Syst. Theologie

Die aktuelle Debatte um das „Naturrecht“

Nach Auffassung des sogenannten Rechtspositivismus gilt als Recht allein das, was der Gesetzgeber als solches verabschiedet hat. Eine Beurteilung des Rechts an moralischen Maßstäben verbietet sich in rechtspositivistischen Gesellschaften, weil es keine einheitlichen Moralvorstellungen gibt. Kurz: Jegliches Recht ist von Menschen gemacht.

In Abgrenzung zu diesem Rechtspositivismus vertritt das Naturrecht, dass Recht und Moral nicht so einfach voneinander getrennt werden können. Etwas ist Recht oder Unrecht, weil es uns mit der Natur gegeben ist. Die Natur lehrt demnach gewisse Dinge. Zum Beispiel lehrt sie uns (oder – reformatorischer gesprochen: Gott lehrt durch seine Schöpfung), dass Menschen sterblich sind. Oder Eltern die Kinder wegzunehmen, ohne das es dafür schwerwiegende Gründe gibt, ist Unrecht – egal was das positive Recht dazu sagt. Alle vom Menschen gemachten Gesetze müssen an der Moral gemessen werden. Nur Gesetze, die diesen moralischen Ansprüchen genügen, können den Anspruch erheben, befolgt zu werden. So waren viele Gesetze der Nationalsozialisten – etwa die Rassengesetze – objektives Unrecht.

Der Philosoph Robert Spaemann (1927–2018) hat einmal gesagt („Warum gibt es kein Recht ohne Naturrecht?“, in: Hanns-Gregor Nissing (Hg.), Naturrecht und Kirche im säkularen Staat, 2016, S. 27–34, hier S. 27, ich habe das alles schon mal hier dargelegt):

Nach den grauenhaften Tyranneien des 20. Jahrhunderts ist der Rechtspositivismus eigentlich kaum zu retten. Er ist eine Schönwettertheorie. Er entzieht der Verurteilung von Staatsverbrechen jede objektive Grundlage. Wenn der Wille des Gesetzgebers an keinen ihm vorgegeben Maßstab des Richtigen und des Falschen, des Guten und des Schlechten gebunden ist, und wenn die Verkündigung im Gesetzblatt eines Staates die höchste Legitimation der Gesetze ist, dann kann es keine Rechtfertigung geben, die den Bürger auf irgend eine Weise im Gewissen binden kann.

Trotz dieses offensichtlichen Problems (und der dramatischen Entwicklungen im Dritten Reich) hat sich in Deutschland der Rechtspositivismus durchgesetzt. Professor Dr. Klaus Ferdinand Gärditz (Friedrich-Wilhelms Universität Bonn) erklärte zum Beispiel kürzlich in „Für den Stammtisch ungeeignet“ (FAZ, 31.07.2025, Nr. 175, S. 6) anlässlich der Auseinandersetzung um Frauke Brosius-Gersdorf:

Die große Leistung positiver Grundrechte besteht nicht darin, angeborene Rechte zu garantieren. Anachronistisches Naturrechtsdenken spielt im gegenwärtigen Staatsrecht aus gutem Grund keine Rolle mehr. Grundrechte ordnen nicht die Welt manichäisch in Gutes und Schlechtes. Sie verteilen vielmehr Argumentationslasten und rationalisieren den politischen Umgang mit allgegenwärtigen Freiheitskonflikten. Grundrechtsdogmatisch gibt es zunächst einmal nichts per se Verbotenes. Was nicht durch verfassungskonforme Regelung verboten ist, bleibt erlaubt. Grundrechte zwingen daher den Staat zur qualifizierten Rechtfertigung, wenn er in Schutzbereiche eingreifen will. Rechtfertigung verlangt wiederum Differenzierung.

Der Theologe Friedrich Wilhelm Graf hat wenige Tage später in „Das Grundgesetz ist nicht von Gott gesetzt“ dem Naturrechtsdenken ebenfalls eine Abfuhr erteilt (FAZ, 04.08.2025, Nr. 178, S. 9): 

Gerade in deutschen Debatten war „Naturrecht“ immer ein konfessionell heftig umstrittener Begriff. Für katholische Moraltheologen spielte er seit dem Neothomismus des späten neunzehnten Jahrhunderts eine zentrale Rolle, wohingegen ihn prominente protestantische Theologen vehement ablehnten. Denn „Natur“ ist mit Blick auf den möglichen normativen Bedeutungsgehalt ein höchst vieldeutiges, vages Konzept. Die Vorstellung, dass aus wie auch immer näher bestimmtem naturalem Sein Sollensforderungen abgeleitet werden können, führt in Debatten über den „naturalistischen Fehlschluss“ (G. E. Moore), in dem das komplexe, opake Verhältnis von Fakten und Normen einseitig durch Vorordnung von Faktizität zu bestimmen versucht wird. Zu den kritisierten Positionen von Frauke Brosius-Gersdorf gehört ihr Rückgriff auf diese Figur logischer Kritik unausweisbarer Vorannahmen bei der Bestimmung des Beginns des Menschenwürdeschutzes.

Graf ergänzt: „Besonders üble Folgen hatten Naturrechtsmuster in der Sexualethik, wurden hier etwa außerehelicher Geschlechtsverkehr oder gleichgeschlechtliche Liebe als ‚widernatürlich‘ und deshalb sittlich verwerflich denunziert.“

Graf hat die Probleme einer rein positivistischen Rechtsauffassung nicht einmal erörtert. Davon abgesehen hat er völlig übersehen, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages das geschütze Recht haben, auf ihr Gewissen zu hören. Politikern, die der Berufung Frauke Brosius-Gersdorf aus Gewissensgründen nicht zustimmen konnten, vorzuwerfen, moralisch überheblich zu agieren, ist geradezu absurd. Stefan Rehder schreibt dazu:

In seinem mit „Das Grundgesetz ist nicht von Gott gesetzt“ überschriebenen Beitrag (FAZ v. 4. August 2025) fährt der emeritierte evangelische Theologieprofessor Friedrich Wilhelm Graf scheinbar schwere Geschütze zur Verteidigung der Potsdamer Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf auf, deren Eignung für einen Richterposten beim Bundesverfassungsgericht von vielen bestritten und von noch mehr anderen in Zweifel gezogen wird.

Eingebettet in einen den Odor professoraler Gelehrsamkeit verströmenden, bei näherer Betrachtung jedoch reichlich hemdsärmeligen und willkürlich zusammengestückelten Abriss des deutschen Naturrechts-Diskurses, reitet Graf eine scharfe Attacke auf die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker. Der Katholikin wirft der Protestant vor, die eigene Partei beschädigt zu haben, was für einen Politiker der Höchststrafe gleichkommt. Damit nicht genug: Graf fragt auch noch, ob Winkelmeier-Becker „einen neuen Kulturkampf zwischen Protestanten und Katholiken provozieren und damit den Koalitionsfrieden gefährden“ wolle. Das ist starker Tobak. Schon deshalb, weil sich Grafs Beitrag selbst als Einladungsschreiben zu einem solchen Kulturkampf lesen lässt.

Tatsächlich überraschen muss jedoch anderes. Und das betrifft Grafs für einen Ethiker erstaunlich unzureichende Einlassungen zum Wahlverfahren, zur demokratischen Legitimation und zur Freiheit des Gewissens. Gemäß Artikel 38, Absatz 1, Satz 2 des Grundgesetzes sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Dass Gott nicht das Grundgesetz geschaffen hat, bedeutet nicht, dass ein Theologe dieses ignorieren darf. Aber genau das tut Graf, wenn er behauptet, die CDU-Abgeordnete Winkelmeier-Becker hätte „demokratische Institutionen wie den Wahlausschuss“ „delegitimiert“ und oberlehrerhaft hinzufügt: „Klar vereinbarte Abmachungen aufzukündigen entspricht jedenfalls nicht den Verlässlichkeitsregeln, deren Einhaltung geboten ist, wenn man in einer Regierungskoalition den pragmatischen Konsens der ethisch verschieden Denkenden zu organisieren hat.“

Was ist unsere Rechtfertigung oder Gerechtigkeit vor Gott?

Das Verhältnis zwischen Richard Baxter (1615–1691) und John Owen (1616–1683) war durch gegenseitigen Respekt, aber auch sehr kontroverse Auseinandersetzungen geprägt. Beide gehörten zu den bedeutendsten puritanischen Theologen des 17. Jahrhunderts in England, standen jedoch bei gewichtigen Punkten gegeneinander. Ein besonderes Kampffeld war die Rechtfertigungslehre. Baxter wollte zwischen Positionen des Calvinismus, des Arminianismus und des Katholizismus vermitteln. Seine Sichtweise lässt sich als eine moderat synergistische Form der Rechtfertigungslehre beschreiben. Die Lehre von der imputatio iustitiae Christi (dt. Zurechnung der Gerechtigkeit Christi im juristischen Sinne), wie sie von vielen reformorierten Theologen vertreten wurde und wird, lehnte Baxter ab (vgl. hier).

Owen war sehr besorgt über diese Form der Vermittlungstheologie und hat sie als semi-pelagianisch oder neonomistisch kritisiert. In The Doctrine of Justification by Faith through the Imputation of the Righteousness of Christ; Explained, Confirmed, and Vindicated (erschienen 1677) warf er Baxter vor, eine neue Form der Gerechtigkeit durch Werke unter dem Mantel des Evangeliums vermitteln zu wollen. Positiv und kompakt formulierte Owen die reformierte Position in seinem Kurzen Katechismus. Im Kapitel XIV ist über die Rechtfertigung zu lesen (John Owen, The Works of John Owen, Bd. 1 (Edinburgh: T&T Clark, o. J.), S. 487):

Frage 1: Sind wir aufgrund unseres Glaubens gerecht und errettet, wenn wir frei erwählt sind?

Antwort: Nein, sondern allein durch die Zurechnung der Gerechtigkeit Christi, die durch den Glauben erfasst und angewendet wird; allein dafür nimmt uns der Herr als heilig und gerecht an. Jes 43,25; Röm 3,23–26; 4,5.

Frage 2: Was ist dann unsere Rechtfertigung oder Gerechtigkeit vor Gott?

A. Die gnädige, freie Handlung Gottes, die einem gläubigen Sünder die Gerechtigkeit Christi zurechnet und ihm dafür Frieden mit seinem Gewissen in der Vergebung seiner Sünden zuspricht – ihn für gerecht und vor ihm angenommen erklärt. 1Mo 15,6; Apg 13,38.39; Lk 18,14; Röm 3,24.26.28; 4,4–8; Gal 2,16.

Frage 3: Sind wir dann nicht durch unsere eigenen Werke vor Gott gerecht?

Antwort: Nein, denn aus sich selbst heraus können sie weder seine Gerechtigkeit befriedigen, noch sein Gesetz erfüllen, noch seiner Prüfung standhalten. Ps 130,3.4; 143,2; Jes 64,6; Lk 17,10.

Das Testimonium Flavianum

Christian Bensel von Begründet Glauben stellt das neue Buch Josephus And Jesus. New Evidence for the One Called Christ von T.C. Schmidt vor. Über das Buch schreibt der Verlag:

Dieses Buch bringt eine außergewöhnliche Verbindung zwischen Jesus von Nazareth und dem jüdischen Historiker Josephus ans Licht. Im Jahr 93/4 n. Chr. verfasste Josephus einen Bericht über Jesus, der als Testimonium Flavianum bekannt ist. Obwohl es sich dabei um die älteste Beschreibung Jesu durch einen Nichtchristen handelt, haben Wissenschaftler aufgrund der angeblich pro-christlichen Aussagen lange Zeit an ihrer Echtheit gezweifelt. Das vorliegende Buch bestätigt jedoch die Urheberschaft von Josephus und enthüllt dann eine überraschende Entdeckung. Zunächst zeigen die ersten Kapitel, dass die Christen der Antike das „Testimonium Flavianum“ ganz anders lasen als moderne Wissenschaftler. Sie betrachteten es als im Grunde genommen banal oder sogar vage negativ und damit weit entfernt von der pro-christlichen Interpretation, die die meisten Wissenschaftler ihm gegeben haben. Dies deutet darauf hin, dass das „Testimonium Flavianum“ tatsächlich von einem Nichtchristen verfasst wurde. Anhand einer stilmetrischen Analyse wird dann gezeigt, dass das „Testimonium Flavianum“ stark dem Stil von Josephus entspricht. Das Testimonium Flavianum scheint daher tatsächlich von Josephus verfasst worden zu sein. Die letzten Kapitel untersuchen Josephus‘ Informationsquellen über Jesus und kommen zu einer bemerkenswerten Entdeckung: Josephus kannte diejenigen, die den Prozessen gegen die Apostel Jesu beiwohnten, und sogar diejenigen, die dem Prozess gegen Jesus selbst beiwohnten, persönlich. Das Buch schließt mit einer Beschreibung dessen, was Josephus uns über den historischen Jesus erzählt, insbesondere darüber, wie sich die Geschichten über die Wunder Jesu und seine Auferstehung entwickelt haben.

Hier das Video von Dr. Christian Bendel dazu:

VD: MZ

Das Naturgesetz reicht nicht aus

Andrew T. Walker hat in seinem Artikel „Das Naturgesetz reicht nicht aus. Das Naturgesetz ist alles, was wir haben“ die reformierte Sichtweise ganz gut auf den Punkt gebracht: 

Die reformierte Tradition steht seit langem in einem kreativen Spannungsverhältnis zum Konzept des Naturrechts. Einerseits bekräftigte Johannes Calvin die doppelte Erkenntnis Gottes – sowohl die allgemeine Offenbarung durch die Natur als auch die besondere Offenbarung durch die Heilige Schrift –, blieb dabei jedoch zutiefst realistisch hinsichtlich der noetischen Auswirkungen der Sünde und der Sündhaftigkeit des Menschen. Auf diesem Realismus aufbauend kritisierten Denker wie Cornelius Van Til und Abraham Kuyper die Idee der moralischen Neutralität und stellten in Frage, ob sündige Menschen wirklich eine gemeinsame rationale Grundlage für Ethik haben können. Trotz dieser Skepsis gaben Calvin und die übrigen Vertreter der reformierten Tradition bis hin zu den reformierten Scholastikern das Naturrecht nicht auf. In seiner Institutio und seinen Bibelkommentaren bekräftigte er die Rolle der bürgerlichen Moral und das bleibende Zeugnis des Gewissens und zeigte, dass das Naturrecht, obwohl beeinträchtigt, in Gottes vorsehender Ordnung der Gesellschaft weiterhin funktioniert. Das Naturrecht ist eine bürgerliche Moral, die Gott in das Gewissen und Herz des Menschen eingepflanzt hat und die ein Mindestmaß an Stabilität ermöglicht.

Trotz seiner Grenzen müssen wir uns weiterhin auf das Naturrecht berufen, da es eine Form der allgemeinen Gnade bleibt. Obwohl es durch die Sünde getrübt ist, ist das Naturrecht in der Imago Dei verwurzelt und taucht weiterhin im Gewissen und in den kulturellen Normen der Menschen auf. Selbst in einer gefallenen Welt reagieren Menschen oft auf moralische Ansprüche, die in der Schöpfungsordnung begründet sind. Dies zeigt sich auf zehntausend subtile Arten – in der Fürsorge einer Mutter für ihr Kind, in der Verpflichtung der Kinder gegenüber ihren alternden Eltern, in dem schreienden Verlangen nach Gerechtigkeit. Der Apostel Paulus zeigt dies in der Heiligen Schrift, indem er sich in seinem Brief an die Römer und in seiner Rede auf dem Areopag auf das Naturrecht beruft. Darüber hinaus benötigt jede funktionierende Gesellschaft eine gemeinsame moralische Grammatik, um den sozialen Zusammenhalt aufrechtzuerhalten. Ohne eine Ethik des kleinsten gemeinsamen Nenners wie das Naturrecht bleiben der Gesellschaft nur Machtkämpfe oder Tribalismus, um moralische Meinungsverschiedenheiten zu entscheiden.

Das Wesen des Christentums unter der Lupe

Der Philosoph Ludwig Feuerbach (1804–1872) behauptete, dass der Mensch seine eigenen Eigenschaften – Liebe, Macht, Weisheit – auf ein göttliches Wesen überträgt und dieses dann verehrt. Gott sei also eine Projektion des menschlichen Selbstbewusstseins. In seinem Hauptwerk Das Wesen des Christentums (1841) sagt er beispielsweise: 

Die Religion, wenigstens die christliche, ist das Verhalten des Menschen zu sich selbst, oder richtiger: zu seinem Wesen, aber das Verhalten zu seinem Wesen als zu einem andern Wesen. Das göttliche Wesen ist nichts andres als das menschliche Wesen oder besser: das Wesen des Menschen, abgesondert von den Schranken des individuellen, d.h. wirklichen, leiblichen Menschen, vergegenständlicht, d.h. angeschaut und verehrt als ein andres, von ihm unterschiednes, eignes Wesen – alle Bestimmungen des göttlichen Wesens sind darum Bestimmungen des menschlichen Wesens.

Feuerbach hat mit dieser These maßgeblicher europäische Denker fasziniert, so etwa Karl Marx, Friedrich Engels oder Sigmund Freud. Leider gibt es nur wenige Theologen, die sich fundamentalkritisch mit Feuerbach auseinandergesetzt haben. Emil Brunner, Wolfhart Pannenberg und Horst-Georg Pöhlmann haben sich gründlich mit Feuerbachs Religionskritik befasst. Einer der begabtesten Theologen, der Feuerbach gründlich studiert und widerlegt hat, ist Klaus Bockmühl.

Hier gibt es Gelegenheit, in ein englischsprachiges Seminar über Feuerbachs Christentumskritik hineinzuhören (1981):

Francis Schaeffers letzte Ansprache

Vor wenigen Tagen wurde Francis A. Schaeffers letze aufgezeichnete Rede auf der Plattform YouTube veröffentlicht. Schaeffer war schwer gezeichnet von seiner Krebserkrankung. Die Aufnahme entstand zwei Monate bevor er heimgegangen ist (während der L’Abri Conference 1984).

Hier: www.youtube.com.

Abtreibungslobby übt Druck auf Lebensschützer aus

In einem von der internationalen Abtreibungslobby finanzierten Bericht werden christliche Lebensschützer als religiöse Extremisten brandmarkt. Die Folgen einer solchen Taktik für die Meinungsfreiheit und das Demokratieverständnis in Europa wären fatal.

Franziska Harter berichtet über den sogennanten „Datta-Bericht“: 

Datta verzeichnet nach eigenen Angaben 270 „rechtsfeindliche und religiös extremistische Akteure in Europa“ und zeichnet „ihren zunehmenden Zugang zu politischer Macht, ihre Professionalisierung, ihre internationale Vernetzung und – in einigen Fällen – ihre Vereinnahmung ganzer Institutionen, politischer Parteien und Staaten“ nach. Deren Ziel? Ein „antifeministischer, gegen die Gleichstellung der Geschlechter gerichteter Pushback“, der Jahrzehnte sozialen Fortschritts zurückdrängen wolle, es vor allem auf die Rücknahme der „sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte“ abgesehen habe und dazu starke Summen aus dem außereuropäischen Raum und zunehmend auch aus Quellen öffentlicher europäischer Finanzierung empfange. 

Was der Datta-Bericht elegant auslässt: Das EPF ist selbst eine Lobby-Organisation, die sich seit Jahren dafür einsetzt, ein europaweites Recht auf Abtreibung zu schaffen und die unter anderem von der „International Planned Parenthood Federation“, der „Open Society Foundation“ und der Europäischen Kommission finanziert wird. Kurz gefasst heißt das: Ein gut vernetzter internationaler Lobbyist, Neil Datta, wirft seinem politischen Gegner vor, ein internationales Netzwerk von Lobbyisten zu bilden. Das könnte man mit einem Schmunzeln als ganz normales Business unter Lobbyisten einordnen. Aber die Sache ist ernster, denn der EPF-Bericht zeichnet das Bild einer dunklen Bedrohung der freien europäischen Gesellschaft durch extremistische Christen. Ein Bild, das sich bei näherem Hinsehen freilich in seine Einzelteile auflöst. Trotzdem oder gerade deswegen lohnt es sich, es unter die Lupe zu nehmen, denn Neil Datta arbeitet mit rhetorischen Kniffen, kontextlosen Infos, Fehlinformationen bis hin zu bewusster Suggestion – Tricks, mit denen konservative und christliche Akteure in Europa immer häufiger in Misskredit gebracht werden sollen.

Dazu gehört an erster Stelle, dass eine Auseinandersetzung auf argumentativer Ebene völlig unterbleibt. Das moniert auch die österreichische Nationalratsabgeordnete Gudrun Kugler, die zu den in Dattas Report namentlich genannten Personen gehört. „Dieser Text ist kein Bericht oder Sachtext, sondern ein politisch aufgeladenes Dossier, das kritische oder konservative Positionen systematisch delegitimieren will. Meinungen werden kaum bis gar nicht porträtiert, stattdessen Andersdenkende mit abwertenden Begriffen wie ,extremistisch‘, ,anti-rights‘, ,hate‘, ,wolves‘, ,infiltrating‘ oder ,sectarian‘ etikettiert. Das ist keine demokratische Auseinandersetzung, sondern Ausgrenzung“, erklärt Kugler im Interview mit dieser Zeitung. Genauso widersprüchlich sei, dass der Bericht ausgerechnet unter dem Banner „liberaler Demokratie“ versuche, bestimmten Weltanschauungen pauschal die Legitimität abzusprechen. „Demokratie lebt vom Wettbewerb der Ideen – auch unbequemer. Wer konservative, christlich motivierte Positionen als extremistisch abtut, verengt den öffentlichen Raum“, ist Kugler überzeugt.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Warum die Menschenwürde bereits vor der Geburt gilt

Frauke Brosius-Gersdorf stellt den Schutz der Menschenwürde Ungeborener infrage. Damit liegt sie fundamental falsch. Einen abgestuften Lebensschutz darf es aufgrund der Garantie der Menschenwürde nicht geben. Warum das so ist, hat Christian Hillgruber in dem FAZ-EINSPRUCH-Artikel „Warum die Menschenwürde bereits vor der Geburt gilt“ exzellelent dargelegt. Er erklärt auch, dass die Würde des Menschen in Art. 1 Abs. 1 GG so explizit herausgestrichen wird, weil in der NS-Zeit furchtbare Erfahrungen mit einer abgestuften Menschenwürde gemacht worden sind. 

Zitat: 

Eine Sichtweise, der zufolge Würde nicht allen Menschen zugesprochen werden kann, sondern die Anwendbarkeit der Würdegarantie auf freiheits- und damit selbstverantwortungsfähige Personen beschränkt bleibt, widerspricht offensichtlich dem Schutzzweck der Vorschrift, die in Reaktion auf die Erfahrungen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft gerade einen rechtlichen Schutz davor bereitstellen wollte, dass einzelne Menschen oder eine Gruppe von Menschen mit Rücksicht auf wirkliche oder vermeintliche Defizite („Untermenschen“) noch einmal aus der Rechtsgemeinschaft herausdefiniert werden können.

Die Menschenwürdegarantie gebietet gerade, dass auch über das Schicksal derer, die aufgrund ihres Entwicklungsstandes, ihres Gesundheitszustandes oder sonstiger äußerer Umstände nicht, noch nicht oder nicht mehr in der Lage sind, die ihnen als Menschen zukommenden Grundrechte selbst geltend zu machen – die Ungeborenen, die Geisteskranken, die im Wachkoma liegenden, die Sterbenden –, weder vom Staat noch von anderen Menschen willkürlich, also ohne Rücksicht auf ihren rechtlichen Status als Person bestimmt werden darf.

Gegen alle Versuche, den personellen Schutzumfang der Menschenwürdegarantie neu zu bestimmen, regt sich ungeachtet „dogmatischer Unterkellerung, […] verfassungstheoretischer Konstruktion und […] philosophischer Überdachung“ der „Argwohn, dass die wissenschaftlichen Anstrengungen einem vorgefassten Ergebnis dienen und es letztlich nur darum geht, den Menschenwürde- und Lebensschutz des nascituris (vielleicht auch den des moriturus) aus dem Weg zu räumen, als atavistisches Hindernis für Fortschrittsehrgeiz, Wohlleben und Erwerbsdrang der Generation, die heute das Sagen hat“ (so der Staatsrechtler Josef Isensee).

Dieser Verdacht drängt sich umso mehr auf, als diese Reduktion des persönlichen Schutzbereichs der Fundamentalgarantie des Grundgesetzes so ganz und gar nicht zu dem ansonsten zu konstatierenden, allgemeinen Trend der Ausdehnung des Grundrechtsschutzes passen will. Der unbequem unmissverständliche erste Satz des Grundgesetzes, demzufolge der Staat, aber auch jeder Einzelne, jeden Menschen als Rechtssubjekt achten und behandeln muss, soll offenbar so gestutzt und zugeschnitten werden, dass er „gestuften Lösungen entsprechend den verschiedenen pränatalen Entwicklungsstadien“ (Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, S. 179) nicht mehr länger im Wege steht.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Familie ist wichtiger als Bildung und Wohlstand

Der Psychologe Rob Henderson studierte in Yale Psychologie und promovierte 2022 in Cambridge zum Thema des Zusammenhangs zwischen psychischen und sozialen Bedrohungen und moralischen Urteilen. Besonders interessant ist seine Perspektive auf die Bedeutung der Familie für die soziale Mobilität, die er trotz seiner eigenen Erfahrung ohne eine liebevolle Familie vertritt.

Zitat:

Was uns Henderson vorlegt, ist jedoch keine Neuauflage des amerikanischen Traums. Eher handelt es sich um eine der Erfahrung entsprungene Kritik am linksliberalen Amerika und an seiner Moral. Der erste Abschnitt seines Buches setzt den Leser ins Bild: „Als jemand, der nie wirklich eine hatte, bin ich vielleicht die am wenigsten qualifizierte Person, um die Bedeutung der Familie zu verteidigen. Aber als jemand, der mehr Bildung genossen hat, als ich je erwartet hätte, bin ich vielleicht besser qualifiziert zu sagen, dass wir der Bildung zu viel Bedeutung beimessen.“ Und er fügt an: „Ich bin dankbar für die wundersame Entwicklung meines Lebens, aber ich musste den Aufstieg am eigenen Leib erfahren und den Gipfel der Bildung erreichen, um ihre Grenzen zu verstehen. Ich habe verstanden, dass eine warmherzige und liebevolle Familie unendlich viel mehr wert ist als das Geld oder die Leistungen, von denen ich hoffte, dass sie mich dafür entschädigen würden.“

Henderson kennt die Forschung zur sozialen Mobilität. Er weiss, dass die Familie diesbezüglich prägender wirkt als soziale Klassenzugehörigkeit: Wo die Familie intakt ist, stehen die Aufstiegschancen auch bei Angehörigen bildungsferner Schichten gut.Der Absprung aus seiner zerrütteten Existenz gelingt ihm, als er mit achtzehn in die amerikanische Luftwaffe eintritt. Im Militär findet er Mentoren, die seine Leistungsbereitschaft mit Vertrauen belohnen. Vor allem lehrt ihn der Dienst bei der Luftwaffe jene Disziplin, die es ihm erst ermöglicht, sein Potenzial zu entfalten: „Das Militär lehrte mich, dass Menschen keine Motivation brauchen: Sie brauchen Selbstdisziplin. Motivation ist lediglich ein Gefühl. Selbst-Disziplin dagegen bedeutet: ‚Ich werde das jetzt tun, unabhängig davon, wie ich mich fühle.‘“

Mehr: www.nzz.ch.

Der Rechtfertigungsversuch von Frauke Brosius-Gersdorf

Frauke Brosius-Gersdorf attackiert in einer Erklärung die Medien und sieht sich einer Kampagne ausgesetzt. Jan Philipp Burgard erkennt – meines Erachtens zutreffend – bei ihr ein fragwürdiges Demokratieverständnis und auch eine Unaufrichtigkeit.

Zitat: 

Aus den Zeilen von Brosius-Gersdorf spricht ein fragwürdiges Verständnis von Pressefreiheit. Das wird umso deutlicher, wenn man sich im Detail mit ihrer „Anklageschrift“ gegen die Medien auseinandersetzt. So heißt es in der Erklärung, die Berichterstattung über ihre Position zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs entbehre der Tatsachengrundlage. Der Hauptvorwurf in den Medien sei, dass sie dem ungeborenen Leben die Menschenwürdegarantie abspräche.

Fakt ist: Noch im Februar 2025 äußerte Brosius-Gersdorf als Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestags: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Ein Beleg für die umstrittene Position von Brosius-Gersdorf, den auch die WELT mehrfach zitierte – und kritisierte. Doch wo entbehrt hier die Berichterstattung der „Tatsachengrundlage“, wie Brosius-Gersdorf behauptet?

Die Juristin unternimmt nicht nur einen durchsichtigen Versuch, von der Kontroverse um ihre Person abzulenken, indem sie den Medien Diffamierung vorwirft. Brosius-Gersdorf zeigt unter Druck auch ein fatal fehlgeleitetes Demokratieverständnis. Ihr Vorwurf, die Berichterstattung sei „von dem Ziel geleitet, die Wahl zu verhindern“, impliziert die Annahme, die Bundestagsabgeordneten seien intellektuell nicht in der Lage, sich ein eigenes, umfassendes Bild von Brosius-Gersdorf als Person und Juristin zu machen. Folgt man ihrer Logik, ist ihre Wahl ausschließlich an den böswilligen Medien gescheitert. Doch in Wirklichkeit ist sie an ihrer eigenen, für eine Juristin extremen Politisierung gescheitert.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

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