Syst. Theologie

Schmerzliche Niederlagen für den Lebensschutz

Die 1984 gegründete Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (JVL) hat ihren Sitz in Köln und tritt für den wirksamen Schutz des menschlichen Lebens in all seinen Phasen ein. Nachfolgend gebe ich das Eingangsreferat wieder, das der Vorsitzende Bernward Büchner am 2. Mai 2008 anlässlich eines Symposiums zum Lebensschutz gehalten hat. Richter a. D. Büchner diagnostiziert sehr scharf, wie durch eine schleichende sprachliche Neubesetzung der Lebensrechtsthemen die Gesellschaft auf einen Bewusstseinswandel vorbereitet wird.

In den letzten Wochen mussten wir zwei schmerzliche Niederlagen für den Lebensschutz in Deutschland und Europa erleben: die Entscheidung des Bundestags vom 11. April, den im Stammzellgesetz festgelegten Stichtag für den möglichen Import menschlicher embryonaler Stammzellen um 5 Jahre hinauszuschieben, und wenige Tage später dann die Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg vom 16. April zum angeblichen »Recht auf Abtreibung«.

Dem Stammzell-Beschluss des Bundestags ist eine lebhafte und intensive öffentliche Debatte vorausgegangen, an der sich die Lebensrechtsorganisationen rege beteiligt haben, insbesondere der Bundesverband Lebensrecht, dessen Vorsitzende, Frau Dr. Claudia Kaminski, ich bereits begrüßen konnte. Auf Initiative des BVL fand in Berlin ein Hearing statt und wurde mit dem Internet-Portal www.deine-stammzellen-heilen.de eine Kampagne gestartet, mit der eine hervorragende Information geleistet wurde und in deren Rahmen sich eine große Zahl namhafter und sachverständiger Persönlichkeiten zu Wort gemeldet haben. Bei einer vom BVL in Auftrag gegebenen, repräsentativen Meinungsumfrage von Infratest haben sich etwa zwei Drittel der Befragten gegen eine Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken und für die Forschung und Therapie mit adulten Stammzellen ausgesprochen. Eine ganz große Mehrheit der Bevölkerung Deutschlands will also nicht, was der Bundestag beschlossen hat.

Auch unsere Vereinigung hat sich in der Stammzell-Debatte wiederholt zu Wort gemeldet. Dabei haben wir insbesondere betont, dass es verwerflich ist, sich die Früchte einer Unrechtshandlung selbst für Heilungszwecke zunutze zu machen, und dass bereits die – wenn auch eingeschränkte – gesetzliche Erlaubnis des Imports menschlicher embryonaler Stammzellen, die nur durch Tötung von Embryonen gewonnen werden können, gegen die Pflicht zur Achtung der Menschenwürde verstößt. Insbesondere Herr Professor Hillgruber, stellvertretender Vorsitzender unserer Vereinigung, hat diesen Standpunkt in der NJW, in der FAZ und bei einer Anhörung des Bundestages dezidiert vertreten. Von dieser Grundposition ausgehend haben wir ein Import- und Forschungsverbot für embryonale Stammzellen gefordert.

Die beschlossene Verschiebung des Stichtags ist angesichts der Fülle und des Gewichts der Gegenargumente unverständlich und zumindest, was die Höhe des Abstimmungsergebnisses betrifft, nicht zu erwarten gewesen. Insbesondere die CDU/CSU-Fraktion bot dabei ein Bild der Zerrissenheit. Nur 89 Unionsabgeordnete votierten für ein Forschungsverbot, 102 für die Verschiebung des Stichtags, nur 113 dagegen und 31 Fraktionsmitglieder stimmten sogar für die völlige Streichung des Stichtags.

Eine besonders unrühmliche Rolle spielte die Forschungsministerin Schavan. Es lohnt sich, noch einmal nachzulesen, wie sie ihren forschungsfreundlichen Standpunkt in der abschließenden Parlaments-Debatte begründet hat. Die embryonalen Stammzelllinien, sagte sie, würden aus solchen Embryonen gewonnen, »bei denen die Entscheidung bereits getroffen wurde, sie nicht für eine Schwangerschaft einzusetzen, also solche, denen die Voraussetzung zum Leben bereits genommen ist«. In derselben Rede erklärte Frau Schavan, das Embryonenschutzgesetz stehe nicht zur Diskussion. Es sei unbestritten. Das sei der umfassendste Schutz der Embryonen. Dabei bleibe es. Damit täuscht sie darüber hinweg, dass ihre zuvor wiedergegebene Argumentation einem Rückfall hinter den Erkenntnisstand gleichkommt, der dem Embryonenschutzgesetz zugrunde liegt. Danach darf es menschliche Embryonen, die künstlich für einen anderen Zweck erzeugt wurden als die Einführung in die Gebärmutter zur Herbeiführung einer Schwangerschaft während eines Zyklus’, also die so genannten überzähligen Embryonen, von denen Frau Schavan sprach, gar nicht geben. Eine Forschungsministerin, die derart schillernd argumentiert, verdient nicht das Vertrauen, dass bei ihr der Embryonenschutz in guten Händen ist. Sie wird immer Wege finden, um der Forschung auch künftig einen »Korridor« auf Kosten dieses Schutzes offen zu halten. Auch dafür wird dann wieder das eigene Gewissen bemüht werden. Die inflationäre Berufung auf das Gewissen vermag die vernunftgeleitete Argumentation jedoch nicht zu ersetzen, wie Professor Sala kürzlich in einem Leserbrief zu Recht bemerkte.

Eine nicht geringere Katastrophe als der Stammzell-Beschluss des Bundestags ist die bereits erwähnte, gegen die Stimmen der Abgeordneten der EVP verabschiedete Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. Diese Resolution behauptet ein »Recht auf sicheren und legalen Zugang zur Abtreibung« und soll Mitgliedsstaaten dazu anhalten, die Abtreibung vollends zu legalisieren. Die Tötung Ungeborener wird dabei als selbstverständliche ärztliche Dienstleistung verstanden, zu der Ärzte verpflichtet sein sollen. Die dabei angewandte Taktik ist von internationalen Konferenzen längst bekannt. Nun ist wohl erstmals in einem parlamentarischen Dokument von einem »Recht auf Abtreibung« die Rede.

Vermutlich haben bisher nicht alle Anwesenden von dieser Resolution erfahren. Denn in den Medien war von ihr kaum die Rede. Und Kritik an ihr war meines Wissens nur seitens der katholischen Kirche und aus unseren Reihen zu vernehmen. Warum dieses verbreitete Schweigen? Ist der Bewusstseinswandel inzwischen bereits so weit voran geschritten, dass die Behauptung eines »Rechts auf Abtreibung« kaum noch Anstoß erregt oder gar als selbstverständlich empfunden wird? Dabei versteht es sich doch eigentlich von selbst, dass es im Einklang mit dem Menschenrecht auf Leben ein Recht auf Abtreibung, d. h. ein Recht zum Töten, nicht geben kann. Wie es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 ausdrücklich heißt, ist es nicht möglich, ein Recht zum Schwangerschaftsabbruch einzuräumen, »weil Schwangerschaftsabbruch immer Tötung ungeborenen Lebens ist«. Sicher ist eine Abtreibung insofern, als sie für das ungeborene Kind den sicheren Tod bedeutet. Von einer für die Frau sicheren Abtreibung kann nur sprechen, wer ihre häufigen physischen und psychischen Folgen ausblendet.

In der Debatte über die Änderung des Stammzellgesetzes ist von einer »ethischen Wanderdüne« die Rede gewesen. Eine solche Wanderdüne ist auch bezüglich der Abtreibung zu beobachten. Der so genannte gesellschaftliche Kompromiss fand in der Formel »straffrei, aber rechtswidrig« seinen Ausdruck. Inzwischen ist die Rechtswidrigkeit einer Abtreibung nahezu in Vergessenheit geraten. Wie sollte es auch anders sein angesichts des Angebots des tötenden Eingriffs in einem flächendeckenden Netz von Einrichtungen als Staatsaufgabe und seiner nahezu ausnahmslosen Finanzierung aus den Länderhaushalten? Das nächste Ziel auf dem Weg der Wanderdüne ist die Verfestigung des Bewusstseins von der Abtreibung als Recht. Nicht die Behauptung eines solchen Rechts wird kritisch hinterfragt. Vielmehr muss sich rechtfertigen, wer es bestreitet. Den Veranstaltern des Christivals in Bremen z. B. wird in der jüngsten Ausgabe des »Spiegel« vorgeworfen, sie machten mobil auch »gegen das Recht auf Abtreibung« [Anmerkung R. K.: Der Spiegel 18/2008, S. 38].

Wenn die Leben schützende Wirkung des gesetzlichen »Beratungskonzepts« ganz wesentlich auch eine Frage des Bewusstseins ist, wie die Karlsruher Richter meinten, müssten sich alle an einem wirksamen Lebensschutz Interessierten längst Gedanken darüber gemacht haben, wie es zu diesem negativen Bewusstseinswandel kommen konnte und wie ihm zu begegnen wäre. Wo – bitte sehr – wird diese Frage gestellt? Und wo sind die Verfechter des gesetzlichen Konzepts, die heute noch bereit sind, dessen Grundbedingungen in Erinnerung zu rufen?

Zeichen eines neuen Nachdenkens gibt es dennoch, besonders in der jungen Generation, auch innerhalb der Kirchen, wie kürzlich eine Erklärung des Diözesanrats der Katholiken der Erzdiözese München und Freising zur Abtreibungsmentalität und -praxis mit dem Titel »Zeit zum Umdenken«. Dieses Nachdenken zu wecken und zu fördern, ist eine bleibende Aufgabe für uns. Das unablässige und geduldige Arbeiten an dieser Aufgabe, wird uns so bald keine spektakulären Erfolge bescheren. Doch auf Dauer wird es nicht vergeblich sein.

Wiedergabe des Beitrags mit freundlicher Genehmigung von VRiaVG a. D. Bernward Büchner, Vorsitzender der JVL.

Was ist Wahrheit?

Die meisten Menschen haben ein ganz gutes Gespür dafür, was Wahrheit ist. Andererseits ist »Wahrheit« umstrittener als jeder andere Begriff. Ohne große Anstrengungen wäre es möglich, mehr als 10 Wahrheitstheorien aufzulisten, die in den Geisteswissenschaften oder der Wissenschaftstheorie miteinander konkurrieren. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Wahrheit eine lange und nicht immer ruhmreiche Geschichte hat. Im Namen der Wahrheit wurden bedeutende Bücher verfasst und Menschen befreit. Doch im Namen der Wahrheit wurden ebenfalls furchtbarste Verbrechen verübt, Fehlurteile gefällt und tragische Kriege angezettelt. Der Wahrheitsbegriff ist also zwiespältig und komplex.

Anbei ein kleiner Vortrag zum Thema »Was ist Wahrheit?«, den ich im Januar in einer Gemeinde gehalten habe: wasistwahrheit.pdf. Außerdem die dazugehörigen Folien im Flash-Format: wasistwahrheit.swf.

Calvin über Sündenerkenntnis und Sündenvergebung

Johannes Calvin schrieb 1536 über Sündenerkenntnis und Vergebung der Sünden:

Nunmehr lässt sich leicht einsehen, was man aus dem Gesetze zu lernen hat. Es sind folgende Wahrheiten: Gott ist unser Schöpfer, Herr und Vater; aus diesem Grunde schulden wir Ihm Lob, Ehrfurcht und Liebe. Da aber niemand von uns seine Aufgabe erfüllt, so verdienen wir alle Fluch und Verdammnis und schließlich den ewigen Tod. Einen andern Weg des Heils also müssen wir suchen, als den durch die Gerechtigkeit unserer Werke. Dieser aber ist die Vergebung der Sünden. Sodann, da es nicht in unserer Tüchtigkeit noch Fähigkeit liegt zu leisten, was wir dem Gesetze schuldig sind, so müssen wir an uns verzweifeln und anderswoher Hilfe suchen und erwarten. Sind wir in diese Demut und Erniedrigung herabgestiegen, alsdann leuchtet uns sofort Gott entgegen und zeigt sich gefällig, gütig, milde und nachsichtig, wie denn von Ihm geschrieben steht: »Er widersteht den Hoffärtigen, den Demütigen aber gibt Er Gnade« (Jak 4,6; 1 Petr 5,6). Und sobald wir Seinen Zorn mit vertrauensvollem Bitten abwenden und Verzeihung erflehen, gewährt Er dieselbe zweifellos, erlässt alles, was auch nur unsere Sünden verdient, und nimmt uns zu Gnaden an.
Doch damit nicht genug. Wenn wir erst einmal Seine Hilfe und schützende Hand anflehen, in der festen Überzeugung, dass wir, mit Seinen Schutzmitteln ausgerüstet, alles können, so schenkt Er uns nach Seinem gütigen Willen ein neues Herz mit (Ezechiel 36, 26ff), durch welches wir wünschen, eine neue Kraft, durch welche wir vermögen Seine Aufträge zu befolgen. Und zwar spendet Er uns dieses alles um Jesu Christi willen, unseres Herrn, der, als Er allein beim Vater war (Joh 1,1–14), unser Fleisch annahm, um dadurch einen Bund mit uns einzugehen und uns mit Gott aufs Innigste zu verbinden, die wir durch Sünden in weitem Abstand von Ihm getrennt waren (Jes 53,4–6). Er hat sogar durch Seines Todes Verdienst unsere Verpflichtungen gegenüber der Gerechtigkeit Gottes ausgelöst und Seinen Zorn besänftigt, indem Er uns von Fluch und Verdammnis, der wir verfallen waren, loskaufte und die Strafe der Sünde an Seinem Leibe ertrug, um uns von derselben loszusprechen (Eph 2,4–6; Kol 1,13.14). Er hat alle Fülle himmlischer Güter zur Erde herniedersteigend mit sich gebracht, um dieselbe mit reichlich spendender Hand auf uns auszugießen (Joh 1,14.16; 7,38; Röm 8,32). Dies sind aber die Gaben des Heiligen Geistes, durch welchen wir wiedergeboren, aus der Gewalt und den Fesseln des Teufels befreit, zu Söhnen Gottes aus Gnaden (unentgeltlich) angenommen und zu jedem guten Werke geheiligt werden. Durch Ihn ersterben auch, solange wir in diesem sterblichen Leibe gehalten werden, in uns die schlechten Begierden und Fleischeslüste, kurz, alles Böse, was nur noch die verdrehte und verkehrte Verderbtheit unserer Natur erzeugt; durch Ihn werden wir von Tag zu Tag erneuert, um in einem neuen Leben (in der Erneuerung des Lebens) zu wandeln und der Gerechtigkeit zu leben.

J.I. Packer suspendiert

J.I. Packer wurde von seinem Bischof suspendiert, da er nach wie vor praktizierte Homosexualität für Sünde hält. Dieser Vorfall wird die kanadische anglikanische Kirche (und nicht nur diese) erschüttern. Rob Bradshaw aus UK hat freundlicherweise die Details zusammengetragen: biblicalstudiesorguk.blogspot.com.

Die Entwertung des Menschlichen

Anbei ein Aufsatz, der im Jahr 2001 entstand und sich im Geiste Schaeffers kritisch mit dem Post- und Transhumanismus befasst.

In diesem Zusammenhang: Das vergangene Jahrhundert offenbarte nicht nur eine Krise der Moderne, sondern eine Krise des Menschen überhaupt. Für Sigmund Freud (1856–1939) waren die Menschen alles andere als freie Persönlichkeiten, sondern triebgesteuerte Wesen, für die Rationalität einer von vielen Verdrängungsmechanismen ist. Im Jahre 1962 sprach Theodor Adorno (1903–1969) davon, dass der Anthropozentrismus »nicht zu retten« sei. 1966 schrieb Michel Foucault (1926–1984) begeistert vom »Verschwinden des Menschen« und deutete es als Befreiung von der Enge einer anthropologischen Axiomatik. François Lyotard (1924–1998) spricht davon, dass das Erbe Kants und Wittgensteins »von der Schuldenlast des Anthropomorphismus« zu befreien sei. Zyniker wie der aus Rumänien stammende E. M. Cioran oder der deutsche Ulrich Horstmann proklamieren sogar Sätze wie »Das Paradies ist die Abwesenheit des Menschen« oder »Daß es besser wäre, wenn es nicht wäre, hat sich das Untier [gemeint ist der Mensch] immer schon auf die ein oder andere Weise eingestanden.«

Kurz: Das Menschbild der nachmodernen Denker ist tief pessimistisch und in manchem Punkten geradezu biblisch düster. Warum verweigern so viele postmoderne Christen genau in dieser Frage ihren Lehrern die Gefolgschaft und entwerfen ein Menschenbild, dass bisweilen sogar den biblischen Sündenbegriff relativiert?.

Hier der Aufsatz: Entwertung.pdf .

Sündenvergebung am Sterbebett?

Krankenhausseelsorger, Pastoren und viele andere kennen die Herausforderung: Ein Mensch sieht den Tod vor Augen und möchte noch so einiges klären. Aber wie?

Ein Mitschnitt aus der amerikanischen Serie Emergency Room zeigt, wie schnell so ein Gespräch scheitern kann und wie hilflos Pastoren sind, wenn sie das neutestamentliche Konzept der Vergebung nicht kennen.

Hier geht es zum 2:39 min Mitschnitt (leider nur in Amerikanisch): youtube.com.

Was lehrte Jesus über das alttestamentliche Gesetz?

Die Stellung des altestamentlichen Gesetzes innerhalb der neutestamentlichen Gemeinde wird gern hitzig debatiert. Rob Bradshaw hat freundlicherweise einen Aufsatz digital aufbereitet, in dem Peter Nelson (Gastprofessor für Neues Testament am Wheaton College, Illinois) zu klären versucht, was Jesus über das altestamentliche Gesetz lehrte.

Die PDF-Version von »Christian Morality: Jesus‘ Teaching on the Law« (Themelios 32.1, Oktober 2006, S. 4–17) kann hier herunter geladen werden: jesus-law_nelson.pdf.

Die Zukunft der Rechtfertigungslehre

Piper_Justification.jpgGestern lag das vor einigen Wochen bestellte Buch The Future of Justification: A Response to N.T. Wright von John Piper im Briefkasten. Hier kurz ein erster Eindruck:

Das Paperback umfasst 239 Seiten, ist in elf Kapitel (S. 13–188) und sechs Anhänge (S. 189–225) gegliedert und enthält ein Bibelstellen-, Personen- und Sachregister (siehe unten). Es ist in einem gut verständlichem Amerikanisch geschrieben und somit auch für theologisch interessierte Laien lesbar. Wer kein Griechisch gelernt hat, wird eine Umlautschrift beim zitierten Grundtext vermissen. Übersetzungen ins Englische werden allerdings durchgehend angeboten.

Piper will mit dieser Publikation vor allem die reformierte Rechtfertigungslehre gegen die Revisionen durch die Neue Paulusperspektive, insbesondere gegen Wright, verteidigen.

Der Neutestamentler Thomas R. Schreiner, Verfechter der »Alten Paulusperspektive«, schreibt zum Buch:

In this captivating book John Piper defends the truth that justification is the heart of the gospel. Wright’s views are presented with scrupulous fairness. I found this book to be not only doctrinally faithful but also spiritually strengthening.

Piper hat das Manuskript vor der Veröffentlichung an N.T. Wright geschickt und Anmerkungen erbeten. Wright sandte ein 11.000 Wörter umfassendes Antwortschreiben zurück und präzisiesierte seine eigenen Auffassungen. Piper hat daraufhin das Skript nochmals überarbeitet und erweitert. Da N.T. Wright kürzlich in einem Interview John Piper für seine Fairness lobte, darf der Leser davon ausgehen, dass die Positionen des populären Bischofs zutreffend wiedergegeben werden.

Ich habe vor einigen Tagen Pipers eher pastoralen Vortrag auf der diesjährigen Hauptversammlung der ETS gehört und war etwas enttäuscht (vielleicht sollte ich ihn nochmal hören). Das Buch erweckt allerdings den Eindruck, Piper hat während seines Studienaufenthaltes am Tyndal House in Cambridge (dort entstanden die ersten Vorarbeiten) theologisch tief geschürft. The Future of Justification enthält gründliche Auslegungen (besonders natürlich des Römerbriefes) und ist eine geistlich herausfordernde Lektüre. Ich freue mich auf einige gemütliche Lesestunden in der Weihnachtszeit.

Hier noch das Inhaltsverzeichnis:

  • Acknowledgments
  • Introduction
  • On Controversy
  • CHAPTER ONE
    Caution: Not All Biblical-Theological Methods and Categories Are Illuminating
  • CHAPTER TWO
    The Relationship between Covenant and Law-Court Imagery for Justification
  • CHAPTER THREE
    The Law-Court Dynamics of Justification and the Meaning of God’s Righteousness
  • CHAPTER FOUR
    The Law- Court Dynamics of Justification and the Necessity of Real Moral Righteousness
  • CHAPTER FIVE
    Justification and the Gospel When Is the Lordship of Jesus Good News
  • CHAPTER SIX
    Justification and the Gospel: Does Justification Determine Our Standing with God
  • CHAPTER SEVEN
    The Place of Our Works in Justification
  • CHAPTER EIGHT
    Does Wright Say with Different Words What the Reformed Tradition Means by »Imputed Righteousness«
  • CHAPTER NINE
    Paul’s Structural Continuity with Second-Temple Judaism
  • CHAPTER TEN
    The Implications for Justification of the Single Self- Righteous Root of »Ethnic Badges« and »Self- Help Moralism«
  • CHAPTER ELEVEN
    »That in Him We Might Become the Righteousness of God«
  • CONCLUSION
  • A NOTE ON THE PURPOSE OF THE APPENDICES
  • APPENDIX ONE
    What Does It Mean That Israel Did Not »Attain the Law«
  • APPENDIX TWO
    Thoughts on Law and Faith in Galatians 3
  • APPENDIX THREE
    Thoughts on Galatians 5:6 and the Relationship between Faith and Love
  • APPENDIX FOUR
    Using the Law Lawfully Thoughts on 1 Timothy 1:5–11
  • APPENDIX FIVE
    Does the Doctrine of the Imputation of Christ’s Righteousness
  • APPENDIX SIX
    Twelve Theses on What It Means to Fulfill the Law
  • Works of N.T. Wright Cited in This Book
  • Scripture Index
  • Person Index
  • Subject Index

Nachtrag: Das vollständige Buch kann inzwischen, wie Markus im Kommentar mitteilte, hier heruntergeladen werden: books_bfj.pdf.

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