Burgard erkennt – meines Erachtens zutreffend – bei ihr ein fragwürdiges Demokratieverständnis und auch eine Unaufrichtigkeit.

Zitat: 

Aus den Zeilen von Brosius-Gersdorf spricht ein fragwürdiges Verständnis von Pressefreiheit. Das wird umso deutlicher, wenn man sich im Detail mit ihrer „Anklageschrift“ gegen die Medien auseinandersetzt. So heißt es in der Erklärung, die Berichterstattung über ihre Position zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs entbehre der Tatsachengrundlage. Der Hauptvorwurf in den Medien sei, dass sie dem ungeborenen Leben die Menschenwürdegarantie abspräche.

Fakt ist: Noch im Februar 2025 äußerte Brosius-Gersdorf als Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestags: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Ein Beleg für die umstrittene Position von Brosius-Gersdorf, den auch die WELT mehrfach zitierte – und kritisierte. Doch wo entbehrt hier die Berichterstattung der „Tatsachengrundlage“, wie Brosius-Gersdorf behauptet?

Die Juristin unternimmt nicht nur einen durchsichtigen Versuch, von der Kontroverse um ihre Person abzulenken, indem sie den Medien Diffamierung vorwirft. Brosius-Gersdorf zeigt unter Druck auch ein fatal fehlgeleitetes Demokratieverständnis. Ihr Vorwurf, die Berichterstattung sei „von dem Ziel geleitet, die Wahl zu verhindern“, impliziert die Annahme, die Bundestagsabgeordneten seien intellektuell nicht in der Lage, sich ein eigenes, umfassendes Bild von Brosius-Gersdorf als Person und Juristin zu machen. Folgt man ihrer Logik, ist ihre Wahl ausschließlich an den böswilligen Medien gescheitert. Doch in Wirklichkeit ist sie an ihrer eigenen, für eine Juristin extremen Politisierung gescheitert.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

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