Daniel Deckers schreibt am 16. April in einem FAZ-Kommentar zur PID:
Im Fall der PID reichen weder der Wunsch nach einem gesunden Kind noch die Verpflichtung, größeres Leid zu lindern, aus, um dieses Verfahren a priori oder auch nur in bestimmten Extremfällen als sittlich geboten erscheinen zu lassen. Denn die PID ist auch deswegen umstritten, weil sich auf dem Weg der Technikfolgenabschätzung – analog zu der sittlichen Bewertung der Kernenergie – Gesichtspunkte ergeben, die die Vermutung nahelegen, es könne zu einer irreversiblen Veränderung der Grundlagen des menschlichen Zusammenlebens kommen: von der Unterscheidung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben bis zu der Wahrnehmung von Schwangerschaft als einem Geschehen auf Probe, das die emotionale Bindung der Mutter an das werdende Leben wesentlich beeinträchtigt. Der stärkste Einwand gegen die PID ergibt sich noch immer aus der Abwägung von Rechtspflichten gegen Tugendpflichten. Wie kann es zulässig sein, in der Erfüllung der Tugendpflicht zu helfen eine unabdingbare Rechtspflicht (»Du sollst nicht töten«) zu verletzen?
Die Antwort auf diese Frage hängt indes von der Prämisse ab, ob der Embryo auch in vitro jener Schutzverpflichtung der Rechtsordnung unterliegt, die die Verfassung in der Achtung und im Schutz der Menschenwürde jeder Person zuspricht. An der Auslegung von Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes durch das Parlament und womöglich durch das Bundesverfassungsgericht wird sich im konkreten Fall der PID zeigen, welches Bild sich unsere Gesellschaft von sich selbst macht: Ob man in ihr von Beginn an als Mensch gleichberechtigter Teil der menschlichen Gemeinschaft ist oder ob man erst nach von der Gesellschaft festzulegenden Kriterien zum Menschen werden darf.
Hier der sehr lesenswerte Kommentar: www.faz.net.
Es ist zwar erfreulich, wenn in der FAZ (noch) solche Stellungnahmen erscheinen – man ist inzwischen auch anderes von der ehemals großen, konservativen Zeitung gewöhnt-, aber wenn Deckers das stärkste Argument gegen die PID in einer „Abwägung von Rechtspflichten gegen Tugendpflichten“ sehen will, überzeugt mich das nicht.
Die Frage: „Wie kann es zulässig sein, in der Erfüllung der Tugendpflicht zu helfen eine unabdingbare Rechtspflicht (»Du sollst nicht töten«) zu verletzen?“, greift zu kurz (auch wenn das natürlich zutreffend ist).
Gründlicher und überzeugender ist da U.Eibach in seinem Beitrag „Menschenwürde und verbrauchender Umgang mit Embryonen“, der unter
http://www.dijg.de/ethik-des-lebens.html
nachzulesen ist.