Ein Berliner Apotheker hat die Apothekerkammer gebeten, seine 1984 erteilte Approbation als Apotheker zurückzunehmen, weil er sich gezwungen sieht, seinen Beruf nach einem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aus Gewissengründen aufzugeben.
DIE TAGESPOST schreibt:
Das Gericht befand, die „Pille danach“ sei ein zugelassenes Arzneimittel, für das Pharmazeuten kein „Prüfrecht“ besäßen. Die individuelle Gewissensfreiheit sei dem Versorgungsauftrag untergeordnet. Ein Apotheker, der die Abgabe bestimmter Präparate nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne, müsse seinen Beruf aufgeben.
Kersten hatte seine Apotheke bereits 2018 geschlossen, war aber weiterhin Mitglied der Apothekerkammer. „Es ist bedauernswert, dass Apothekern das Recht auf Gewissensfreiheit abgesprochen wird, wenn sie eine lebensachtende Haltung einnehmen. Die sogenannte ‚Pille danach‘ zu verkaufen, kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, weil sie möglicherweise ein Menschenleben beenden könnte. Daher sehe ich mich gezwungen meine Approbation als Apotheker aufzugeben“, so Kersen.
Zum Hintergrund: Die rezeptfrei erhältliche „Pille danach“ wird als sogenanntes „Notfallverhütungsmittel“ eingestuft, dessen Hauptwirkung den Eisprung verhindert. Bei bereits erfolgtem Eisprung entfaltet es jedoch eine frühabtreibende Wirkung und hindert die befruchtete Eizelle daran, sich erfolgreich in die Gebärmutter einzunisten.
Mehr: www.die-tagespost.de.
Das macht übrigens jede Antibabypille, weshalb sie der Mehrheit der Christen weltweit nach deren offizieller kirchlicher Lehre auch nicht erlaubt ist.
Der schmale Pfad ist sehr schmal.
Ja, Jan, und nur wenige sind es, die ihn finden. Aber gib die Suche nicht auf. Jesus ist gekommen, um Sünder zur Buße zu rufen.
Bei allen diesen Fragen kann man wie auch beim JESUS25-Statement wunderbar sehen, dass es den alternden Evangelischen in erster Linie um ein Beharren auf ihrem Stand des 20. Jahrhunderts geht. Gerade bei solchen Themen, die sie dort selbst salonfähig gemacht haben, aber Christen des 19. Jahrhunderts noch als Sünde angesehen haben. Wenn Frauen predigen oder Familien „geplant“ werden, dann ist das für die meisten Evangelischen, die sich gerade auf Konferenzen gegenseitig ihrer Werte versichern, völlig in Ordnung, ganz anders noch als bei den Evangelischen des 19. Jahrhunderts. Wenn die Bibel hingegen nicht wörtlich gelesen wird oder monogame Paare unverheiratet Kinder bekommen wie seit 15.000 Jahren in Europa, dann ist das „unbiblisch“, schließlich ist das „Konkubinat“ in Westdeutschland und Teilen der Schweiz gesetzlich illegal. (Nicht mehr, aber haben noch nicht alle mitbekommen.) Verbindendes Kriterium ist, wie es zum Stichtag X (ungefähr gegen 1970) in der evangelischen Gemeinde war. So muss es sein, und so muss es immer bleiben. Eine solche Gemeinde… Weiterlesen »
@Jan
Ja, da stimme ich zu. Aber „gesellschaftsfähig“ ist kein Kriterium, sondern das Kriterium lautet doch, ob man der biblischen Vorgabe folgt oder nicht. Oder siehst Du das anders?
Wie ist es denn jetzt laut Bibel: Muss man verheiratet sein oder nicht? Unverheiratet ist laut Bibel ein Konkubinat? (Ich frag für einen Freund)
Wie ist das jetzt: Wenn man sich in Deutschland trauen lässt von einer Organisation, die sich Staat nennt, eine Organisation, die mittlerweile bald alles traut, was Beine hat, wäre eine solche Ehe vor Gott gültig? Oder wie muss man denn heiraten, damit alles seine Ordnung hat? Wie wäre es denn richtig? Kritik des Bestehenden ist zwar gut, aber man braucht doch auch Richtung, oder nicht?
Aber „gesellschaftsfähig“ ist kein Kriterium, sondern das Kriterium lautet doch, ob man der biblischen Vorgabe folgt oder nicht. Für eine Sekte mag das genügen, aber die christliche Gesellschaftsform war zweifelsfrei vor allem dort erfolgreich, wo sie auch gesellschaftsfähig war. Das Christentum, welches sich im Römischen Reich als Staatsreligion letztlich durchgesetzt hat, war nicht das der weltabgewandten gnostischen Asketen, die auf die unmittelbar bevorstehende Wiederkehr warteten. Diese wurden schon seinerzeit als Häretiker verfolgt. Wie ist das jetzt: Wenn man sich in Deutschland trauen lässt von einer Organisation, die sich Staat nennt, eine Organisation, die mittlerweile bald alles traut, was Beine hat, wäre eine solche Ehe vor Gott gültig? Schon daran merkt man, wie veraltet die protestantische Lehre von der Staatsehe ist. Sie geht ohne weitere Voraussetzungen von einem christlichen Feudalherren aus, in dessen Auftrag ein Pfarrer Ehen schließt. Dass mal wieder eine heidnische Zivilehe nach griechisch-römischen Vorbild geben könnte, kommt bei den spätmittelalterlichen Vordenkern der Evangelikalen nicht vor (wie auch?). Die… Weiterlesen »