Kultur des Todes (17): Recht auf Abtreibung in der Verfassung?

Mit einer Mehrheit von 337 Ja- und 32 Nein-Stimmen hat das Unterhaus des französischen Parlaments ein Gesetz verabschiedet, mit dem ein „Recht auf Abtreibung“ in der Verfassung verankert werden soll. Die FAZ meldet:

Frankreich will dem Recht auf Abtreibung Verfassungsrang geben. Die neue Vorsitzende der Präsidentenfraktion in der Nationalversammlung, Aurore Bergé, hat einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt. Artikel 66 der französischen Verfassung soll durch einen zweiten Absatz ergänzt werden, wonach „niemandem das Recht auf Schwangerschaftsabbruch entzogen werden kann“. Artikel 66 Absatz 1 ist bereits ein Gegenentwurf zur amerikanischen Rechtsprechung und besagt: „Niemand kann mit der Todesstrafe verurteilt werden.“ Die Formulierung des geplanten zweiten Absatzes entspricht einem 2019 von den Sozialisten in die Nationalversammlung eingebrachten Gesetzentwurf, der damals von der Präsidentenfraktion abgelehnt wurde.

Die Agentur Livenet.ch meldet, dass der Vorsitzende des protestantischen CPDH, Franck Meyer, die angestrebte Änderung scharf kritisiert hat. In einem Interview mit Evangelical Focus nannte er „die vorgeschlagene Formulierung des Gesetzentwurfs eine „sehr totalitäre Position, die keine vernünftige Bewertung zulässt“. Sie sei „das beste Beispiel für eine ideologische Abschottung, die jede intellektuelle und sachliche Hinterfragung verbietet“.

Weiter heißt es:

Nach Ansicht Meyers ist die „Verbohrtheit so gross, dass Abtreibung für die parlamentarische Mehrheit zu einem Dogma geworden ist“. Das erkläre die Weigerung, „sich das Leid der Frauen anzuhören, die abgetrieben haben, und den Wunsch, diesen Eingriff zu bagatellisieren und zu verstaatlichen“. Nach seiner Überzeugung ist „eine Verfassung nicht dazu da, ein bestimmtes Interesse durchzusetzen, sondern dem allgemeinen Interesse zu dienen“.

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4 Kommentare
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Felixpe
1 Jahr zuvor

Die Logik verstehe ich nicht: Weil einige Frauen, die abgetrieben haben, gelitten haben sollen, ist es daher böse, wenn dies allen erlaubt wird? Nee, nee, das ist genau falschrum: Der Abtreibungsprozess muss natürlich von Profis durchgeführt werden, sonst wird es natürlich gefährlich. Das Leid reduziert man aber gewiss nicht durch ein Totalverbot. Und kaum jemand ist wirklich glücklich darüber, abgetrieben zu haben, aber das nimmt man in Kauf, wenn man noch nicht (oder auch gar nicht) für eine Schwangerschaft und ein Kind bereit ist. Das ist doch die zentrale moralische Frage bei Abtreibungen: Wollen wir die Schwangeren unter Androhung von Staatsgewalt, Gefängnis und schlimmeren Bestrafungen zwingen, jede Schwangerschaft bis zum Schluss durchzuhalten und ein Kind auszutragen? Selbst, wenn das ein großes Trauma und ein massier Eingriff in die persönliche Freiheit für sie wäre? Die Antwort der Abtreibungsgegner ist klar: Ja. In einer Welt ohne Abtreibungen bist du in der Zeit einer Schwangerschaft de facto ein Sklave des Staates. Ich mag… Weiterlesen »

Max
1 Jahr zuvor

@felixpe, es ist etwas völlig anderes, die Regelung von Abtreibung im StGb zu diskutieren, als das Recht auf Abtreibung in der Verfassung festschreiben zu wollen. Hier geht es nicht mehr um das Ringen um einen adäquaten Umgang mit ungewollt schwangeren Frauen, hier geht es einzig und alleine darum, das Recht auf Abtreibung für alle zu manifestieren – ganz gleich, wie die Umstände sind.

Markus
1 Jahr zuvor

@Felixpe

Was, wenn Deine Mutter Deiner Meinung gewesen wäre, als sie im 2. Monat mit Dir schwanger ging? Dann hätten wir jetzt zwei Kommentare weniger …

Stephen
1 Jahr zuvor

@ Felixpe
„Die philosophische Frage, wann Leben beginnt, interessiert mich nicht wirklich, wenn die Anti-Abtreibungsbewegung immer darauf hinausläuft, Frauen bzw. Schwangere zu unterwerfen.“
Also, Sie interessieren sich nicht für die Argumente anderer und verurteilen sie einfach als totalitär (implizit hier und auch im vorletzten Satz). Habe ich richtig verstanden?

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