Ethik

Beiträge aus dem Bereich Ethik.

Schmerzliche Niederlagen für den Lebensschutz

Die 1984 gegründete Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (JVL) hat ihren Sitz in Köln und tritt für den wirksamen Schutz des menschlichen Lebens in all seinen Phasen ein. Nachfolgend gebe ich das Eingangsreferat wieder, das der Vorsitzende Bernward Büchner am 2. Mai 2008 anlässlich eines Symposiums zum Lebensschutz gehalten hat. Richter a. D. Büchner diagnostiziert sehr scharf, wie durch eine schleichende sprachliche Neubesetzung der Lebensrechtsthemen die Gesellschaft auf einen Bewusstseinswandel vorbereitet wird.

In den letzten Wochen mussten wir zwei schmerzliche Niederlagen für den Lebensschutz in Deutschland und Europa erleben: die Entscheidung des Bundestags vom 11. April, den im Stammzellgesetz festgelegten Stichtag für den möglichen Import menschlicher embryonaler Stammzellen um 5 Jahre hinauszuschieben, und wenige Tage später dann die Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg vom 16. April zum angeblichen »Recht auf Abtreibung«.

Dem Stammzell-Beschluss des Bundestags ist eine lebhafte und intensive öffentliche Debatte vorausgegangen, an der sich die Lebensrechtsorganisationen rege beteiligt haben, insbesondere der Bundesverband Lebensrecht, dessen Vorsitzende, Frau Dr. Claudia Kaminski, ich bereits begrüßen konnte. Auf Initiative des BVL fand in Berlin ein Hearing statt und wurde mit dem Internet-Portal www.deine-stammzellen-heilen.de eine Kampagne gestartet, mit der eine hervorragende Information geleistet wurde und in deren Rahmen sich eine große Zahl namhafter und sachverständiger Persönlichkeiten zu Wort gemeldet haben. Bei einer vom BVL in Auftrag gegebenen, repräsentativen Meinungsumfrage von Infratest haben sich etwa zwei Drittel der Befragten gegen eine Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken und für die Forschung und Therapie mit adulten Stammzellen ausgesprochen. Eine ganz große Mehrheit der Bevölkerung Deutschlands will also nicht, was der Bundestag beschlossen hat.

Auch unsere Vereinigung hat sich in der Stammzell-Debatte wiederholt zu Wort gemeldet. Dabei haben wir insbesondere betont, dass es verwerflich ist, sich die Früchte einer Unrechtshandlung selbst für Heilungszwecke zunutze zu machen, und dass bereits die – wenn auch eingeschränkte – gesetzliche Erlaubnis des Imports menschlicher embryonaler Stammzellen, die nur durch Tötung von Embryonen gewonnen werden können, gegen die Pflicht zur Achtung der Menschenwürde verstößt. Insbesondere Herr Professor Hillgruber, stellvertretender Vorsitzender unserer Vereinigung, hat diesen Standpunkt in der NJW, in der FAZ und bei einer Anhörung des Bundestages dezidiert vertreten. Von dieser Grundposition ausgehend haben wir ein Import- und Forschungsverbot für embryonale Stammzellen gefordert.

Die beschlossene Verschiebung des Stichtags ist angesichts der Fülle und des Gewichts der Gegenargumente unverständlich und zumindest, was die Höhe des Abstimmungsergebnisses betrifft, nicht zu erwarten gewesen. Insbesondere die CDU/CSU-Fraktion bot dabei ein Bild der Zerrissenheit. Nur 89 Unionsabgeordnete votierten für ein Forschungsverbot, 102 für die Verschiebung des Stichtags, nur 113 dagegen und 31 Fraktionsmitglieder stimmten sogar für die völlige Streichung des Stichtags.

Eine besonders unrühmliche Rolle spielte die Forschungsministerin Schavan. Es lohnt sich, noch einmal nachzulesen, wie sie ihren forschungsfreundlichen Standpunkt in der abschließenden Parlaments-Debatte begründet hat. Die embryonalen Stammzelllinien, sagte sie, würden aus solchen Embryonen gewonnen, »bei denen die Entscheidung bereits getroffen wurde, sie nicht für eine Schwangerschaft einzusetzen, also solche, denen die Voraussetzung zum Leben bereits genommen ist«. In derselben Rede erklärte Frau Schavan, das Embryonenschutzgesetz stehe nicht zur Diskussion. Es sei unbestritten. Das sei der umfassendste Schutz der Embryonen. Dabei bleibe es. Damit täuscht sie darüber hinweg, dass ihre zuvor wiedergegebene Argumentation einem Rückfall hinter den Erkenntnisstand gleichkommt, der dem Embryonenschutzgesetz zugrunde liegt. Danach darf es menschliche Embryonen, die künstlich für einen anderen Zweck erzeugt wurden als die Einführung in die Gebärmutter zur Herbeiführung einer Schwangerschaft während eines Zyklus’, also die so genannten überzähligen Embryonen, von denen Frau Schavan sprach, gar nicht geben. Eine Forschungsministerin, die derart schillernd argumentiert, verdient nicht das Vertrauen, dass bei ihr der Embryonenschutz in guten Händen ist. Sie wird immer Wege finden, um der Forschung auch künftig einen »Korridor« auf Kosten dieses Schutzes offen zu halten. Auch dafür wird dann wieder das eigene Gewissen bemüht werden. Die inflationäre Berufung auf das Gewissen vermag die vernunftgeleitete Argumentation jedoch nicht zu ersetzen, wie Professor Sala kürzlich in einem Leserbrief zu Recht bemerkte.

Eine nicht geringere Katastrophe als der Stammzell-Beschluss des Bundestags ist die bereits erwähnte, gegen die Stimmen der Abgeordneten der EVP verabschiedete Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. Diese Resolution behauptet ein »Recht auf sicheren und legalen Zugang zur Abtreibung« und soll Mitgliedsstaaten dazu anhalten, die Abtreibung vollends zu legalisieren. Die Tötung Ungeborener wird dabei als selbstverständliche ärztliche Dienstleistung verstanden, zu der Ärzte verpflichtet sein sollen. Die dabei angewandte Taktik ist von internationalen Konferenzen längst bekannt. Nun ist wohl erstmals in einem parlamentarischen Dokument von einem »Recht auf Abtreibung« die Rede.

Vermutlich haben bisher nicht alle Anwesenden von dieser Resolution erfahren. Denn in den Medien war von ihr kaum die Rede. Und Kritik an ihr war meines Wissens nur seitens der katholischen Kirche und aus unseren Reihen zu vernehmen. Warum dieses verbreitete Schweigen? Ist der Bewusstseinswandel inzwischen bereits so weit voran geschritten, dass die Behauptung eines »Rechts auf Abtreibung« kaum noch Anstoß erregt oder gar als selbstverständlich empfunden wird? Dabei versteht es sich doch eigentlich von selbst, dass es im Einklang mit dem Menschenrecht auf Leben ein Recht auf Abtreibung, d. h. ein Recht zum Töten, nicht geben kann. Wie es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 ausdrücklich heißt, ist es nicht möglich, ein Recht zum Schwangerschaftsabbruch einzuräumen, »weil Schwangerschaftsabbruch immer Tötung ungeborenen Lebens ist«. Sicher ist eine Abtreibung insofern, als sie für das ungeborene Kind den sicheren Tod bedeutet. Von einer für die Frau sicheren Abtreibung kann nur sprechen, wer ihre häufigen physischen und psychischen Folgen ausblendet.

In der Debatte über die Änderung des Stammzellgesetzes ist von einer »ethischen Wanderdüne« die Rede gewesen. Eine solche Wanderdüne ist auch bezüglich der Abtreibung zu beobachten. Der so genannte gesellschaftliche Kompromiss fand in der Formel »straffrei, aber rechtswidrig« seinen Ausdruck. Inzwischen ist die Rechtswidrigkeit einer Abtreibung nahezu in Vergessenheit geraten. Wie sollte es auch anders sein angesichts des Angebots des tötenden Eingriffs in einem flächendeckenden Netz von Einrichtungen als Staatsaufgabe und seiner nahezu ausnahmslosen Finanzierung aus den Länderhaushalten? Das nächste Ziel auf dem Weg der Wanderdüne ist die Verfestigung des Bewusstseins von der Abtreibung als Recht. Nicht die Behauptung eines solchen Rechts wird kritisch hinterfragt. Vielmehr muss sich rechtfertigen, wer es bestreitet. Den Veranstaltern des Christivals in Bremen z. B. wird in der jüngsten Ausgabe des »Spiegel« vorgeworfen, sie machten mobil auch »gegen das Recht auf Abtreibung« [Anmerkung R. K.: Der Spiegel 18/2008, S. 38].

Wenn die Leben schützende Wirkung des gesetzlichen »Beratungskonzepts« ganz wesentlich auch eine Frage des Bewusstseins ist, wie die Karlsruher Richter meinten, müssten sich alle an einem wirksamen Lebensschutz Interessierten längst Gedanken darüber gemacht haben, wie es zu diesem negativen Bewusstseinswandel kommen konnte und wie ihm zu begegnen wäre. Wo – bitte sehr – wird diese Frage gestellt? Und wo sind die Verfechter des gesetzlichen Konzepts, die heute noch bereit sind, dessen Grundbedingungen in Erinnerung zu rufen?

Zeichen eines neuen Nachdenkens gibt es dennoch, besonders in der jungen Generation, auch innerhalb der Kirchen, wie kürzlich eine Erklärung des Diözesanrats der Katholiken der Erzdiözese München und Freising zur Abtreibungsmentalität und -praxis mit dem Titel »Zeit zum Umdenken«. Dieses Nachdenken zu wecken und zu fördern, ist eine bleibende Aufgabe für uns. Das unablässige und geduldige Arbeiten an dieser Aufgabe, wird uns so bald keine spektakulären Erfolge bescheren. Doch auf Dauer wird es nicht vergeblich sein.

Wiedergabe des Beitrags mit freundlicher Genehmigung von VRiaVG a. D. Bernward Büchner, Vorsitzender der JVL.

J.I. Packer suspendiert

J.I. Packer wurde von seinem Bischof suspendiert, da er nach wie vor praktizierte Homosexualität für Sünde hält. Dieser Vorfall wird die kanadische anglikanische Kirche (und nicht nur diese) erschüttern. Rob Bradshaw aus UK hat freundlicherweise die Details zusammengetragen: biblicalstudiesorguk.blogspot.com.

Die Entwertung des Menschlichen

Anbei ein Aufsatz, der im Jahr 2001 entstand und sich im Geiste Schaeffers kritisch mit dem Post- und Transhumanismus befasst.

In diesem Zusammenhang: Das vergangene Jahrhundert offenbarte nicht nur eine Krise der Moderne, sondern eine Krise des Menschen überhaupt. Für Sigmund Freud (1856–1939) waren die Menschen alles andere als freie Persönlichkeiten, sondern triebgesteuerte Wesen, für die Rationalität einer von vielen Verdrängungsmechanismen ist. Im Jahre 1962 sprach Theodor Adorno (1903–1969) davon, dass der Anthropozentrismus »nicht zu retten« sei. 1966 schrieb Michel Foucault (1926–1984) begeistert vom »Verschwinden des Menschen« und deutete es als Befreiung von der Enge einer anthropologischen Axiomatik. François Lyotard (1924–1998) spricht davon, dass das Erbe Kants und Wittgensteins »von der Schuldenlast des Anthropomorphismus« zu befreien sei. Zyniker wie der aus Rumänien stammende E. M. Cioran oder der deutsche Ulrich Horstmann proklamieren sogar Sätze wie »Das Paradies ist die Abwesenheit des Menschen« oder »Daß es besser wäre, wenn es nicht wäre, hat sich das Untier [gemeint ist der Mensch] immer schon auf die ein oder andere Weise eingestanden.«

Kurz: Das Menschbild der nachmodernen Denker ist tief pessimistisch und in manchem Punkten geradezu biblisch düster. Warum verweigern so viele postmoderne Christen genau in dieser Frage ihren Lehrern die Gefolgschaft und entwerfen ein Menschenbild, dass bisweilen sogar den biblischen Sündenbegriff relativiert?.

Hier der Aufsatz: Entwertung.pdf .

Sündenvergebung am Sterbebett?

Krankenhausseelsorger, Pastoren und viele andere kennen die Herausforderung: Ein Mensch sieht den Tod vor Augen und möchte noch so einiges klären. Aber wie?

Ein Mitschnitt aus der amerikanischen Serie Emergency Room zeigt, wie schnell so ein Gespräch scheitern kann und wie hilflos Pastoren sind, wenn sie das neutestamentliche Konzept der Vergebung nicht kennen.

Hier geht es zum 2:39 min Mitschnitt (leider nur in Amerikanisch): youtube.com.

Was lehrte Jesus über das alttestamentliche Gesetz?

Die Stellung des altestamentlichen Gesetzes innerhalb der neutestamentlichen Gemeinde wird gern hitzig debatiert. Rob Bradshaw hat freundlicherweise einen Aufsatz digital aufbereitet, in dem Peter Nelson (Gastprofessor für Neues Testament am Wheaton College, Illinois) zu klären versucht, was Jesus über das altestamentliche Gesetz lehrte.

Die PDF-Version von »Christian Morality: Jesus‘ Teaching on the Law« (Themelios 32.1, Oktober 2006, S. 4–17) kann hier herunter geladen werden: jesus-law_nelson.pdf.

Welche Alternativen gibt es zum Relativmismus?

jonathan_littell.jpgDer Jude Jonathan Littell stammt aus Litauen, ist Amerikaner, lebt derzeit in Spanien und hat seinen Debütroman auf Französisch verfasst. Das Buch Die Wohlgesinnten über einen kultivierten Nazi-Henker hat ihm den Ruf eingebracht, ein das Böse banalisiernder Immoralist zu sein (siehe auch die FAZ vom 12. Sep. 2006).

In der heutigen Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ, 3. Nov. 2007, Nr. 256, S. 37) hat Littell über mögliche Alternativen zum ethischen Relativismus gesprochen. Er wurde von Jesús Ruiz Mantille gefragt:

Statt Relativismus wollen wir auch keinen Absolutismus des Schwarz-Weiß-Denkens heraufbeschwören. Wo liegt der Ausweg?

Hier seine Antwort:

Wenn Gott verschwindet, stehen wir vor einem Dilemma. Die Werte müssen sich auf etwas beziehen, sie müssen irgendwo herkommen. In einer Welt ohne Gott ist es schwierig, ein ethisches und moralisches System einzurichten. Die Ideologien haben versucht, ein Ersatz zu sein, aber auch sie scheiterten, und jetzt haben wir gar nichts mehr. Und weder iPod noch Handel und Werbung schaffen ein Wertesystem. Die. Werte, denen wir mit unserem übertriebenen Konsumverhalten folgen, bedeuten gar nichts. Unsere Gesellschaft gleitet auf dem bisschen Erinnerung daher, einmal zu den Guten gehört zu haben. Sie lebt von den Resten.

Nobelpreisträger James Watson erneut in der Kritik

JamesDWatson.jpgJames D. Watson wurde von einer leitenden Funktion des Cold Spring Harbor Laboratoriums in New York vorerst entbunden, da seine Äußerungen über die angeblich mangelhafte Intelligenz von Schwarzafrikanern eine Welle des Protestes ausgelöst hatten (vgl. Die Welt).

Das Laboratorium entschied richtig. Schade nur, dass Watson’s Forderung, erblich belastete Föten zu töten, trotz einiger internationaler Empörung für ihn folgenlos blieb. Es wird »während der nächsten Jahrzehnte einen immer stärkeren Konsens darüber geben, daß Menschen das Recht haben, dem Leben erbgeschädigter Föten ein Ende zu setzen«, schrieb er in seinem Aufsatz »Die Ethik des Genoms« (FAZ, Nr. 227, 26.09.2000).

Einen Artikel über die bizzare Ethik des umstrittenen Mitentdeckers der Doppelhelixstruktur können sie hier herunterladen: Die Alpträume des James D. Watson.

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Bild: National Library of Medicine

War das Familienbild im Dritten Reich vorbildlich?

familie.jpgGegenwärtigen wird heftig darüber diskutiert, ob die Familienwerte während der Zeit des Nationalsozialismus für uns eine Vorbildwirkung haben könnten. Scheinbar waren damals die Familien in Takt, die Rollenverständnisse klar verteilt, die Geburtenraten stimmten. Der Theologe und Soziologe Thomas Schirrmacher sieht das anders. Im Rahmen seiner Arbeit an der Promotion über Hitlers Kriegsreligion verfestigte sich die Einsicht, dass der Nationalsozialismus den verbreiteten Zusammenbruch der Familie mit zu verantworten hat. Er begründet seine Aufassung mit folgenden acht Punkten:

1. alle nichtarischen Familien wurden bis hin zur physischen Ausrottung bekämpft;

2. angeblich rassische Mischehen wurden zur Auflösung gezwungen und es wurde tief in das Menschenrecht auf freie Partnerwahl eingegriffen;

3. man hat alle arischen Familien nicht mehr an irgendwelchen Familienwerten gemessen, sondern allein an ihrer Bedeutung für Volk, Rasse und Krieg;

4. die Rolle der Mütter auf eine biologische reduziert wurden und man für die gefühlsmäßig-seelische Seite der Elternschaft und das Selbständigwerden als Erziehungsziel nur Hohn und Spott übrig hatte;

5. die Kinder den Eltern möglichst früh entfremdet wurden und innerhalb nationalsozialistischer Organisationen neuen ›Vorbildern‹ und Autoritäten unterstellte;

6. durch den Rassekrieg überhaupt erst die ›vaterlose Gesellschaft‹ (Mitscherlich) hervorbracht wurde und nicht nur in Deutschland, sondern auch bei den Kriegsgegnern Millionen Familien zerstörte und das bewusst in Kauf nahm;

7. die Bedeutung der Ehe hintan gestellt wurde, indem der Gedanke eines ›Kindes für den Führer‹ auch ohne feste Beziehung zu dem biologischen Vater (z. B. einem SS-Offizier) propagiert wurde, was die Grundlage des Lebensborngedankens war, und schließlich

8. Hitler selbst verbal sehr frauenfeindlich war.

Die volltändige Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden: bq042.pdf.

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