Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare war ein krasser Fall parlamentarischen Versagens. Eigentlich hätte es um das Kind und sein Wohl gehen müssen. Das meint Peter Graf Kielmansegg, emeritierter Professor für Politikwissenschaft (Mannheim). In einem Beitrag für die FAZ schreibt er (Ausgabe vom 01.02.1081, Nr. 27, S. 8):
Angesichts der epochalen Bedeutung der Entscheidung, die zu treffen war, kann man die hastige Beiläufigkeit, mit der der Bundestag sich damals seiner Aufgabe entledigte, nur als einen krassen Fall parlamentarischen Versagens werten. Aber welchen Sinn hat es, dieses Versagen dem Nachfolge-Parlament jetzt, da es an die Arbeit geht, in Erinnerung zu rufen? Das Thema wird auf keine politische Agenda zurückkehren. Der 19. Deutsche Bundestag wird die am 30. Juni 2017 getroffene Entscheidung nicht rückgängig machen, natürlich nicht. Aber er wird sich, den 30. Juni 2017 im Gedächtnis, einen solchen Auftritt vielleicht doch nicht ein zweites Mal leisten wollen, wenn Entscheidungen von ähnlichem Gewicht anstehen. Das gibt dem Blick zurück seine Bedeutung.
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Art. 6 GG liest nur richtig, wer ihn ganz liest. Die Absätze 2 bis 5 haben es explizit mit dem Kind zu tun. Alles spricht dafür, dass auch Abs.1, der Ehe und Familie dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung unterstellt, vom Kind her gedacht werden muss. „Besonderer Schutz“ – es gibt keine andere Institution, die die Verfassung so stark hervorhebt. Und warum das? Um die verlässliche, auf Dauer angelegte Paarbeziehung geht es dabei auch. Aber der Grund für die Entschiedenheit, mit der die Verfassung den Staat darauf verpflichtet, Ehe und Familie besonders zu schützen, ist doch zuerst das Kind. Die Ehe genießt besonderen Schutz, weil nur aus der Gemeinschaft von Mann und Frau neues menschliches Leben hervorgehen kann – Kinder werden von Vätern gezeugt und von Müttern geboren. Und weil die Weitergabe des Lebens einer Gemeinschaft von Mann und Frau vorbehalten bleiben soll, die dauerhaft institutionalisiert ist.
Der Text ist ungewöhnlich wuchtig und prägnant. Ich hoffe, dass er demnächst frei zugänglich gemacht wird und werde dann den Link nachreichen.
VD: JS
Hallo Ron,
die FAZ ist tatsächlich eine ‚alte‘ Zeitung und aus unserer Medienlandschaft nicht wegzudenken, aber …
… ich bin mir sicher, dass es sie im Jahr 1081 noch nicht gab. Sonst würde ich mir gerne einmal die Berichterstattungen über die Kreuzzüge anschauen 😉