Ethik

Beiträge aus dem Bereich Ethik.

Die Entweihung des Menschen

Soziologen und Philosophen haben versucht, mit markanten Begriffen charakteristische Eigenschaften der Moderne bzw. Spätmoderne zu beschreiben. Sehr bekannt geworden sind „Entzauberung“ (Max Weber -> Moderne) und „Verflüssigung“ oder „Liquidität“ (Zygmunt Bauman -> Spätmoderne). Carl Trueman, Redner auf der E21-Hauptkonferenz im Juni (vgl. hier), fügt diesen beiden Kategorien noch eine dritte hinzu: die „Entweihung“.

Trueman schreibt:

Die Abschaffung des Menschen, wie Lewis sie beschreibt, findet vor dem Hintergrund zweier Aspekte der Moderne statt: der Entzauberung und der sich beschleunigenden Liquidität. Allerdings, so meine ich, ist für ein angemessenes Verständnis unserer Zeit eine dritte Kategorie hinzuzufügen: die der Entweihung. Der Mensch ist erschaffen nach dem Bild Gottes. Das macht die Abschaffung des Menschen zu einem theologischen Akt mit theologischen Konsequenzen. Für sich genommen bringen weder Entzauberung noch Liquidität diesen Aspekt des Problems angemessen zum Ausdruck, das theologische Konzept der Entweihung hingegen schon.

Das wird uns klarer, wenn wir über die erklärungsschematischen Grenzen von Entzauberung und Liquidität nachdenken. Die erste besteht darin, dass diese Konzepte nur auf den Verlust von etwas hinweisen, was einmal war. Entzauberung verweist auf den Verlust von Verzauberung. Während einst das Übernatürliche das Natürliche durchdrang und das Transzendente die Bedingungen für das Immanente festlegte, bleiben heute nur noch das Natürliche und das Immanente übrig. Ähnlich verhält es sich mit der Liquidität: Wir haben nicht mehr, wie Marx es ausdrückt, ständische und stehende Verhältnisse. Alles richtig – aber der Zustand der Moderne beschränkt sich nicht, wie wir sehen werden, auf diese Verluste.

Das zweite Problem ist, dass Entzauberung und Liquidität einen Mangel an menschlichem Handlungsvermögen suggerieren. Beide sind das Ergebnis unpersönlicher sozialer Prozesse: Industrialisierung, Bürokratisierung, Technologisierung, Globalisierung. Verbunden mit diesen Prozessen ist die Verdinglichung der Phänomene, auf die sie sich beziehen, im allgemeinen Sprachgebrauch: Industrie, Bürokratie, Technologie, die globale Wirtschaft. Jedes dieser Phänomene nimmt in unserem Denken ein Eigenleben an; in diesen Prozessen treten wir Menschen als austauschbare Objekte auf, nicht als aktive Subjekte oder Personen. Doch die Prozesse selbst sind das Ergebnis menschlichen Handelns. Wenn wir zu Rädchen in der Maschine geworden sind, dann deshalb, weil wir die Maschine gebaut haben.

Darüber hinaus dürfen wir den Einfluss und das Wirken kultureller Eliten – der Rechts-, Bildungs-, Technologie-, Kunst-, Manager- und politischen Klassen – nicht außer Acht lassen. In der Vergangenheit sahen sich diese Eliten mit der Aufgabe betraut, Kontinuität zu garantieren; das geschah durch die Wertevermittlung von Generation zu Generation und die sorgfältige Pflege der für diese Aufgabe notwendigen Institutionen und sozialen Praktiken. Heute ist der vorherrschende Impuls unserer Eliten Zerrüttung, Zerstörung und Zerstückelung. Die Abschaffung des Menschen ist ein bewusstes Projekt der Offiziersklasse unserer Kultur, nicht einfach nur das Ergebnis unpersönlicher sozialer und technologischer Kräfte. Für sich genommen, reichen die Kategorien der Entzauberung und Liquidität nicht aus, um dieses Projekt angemessen zu verstehen.

Das dritte Problem besteht darin, dass weder Entzauberung noch Liquidität die theologische Signifikanz der Veränderungen berücksichtigt, die die Moderne in Bezug auf das Verständnis des Menschseins mit sich gebracht hat. Man muss kein Christ (und nicht einmal Theist) sein, um zu begreifen, dass diese Transformationen theologisch bedeutsam sind. Sowohl bei Marx als auch bei Nietzsche ist „Entweihung“ ein Teil ihres Verständnisses der modernen Welt. In derselben Passage des Kommunistischen Manifests, in der verkündet wird, dass alles Stehende verdampft, wird erklärt, dass alles Heilige entweiht wird. Und Nietzsches „toller Mensch“ macht sehr deutlich, dass Gott nicht nur in der moralischen Vorstellung aufgehört hat zu existieren, sondern tot ist – mehr noch, dass wir ihn getötet haben. Diese Tötung Gottes ist sicherlich der ultimative Akt aktiver Entweihung.

Sowohl Nietzsche als auch Marx bewerten diese Entweihung positiv. Für Marx ist Religion ein Opiat, das das Proletariat daran hindert, den vollen Schmerz zu spüren, den der Kapitalismus verursacht. Religionskritik ist daher von zentraler Bedeutung für das revolutionäre Projekt. Entweihung ist eine Voraussetzung für die Verwirklichung der kommunistischen Utopie. Für Nietzsche ist der Tod Gottes, auch wenn er eine erschreckende Verantwortung auf die Schultern der Menschen legt, eine notwendige Voraussetzung für die Selbsttranszendenz des Menschen. Die Frage ist nur, ob wir dieser Aufgabe gewachsen sind.

Mehr: www.evangelium21.net.

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Freundschaft plus

Der Autor Ole Liebl plädiert in der FAZ dafür, mehr von einer Freundschaft zu fordern – auch Sex. Er nennt das „Freundschaft plus“. Aus der Sicht von Liebl würden solche Freundschaften letztlich die Beziehungen zwischen Menschen entlasten. Daher möchte er, dass für dieses Modell ein rechtlicher Rahmen gefunden wird.

Dieser Vorschlag ist nicht denkbar ohne eine Umwälzung der Geschlechterverhältnisse und eine tiefgreifende Veränderung unserer Vorstellungen von Sexualität und Liebe. Die Foucaultsche Transgression wird vorausgesetzt. Das gibt Ole Liebl offen zu, wenn er sagt:

Die Freundschaft plus mag als etwas obskures Thema gelten und nur eine kleine Gruppe an Menschen betreffen. Dass sie als Symptom einer sexuell liberalen Gesellschaft überhaupt entstehen konnte, setzt voraus, dass Männer und Frauen befreundet sind. Dass Sexualität außerhalb der Ehe nicht mehr mit Strafen oder gesellschaftlicher Ächtung bewehrt ist. Dass es Verhütungsmittel gibt. Es musste sich so viel an gesetzlichen und ethischen Normen sowie den Geschlechterverhältnissen ändern, damit die Freundschaft plus überhaupt möglich wurde. Und das sind Entwicklungen, die alle Leute betreffen.

Auf die Frage, was denn Sex mit einer Freundschaft macht, antwortet Liebl übrigens:

Das kann nicht vorhergesagt werden. Sex ist ein zweischneidiges Schwert. Es kann passieren, dass Sex eine Freundschaft zerreißt. Aber Sexualität ist eben auch in der Lage, eine Freundschaft zu vertiefen und auf eine andere Ebene zu heben. Wir sind Menschen mit einem Körper, der sich nach Nähe sehnt, nach Berührungen, nach Gehaltenwerden, nach Geborgenheit. Und ich weiß nicht, warum Freundschaften ohne diesen Teil auskommen sollten. Das muss nicht sein. Wenn Begehren und Einverständnis da sind und der Mut oder die Lust, das zu probieren, dann möchte ich dazu ermutigen. Wir dürfen der Freundschaft mehr zutrauen, mehr von ihr fordern, ja überhaupt: mehr Freundschaft wagen.

Dass „Freundschaft plus“ die direkte Konfrontation mit der christlichen Ethik sucht, muss hier nicht weiter ausgeführt werden. Das Modell wird dort, wo es sich durchsetzt, Enttäuschungen, Verletzungen und ein schweres Erbe hinterlassen. Sexualität benötigt einen verbindlichen Schutzraum wie ihn nur eine Ehe bietet. Ich nutze daher die Gelegenheit, um noch einmal auf die Verteidigung der biblischen Sexualethik in Schönheit und Relevanz hinzuweisen.

Lebensschutz in der Bibel?

Nele Pollatschek sucht in der SZ nach neuen Arguementen in der Abtreibungsdebatte und versteigt sich zu der Behauptung, dass sich die Bibel nur an einer Stelle für den Schutz ungeborenen Lebens ausspricht, nämlich in 1Mose 38:

Wann also beginnt potenzielles Leben? Auf der Suche nach Antworten hilft die Bibel. Ein Buch, das sich in der “ Pro Life“-Bewegung großer Beliebtheit erfreut, obwohl es sich insgesamt eher pro-Schwangerschaftsabbruch geriert – ständig werden Feten in Gottesnamen aus ungläubigen Bäuchen gerissen. Die einzige Passage, die sich explizit für den Schutz potenziellen Lebens starkmacht, findet sich in Genesis 38. Nach dem Tod seines Bruders soll Onan mit dessen Witwe einen Nachkommen zeugen. Allerdings lässt Onan seinen Samen lieber zur Erde fallen, wofür Gott ihn mit dem Tod bestraft.

Wenn die Bibel männlichen Samen als potenzielles Leben ansieht, erkennt sie etwas biologisch Korrektes, denn tatsächlich strebt schon ein Spermium danach, menschliches Leben zu werden, indem es sich auf eine Eizelle zubewegt. Ein Spermium kann vom Bestreben, Leben zu werden, nur abgehalten werden, indem man es statt mit einer Eizelle mit unbelebbarem Milieu konfrontiert. Erde, Taschentuch, Socke, der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt.

Da hat sich Frau Pollatscheck freilich verrannt. In 1Mose 38,8–9 weist Juda seinen zweiten Sohn Onan an, den Brauch der „Leviratsehe“ zu erfüllen, wonach ein Bruder die kinderlose Witwe seines Bruders heiraten und ihr Kinder schenken musste (vgl. 5Mose 25,5–10; Rut 1,11–13; 4,1–12; siehe a. Mt 22,24–25; Lukas 20,28). Der Text möchte gar nicht sagen, dass im männlichen Samen ein potentieller Mensch steckt. Nele Pollatscheks Strohmann-Argument, dass nämlich ungeborenes Leben nur dann Schutz verdient, wenn auch männliche Samen Lebensschutz erhalten, ist hinfällig. 

Es gäbe durchaus andere Bibeltexte, die davon sprechen, dass ungeborene Kinder Lebensschutz verdienen. Wie wäre es mit Jeremia 1,5, wo Gott zu dem Propheten spricht: „Ich kannte dich, ehe ich dich im Mutterleibe bereitete, und sonderte dich aus, ehe du von der Mutter geboren wurdest, und bestellte dich zum Propheten für die Völker.“ Oder Psalm 139,13–16, in dem der König David ausspricht, dass seine Erschaffung im Mutterleib ein Grund dafür ist, Gott als den Schöpfer zu loben:

Denn du hast meine Nieren bereitet und hast mich gebildet im Mutterleibe. Ich danke dir dafür, dass ich wunderbar gemacht bin; wunderbar sind deine Werke; das erkennt meine Seele. Es war dir mein Gebein nicht verborgen, da ich im Verborgenen gemacht wurde, da ich gebildet wurde unten in der Erde. Deine Augen sahen mich, da ich noch nicht bereitet war, und alle Tage waren in dein Buch geschrieben, die noch werden sollten und von denen keiner da war.

Übrigens: Der Artikel von Frau Dr. Pollatschek ist wirklich seelenlos. Sie schlägt vor, dass in Deutschland in die Forschung für Uterus-Transplantationen investiert wird und dann in Zukunft die Männer, die gegen Schwangerschaftsabbrüche sind, sich eine Gebärmutter anschaffen und als Trans-Frauen potentielles Leben austragen dürfen: „Sollte die Forschung bei Transplantationen von Gebärmüttern in trans Frauen erfolgreich sein, könnten sich auch xy-chromosomale Schwangerschaftsabbruchsgegner für das Austragen potenziellen Lebens zur Verfügung stellen. Das wäre ein guter Kompromiss.“

Diesem seelenlosen Geplär setzte ich – auch wenn ich mich wiederhole – Bonhoeffers kluge Stellungnahme entgegen (Ethik, Werkausgabe, Bd. 6, S. 203–204):

Mit der Eheschließung ist die Anerkennung des Rechtes des werdenden Lebens verbunden, als eines Rechtes, das nicht in der Verfügung der Eheleute steht. Ohne die grundsätzliche Anerkennung dieses Rechtes hört eine Ehe auf Ehe zu sein und wird zum Verhältnis. In der Anerkennung aber ist der freien Schöpfermacht Gottes, der aus dieser Ehe neues Leben hervorgehen lassen kann nach seinem Willen, Raum gegeben. Die Tötung der Frucht im Mutterleib ist Verletzung des dem werdenden Leben von Gott verliehenen Lebensrechtes. Die Erörterung der Frage, ob es sich hier schon um einen Menschen handele oder nicht, verwirrt nur die einfache Tatsache, daß Gott hier jedenfalls einen Menschen schaffen wollte und daß diesem werdenden Menschen vorsätzlich das Leben genommen worden ist. Das aber ist nichts anderes als Mord. Daß die Motive, die zu einer derartigen Tat führen, sehr verschiedene sind, ja daß dort, wo es sich um eine Tat der Verzweiflung in höchster menschlicher oder wirtschaftlicher Verlassenheit und Not handelt, die Schuld oft mehr auf die Gemeinschaft als auf den Einzelnen fällt, daß schließlich gerade an diesem Punkt Geld sehr viel Leichtfertigkeit zu vertuschen vermag, während bei den Armen auch die schwer abgerungene Tat leichter ans Licht kommt, dies alles berührt unzweifelhaft das persönliche, seelsorger[liche] Verhalten gegenüber dem Betroffenen ganz entscheidend, es vermag aber an dem Tatbestand des Mordes nichts) zu ändern. Gerade die Mutter, der dieser Entschluß zum Verzweifeln schwer wird, weil er gegen ihre eigenste Natur geht, wird die Schwere der Schuld am wenigsten leugnen wollen.

Warum die postkoloniale Theorie einen erkenntnisblinden Aktivismus fördert

Columbia, Yale, New York. Antisemitische Demonstrationen haben sogar die Eliteuniversitäten in den USA erfasst. Die TAZ berichtet:

Demonstrierende der Cooper Union in New York, die „Free Palestine“ skandierten, schlugen gegen verschlossene Bibliothekstüren, hinter denen sich jüdische Studierende verschanzen mussten. Bei einem Protest an der New York University waren zwei Studierende mit Schildern zu sehen, auf denen „Keep the world clean“ (Haltet die Welt sauber) zu lesen war, daneben eine Zeichnung eines Davidsterns in einer Mülltonne.

An der Universität von Wisconsin, Milwaukee, riefen Students for Democratic Society zum Streik auf und betonten in Statements in den sozialen Medien, dass „Zionismus keinen Platz auf unserem Campus hat“ und verwendeten den Hashtag „#ZionismOffCampus“. Studierende der George Washington University projizierten „Glory To Our Martyrs“ and „Free Palestine From The River To The Sea“ an die Außenwände der Universitätsbibliothek.

Über 100 Studierende der University of North Carolina forderten die Universität auf, alle israelischen Unternehmen zu boykottieren sowie „Unternehmen, die Israel unterstützt haben“. Ein Redner an der University of Washington erklärte: „Wir wollen nicht, dass Israel existiert. Wir wollen nicht, dass diese zionistischen Gegendemonstranten existieren.“

Auch an der Universität von Minnesota wurde eine Rede gehalten, die explizit zur Zerstörung Israels aufrief. „Wir müssen die Zerstörung des imperialistischen zionistischen Regimes als Ziel haben, um eine erfolgreiche Intifada zu erreichen.“ Worauf die Menge skandierte: „Intifada bis zum Sieg! Es gibt nur eine Lösung: Intifada, Revolution.“

Woher kommen dieser Hass auf Israel und der Antisemitismus? Wer denkt, dafür sei der jüngste militärische Einzug der Israelis in Gaza verantwortlich, sieht viel zu kurz.

Ulrich Morgenstern und Susanne Schröter haben in der FAZ einen Gastbeitrag mit dem Titel „Die Konstruktion des Bösen“ veröffentlicht, in dem sie sich – endlich – kritisch mit der „postkolonialen Theorie“ auseinandersetzen, die seit vielen Jahren unhinterfragt an den Universitäten (mit politischer Unterstützung) implementiert wurde und nun enormen Schaden anrichtet. Theorien, die unter den Bedingungen der „Postmoderne“ entwickelt wurden, fördern nicht den gegenseitigen Respekt, sondern Machtspiele – und damit letztlich Gewalt. Dies sollte auch den Vertretern eines postmodernen Christentums zu denken geben.

Hier einige Auszüge aus dem Artikel „Die Konstruktion des Bösen“, den ich insgesamt sehr empfehle:

Denkmuster und Rhetorik der frühen postkolonialen Theorie weisen deutliche Parallelen zur marxistischen Tradition auf. Said hatte mit seiner Streitschrift just zu der Zeit Erfolg, als es linken Intellektuellen peinlich wurde, für ein ausgebeutetes Proletariat zu trommeln. Als neuer Hoffnungsträger bot sich die „Dritte Welt“ an. Unverändert blieb das dem antagonistischen Klassendenken entsprungene „oppressor/oppressed-mindset“. Diesem manichäischen Weltbild ist der Zwang zur Positionierung inhärent.

Die Forderungen nach Dekolonisierung von allem und jedem von der Kindererziehung bis zum Musikleben zeigen, wie sehr sich der Postkolonialismus von der kritischen Auseinandersetzung mit der Kolonialgeschichte entfernt hat. Man geht inzwischen von der irrigen Annahme aus, all diese Bereiche des privaten und des sozialen Lebens seien von falschem Bewusstsein, diesmal nicht bourgeoiser, sondern „weißer“, kolonialer Prägung determiniert.

Saids These, dass jeder Europäer, der etwas über den Orient schrieb, ein Rassist oder Imperialist sei, geht auch in anderer Richtung fehl. Tatsächlich versammelt Said in seiner eklektisch zusammengetragenen Sammlung von Orientalisten auch Wissenschaftler wie Ignaz Gold ziher (1850 bis 1921) und William Robertson Smith (1846 bis 1894), die dem Orient mit unvoreingenommenem Interesse begegneten. Einige der von ihm in ein zweifelhaftes Licht Gerückten, zu denen beispielsweise Louis Massignon (1883 bis 1962) gehört, engagierten sich für die Rechte der von ihnen Erforschten, andere wie der sprachbegabte Reisende Richard F. Burton (1821 bis 1890), der unerkannt das für Nichtmuslime verbotene Mekka erkundete, und der Arabist Hamilton A. R. Gibb (1895 bis 1971) fielen durch eine schwärmerische Begeisterung für den Orient auf. Wer Said systematisch liest, dem müssen solche Widersprüche auffallen, doch in der postkolonialen Theorie geht es weniger um ein gründliches Quellenstudium als um die Reduktion komplexer Realitäten auf das schlichte Muster von Unterdrücker und Unterdrückten. Dieses kennzeichnet die Ausformulierungen der postkolonialen Theorie seit den Achtzigerjahren durch Theoretiker wie Homi K. Bhabha, Gayatri C. Spivak, Étienne Balibar, Stuart Hall und Kimberlé Crenshaw.

Gefälligkeitsforschungen laufen fundamentalen Prinzipien der Wissenschaftlichkeit ebenso zuwider wie Forderungen, Wissenschaft in den Dienst einer politischen Allianz zu stellen. Während empirische Sozialwissenschaft fragen kann, wo, inwieweit und warum gesellschaftliche Übelstände zu verzeichnen sind und welche Faktoren zu ihrer Überwindung beitragen können, setzt aktivistische Wissenschaft diese Nachteile absolut und sich selbst als die rettende Kraft in Szene. Jede Wissenschaft, die Aktivismus einfordert, läuft Gefahr, ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren. Implizite oder explizite politische Positionierungen von Hochschulen, Instituten und Lehrveranstaltungen erzeugen zudem einen Konformitätsdruck auf Studenten und Stellenbewerber.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

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Abtreibungsdebatte: „Sexualität und Kinderwunsch stimmen nicht überein“

Die Befürworter eines Abtreibungsrechts melden sich vermehrt zu Wort, nachdem eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission empfohlen hat, in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft Abbrüche zu legalisieren (den Hinweis auf beide nachfolgend besprochene Stellungnahmen verdanke ich einem Beitrag der TAGESPOST).

Der Jurist und Journalist Heribert Prantl empfiehlt in einem Beitrag für die SZ die vollständige Abschaffung des § 218. Er beruft sich auf ein Votum der beiden Höchstrichter Ernst Gottfried Mahrenholz und Berthold Sommer zum letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1993. Dort haben diese erklärt: „Zu den spezifischen Grundbestimmungen menschlichen Seins“ gehöre, dass „Sexualität und Kinderwunsch nicht übereinstimmen“. Prantl versteigt sich zu der Aussage: „Der 218 ist daher dem Buchstaben und dem Geiste nach immer noch ein Recht zur Ächtung der Frau … Paragraf 218 ist bis heute Ausdruck der Missachtung der Frau.“

In der WELT hat sich Professor Kai Möller gegen das Verbot der Abtreibung ausgesprochen. Er schreibt:

Klar erscheint mir jedoch, dass die in Deutschland geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfehlt ist, da sie das Demokratieprinzip verletzt. Zur Erinnerung: das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Legalisierung der Abtreibung nicht mit der Pflicht des Staates, menschliches Leben zu schützen, vereinbar ist. Nochmals: es ist aus moralischer Sicht natürlich gut vertretbar, gegen Abtreibung zu sein. Aber als verfassungsrechtliche Vorgabe ist diese Haltung verfehlt, denn sie erklärt die politischen Überzeugungen aller derjenigen, die aus guten, rechtfertigbaren Gründen für die Legalisierung der Abtreibung eintreten, für illegitim. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben in ihren Urteilen zum Schwangerschaftsabbruch ihre eigenen moralischen Präferenzen dem ganzen Land aufgezwungen.

Möller bringt ein von der Philosophin Judith Jarvis Thomson entwickeltes Argument in die Debatte ein:

Für den Lebensschützer liegt das Hauptargument auf der Hand: Eine Abtreibung bedeutet die Zerstörung menschlichen Lebens. Niemanden, auch nicht Frauen, die sich für eine Abtreibung entscheiden, lässt dieser Punkt völlig kalt. Insofern kann ich nachvollziehen, wenn Menschen aus echter Überzeugung die Meinung vertreten, dass Abtreibung als Zerstörung menschlichen Lebens und insofern im Grundsatz als rechtswidrig anzusehen sein sollte, wie es dem geltenden Recht entspricht.

Für die Gegenposition gibt es auch gute Gründe. Das stärkste Argument wurde von der amerikanischen Philosophin Judith Jarvis Thomson entwickelt. Ihr Beispiel ist folgendes: Stellen Sie sich vor, dass während Ihres Schlafs ein berühmter Violinist, der eine schlimme Nierenkrankheit hat, an Sie angeschlossen wird, sodass er Ihre Nieren benutzt und so am Leben bleiben kann. Hätten Sie das Recht, die Verbindung zu kappen, wenn das den sicheren Tod des Musikers bedeuten würde?

Ganz klar lautet die Antwort: ja, das Recht hätten Sie, denn niemand darf Ihren Körper gegen Ihren Willen benutzen. Thomson argumentiert nun, dass es sich bei der Schwangerschaft ähnlich verhält. Selbst wenn man davon ausginge (was sie für zweifelhaft hält), dass der Fötus ein Recht auf Leben hat, bedeutet dies nicht, dass die Frau verpflichtet ist, ihm ihren Körper zur Verfügung zu stellen. Man könnte sagen: wenn sie dies tut, dann ist es ein Akt der Liebe, aber es liegt im Wesen der Liebe, das diese nicht erzwungen werden kann und darf.

Dieses Analogieargument wird von den Abtreibungsbefürwortern sehr gern herangezogen. Deshalb an dieser Stelle der Hinweis, dass sich Johannes Gonser in seinem Buch Abtreibung – ein Menschenrecht? (#ad) sehr gründlich damit befasst hat. Seiner Einschätzung nach ist nicht nur die Übertragbarkeit der Analogie problematisch. Er argumentiert auf Grundlage diverser ethischer Prinzipien für die These, dass dieses Argument selbst durch das Zugeständnis der Analogie fehlschlägt und zeigt auf, welche in moralischer Hinsicht weiteren problematischen Implikationen sich aus den darin propagierten Annahmen ergeben.

Lebensrechtler, die den Stellungnahmen von Prantl und Möller sachlich gut begründet widersprechen möchten, sind gut beraten, wenn sie die Abhandlung von Gonser gründlich studieren.

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Themelios 49 (1/2024)

Die theologische Fachzeitschrift THEMELIOS ist in der Ausgabe 49 (1/2024) erschienen und kann als PDF-Datei oder im Logos-Format hier heruntergeladen werden.

Erschienen ist unter anderem eine Untersuchung der Sodomerzählung in 1. Mose 19. Die Gelehrten streiten seit Jahren über die genaue Art der Sünde, die Gottes Zorn dort hervorruft. Tatsächlich geht es um mehrere Übertretungen, darunter Unzucht, Vergewaltigung und Ungastlichkeit. Christliche Exegeten betonen traditionell die  homoerotischen Aspekte des Verlangens der Sodomiten. Etliche moderne Exegeten lehnen genau das ab und sind der Auffassung, dass die Homosexualität erst in jüngerer Zeit in den Text hineininterpretiert worden ist.

Melvin L. Otey, der Autor des Aufsatzes „The Ancient Pedigree of Homosexuality as the Sin of Sodom“, schreibt hingegen:

Die Gelehrten werden sich zweifellos weiterhin mit der genauen Natur der Sünde Sodoms auseinandersetzen, da das Ergebnis unter anderem Auswirkungen auf die gesellschaftlichen Ansichten über homosexuellen Verkehr und Beziehungen haben könnte. Dieser Artikel hat nicht den Anspruch, eine Sünde abschließend zu isolieren. Stattdessen wird argumentiert, dass eines der jüngsten Argumente gegen die traditionelle Sichtweise – dass Gott die Städte des Tals zum großen Teil wegen der zügellosen Unzucht, einschließlich der Homosexualität, in Sodom zerstört – überzogen ist. Die Christen haben diese Lesart von 1. Mose 19 nicht erst in einer historisch jüngeren Zeit angenommen. Die Literatur des Zweiten Tempels zeigt, dass diese Sichtweise der christlichen Kirche vorausging, und die christlichen Schriften des ersten Jahrhunderts n. Chr., insbesondere der Judasbrief, zeigen, dass diese Lesart zumindest von einigen der frühen Jünger Jesu akzeptiert wurde.

Spannend ist auch J. Brittain Brewers Besprechung des Buches Paul’s Gospel for the Thessalonians and Others: Essays on 1 & 2 Thessalonians and Other Pauline Epistles (WUNT 481), Tübingen: Mohr Siebeck, 2022). Ein bemerkenswertes Buch mit – so Brewers – einer substantiellen Schwäche:

Die wesentliche Kritik richtet sich gegen Kims Neudefinition der Rechtfertigung. Im Anschluss an seinen früheren Band zur Rechtfertigung folgt Kim Käsemanns Verständnis der Rechtfertigung als Herrschaftswechsel, eine Verschiebung, die das traditionelle protestantische forensische Verständnis untergräbt (S. 53, 282). Dies macht die Rechtfertigung zu einem „gegenwärtigen Prozess“ (S. 283,  Fn. 8) und nicht zu einer deklarierten Realität. Obwohl Paulus’ Gebrauch der Wortgruppe δικ- komplex ist und bestimmte Vorstellungen von forensischer Gerechtigkeit Paulus’ sorgfältige Überlegungen vereinfachen können, ist die forensische Interpretation nicht ohne exegetische Berechtigung (z. B. Röm 5,1 u. a.). Obwohl Kim dies erwähnt (vgl. S. 93), vermeidet er einige der exegetischen Implikationen, indem er die paulinische Sprache vermischt, so dass Rechtfertigung, Versöhnung und Heiligung alle zu parallelen, sogar synonymen Begriffen für Gottes Werk in Jesus Christus werden (S. 93, 126-28). Es ist jedoch nicht klar, wie Kims Vorschlag, diese Wohltaten zu identifizieren, anstatt sie als unterschiedliche, wenn auch verwandte Wirklichkeiten zu betrachten, dem Text gerecht wird.

Das „Kentler-Experiment“

Namhafte Reformpädagogen der Nachkriegszeit haben – wie schon vor vielen Jahren bekannt wurde – Jugendliche und Kinder sexuell missbraucht. Ein neuer Bericht der Universität Hildes­heim erhebt schwere Vorwürfe gegen die wichtigsten Vertreter der Reformpädagogik der Nachkriegszeit, wie etwa Helmut Kentler oder Herbert E. Colla.

Marco Kammholz hat für jungle.world neue Erkenntnisse zusammengestellt: 

Je mehr über diese Machenschaften bekannt wird, umso fassungsloser bleiben Wissenschaft und Öffentlichkeit zurück. Mittlerweile ist bekannt, dass Kentler auch selbst sexuell übergriffig gegen von ihm betreute Kinder und Jugendliche geworden ist. Außerdem ­unterstützte ihn nicht nur die Berliner Senatsverwaltung in Gestalt des Landesjugendamtes. Es gab vielmehr ein größeres Netzwerk als bisher angenommen, das bundesweit sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und den in Pflegestellen oder Wohngruppen ­betreuten Jugendlichen und Kindern begünstigt und teils organisiert hat.

Bekannt wurde das vor allem, weil sich in den vergangenen Jahren Betroffene bei den Aufarbeitungsprojekten des erziehungswissenschaftlichen Instituts der Universität Hildesheim gemeldet haben. Eine Forschungsgruppe um die Erziehungswissenschaftlerin Meike Sophia Baader hat nun erneut einen Bericht über Kentlers Wirken in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht. Die Autoren sprechen darin davon, dass es eine Entgrenzung des sogenannten Experiments gegeben habe, und ziehen den Schluss, „dass der bisherige Fokus auf die Person Helmut Kentler, auf die Pflegekinderhilfe, auf Berlin und auf die Zeit der 1960er und 1970er Jahre zu eng ist“. Es lasse sich vielmehr ein breiteres Netzwerk rekonstruieren, „das die Positionen Helmut Kentlers geduldet, legitimiert, rezipiert und unterstützt hat – und es bis in die Gegenwart tut“. Dieses umfasse neben Reformpädagogen auch ­Jugendamtsmitarbeiter und Sozialarbeiter. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen Interviews mit Personen, die in reformorientierten Jugendhilfemaßnahmen sexuelle Gewalt erlitten haben. Sie berichten von sexuellen Übergriffen und Grenzverletzungen in verschiedenen Einrichtungen der Jugendhilfe oder der evangelischen Kirche, auch durch namhafte Pädagogen.

Mehr: jungle.world.

Großbritannien stellt medizinische Behandlung von Transgender-Kindern auf den Prüfstand

Die Ampel-Regierung hat im Deutschen Bundestag gerade das Selbstbestimmungsgesetz durchgesetzt. Erwachsene dürfen, wenn das Gesetz in Kraft tritt, für sich und Kinder unter 14 die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht ohne weitere Voraussetzungen im Standesamt erklären. Und zwar einmal pro Jahr. Die Biologie spielt keine Rolle mehr, das Geschlecht ist eine Gefühlsfrage (siehe hier). Trotzdem soll der Körper nachziehen, weshalb geschlechtsangleichende Operationen angeboten werden. Der Körper soll das wahre „innere Ich“ abbilden. 

In Großbritannien ändert sich die Einstellung zum Geschlechterwechsel gerade. Die einzige Klinik, die dort in den vergangenen Jahrzehnten Geschlechtsumwandlungsverlangen von Jugendlichen und Kindern medizinisch betreute, das Londoner Tavistock Center, wurde vom Gesundheitsdienst inzwischen geschlossen. Nun hat eine Kinderärztin ein Gutachten vorgelegt, das Anlass dafür gibt, die medizinische Behandlung von Transgender-Kindern grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen.

Die FAZ schreibt (vgl. a. hier):

In Großbritannien steht die gesamte medizinische Behandlung von Transsexuellen, die einen Geschlechterwechsel anstreben, zur Disposition. Ein Gutachten der Kinderärztin Hilary Cass hat starke Zweifel an der bisher bei Jugendlichen und Kindern gängigen Verschreibung von Pubertätsblockern und Geschlechtshormonen angemeldet und festgestellt, es gebe „bemerkenswert schwache Belege“ dafür, dass sie den Gesundheitszustand der jungen Patienten tatsächlich förderten.

Cass, die im Jahr 2020 vom staatlichen Gesundheitsdienst (NHS) für England und Wales mit ihrer Untersuchung beauftragt wurde, zog nicht nur bisherige Behandlungsmethoden in Zweifel, sondern beklagte auch eine „polarisierte öffentliche Debatte“, in der gegnerische Seiten Forschungsergebnisse zur Untermauerung ihrer jeweiligen Standpunkte verwendeten, ohne die Qualität der zugrunde liegenden Studien zu beachten.

Bedeutsam ist auch folgende Aussage: „Die Gutachterin mutmaßte, eine Ursache für den großen Anstieg von Geschlechtsumwandlungswünschen junger Frauen könne in dem hohen Konsum sozialer Medien liegen. Cass sagte im Sender BBC, vor 15 Jahren hätten sich in dem jetzt geschlossenen NHS-Zentrum zur Entwicklung von Geschlechteridentität weniger als 50 Kinder im Jahr gemeldet, meist seien es dem Geburtsregister-Eintrag gemäß Jungen gewesen. Im vergangenen Jahrzehnt habe es einen Anstieg auf 3000 Fälle gegeben, bei denen es sich überwiegend um Mädchen in frühem Teenageralter handele, die sich als Jungen fühlten und die oft unter ‚komplizierten zusätzlichen Problemen‘ litten.“

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen denkbar

Die Ampel hatte versprochen, sich mit dem rechtlichen Status von Schwangerschaftsabbrüchen zu befassen. Dafür setzte sie eine Kommission ein. Die legt nun Empfehlungen vor. Abtreibungen sollen nach Auffassung dieser Kommission künftig in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich erlaubt sein. Das berichtet DER SPIEGEL unter Berufung auf den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe, der kommenden Montag vorgestellt werden soll. Die FAZ schreibt

Darin heißt es laut Magazin, dass die grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft nicht haltbar sei. Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht Stand. Sobald der Fötus eigenständig lebensfähig ist, sollten Abbrüche laut Kommission hingegen weiterhin verboten bleiben. Diese Grenze liege ungefähr in der 22. Woche seit Beginn der letzten Menstruation.

Eine Abtreibung ist derzeit grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die schwangere Frau sich zuvor beraten lassen; zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Vertreter aus Kirche, Staat und Gesellschaft haben sich irritiert bis ablehnend zu den an das Magazin DER SPIEGEL durchgestochenen Empfehlungen geäußert, berichtet DIE TAGESPOST:

Berlins Erzbischof Heiner Koch, der die Familien-Kommission der Deutschen Bischofskonferenz leitet, sagte der Katholischen Nachrichtenagentur KNA, „die bestehende Regelung hält sowohl die Not und Sorge der Mutter als auch Schutz des Kindes hoch. Das durch eine Neuregelung zu gefährden, halt ich für sehr problematisch“. Er hoffe, dass die Politik bei dem Thema sehr bedacht vorgehe. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ja eindeutig: Es nimmt die Gesellschaft und den Staat in die Pflicht, das ungeborene Leben zu schützen. Insofern muss erstmal der Nachweis geführt werden, wie das ohne Strafrecht in verfassungskonformer Weise sichergestellt werden kann“, betonte Koch.

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