Das lĂ€ngere Zitat von Emil Brunner zum Staat endet mit dem Satz: »Es wird die Aufgabe des nĂ€chsten Abschnittes sein, an einem einzelnen Beispiel, an dem der Bildung, diesem Gedanken konkreten Inhalt zu geben.« Darauf hin hat Johannes gefragt, ob Brunners AusfĂŒhrungen zur Bildung ebenso interessant sind wie die zum Staat.
Brunner behandelt die Bildung sehr eingehend und ich kann hier nicht alles publizieren, was er dazu geschrieben hat. Nachfolgend aber der Abschnitt, der offensichlich an seine AusfĂŒhrungen zu den Grenzen staatlicher Vollmacht anknĂŒpft (Das Gebot und und die Ordnungen: Entwurf einer protestantisch-theologischen Ethik, 4. Aufl., ZĂŒrich: Zwingli Verlag: 1939, S. 498â502):
Damit haben wir uns bereits einer anderen wichtigen Frage zugewandt, der nach den TrĂ€gern der Bildung. Wer bildet wen? Auf diese Frage kann die allgemeine Antwort nur lauten: jeder bildet jeden. Das Bilden und Gebildetwerden dauert solang als das Leben selbst. Bildend ist vor allem, wie man mit Recht sagt, »das Leben«; wir könnten das das unabsichtliche Bilden nennen. Verstehen wir aber unter Bildung das absichtliche Tun, so geht die Bildung ĂŒber in die Erziehung. Wir hĂ€tten keinen AnlaĂ, uns ĂŒber das Problem der Erziehung eingehender auszusprechen, wenn nicht auch hier Vorurteile von gröĂter Bedeutung aufzudecken wĂ€ren. Erziehung ist nicht in erster Linie Sache der Schule, gar des Staates, sondern der Familie. Es gehört zur göttlichen Schöpfungsordnung, daĂ das Kind im SchoĂ und Schutz der Familie aufwĂ€chst, nicht bloĂ als physisches Wesen â denn das ist eine falsche Abstraktion â, sondern eben als Person. Hier lernt es â was wichtiger ist als alles, wie es spĂ€ter noch hinzulernen kann â in exemplarischer Weise das GrundverhĂ€ltnis der Gemeinschaft kennen, das Verbundensein im aufeinander Angewiesensein, das Verbundensein im GegenĂŒbersein, die Anerkennung des Anderen als eines Nichtgleichen, der gerade in seiner Nichtgleichheit anzuerkennen ist. Was das Kind in dieser Gemeinschaft mit Vater und Mutter lernt, ist â auch wenn es keine idealen, sondern nur leibliche Eltern sind â unendlich wichtiger als alles, was es in einer Schule lernen kann. In der Familie ist nicht ein sachliches oder geistiges Etwas, sondern die Gemeinschaft selbst das Wesentliche. Das Familienleben bringt es mit sich, daĂ hier die Person immer als ganze da ist und gilt. Die Familie ist keine Schule â Gott sei Dank! â, sondern viel mehr als Schule, Gemeinschaft, wenn auch dies nur in relativem und unvollkommenem Sinne. Gerade dies ist das Unvergleichliche an dem Band, das die einzelnen Glieder der Familie umschlingt. Die Verantwortlichkeit des einen fĂŒr das andere, die Gebundenheit und Verbundenheit in dieser Verantwortlichkeit ist, bei aller Gebrochenheit, doch irgendwie da in einer auch nur halbwegs ordentlichen Familie, so wie es sonst nirgends da sein kann.
An zweiter Stelle steht aber nicht der Staat, sondern die Gemeinde. Es gehört zu den verhĂ€ngnisvollen Folgen der modernen Staatsauffassung, daĂ nach ihr die Gemeinde sozusagen nur eine Unterabteilung, ein Verwaltungsbezirk des Staates ist. Die Gemeinde ist unter ethischem Gesichtspunkt eine selbstĂ€ndige GröĂe, die die so wesentliche Funktion der Sippe als Mittelglied zwischen Familie und Volk seit dem Verschwinden der Sippe zu ĂŒbernehmen hat. Ganz besonders ist auch heute noch die Dorfgemeinde ein bedeutender Erziehungsfaktor. Die absichtliche Erziehung der Gemeinde vollzieht sich vor allem durch das Mittel der Schule. Nicht der Staat ist der legitime TrĂ€ger des Schulwesens, sondern die Schulgemeinde â das Wort nicht im rechtlichen, sondern im sozialen Sinn verstanden als ZusammenschluĂ von Familien. Kulturfunktionen sind nur notstandsweise, vikarierend vom Staat zu ĂŒbernehmen; an sich gehören sie nicht in seine DomĂ€ne. Der Staat ist ein schlechter Schulmeister und die SelbstverstĂ€ndlichkeit, mit der heutzutage das ganze Schulwesen dem Staat ĂŒberlassen wird, ist in schweres Ăbel. DaĂ die Schule Sache der Volksgemeinschaft ist, heiĂt noch lange nicht, daĂ sie Sache des Staates sei. Es ist ein durch nichts zu begrĂŒndendes Axiom, daĂ der Staat die einzige Organisation der Volksgemeinschaft als solcher sei, daĂ also auch diejenigen Organisationen, die sich das Volk als Ganzes fĂŒr Kulturzwecke schafft, damit schon staatliche Organisationen seien. Durch dieses Axiom wird die Einsicht in die grundsĂ€tzliche Verschiedenheit des Aufbaus kultureller und staatlicher Institute verdunkelt. Der Staat als Rechtsorganisation verlangt Zentralisation, Aufbau von oben herab. Die Kultur, die wesentlich von den Einzelnen ausgeht und, als Gemeinschaft, der IntimitĂ€t des kleinen Kreises bedarf, verlangt Aufbau von unten her. FĂŒr den Staat ist das umfassende Ganze das Erste, und nur um seinetwillen gliedert er sich nach unten, um die Wirkung des Ganzen auf die Einzelnen zu ĂŒbersehen. Die Kultur aber hat zunĂ€chst gar kein BedĂŒrfnis nach einem groĂen Apparat und einer Ă€uĂeren Einheit. Sie gedeiht am besten im kleinen Kreis, weil fĂŒr sie das individuelle und persönliche Moment entscheidend ist. Das gilt auch fĂŒr die Erziehung. An sich besteht nicht das geringste BedĂŒrfnis dazu, die Erziehung zu einer Staatssache zu machen; die genossenschaftliche Gemeindeschule â Schulgenossenschaft â ist eint Gemeinschaftsform, die der Schule viel wesensgemĂ€Ăer ist, als die Staatsschule. Es sind Ă€uĂere GrĂŒnde, es ist vor allem der Schulzwang, die Finanzfrage und eine Ă€uĂere Koordination der Schulen, die die Mitwirkung des Staates in Schulsachen notwendig machen. Aber diese Mitwirkung braucht noch lange nicht die Ăbernahme des ganzen Schulwesens durch den Staat zu bedeuten. Staatsschule darf es nur darum und solange geben, als es keine echte Volksschule gibt. Diese Unterscheidung hört auch dann nicht auf, wichtig zu sein, wenn man die â wenigsten vorlĂ€ufige â Unvermeidlichkeit des Ăbels »Staatsschule« durchaus einsieht. Denn auch innerhalb einer Staatsschule wĂŒrde die Erkenntnis, daĂ Schule als Kulturangelegenheit von unten nicht von oben her sich aufbauen muĂ, daĂ Dezentralisation in Kultursachen ebenso notwendig ist wie Zentralisation in Rechtssachen, den innern Aufbau des Schulwesens gewaltig verĂ€ndern und zwar im Sinn einer Befreiung vom GrundĂŒbel des Uniformismus und bĂŒrokratischen Mechanismus.
Noch wichtiger als diese innere und â spĂ€ter auch Ă€uĂere Loslösung vom Staat ist die Loslösung vom Geist der AufklĂ€rung. Unser ganzes heutiges Schulwesen ist das Produkt der AufklĂ€rung. Ob der einzelne Lehrer oder das einzelne Lehrmittel selbst im Geist der AufklĂ€rungsideologie wirke, kommt kaum in Frage gegenĂŒber dem anderen, daĂ die ganze Konzeption »Schule«, so wie wir sie heute kennen, nur aus de Geist der AufklĂ€rung heraus verstĂ€ndlich ist. Nun leugnen wir freilich nicht, daĂ die AufklĂ€rung ihre wichtige Mission hatte im Kampf gegen Orthodoxie und Klerikalismus, ja daĂ sie auch positiv Wertvolles leistete, und ohne sie der ganze Aufschwung der modernen Wissenschaft schwer denkbar wĂ€re. Aber der Rationalismus der AufklĂ€rungsideologie, der mit ihm verbundene Fortschrittoptimismus, Individualismus und Intellektualismus, der im allgemeinen unser ganzes geistiges Leben verseucht, wirkt sich nun ganz besonders in unserem Schulwesen â von der Primarschule bis zur UniversitĂ€t â aus. Die heutigen Bestrebungen der radikaleren Schulreform haben wohl etwas von dieser Tatsache erfaĂt und sind darum mit Recht vor allem gegen den Intellektualismus unseres Schulwesens gerichtet, erfassen aber das Ăbel selten in der Tiefe, weil sie selbst dem Denken der AufklĂ€rung zu nahe stehen. Es ist wahrhaft tragisch, daĂ von den groĂen Ideen Pestalozzis nur diejenigen verwirklicht und ĂŒberhaupt verstanden worden sind, die er von Rousseau ĂŒbernommen und weitergebildet hat, aber nicht seine ihm eigentĂŒmlichen, die er uns einem tieferen VerstĂ€ndnis des Menschen als Person- und Gemeinschaftswesen gewann. Der Kampf gegen die AufklĂ€rungsideologie ist, aufs Volksganze gesehen, aussichtslos, solange er nicht zugleich zu einem Kampf gegen das in ihr wurzelnde Schulwesen der Gegenwart wird.
Von diesen zwei Gesichtspunkten, der grundsĂ€tzlichen UnabhĂ€ngigkeit vom Staat und der UnabhĂ€ngigkeit von der AufklĂ€rungsideologie aus, ist auch die Frage der »christlichen Schule« anzufassen. Die Bildung, insbesondere sofern sie Schulbildung sein kann, ist eine »autonome« LebenssphĂ€re; aber diese Autonomie ist eine begrenzte. Die »neutrale Schule« ist ein Hirngespinst; der »Geist« einer Schule ist â ganz abgesehen von allen stofflichen Inhalten â bedingt durch Weltanschauung und Glaube, ob man es zugibt oder nicht. In diesem Sinne ist es selbstverstĂ€ndlich, daĂ der Christ christliche Schulen wĂŒnschen muĂ. Aber mit der Schaffung sogenannter »christlicher Schulen« hat dieses GrundsĂ€tzliche wenig zu tun. Erstens ist das, was heute Schule heiĂt, aus einem dem christlichen Glauben wesensensfremden Geist heraus gedacht und gestaltet, und die »Christlichkeit« solcher Schulen vermag daran wenig zu Ă€ndern. Vor allem aber ist der christliche Geist, auf den allein es ankĂ€me, durch die Verpflichtung auf ein besonderes christliches Glaubensbekenntnis und durch Betonung des christlichen Religionsunterrichts nicht im entferntesten gewĂ€hrleistet. Wohl mag unter besonderen UmstĂ€nden die Bildung solcher »christlicher« Sonderschulen notwendig sein, aber als notwendiges Ăbel. Dagegen wĂŒrde dieser Sondercharakter mehr oder weniger wegfallen, wenn die Schule nicht die Einheitsschule des Staates, sondern die aus den besonderen VerhĂ€ltnissen der Schulgenossenschaft heraus gebildete »Gemeindeschule« wĂ€re. Die einzige Lösung der Frage kann nur darin bestehen, daĂ die Volksgemeinschaft, die die Schule schafft, selbst vom christlichen Geist bestimmt ist; alles andere sind Notbehelfe von relativem und schwankendem Werte. Eines aber sei zum SchluĂ deutlich gesagt: die Loslösung der Schule vom Rechtskörper Kirche ist eine Tat der AufklĂ€rung, fĂŒr die auch die Christen dankbar sein können. Die der Kirche unterstellte konfessionelle Schule ist etwas, das wir wohl noch weniger wĂŒnschen können als die heutige Staatsschule; diese Idee ist nur innerhalb einer römisch« katholischen Auffassung des VerhĂ€ltnisses von Kirche und Kultur stilgerecht, wĂ€hrend die kirchliche Bevormundung der Kultur dem protestantischen Glauben wesensfremd ist.