Karl Barth schreibt in seiner Kirchlichen Dogmatik über die Abtreibung Karl Barth (KD, III, 1993, S. 473–474):
Wir erwägen als erstes das Problem der absichtlichen Schwangerschaftsunterbrechung (abortus, Abtreibung der Leibesfrucht). Sie kommt da in Frage, wo eine Zeugung und Befruchtung stattgefunden hat, die Geburt und Existenz eines Kindes aber aus irgend einem Grunde als unerwünscht erscheint oder geradezu gefürchtet wird. Es kommen als Täter in Betracht: die Mutter, die den Akt selbst vollzieht oder doch wünscht oder doch zuläßt, allerlei ihr mehr oder weniger sachkundig beistehende Dilettanten, der wissenschaftlich und technisch geschulte Arzt endlich, als Mitverantwortliche eventuell der Vater, Angehörige oder andere Drittpersonen, die den Vollzug dieses Aktes erlauben, fordern, ermöglichen, begünstigen, in einem weiteren, aber nicht minder strengen Sinn auch die Gesellschaft, deren Verhältnisse und deren Geist direkt oder indirekt nach solchen Akten ruft, deren Gesetze sie vielleicht zulassen. Die angewendeten Mittel, unter denen es ganz primitive und relativ vollendete gibt, können bei unserer Fragestellung zunächst keine Rolle spielen. Wir haben auf alle Fälle festzustellen, daß es sich für diesen ganzen Täterkreis einwandfrei und im Vollsinn des Wortes um Tötung menschlichen Lebens handelt. Das ungeborene Kind ist nämlich vom ersten Stadium an ein Kind, ein noch keimender, noch unselbständig lebender Mensch, aber ein Mensch, kein Etwas, nicht nur ein Teil des Mutterleibes.
Der Embryo besitzt Eigengesetzlichkeit, ein eigenes Gehirn und Nervensystem, einen eigenen Kreislauf. Sein Leben wirkt auf das der Mutter ein, wie das ihrige auf das seine. Er kann seine eigenen Krankheiten haben, an denen die Mutter keinen Anteil hat. Er kann umgekehrt auch bei schwerer Krankheit der Mutter völlig gesund sein. Er kann sterben, während die Mutter weiterlebt. Er kann auch seinerseits nach dem Tode der Mutter eine Weile weiterleben und eventuell durch einen rechtzeitigen Eingriff in deren Leiche gerettet werden. Kurz: er ist ein menschliches Lebewesen für sich. …
Wir haben uns also aller weiteren Überlegung vorangehend einzuschärfen: wer keimendes Leben vernichtet, der tötet einen Menschen, der wagt also jenes wahrhaft Ungeheuerliche, über Leben und Tod fremden, mitmenschlichen Lebens zu verfügen, das Gott gegeben, das wie sein eigenes nicht ihm, sondern Gott gehört. Er will (und muß es verantworten, ob es so ist) im Auftrage Gottes handeln, indem er jedenfalls über die zeitliche Gestalt dieses mitmenschlichen Lebens mit seiner Tat das letzte Wort zu sprechen wagt. Wer immer hier direkt oder indirekt beteiligt ist, muß zweifellos das verantworten.
Wieder muß hier zuerst und vor allem das große Halt! des göttlichen Gebotes gehört werden. Ist das zu verantworten? Darf, muß das sein? Was auch gegen die Geburt und Existenz eines Kindes sprechen mag: was kann es dafür, daß es da ist? Was hat es an seiner Mutter oder an all den Anderen verschuldet, daß man ihm nun sein keimendes Leben nehmen, es mit dem Tode bestrafen will? Müßte nicht schon seine völlige Wehr- und Hilflosigkeit, müßte nicht auch die Frage: wen man da vielleicht tötet, wem man da eine Zukunft versagt, bevor er geatmet und das Licht der Welt erblickt hat, zuerst der Mutter und dann all den Anderen die Waffe aus der Hand ringen, den Willen zu ihrem Gebrauch durchkreuzen?