Ethik

Wie christliche Sexualethik unchristlich transformiert wird

Am 4. April hatte ich auf eine kurze Rezension der der Transformativen Ethik von Faix und Dietz verwiesen, die Pfarrer Ulrich Parzany veröffentlich hat. Inzwischen ist eine ausführliche Besprechung von Thomas Jeising veröffentlicht worden, auf die ich gern hinweise. Fazit:

In dieser „christlichen“ Sexualethik findet der geneigte Leser Rechtfertigungen für fast jeden Umgang mit Sexualität. Ich setze „christlich“ in Anführungszeichen, weil ein bewusster Abschied von der kompletten christlichen Tradition vorliegt und nicht nur notwendige Korrektur. Die wiederholte Betonung, man orientiere sich an der Bibel, meint eine selektive Auswahl biblischer Motive, soweit sie die vorgefasste Meinung zu bestätigen scheinen. Die Autoren sehen kein Problem, sich die Sache im Zweifel hinzubiegen. Auch die historischen Exkurse sind tendenziös, beruhen auf wenigen Quellen, die wieder sehr selektiv herangezogen werden. Dabei stellen sich Dietz/Faix als selbstkritisch bescheidende Vermittler dar, während sie tatsächlich mit Vehemenz ihre Agenda durchpeitschen. Diese Art hat etwas von Unehrlichkeit.

In ihrer Kritik einer christlichen Ethik, die geschöpflichen Gegebenheiten Bedeutung beimessen will, sind die Autoren rigoros: alles Biologismus. Biblische Ordnungen, die vom Schöpfer passend zu seiner Schöpfung in ihrem gefallenen Zustand gegeben wurde, haben für sie keine Relevanz. An keiner Stelle gelingt es ihnen, einen eigenen hilfreichen Akzent in herausfordernden ethischen Fragen zu setzen. Offensichtliche Entwicklungen, wie die erhebliche Zunahme psychischer Störungen bei jungen Menschen, die offenbar auch mit Orientierungslosigkeit in Fragen der Identität und Sexualität verbunden sind, werden in ihrer ethischen Dimension nicht wahrgenommen. Es findet sich nicht einmal ein Versuch, eine christliche Antwort zu geben.

Nach evangelischem Verständnis ist biblisch-christliche Ethik Gesetz, also Gottes Weisung für den Menschen, auf der Grundlage des Evangeliums von der Vergebung und ewigen Erlösung durch Christus. Wegweisung oder Orientierung kann die transformative Ethik nirgendwo bieten, weil sie einfach nur kritiklos wiederholt, was jeder allerwärts hören kann. Bei all dem Ausrichten an den Transformationen haben die Autoren scheinbar nicht bemerkt, dass überall Menschen nach Orientierung fragen und Wegweisung suchen. Hier kann eine christliche Sexualethik Hilfe bieten, wenn sie Gottes Gedanken über die Geschlechtlichkeit entfaltet. Sie ist auch dann eine Ethik zum Selberdenken im Sinne des aktiven Nachdenkens der Gedanken Gottes. Was hier vorgelegt wurde, erscheint eher als eine Ethik des Nachplapperns des aktuellen sozialwissenschaftlichen Mainstreams.

Mehr: bibelbund.de.

Wege zur Liebe?

Der zweite Band der sogenannten Transformativen Ethik von Thorsten Dietz und Tobias Faix ist soeben unter dem Titel „Wege zur Liebe“ erschienen. Es geht darin – und damit ist schon der Begriff „Liebe“ zeitgeistig gefüllt – um Sexualität.

Nachdem ich die Buchbesprechung von Ulrich Parzany gelesen habe, musste ich schmunzelnd an eine Rezension von Friedrich Schleiermacher aus dem Jahre 1799 denken. Der wagte es, tatsächlich über Immanuel Kants Anthropologie zu sagen, dass diese vortrefflich als „Negation aller Anthropologie“ zu lesen sei. Ich glaube, wir sollten die Transformative Ethik als die Negation aller biblischen Ethik lesen (wenn wir sie denn überhaupt lesen).

Ulrich Parzany schreibt:

Das Bild von Karte und Gebiet ist für die Autoren in ihren ethischen Überlegungen leitend. Die Bibel ist die alte Landkarte. Unsere heutige Welt ist das Gebiet. Die Wege, die in der alten Karte eingezeichnet sind, gibt es leider heute nicht mehr. Wege, die wir durchs heutige Gebiet suchen, kann man in der veralteten Karte nicht finden. Also spielen die Gebote Gottes keine maßgebende Rolle. Gebotsethik ist für die Autoren etwas ganz Schlimmes. Keine Spur von Nachdenken darüber, dass und wie Jesus die Gebote Gottes in der Bergpredigt oder in Johannes 15,10 („Wenn ihr meine Gebote haltet, bleibt ihr in meiner Liebe“) oder im Gespräch mit dem reichen jungen Mann (Mat 19,16-19) bestätigt.

Die Autoren orientieren sich dagegen an Judith Butler, deren Gender-Ideologie sie heftig verteidigen, und anderen Ratgebern, die fast jedes sexuelle Verhalten rechtfertigen oder empfehlen. Vorehelich, außerehelich, hetero, homo, queer, polyamorös.

Welche Rolle spielt die Bibel in diesem Buch? Ihre Aussagen werden von den Autoren auf die Prinzipien Liebe, Freiheit und Gerechtigkeit geschrumpft. Diese Prinzipien werden, wenn die Autoren es für nötig halten, auch kritisch gegen konkrete biblische Aussagen angewandt. Unter Berufung auf das Liebesgebot werden in der kirchlichen Argumentation ja schon länger konkrete Gebote Gottes für ungültig erklärt. Gegen den Gebrauch der Bibel als Wort Gottes und Maßstab für Glauben und Leben wird in diesem Buch durchgehend polemisiert.

Was schon im ersten Band behauptet wurde, wird im zweiten konsequent ausgeführt: Die neuzeitlichen Transformationen in Verständnis und Verhalten hinsichtlich Gender und Sexualität werden als Wirken Gottes in der Geschichte bewertet. Ihnen wird quasi eine Offenbarungsqualität zugesprochen. Sie werden deshalb als maßgebend angesehen.

Die Selbstbestimmung des Menschen ist Grunddogma für sexuelles Verhalten. Der wichtigste ethische Maßstab ist Einvernehmlichkeit. Wenn die gewährleistet ist, kann auch Polyamorie positiv bewertet werden. Die Auffassung, sexuelle Intimität sei der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau vorbehalten, wird als Zumutung abgelehnt. Nach Auffassung der Autoren ist die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare christlich geboten, ihre Ablehnung nicht akzeptabel.

Mehr: www.bibelundbekenntnis.de.

Kirche und Staat in Zürich und Genf

Andreas Mühling beschreibt in Caspar Olevian die Unterschiede in der Kirchenpolitik zwischen Zürich und Genf. Während Zürich eng mit der weltichen Obrigkeit kooperierte, suchte Genf unter der Leitung von Calvin die möglichst große Unabhängigkeit von weltlichen Einflüssen.

Mühling schreibt (Caspar Olevian, 2008, S. 67-70): 

Durch die Ereignisse des Reichstages von 1566 – auf diesem Reichstag wurde nach heftigem politischen Ringen der Kurpfalz der Status eines Augsburger Konfessionsverwandten zugesprochen und damit der Makel des Ketzertums von ihr genommen – war die Kurpfalz tatsächlich politisch so weit stabilisiert, dass nun die Probleme im Inneren angegangen werden konnten. Es stand die kirchenpolitische Verhältnisbestimmung zwischen Zürich und Genf bevor. In der Zeit ihrer ersten Hinwendung zur reformierten Lehre hatten Anhänger Zwinglis wie Calvins in der Kurpfalz gleichermaßen Gehör gefunden. Nicht zuletzt auch durch die politische Orientierung der Kurpfalz nach Westeuropa, die Übernahme politischer Mitverantwortung für die Reformierten in Frankreich und den Niederlanden sowie durch die Aufnahme einiger um ihres Glaubens willen verfolgter Reformierter gelangte die Genfer Richtung dort nun zu immer stärkerem Einfluss. Die kirchenpolitische Verbindung der Kurpfalz mit Zürich drohte schwächer zu werden. Die Position der Zürcher schien gefährdet zu sein. Der Punkt, an dem der Streit zum Ausbruch kam, war die Frage nach der Einführung einer Kirchenzucht nach Genfer Vorbild. An diesem Problem wurden die bislang nur unterschwellig vorhandenen Konflikte offenbar. An der Beantwortung dieser Frage entschied sich die zukünftige Gestaltung der Pfälzer Kirche.

Worum ging es bei dieser Frage? In Zürich und Genf existierten unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie das Verhältnis von Kirche und Staat auf theologischer und politischer Ebene konkret ausgestaltet werden sollte. So existierten auch über die Einflussmöglichkeiten der Obrigkeit verschiedene Ansichten.

Die Zürcher Reformation zeichnete sich seit 1523 durch die enge Verbindung kirchlicher und obrigkeitlicher Ziele aus. Die Reformation der Kirche gestaltete sich hier von Anfang an als ein städtisches Ereignis. Zwinglis reformatorische Impulse wurden vom Zürcher Rat aufgenommen, geprüft, modifiziert und schließlich in konkrete Politik umgesetzt. Ehemals kirchliche Aufgabenfelder wie Diakonie und Bildung, aber auch die Verwaltung kirchlicher Liegenschaften wurden ebenso in die Verantwortung des Rates übernommen wie die der Liturgie und der Ausstattung der Kirchenräume. Die Kirchenzucht, meist vollzogen als zeitweiliger Ausschluss der Gläubigen vom Gottesdienst oder Abendmahl, wurde in gemeinsamer Verantwortung von Kirche und Obrigkeit umgesetzt. Seit 1527 legten die Zürcher Prediger zudem einen Eid auf ihre Obrigkeit ab und versprachen, ihr die Treue zu halten. Doch wenn die Zürcher Obrigkeit insbesondere nach der Katastrophe von Kappel 1531 glaubte, die Prediger zugunsten obrigkeitlicher Ziele willfährig machen zu können, so hatte sie sich in ihnen getäuscht. In der Zürcher Kirchenordnung von 1532 wurde zwar von Seiten der Kirche ausdrücklich auf politische Voten verzichtet, doch zugleich ein „Wächteramt“ der Kirche eingefordert. Die Kirche, so betonten die Zürcher Prediger unter der Führung des jungen Bullingers ausdrücklich, werde immer dann Missstände offen benennen, wenn die Obrigkeit in ihrem Handeln gegen die biblischen Schriften verstoße.

Freiheit bei gleichzeitiger enger Bindung – dies kennzeichnete das Verhältnis von Kirche und Obrigkeit in Zürich. Möglich wurde diese Konstruktion, da die konkrete Gestalt der Kirche Jesu Christi in Zürich mit der „Res Publica“ von Zürich weitgehend deckungsgleich war. Kommunale Republik und kommunale Kirche stellten zwei unabhängige Größen dar, die dennoch eng aufeinander bezogen waren. Auf diese Weise wurde die Zürcher Kirche zu einem konstitutiven Element des städtischen Gemeinwesens.

Ein gänzlich anderes Modell als das Zürcher Staatskirchenwesen entwickelten hingegen die Genfer Theologen um Johannes Calvin. Von ihnen wurde eine Gemeindekonzeption entworfen, die auf die belastenden Anforderungen von Flüchtlings- und Minderheitengemeinden abgestimmt wurde. Nach dieser Konzeption sollte die Gemeinde unabhängig von obrigkeitlichen Einflüssen sein, sich eigenverantwortlich die notwendigen Regeln gemeindlichen Zusammenlebens geben und, legitimiert durch Gemeindewahlen, selbst leiten. Vier Ämter – Presbyter, Diakone, Pastoren und Doktoren – sollte es in der Gemeinde geben, die also die wichtigen kirchlichen Handlungsbereiche der Gemeindeleitung, Fürsorge, Gottesdienst sowie Bildungsarbeit abzudecken hatten. Absprache und gedanklicher Austausch der Gemeinden untereinander sollten auf übergemeindlichen Synoden erfolgen. Die Geister in Genf und Zürich hingegen schieden sich insbesondere bei der Frage der Kirchenzucht. Ein obrigkeitlicher Einfluss wurde von Genf strikt abgelehnt, die Anwendung der Kirchenzucht ausschließlich durch das von der Gemeinde gewählte Leitungsgremium, das Presbyterium, verantwortet.

Calvin forcierte diese Gemeindekonzeption, weil sie die Unabhängigkeit der Gemeinden, und damit auch ihre Überlebensfähigkeit in politischen Krisenzeiten, sicherstellte. Hier zeigt sich das Bemühen des französischen Flüchtlings, der Calvin ja gewesen war, seinen reformierten Landsleuten jene kirchlichen Strukturen an die Hand zu geben, die ihnen das Überleben in Aussicht stellten. Für verfolgte reformierte Gemeinden in den von Bürgerkrieg und politischer Bedrängung geprägten Krisen war die Genfer Gemeindekonzeption gegenüber dem Zürcher Staatskirchenwesen tatsächlich weitaus attraktiver.

Die Dreiteilung des alttestamentlichen Gesetzes

Die klassische Dreiteilung des alttestamentlichen Gesetzes wird heute von vielen Theologen abgelehnt, mitunter auch von jenen, die in der Tradition der reformierten Theologie stehen. Zumindest sind viele gegenüber dieser Unterscheidung misstrausch.

Um ein Beispiel zu nennen: D.A. Carson hält es für möglich, dass sich die Kategorien Moralrecht, Zivilrecht und Zeremonialgesetz aus der Schrift entwickeln lassen – auch wenn sie dort nicht ausdrücklich gelehrt werden. Aber diese Unterscheidung ist problematisch, wenn wir sie a priori in die Schrift eintragen. Er schreibt („Mystery and Fulfillment: Toward a More Comprehensive Paradigm of Paul’s Understanding of the Old and the New“, in: P.T. O’Brien u. M.A. Seifrid (Hrsg.), Justification and Variegated Nomism: The Paradoxes of Paul, Bd. 2, Baker Academic; Tübingen: Mohr Siebeck u. Grand Rapids, MI: Baker Academics, 2004, S. 429):

Kurz gesagt, das Problem mit der Dreiteilung des Gesetzes, die als Mittel zur Erklärung von Kontinuität und Diskontinuität zwischen den Testamenten auf Thomas von Aquin zurückgeht, besteht darin, dass sie versucht, ein apriorisches Raster zu konstruieren, um herauszufinden, welche Teile des Gesetzes Christen halten oder tun müssen, und dass sie davon ausgeht, dass Paulus ein solches Raster übernommen haben muss, auch wenn er es nicht ausdrücklich nennt. Wenn wir uns stattdessen in dieser Hinsicht enger an die paulinische Terminologie halten, können wir immer noch sinnvollerweise von der Dreiteilung aus einer a posteriori-Perspektive sprechen: Nachdem wir die Muster von Kontinuitäten und Diskontinuitäten, die Paulus aufstellt, beobachtet haben, können jene Gesetze des alten Bundes, die Christen in einer Weise „erfüllen“, die ihrer Funktion innerhalb des alten Bundes am ehesten entspricht, sicher als „moralisch“ bezeichnet werden, ohne zu befürchten, dass eine a priori-Definition Paulus‘ Denken domestiziert.

Das Buch From the Finger of God: The Biblical and Theological Basis for the Threefold Division of the Law von Philip S. Ross untersucht die biblische und theologische Grundlage für die klassische Unterteilung des alttestamentlichen Gesetzes. Es beleuchtet einige der Auswirkungen dieser Unterteilung auf die Lehre von der Sünde und der Sühne und kommt zu dem Schluss, dass die Theologen diese Unterteilung zu Recht als in der Heiligen Schrift verwurzelt und die Zehn Gebote als ewig verbindlich ansahen.

Auch für jene, die die Dreiteilung ablehnen, liefert das Buch eine solide Darstellung und Erklärung der alten Differenzierung. Es verfolgt die Spuren nicht nur zurück bis zu den Kirchenvätern, sondern sucht schon im Judentum nach Indizien und macht dafür Anleihen bei den Untersuchungen von Walter Kaiser (S. 20): 

Kaiser weist darauf hin, dass die Suche nach den Ursprüngen der Dreiteilung, die bei den Kirchenvätern endet, nicht weit genug zurückreicht. Obwohl er nicht behauptet, dass sie von den Rabbinern stammt, zitiert er Montefiores und Dalmans Zeugnis über die Unterscheidung zwischen „schweren“ und „leichten“ Geboten durch die Rabbiner.

Wenn Montefiore recht hat, kannten die Rabbiner die Unterscheidung zwischen zeremoniellen und moralischen Geboten, und im Großen und Ganzen betrachteten sie die „moralischen“ als wichtiger und grundlegender als die „zeremoniellen“ – sie akzeptierten eine Zweiteilung. Dies mag den Grundstein für den von einigen Kirchenvätern bevorzugten Ansatz gelegt haben, und in späteren Kapiteln wird sich zeigen, dass der Vorrang des „moralischen“ Gesetzes eine fest etablierte Ansicht war.

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Lernziel Abtreibung

Der Druck steigt: Schwangerschaftsabbrüche sollen verpflichtender Bestandteil der Medizinerausbildung werden. Die FAZ schreibt:

Für Juri Ghofrani Azar ist dieser Schritt längst überfällig. Schon seit Jahren fordern die „Medical Students for Choice“, zu denen Azar gehört, dass das Thema Abtreibung im Medizinstudium ausführlicher behandelt wird. Die studentischen Aktivisten fordern das Recht auf einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch. Dazu gehöre, dass angehende Mediziner umfänglich für den Eingriff ausgebildet würden. Geschehe das nicht, werde die medizinische Grundversorgung gefährdet.

Was im Medizinstudium gelehrt wird, legt in Grundzügen die Approbationsordnung für Ärzte fest. Zusätzlich enthält der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Empfehlungen zum Lehrinhalt. Die konkreten Lehrpläne jedoch werden von den medizinischen Fakultäten aufgestellt.

Künftig sollen Medizinstudenten verpflichtend lernen, wie ein medikamentöser und ein operativer Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden und welche ethischen und rechtlichen Dimensionen dies hat. Denn die Bundesregierung will, dass der Nationale Lernzielkatalog, der den Erwerb solchen Wissens vorsieht, für das Medizinstudium verbindlich wird.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Rückkehr zu Fakten bei der menschlichen Biologie

Auch die NZZ berichtet inzwischen darüber, dass eine Gruppe von Wissenschaftern und Ärzten sich in einem Aufruf gegen eine aus ihrer Sicht Ideologie-basierte Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wendet (vgl. hier). Susann Kreutzmann schreibt für die Zeitung:

Frei verfügbar war beispielsweise auch ein Beitrag von «Y-Kollektiv», einem YouTube-Kanal von «Funk», über sogenannten Chemsex. Weit über eine halbe Million Aufrufe gab es für diese Reportage, in der ein jugendlicher Reporter schwule Männer dabei filmt, wie sie Gruppensex mit anderen Homosexuellen haben und sich dabei die Droge Crystal Meth anal einführen, wie die Initiatoren des Aufrufs schreiben.

Die Initiatoren wenden sich dagegen, dass in Beiträgen für Kinder und Jugendliche geschlechtsangleichende Operationen als «kinderleichter Schritt» geschildert werden. Die psychischen und körperlich irreversiblen Folgen beim Einsatz von Pubertätsblockern, bei der Gabe gegengeschlechtlicher Hormone und der chirurgischen Entfernung von Penis, Brust und Gebärmutter würden bestenfalls nebenbei erwähnt, schreiben sie.

Das 50-seitige Dossier „Ideologie statt Biologie im ÖRR“, in dem etliche Beispiele dokumentiert werden, kann übrigens hier heruntergeladen werden. Ich weise freilich darauf hin, dass der Leser bei einer Lektüre starke Nerven braucht. Nicht jeder muss die Dokumentation studieren.

Hier geht es zum Artikel der NZZ: www.nzz.ch.

Francis Schaeffer: „Sogar die ‚sicheren‘ Richtlinien unseres ethischen Systems vergehen“

Francis Schaeffer schreibt über den ethischen Relativismus (Bitte, laß mich leben!, 1981, S. 155–156):

Mit der Zeit werden sogar die »sicheren« Richtlinien unseres ethischen Systems vergehen – die Rechte in unseren Staatsgrundgesetzen, die Freiheiten in unseren Verfassungsurkunden, die Prinzipien unserer Rechtssprechung, alles. Alexander Solschenizyn versteht dies nicht nur als theoretisches Problem in der humanistischen Philosophie. Er hat die konkreten Auswirkungen am eigenen Leib verspürt. Er schreibt:

Der Kommunismus hat niemals die Tatsache verschleiert, daß er jeden absoluten Moralbegriff verneint. Er lacht über »gut« und »böse« als unbestreitbare moralische Begriffe. Für den Kommunismus ist Moralität relativ. Je nach den Umständen kann jede Handlung, auch die Ermordung von Tausenden, gut oder schlecht sein. Es hängt alles von der Klassenideologie ab, wie sie eine Handvoll Menschen definiert – Worte wie gut und böse ernsthaft in den Mund zu nehmen, wird als peinlich empfunden. Wenn wir uns aber dieser Begriff e berauben lassen, was bleibt uns dann ? – Dann werden wir zu Tieren.

Wir im Westen müssen verstehen, daß es nicht nur die Länder hinter dem Eisernen Vorhang sind, die mit Hilfe dieser relativen Moral operieren. Auch der Westen geht jetzt diesen Weg. Die materialistische Weltanschauung hat diesen Teil der Erde genauso beeinflußt. Deshalb können wir auch bei uns dieselben Unmenschlichkeiten erwarten, vor denen Solschenizyn warnt. Wir dürfen uns nicht zurücklehnen und denken: »Hier kann so etwas nie geschehen.« Vor allem dürfen wir nicht der irrigen Meinung verfallen, daß dies doch zum Großteil oder überhaupt nur eine Frage der militärischen und wirtschaftlichen Macht sei. Das Problem ist viel subtiler, viel akuter, ja schon ein krebsartiges Geschwür in unserer Mitte: es ist die materialistische Philosophie, die der westlichen humanistischen Weltanschauung zugrunde liegt. Marx hat wohl ein Wirtschaftssystem vorgeschlagen, das sich von dem unseren unterscheidet, aber wir teilen seine grundsätzliche Weltanschauung.

Annahme des Matić-Berichts: Dunkle Stunde Europas

Ende Mai habe ich hier darüber informiert, dass das EU-Parlament im Juni über den sogenannten Matić-Bericht abstimmen wird. Gestern wurde dieser Report mit 378 Stimmen bei 255 Gegenstimmen und 42 Enthaltungen angenommen. Das Europäische Parlament will damit die Mitgliedsländer zwingen, den Kindern in den Grundschulen eine umfassende „Sexualerziehung“ zu verordnen. Den Ärzten soll verboten werden, Schwangerschaftsabbrüche aus religiösen oder Gewissensgründen zu verweigern. Außerdem wird angestrebt, die Tötung ungeborener Kinder als Menschenrecht zu installieren.

Das Europäische Parlament berichtet:

Die Abgeordneten betonen, dass es in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor sehr restriktive Gesetze gibt, die Abtreibungen außer unter genau festgelegten Umständen verbieten und Frauen somit zwingen, heimlich abzutreiben, oder ihre Schwangerschaft gegen ihren Willen zu Ende zu führen, was eine Verletzung der Menschenrechte darstellt. Sie fordern alle Mitgliedsstaaten auf, einen allgemeinen Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass eine Abtreibung auf Antrag in der frühen Schwangerschaft und darüber hinaus, wenn die Gesundheit oder das Leben der schwangeren Person gefährdet ist, rechtmäßig ist

Die Abgeordneten bedauern, dass es gelegentlich in den Mitgliedstaaten gängige Praxis ist, dass Ärzte und manchmal ganze medizinische Einrichtungen Gesundheitsdienstleistungen auf Basis einer sogenannten Gewissensklausel ablehnen, was dazu führt, dass die Betreuung eines Schwangerschaftsabbruchs aus religiösen oder Gewissensgründen verweigert wird, und wodurch das Leben der Frauen gefährdet wird.

Darüber hinaus fordert das Parlament, dass die EU-Länder einen allgemeinen Zugang zu hochwertigen Verhütungsmethoden und Verhütungsmitteln, zu Familienplanungsberatung und zu Informationen zur Empfängnisverhütung für alle sicherstellen.

Die Abgeordneten bedauern, dass der Zugang zur sicheren und legalen Abtreibung während der COVID-19-Pandemie nach wie vor eingeschränkt ist, und erkennen die Auswirkungen der Pandemie auf die Versorgung mit und den Zugang zu Verhütungsmitteln an.

Das Parlament ermutigt die Mitgliedsstaaten, Kindern der Grund- und Sekundarstufe eine umfassende Sexualerziehung zu gewähren, da im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte erheblich dazu beitragen kann, dass es seltener zu sexueller Gewalt und Belästigung kommt.

Ich finde es sehr bezeichnend, dass unser Leitmedien in den letzten Tagen nur sehr sparsam über den Matić-Bericht und seine Probleme informiert haben. Wie denn auch? Man brauchte die Sendezeit und den Platz in der Zeitung, um massive Werbung für die Anliegen der LGBTQ+-Bewegung zu machen und Kritiker dieser Aktivisten zu diffamieren. Neben idea oder dem Medienmagazin Pro berichtet immerhin die katholische Tagespost über diese dunkle Stunde Europas:

Die Christdemokraten für das Leben (CDL) kritisieren das EU-Parlament für die Annahme des umstrittenen Matic-Berichts, der Abtreibung zum Grundrecht erklärt und die Gewissensfreiheit von Ärzten in Frage stellt. In einer Stellungnahme nannte die Pressesprecherin der CDL, Susanne Wenzel, das Ergebnis ein „fatales Signal“ gegen den Schutz des Lebens und einen „Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung der EU“. Der Geist der christlichen Gründerväter der Europäischen Union werde in das absolute Gegenteil verkehrt. Zugleich warnte sie, bei vielen Unionsbürgern könne das Abstimmungsergebnis zu einer „weiteren inneren Abkehr von Europa“ führen.

Europas Christdemokraten (EVP) und Konservative (ECR) fanden in Brüssel keine Mehrheit für ihren Widerstand gegen den Vorstoß des Sozialisten Predrag Fred Matic.

Die CDL sprach darüber hinaus von einer „dunklen Stunde Europas“, in der das Töten zum Recht erklärt und das uneingeschränkte Recht auf Leben faktisch abgeschafft worden sei. Auch die Umkehrung des Rechts auf die Gewissensfreiheit, das sowohl im deutschen Grundgesetz  als auch im Schwangerschaftskonfliktgesetz (§ 12) verankert sei, in einen Straftatbestand der „Unterlassung einer medizinischen Behandlung“ widerspreche dem viel beschworenen europäischen Geist.

Den Bundestag fordert der Lebensrechtsverband auf, den „Eingriff in die Souveränität seiner Gesetzgebungsbefugnis“ zurückzuweisen und so seiner Verpflichtung zum Schutz des Lebens nachzukommen. Auch die in der Verfassung und dem Schwangerschaftskonfliktgesetz verankerte Gewissensfreiheit des medizinischen Personals müsse der Bundestag verteidigen. Denn die Gesetzgebung zur Abtreibung, so erinnert die CDL, liege nach wie vor in den Händen der Abgeordneten der Länderparlamente.

Sexualethik im Umbruch

In dem Bulletin Nr. 26 des Instituts für Jugend und Gesellschaft sind mehrere empfehlenswerte Beiträge erschienen. Írisz Sipos erörtert in ihrem Aufsatz „Coming-out im Lockdown: ein Paradigmenwechsel“ Martin Grabes Buch: Homosexualität und christlicher Glaube ausführlich (S. 4–20) und nimmt dabei durchaus auch das „konservative Lager“ innerhalb der Evangelikalen Bewegung in die Pflicht. Sie überzeugt mich, wenn sie darauf hinweist, dass die neuen Diskurse im Grunde widerspiegeln, was uns Menschen schon immer beschäftigt hat. Anstatt uns von den inneren Trieben ungezähmt bestimmen zu lassen, sollten wir die revolutionäre uns im Evangelium zugesprochene Hoffnung ernst nehmen. Sie schreibt (S. 15):

Die sexualethischen Diskurse, die mit konstruktivistischen Gender- und Queerperspektiven angereichert die evangelikalen Gemüter erregen, sind weder neu noch originell. Sie ventilieren die alten Fragen, Ängste und Sehnsüchte des Menschen um Fruchtbarkeit, Liebe, Ehe, Sex, Moral und Macht. In deren Dickicht von kleinmütigen Kompromissen und enthemmtem Größenwahn schlägt das biblische Zeugnis mit den Geschichten der Väter und Mütter des Glaubens sowie den Lebensregeln des alten und des neuen Bundes eine Schneise der lebendigen Hoffnung und der Verheißung von Frieden und Fülle. Dieses Zeugnis dürfen wir neu hören und vernehmen lernen, wie schon Israel am Sinai und die Gemeinde in Rom. Nicht als Verwalter tradierter Gewissheiten und abgehangener Idealbilder unserer selbst, sondern als ernstlich Fragende und Suchende, die sich der erbarmungswürdigen Realität der eigenen Existenz bewusst sind.

Angesichts der realen Nöte und der seelischen wie spirituellen Verwahrlosung unserer Gattung erscheint es alles andere als trivial, dass die Menschheit aus „Männern“ und „Frauen“ besteht, und dass Männer Frauen und Frauen Männer begehren, oder dass ein Mann nur eine Frau zu begehren hat und sie sogar liebt – und umgekehrt. Es versteht sich nicht von selbst, dass überhaupt jemand jemanden liebt; es ist vielmehr ein Wunder, ein Mysterium, oder zumindest ein unverdientes Geschenk.

Trivial hingegen ist, dass der Homo sapiens, ausgestattet mit Sexualtrieb und einer schier grenzenlosen Phantasie, ihn zu realisieren, frustriert zur Kenntnis nehmen muss, dass seine Libido nicht allein durch seine verwundbare, beschämbare, letztlich dem Tod anheimgegebene Physis begrenzt wird, sondern auch von einem menschlichen Umfeld voller Ambivalenzen und Antagonismen.

Erhellend und analytisch wertvoll ist ebenfalls der Beitrag „Die Macht, das Subjekt und das Sexualdispositiv: Michel Foucaults Diskurs der Gegenaufklärung“ von Silke Edelmann (S. 21–31). Dort ist im „Fazit“ zu lesen:

Man könnte meinen, die Geschichte gäbe ihm Recht: Diejenigen, die sich auf ihn berufen, Foucaults Nachfolger, scheinen sich nicht nur im wissenschaftlichen Diskurs, sondern auch im politischen Alltag zunehmend durchzusetzen. Man könnte meinen, eine neue Episteme stehe vor der Tür. Foucaults Traum von einer Gesellschaft, in der der Einzelne sich seine Identität selber konstruieren kann und die Zweigeschlechtlichkeit keine Rolle mehr spielt, spiegelt sich in den Medien, der Politik und Zukunffstrends: „Innovation schlägt Tradition, das Geschlecht verliert das Schicksalhafte, die Zielgruppe an Verbindlichkeit. Noch nie hat die Tatsache, ob jemand als Mann oder Frau geboren wird und aufwächst, weniger darüber ausgesagt, wie Biografien verlaufen werden. Der Trend veränderter Rollenmuster und aufbrechender Geschlechterstereotype sorgt für einen radikalen Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft. Das starke Ich schlägt das alte Frau/Mann-Schema und schafft eine neue Kultur des Pluralismus.“

Die foucaultsche Denke manifestiert sich etwa in einer Bildungspolitik, die Kinder so früh wie möglich mit diversen sexuellen Empfindungen und Identitäten in Berührung bringt, damit sie als Erwachsene in der Lage sind, „die eigenen Lüste und die Lüste der anderen zur Erfindung einer neuen Sozialität zu benutzen“55. Das „Regenbogenportal“ des Bundesfamilienministeriums, bei dem sich junge Menschen darüber informieren können, dass „Geschlecht, Sexualität und Begehren auf vielfältige Weise gelebt werden, wird gesellschaftlich und politisch immer mehr anerkannt.“56 Und dass sich die Zweigeschlechtlichkeit nur durchsetzen konnte, weil zwar die Natur, nicht aber die Gesellschaft die Vielfalt mochte.

Auch Foucaults Feststellung, dass neue Episteme, wenn sie sich durchsetzen, alte zum Schweigen bringen, scheint sich zu bewahrheiten: gesellschaftspolitische Positionen, die vor wenigen Jahren noch selbstverständlich schienen, werden mit großer Vehemenz aus dem Diskurs gedrängt. Es gilt die Räume
der Auseinandersetzung, auch angesichts sich ideologisch verhärtender Fronten, im Glauben an Vernunft, Dialog und Werte, die konstruierte Episteme überdauern, offenzuhalten.

Das Bulletin kann hier – übrigens kostenlos – bestellt werden: www.dijg.de.

Von Opferansprüchen und Schuldbekenntnissen

Sandra Kostner meint, die starre Einteilung in Träger von Opfer- und Schuldidentitäten führe die Gesellschaft nicht zusammen, sondern treibe sie weiter auseinander. Die Läuterungsagenda rege dazu an, immer neue Gründe dafür zu suchen, um den Läuterungsdruck aufrechterhalten zu können. In der NZZ schreibt sie:

Dass die negativen Folgen der Läuterungsagenda gerade in den letzten Jahren immer deutlicher zutage treten, hat mit dem erfolgreichen Einwirken der Identitätslinken auf Politik und Institutionen zu tun. Denn je mehr Benachteiligungen eine Gesellschaft abgebaut hat, umso schwieriger wird es für die Opferentrepreneure, den Läuterungsdruck aufrechtzuerhalten.

Um gesellschaftlich relevant zu bleiben, tun sie deshalb das Naheliegende: Sie halten fortwährend nach neuen Benachteiligungsindikatoren Ausschau. So prangern sie mittlerweile jeden statistisch feststellbaren Unterschied zwischen Opfer- und Schuldgruppen bei der Zusammensetzung von Belegschaften, Organisationen und Parlamenten als unerträgliche Benachteiligung an. Und sie verurteilen mit zunehmend unerbittlicherer Vehemenz Äusserungen und Handlungen von Mitgliedern einer Schuldgruppe, die von Opfern als ausgrenzend, abwertend oder auch nur als gefühlsverletzend wahrgenommen werden könnten, als rassistisch, sexistisch, islamophob oder transphob.

Mehr: www.nzz.ch.

VD: DV

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