Ethik

Beiträge aus dem Bereich Ethik.

Kampf gegen Männlichkeit hinterlässt Defizit

Interessant: Eva Ladipo klagt in der FAZ darüber, dass der Zeitgeist, der die Männlichkeit abschafft, Jungs in die Arme rechter Männerversteher treibt. Der allgegenwärtige Befund toxischer Männlichkeit in Bildung, Politik, TV und Film verunsichert also nicht nur, er hinterlässt auch ein spürbares Defizit – und zwar bei Männern und Frauen.

Zwei Zitate aus „Sag mir, wo die Kerle sind“:

Über die Gründe für diese Entfremdung der harten Jungs vom Mainstream wird viel gerätselt. Sie schneiden schlechter in der Schule ab als Mädchen, schaffen es seltener auf die Universität und haben sinkende Chancen auf dem Arbeitsmarkt, wo immer weniger Muskelkraft gefragt ist und immer mehr Bereitschaft zur Dienstleistung. Frauen und Minderheiten aller Art haben in diesem Jahrhundert viele Nachteile überwunden. Weiße, heterosexuelle Männer dagegen haben viele Vorteile verloren.

Was dabei leicht übersehen wird, ist ihre schwindende Präsenz in Kultur und Unterhaltung. Die Verschiebung der Machtverhältnisse spiegelt sich nämlich nicht nur im Wirtschaftsleben wider, sondern auch auf der Kinoleinwand und im Fernsehen, in den Charts, in Kunst und Literatur. Grob gesprochen sind ungeschliffene, weiße Kerle out. Der Zeitgeist hat wenig Interesse an ihnen und macht sich, wenn er sie überhaupt wahrnimmt, gern über sie lustig.

Vorbei sind die Zeiten, in denen sich orientierungslose Jungs aus der Arbeiterschicht in Sylvester Stallone, Al Pacino, Arnold Schwarzenegger, Russell Crowe, Mel Gibson oder Bruce Willis wiederfinden konnten. Diese Superstars dienten auch deshalb als Identifikationsfiguren, weil sie nicht nur Underdogs darstellten, sondern es im echten Leben allen Widrigkeiten zum Trotz von unten nach ganz oben geschafft hatten. Stallone kannte die Ängste seiner Hauptfigur nur zu gut, weshalb es kein bisschen ironisch oder herablassend klang, als er seinen Oscar für den besten Film „allen Rockys dieser Welt“ widmete. 

Und: 

Natürlich hat die Diversifizierung der Unterhaltungsindustrie auch und vor allem gute Seiten. Seit weiße Männer ihr Monopol verloren haben, boomt das Angebot für, von und über Frauen und Minderheiten. Doch der Verlust an kultureller Repräsentanz und Anerkennung hat offenbar zur Folge, dass sich viele Jungs abwenden von der Leitkultur. Sie suchen nach Vorbildern jenseits des Mainstreams, um Anleitung zu finden, wie man unter schwierigen Bedingungen zum Mann wird.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

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Parlamentsdebatte zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

Gestern Abend habe ich für 15 Minuten in die Parlamentsdebatte zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche und mithin zur Reform des umstrittenen Paragrafen 218 reingeschaut. Ich muss sagen, es war schwer zu ertragen, was dort vor allem Politiker von der SPD, von den Grünen und den Linken vorgetragen haben. Hier mal eine Ausschnitt aus der Rede von Ulle Schaus (Bündnis 90/ Die Grünen):

Wir legen heute mit 328 Abgeordneten aus Koalition und Opposition einen Gesetzentwurf zu einem Gesetz vor, das Frauen seit 153 Jahren kriminalisiert. § 218 StGB symbolisiert seit 1871, dass eine Frau nicht das Recht hat, selbst über ihre Schwangerschaft und somit ihr Leben und ihren Körper zu bestimmen. Der § 218 im Strafgesetzbuch ist zutiefst patriarchal. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der Linken und des Abg. Stefan Seidler [fraktionslos]) Meine Damen und Herren, die Welt hat sich verändert. Dass Frauen frei und gleichberechtigt leben können, wünschen wir uns alle, und zwar in allen Lebenslagen. Der § 218 StGB verhindert dies. Abtreibungen sind noch immer ein Tabu. Frauen, die abtreiben, erleben immer noch Stigmatisierung. Mir hat die katholische Bischofskonferenz auf meine Frage: „Warum muss der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch stehen, warum dort?“ geantwortet: Damit eine Frau sich schuldig fühlt. – Schuldgefühle für Frauen? Damit muss endgültig Schluss sein.

Und Heidi Reichinnek (Die Linke) sehnt sich zurück nach den Verhältnissen, wie wir sie in der DDR hatten:

In der DDR waren Schwangerschaftsabbrüche nämlich nicht kriminalisiert. Deswegen haben auch Millionen ostdeutscher Frauen bei dem von Ihnen hochgelobten Kompromiss ihre Freiheitsrechte verloren, über ihren eigenen Körper entscheiden zu dürfen. Das ist die Wahrheit.

Ich verweise hier noch einmal auf den sachlichen und kompetenten Beitrag „Ein Körper, zwei Personen“, der sämtliche in der Debatte vorgetragenen Argumente für eine grundsätzliche Freigabe von Schwangerschaftsabbrüchen widerlegt. Kurz: „Der Fetus kann selbst Patient sein“, insofern ist das Geschwätz von der Hoheit über den eigenen Körper eben wirklich nur Geschwätz.

Es fällt mir immer schwerer, Politikern zu vertrauen, für die die Würde der Schwächsten buchstäblich nichts bedeutet.

Noch eine Nebenbemerkung: Ich habe in den letzten Tagen aufgrund abtreibungskritischer Statements auf der Plattform „X“ ca. 30 Follower verloren. Wer meint, bei „X“ gäbe es nur noch rechtskonservative Trottel, ist einem Mythos aufgesessen.

Hier das Protokoll zur Debatte: dserver.bundestag.de/btp/20/20203.pdf.

Ein Körper, zwei Personen

Wer Mensch ist, ist es von Anfang an. Das Grundgesetz spricht ausnahmslos jedem Menschen die Menschenwürde zu. Trotzdem gibt es es eine starke Reformbewegung, die Schwangerschaftsabbrüche vollständig entkriminalisieren möchte. Politker der SPD und der Grünen gehen in die Offensive und wollen sogar, dass die Krankenkassen die Kosten für die Abtreibungen übernehmen. 

Einige Intellektuelle haben heute in der FAZ ihren Unmut über diese Entwicklung zum Ausdruck gebracht, denn die Pränatalmedizin erkennt immer deutlicher: „Schwangerschaft bedeutet das weitgehend autonome Heranreifen eines genetisch wie strukturell neuen Menschen im Körper einer Frau“. 

In „Ein Körper, zwei Personen“, schreiben sie (28.11.2024, Nr. 278, S. 8):

Die wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnisfortschritte, welche die Pränatalmedizin in den vergangenen dreißig Jahren (seit der Neufassung der §§ 218 ff. StGB) gemacht hat, lassen sich dahingehend zusammenfassen, dass der Fetus als eigenständiges Wesen immer früher und immer präziser in seiner individuellen genetischen und strukturellen Verfasstheit erkenn- und darstellbar ist. Damit ist eine ganzheitliche (genetisch-körperliche) Analyse des Gesund heitszustands des Feten bei Abschluss der Embryonalperiode (zwölfte Schwangerschaftswoche – SSW) mit einer hohen diagnostischen Genauigkeit möglich.

Der ungeborene Mensch tritt damit für den diagnostizierenden Arzt wie für die Schwangere zunehmend aus dem unscharf ausgeleuchteten Bezirk einer eher abstrakten, allgemein gehaltenen Vagheit heraus in den Fokus einer hellen, klaren Begrifflichkeit und damit Individuation. Aus den Möglichkeiten der Diagnostik haben sich inzwischen auch Möglichkeiten der Therapie entwickelt. Der Fetus kann selbst Patient sein.

Für den behandelnden Arzt ergibt sich daraus die Notwendigkeit, in einem Schwangerschaftskonflikt sowohl die individuelle Lage der Schwangeren zu erfassen und ihr gerecht zu werden als auch die fetale Individuation zu adressieren. Wenn Ärzte zögern, einen Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch der Schwangeren vorzunehmen, dann nicht, weil der Schwangerschaftsabbruch mit Strafe bedroht ist, sondern weil sie sich ihrem Selbstverständnis nach auch für das Wohl des von ihnen in seiner Individualität erfassten Ungeborenen als eines zweiten Patienten verantwortlich fühlen und wissen.

Mehr: zeitung.faz.net.

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Joe Biden verleiht die „Presidential Medal of Freedom“ an Cecile Richards

Der noch amtierende US-Präsident Joe Biden, Mitglied der Katholischen Kirche, hat die ehemalige Vorsitzende der Abtreibungsorganisation „Planned Parenthood“, Cecile Richards, mit der „Presidential Medal of Freedom“ ausgezeichnet. Diese ist neben der „Congressional Gold Medal“ die höchste zivile Auszeichnung der USA. 

Die TAGESPOST berichtet: 

Über den Kurzmitteilungsdienst „X“ begründete Biden die Verleihung an die Abtreibungsaktivistin Richards: „Mit ihrem unerschütterlichem Mut leitet sie uns furchtlos dabei an, das Amerika zu sein, das wir zu sein behaupten – eine Nation der Freiheit.“ Mit ihrem Einsatz „zum Schutz der Würde von Arbeitern, zur Verteidigung und Stärkung der reproduktiven Rechte und der Gleichstellung von Frauen und zur Mobilisierung der Amerikaner, damit sie ihre Macht zu wählen ausüben, hinterlässt sie ein inspirierendes Erbe“.

Während Richards‘ mehr als zwölfjähriger Amtszeit an der Spitze von „Planned Parenthood“ stieg die Zahl der Abtreibungen um mehr als zehn Prozent. Wie der „National Catholic Register“ vermeldet, wurden in dieser Zeit jährlich mehr als 320.000 Abtreibungen durchgeführt.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Eva Illouz: Von der „Bindung an die eigene Verwundung“

Die Soziologin Eva Illouz hat am 21. Oktober in Berlin den Frank-Schirrmacher-Preises verliehen bekommen. Ich habe mich weder mit ihrem Gesamtwerk noch mit dem Inhalt ihrer Dankesrede eingehend beschäftigt (erschienen als: „Schuld ist das Schlüsselthema der extremen Rechten – und Beleg für die zerstörerische Kraft der Identitätspolitik“, FAZ vom 18.11.2024, Nr. 269, S. 12). Mir fiel allerdings auf, dass sie sich bemerkenswert kritisch zur Identitätspolitik äußert.  Sie schreibt unter anderem:

Das Problem mit der Opferkultur ist nicht, dass manche sie missbrauchen, wenngleich manche sie missbrauchen. Es ist auch nicht, dass sie Leute zu Jammerlappen macht, die sich nicht selbst zu helfen wissen, wenngleich auch das mitunter der Fall sein mag. Das ist ein Preis, den die Befreiung des Opferstatus wert ist. Es bringt aber drei andere Probleme mit sich. Erstens macht die Verwandlung der Opferrolle in einen existenziellen Zustand auch das Vergehen des Täters zur bleibenden Schuld. Die Schuld wiederum wurzelt in der Gruppe ein, die durch die in der Vergangenheit verübte Unterdrückung definiert wird. Shelby Steele, afroamerikanischer Wissenschaftler der Universität Stanford, beschreibt dies in seinem gleichnamigen Buch am Beispiel der „White Guilt“. Ihm zufolge hat sich die schwarze Politik der Emanzipation im Kampf gegen den Rassismus in eine Politik verwandelt, in der die Weißen die moralische Autorität erlangt haben, Schuld zu tragen und somit als Einzige moralische Akteure zu sein.

Steele vergleicht den schwarzen Kampf gegen die „weiße Schuld“ mit der Art von Militanz eines Malcolm X, die in seinen Worten authentisch war, weil sie die Schwarzen aufforderte, sich von den Weißen abzuwenden und die geistigen und moralischen Mittel zu finden, um die Verantwortung für ihre Befreiung zu übernehmen. Die Opferkultur dagegen will die „Bindung an die eigene Verwundung“ nicht aufgeben, weil sie nicht auf die Schuld der anderen Seite verzichten will und sich so durch die Schuld des Täters selbst konstituiert. Sie will keine Rechnungen begleichen. Während Duelle oder Racheakte eine Rechnung begleichen und einen Schlussstrich unter ein Vergehen ziehen, verfügt die Opferkultur über keine vergleichbaren Mechanismen, um einen Verletzungskreislauf zu beenden. Die Opferrolle ist vielmehr Teil der eigenen Identität. Sie kann nicht zwischen der historischen Wahrheit und der historischen Wunde trennen, wie Dipesh Chakrabarty sagt. Die Identität wird durch die Erinnerung an die Wunde bestimmt und verlangt darum, dass der Täter die Erinnerung ebenfalls bewahrt.

Ich finde, das ist eine sehr kluge Beobachtung. In der Identitätspolitik wird die Opferrolle zum Teil der eigenen Identität. Es entsteht ein Teufelskreis: „Die Identität wird durch die Erinnerung an die Wunde bestimmt und verlangt darum, dass der Täter die Erinnerung ebenfalls bewahrt.“ Genau dieser Kreislauf wird vom Evangelium durchbrochen. Wer seine Identität „in Christus“ findet, muss sich nicht mehr über die erlittende Schuld definieren. Er findet – mit Gottes Hilfe – sogar die Freiheit und Kraft, den „Verletzungskreislauf“ zu verlassen und den anderen aus seiner Schuld zu entlassen. „Und vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unsern Schuldigern“ (Mt 6,12).

Gesunder Menschenverstand bei Transgender-Themen

Die eher links orientierte NEW YORK TIMES erwähnt in einem überraschend ausgewogenen Artikel von Pamela Paul zum Thema „Transgender“ die zunehmende Skepis in vielen europäischen Ländern bezüglich Geschlechtsangleichung:

In den letzten Jahren wurden die Konzepte der Geschlechtsidentität und der Möglichkeit, im falschen Körper geboren zu sein, bereits in der Grundschule eingeführt. Eine Umfrage der Washington Post ergab jedoch, dass 77 Prozent der Amerikaner nicht wollen, dass Lehrer diese Ideen im Kindergarten bis zur dritten Klasse besprechen, und mehr als die Hälfte sind dagegen, dass über Transidentität sogar in der Mittelschule gesprochen wird.

Das Parteiprogramm der Demokraten enthält ein Versprechen, sich für eine geschlechtsangleichende Betreuung von Minderjährigen einzusetzen. Für Menschen, die sich mit dem Thema nicht auskennen, mag dies wie eine Therapie klingen, damit sich Kinder in ihrem Körper wohlfühlen; in der Praxis bedeutet dies in der Regel, dass Kindern erlaubt wird, einen neuen Namen und neue Pronomen anzunehmen, und in vielen Fällen wird ihnen ermöglicht, ihren Körper so zu verändern, dass er dem des anderen Geschlechts ähnelt. Dieser Prozess kann pubertätshemmende Medikamente, geschlechtsübergreifende Hormone und in einigen Fällen auch Operationen umfassen. Mehr als 14.000 amerikanische Kinder wurden zwischen 2019 und 2023 geschlechtsspezifischen medizinischen Eingriffen unterzogen.

Während sich ein Großteil Europas vom Modell der Geschlechtsangleichung zurückgezogen hat, gibt es Hinweise darauf, dass die Befürworter dieses Ansatzes in den Vereinigten Staaten die Wissenschaft von der Politik beeinflussen lassen.

Mehr: www.nytimes.com.

VD: WH

Gesetzentwurf zum Schwangerschaftsabbruch

Eine Abgeordnetengruppe zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten versucht, den Paragrafen 218 im Schnellverfahren zum Ende der Wahlperiode abzuschaffen. DIE WELT berichtet dazu:

Mit dem Vorstoß solle versucht werden, „den Paragrafen 218 jetzt noch im Schnellverfahren zum Ende der Wahlperiode abzuschaffen“, sagte Merz. „Das ist skandalös, was der Bundeskanzler da macht.“ Es handele sich um ein Thema, „das wie kein zweites das Land polarisiert, das wie kein zweites geeignet ist, einen völlig unnötigen weiteren gesellschaftspolitischen Großkonflikt in Deutschland auszulösen“.

Schwangerschaftsabbrüche sind derzeit laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig. Tatsächlich bleiben sie in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Über die Abschaffung des Paragrafen 218 wird seit Jahren gestritten.

Nach dem Vorschlag der Abgeordneten sollen Abtreibungen bis zur 12. Woche rechtmäßig werden. Die Pflicht zur Beratung bliebe bestehen, allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung. Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung vorgenommen wird, soll sich künftig nur der Arzt strafbar machen. Die Frau bliebe straffrei.

Mehr: www.welt.de.

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Selbstbestimmungsgesetz: „Durchgepeitschtes Ideologieprojekt“

Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, hat das am 1. November in Kraft tretende Selbstbestimmungsgesetz scharf kritisiert. Es ermöglicht künftig einmal im Jahr die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens durch Erklärung gegenüber dem Standesamt.

IDEA schreibt

Mit dem Gesetz habe die Bundesregierung „ein weiteres Ideologieprojekt rücksichtslos durchgepeitscht“, erklärte Bär gegenüber der „Rheinischen Post“. Insbesondere mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz sei das unverantwortlich. Hintergrund: Das Gesetz ermöglicht die Änderung des Geschlechtseintrages auch für Minderjährige. Für unter 14-Jährige kann nur der gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben, über 14-Jährige können dies mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters selbst tun. Sollte dieser nicht zustimmen, kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen, „wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht“, so das Gesetz.

Nach Ansicht von Kritikern können Kinder und Jugendliche die Tragweite der Entscheidung für einen Geschlechtswechsel nicht überblicken.

Bär sagte weiter, die Ampelkoalition habe „versäumt, einen verlässlichen Rechtsrahmen für die wenigen Tausend Menschen zu schaffen, die mit ihrer sexuellen Identität ringen und mit staatlichen Vorgaben in Konflikt stehen“. Stattdessen sei sie „mit diesem hanebüchenen Gesetz vollkommen über das Ziel hinausgeschossen“.

Spannend ist auch (gerade für Pastoren),  was Jugendliche über das Gesetz denken. Die AUGSBURGER ALLGEMEINE berichtet

Das Meinungsforschungsinstitut YouGov befragte vom 25. bis 27. Oktober mehr als 2.000 volljährige Menschen online. Dabei war der Zuspruch unter den Frauen mit 51 Prozent größer, wie das Institut mitteilte. Unter den Männern sprachen sich demnach 43 Prozent für das Gesetz aus.

Darüber hinaus ging aus der Umfrage hervor, dass jüngere Menschen das Selbstbestimmungsgesetz häufiger befürworten als ältere. So seien es bei den 18- bis 24-Jährigen 56 Prozent und bei den 25- bis 34-Jährigen 63 Prozent gewesen. Den geringsten Zuspruch gab es mit 39 Prozent aus der Gruppe der 45- bis 54-Jährigen.

 

 

 

Gesetzesentwurf zur rechtlichen Neuregelung der Abtreibung

Vergangene Woche haben 26 Organisationen einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgelegt und das Gespräch mit Abgeordneten im Bundestag gesucht. Stefan Rehder berichtet über die Vorschläge: 

Eske Wollrad ist evangelische Theologin. Die 62-Jährige arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und forscht zu Rassismus, den Critical Whiteness Studies, Weißsein und Postkolonialismus. Liane Wörner ist Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, Medizinstrafrecht und Rechtstheorie an der Universität Konstanz. In der von der Ampelregierung eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin leitete sie die Arbeitsgruppe 1. Wörner zählt auch zu den Autorinnen des sogenannten „zivilgesellschaftlichen Gesetzesentwurfs zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“, der vergangene Woche von „Pro Familia“ und 25 weiteren Organisationen in Berlin vorgestellt wurde.

Der hat es in sich und will vorgeburtliche Kindstötungen „auf Verlangen schwangerer Personen“ bis zum Ende der 22. Schwangerschaftswoche nicht bloß unter bestimmten Bedingungen „straffrei“, sondern auch „rechtmäßig“ stellen. „Zu diesem Zeitpunkt ist das ungeborene Kind etwa 23 bis 28 Zentimeter groß und wiegt zwischen 370 und 450 Gramm. Finger und Zehen werden bereits von Nägeln bedeckt. Das Kind im Mutterleib kann bereits die Augenbrauen verziehen oder Purzelbäume schlagen“, weiß die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski. Würde der Gesetzesentwurf Gesetz, könne dies und anderes mehr „einer Schwangeren, die eine Abtreibung verlangt, aber niemand mehr mitteilen“. Denn der Gesetzesentwurf sehe zudem vor, „dass die Pflicht zur Beratung entfällt“, so Kaminski. Mehr noch: „Die Kosten für die dann ,rechtmäßige‘ vorgeburtliche Kindstötung“ sollten „von den gesetzlichen Krankenkassen getragen und damit der Solidargemeinschaft der Versicherten aufgebürdet werden“. Und als wäre das noch nicht genug: Kliniken sollen sich nicht mehr weigern dürfen, Abtreibungen durchzuführen.

Mehr: www.die-tagespost.de.

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Studie: Immer mehr Jugendliche bereuen Transition

Laut einer Studie klinischer Gesundheitspsychologen ist nicht nur die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die ihr biologisches Geschlecht hormonell und operativ verändern wollen, in den westlichen Industrienationen rapide angestiegen, sondern auch die Zahl der Jugendlichen, die zu ihrem biologischen Geschlecht zurückkehren wollen. Sie halten eine Transition nicht für das Mittel der Wahl und wünschen sich alternative Angebote. Das berichtete das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) Anfang Oktober.

DIE TAGESPOST schreibt: 

Fazit der Untersuchung, für die ein Team um den klinischen Gesundheitspsychologen Pablo Exposito-Campos von der Universität des Baskenlandes in Nordspanien Daten von 2.689 Personen sichtete: Die Rückkehr ins eigene Geschlecht sei „oft mit einem Mangel an sozialer und professioneller Unterstützung“, fehlenden Informationen und Ressourcen sowie „mit zwischenmenschlichen Schwierigkeiten, Identitätsproblemen und Stigmatisierung durch Detransphobie“ verbunden. Betroffene hätten oft „mit komplexen Gefühlen wie Trauer und Schuld“ sowie „mit Diskriminierung und Ablehnung“ zu kämpfen. Das Gros der Betroffenen seien Mädchen.

Mehr: www.die-tagespost.de.

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