David Wengenroth

Rechter Glaube

Im Landkreis Lippe sorgt eine Promotion für Aufregung, die im Herbst 2025 von der Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Paderborn unter dem Titel „Bible Belts in Deutschland. Eine Studie zum Verhältnis von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und (rechts-)konservativem Christentum in Lippe“ zur Erlangung des akademischen Grades Doktor der Philosophie angenommen worden ist. Der Autor Jan Christian Pinsch hat sie unter dem Titel „Rechter Glaube. Netzwerke und Narrative bibelfundamentalistischer Christen in Lippe” im Bielefelder transcript Verlag veröffentlicht, wo sie frei heruntergeladen werden kann.

Ich habe sie vor einigen Tagen überflogen und mich dabei gefragt, wie eine solche Arbeit als Dissertation akzeptiert werden konnte. Das eigene Narrativ wird einfach vorausgesetzt, aber weder transparent entfaltet noch verteidigt. Theologisch konservative Christen aus dem Kreis Lippe fühlen sich durch das Buch zurecht unter Generalverdacht gestellt.

David Wengenroth von IDEA schreibt: 

Eines muss man Pinsch lassen: Er ist bienenfleißig gewesen. Allein das Quellen- und Literaturverzeichnis seiner Arbeit ist über 30 eng beschriebene Seiten lang. Das Spektrum der Veröffentlichungen, die er gesichtet hat, reicht von wissenschaftlichen Studien und populären Debattenbüchern über kirchliche Verlautbarungen und Positionspapiere bis hin zu Zeitungsartikeln und Internetdiskussionen. Wenn man sich für die theologisch konservative Szene im Landkreis Lippe interessiert, kann man seine Doktorarbeit streckenweise durchaus mit Gewinn lesen.

Was diese „Studie“ aber zu einem Ärgernis macht, ist der penetrante Mief des Generalverdachts, der durch ihre rund 300 Seiten wabert. Man muss fürwahr keine Sympathien für den Rechtspopulismus haben, um sein Konzept von vornherein absurd und willkürlich zu finden. Wenn man nur will, kann man bei fast jedem Menschen „mehr oder weniger inhaltliche und personelle Nähe zur politischen Rechten“ konstruieren. Da hilft es auch nicht, dass Pinsch seinem Rundumschlag mit dem umstrittenen Konzept der „Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ ein wissenschaftliches Mäntelchen umhängen will. Im Gegenteil: Es erlaubt ihm, unterschiedliche und zum Teil tief zerstrittene Akteure in dieselbe Schublade zu packen. Die „Differenzierungen“ zwischen den untersuchten Gruppen, Personen und Einrichtungen, die er vorzunehmen behauptet, bleiben ein Alibi. Am Ende stellt Pinsch alle „untersuchten Akteure“ unter den Verdacht, Menschenverächter und Demokratiefeinde zu sein.

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Die Axt an der Religionsfreiheit

Der Jurist David Wengenroth hat das Urteil des finnischen Obersten Gerichtshofes gegen Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola kommentiert. Ich zitiere: 

Die Verurteilung kommt überraschend, weil die Staatsanwälte ihre Anklage auf eine abwegige Begründung gestützt hatten: Es sei „Hassrede“ gegen Homosexuelle, dass die Angeklagten öffentlich erklärt hatten, praktizierte Homosexualität sei nach dem Urteil der Bibel Sünde. Mit dieser Argumentation legten die Ankläger die Axt an die Wurzel der Religionsfreiheit: Von ihr bliebe nicht viel übrig, wenn staatliche Gerichte den Bürgern vorschreiben dürften, was man „Sünde“ nennen darf und was nicht.

Der Oberste Gerichtshof schloss sich dieser Argumentation nicht an, aber auch seine Begründung hinterlässt einen fiesen Nachgeschmack. Er verurteilte Räsänen und Pohjola für ein paar Sätze aus einer 22 Jahre alten Broschüre. Dabei stellten die Richter nicht auf die theologischen Aussagen des Textes ab, sondern auf einen Randaspekt: An einigen Stellen werde Homosexualität als „Störung“ bezeichnet – und das sei eine Beleidigung für homosexuelle Menschen.

Diese Begründung sieht – um es ganz vorsichtig auszudrücken – einem Winkelzug verstörend ähnlich. Sie nährt den Verdacht, dass es den Richtern eher um das unbedingte Bestrafenwollen einer unliebsamen Meinung ging als um objektive Rechtsanwendung. Der Geschäftsführer der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International, Paul Coleman, brachte die Unwucht des Urteils auf den Punkt: Das finnische „Hassrede“-Gesetz wurde ursprünglich erlassen, um gegen Nazi-Propaganda, Drohungen und Gewaltaufrufe im Netz zu kämpfen – jetzt dient es als Keule gegen ein paar politisch inkorrekte Sätze in einer alten christlichen Broschüre.

Auch wenn es keine direkten Auswirkungen auf die deutsche Rechtspraxis hat, wird dieses Urteil auch bei konservativen Christen in Deutschland zur Verunsicherung beitragen – zumal es Parallelen zum fragwürdigen Gerichtsverfahren gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel gibt. Auch in seinem Fall legten Richter und Staatsanwälte einen irritierenden Verfolgungseifer an den Tag, obwohl die angeklagten Äußerungen eindeutig keine Aufrufe zu Hass und Gewalt waren.

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