Mor Gabriel

Türkei: Kloster Mor Gabriel unterliegt im Rechtsstreit

Das 1600 Jahre alte christliche Kloster Mor Gabriel ist im Juni vor einem Gericht in der Türkei in einem Rechtsstreit unterlegen. Das Gericht in Midyat hat entschieden, dass eine Enteignung von mehr als 27 Hektar Land durch das Forstamt gerechtfertigt sei. Der Bau einer Mauer des Klosters auf dem Land sei rechtlich verboten. Zurückgewiesen wurden dagegen in weiterem Verfahren Ansprüche des Schatzamtes Midyat auf Ländereien, die das syrisch-orthodoxe Kloster beansprucht.

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Noch kein Grund für Jubel in Mar Gabriel

Das Gerichtsurteil zugunsten des Klosters Mar Gabriel und gegen die Gebietsansprüche von drei Gemeinden im Südosten der Türkei gibt nach Meinung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) keinen unmittelbaren Anlass zur Freude (siehe zum Urteil die Meldung bei kath.net).

Mit dem Urteil wurden lediglich die seit den 30er Jahren dokumentierten Verwaltungsgrenzen der Gemeinden festgestellt. Bei den auf Juni vertagten Gerichtsverfahren geht es dann um die Feststellung von Flurstücken innerhalb der Klostergrenzen, die als Wald oder brachliegende Flurstücke deklariert werden können. Nach türkischem Recht müssen Wald oder brachliegende Flurstücke dem Staat übereignet werden, auch dann, wenn sie sich innerhalb der Klostergrenzen befinden. Die IGFM hält es daher für zu früh, von einem Entgegenkommen gegenüber religiösen Minderheiten zu sprechen, sondern verlangt weiterhin höchste Aufmerksamkeit.

Mitte 2008 wurde bekannt, dass im Südosten der Türkei (Region Mardin) kurdische und arabische Clans begannen, Landbesitz alteingesessener Christen zu besetzen. Die zurzeit in der Region durchgeführte Kataster-Erfassung berücksichtigte dabei lediglich die neuen Besitzverhältnisse ohne genauere Überprüfung bzw. Hinterfragung von behaupteten Besitztiteln. Erleichtert wurde dieses Vorgehen dadurch, dass die syrisch-orthodoxen Christen in der Regel nicht über schriftliche Besitztitel verfügen.

Dem Kloster Mar Gabriel wurde der Landbesitz gleich von drei Gemeinden streitig gemacht, darunter mit der abstrusen Behauptung, dass vor der Errichtung des Klosters an gleicher Stelle früher eine Moschee gestanden haben soll. Das Kloster ist seit 397 n.Chr. urkundlich erwähnt, also Jahrhunderte vor Mohammeds Geburt.

Fraktionen fordern Schutz des Klosters Mor Gabriel in der Türkei

kloster.jpgDie Bundestagsfraktionen fordern die Bundesregierung in drei Anträgen auf, sich gegenüber der türkischen Regierung für den Schutz des Klosters Mor Gabriel in Südostanatolien einzusetzen. Die fast gleichlautenden Anträge der Linksfraktion (16/12848), der Grünen (16/12867), sowie der gemeinsame Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP (16/12866) betonen, das 1.600 Jahre alte Kloster sichere das kulturelle Erbe der syrisch-orthodoxen Christinnen und Christen und stelle heute das geistliche und kulturelle Zentrum Syrisch-Orthodoxer in Südostanatolien dar. Eine Verschlechterung jeglicher Rahmenbedingungen für die Existenz des Klosters würde nach Ansicht der Abgeordneten den Fortbestand dieser Kultur akut gefährden.

Hintergrund sind drei Gerichtsverfahren, in denen das Kloster Mor Gabriel sich derzeit befindet. In einem Verfahren beanspruchen angrenzende Dörfer sowie das Schatzamt des Distrikts Midyat große Teile des Klosterlandes. Das Kloster selbst klagt zudem in zwei Verfahren gegen eine Mitte 2008 durchgeführte Katastererfassung, durch die seine Besitzungen stark beschnitten wurden. Die Linke sowie die Koalitionsfraktionen und die FDP betonen in ihren Anträgen, es müsse davon ausgegangen werden, »dass die gegnerischen Parteien jeweils eine Schließung des Klosters beabsichtigen beziehungsweise das Ziel verfolgen, das klösterliche Leben zukünftig unmöglich zu machen«. Alle Antragsteller verweisen aber darauf, dass sich Vertreterinnen des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien am 27. Februar 2008 ein Bild von der »akuten Gefährdung« des Klosters machen konnten. Die Abgeordneten seien sich nach dem Besuch in der Prognose einig, dass ein Prozessende zu Ungunsten des Klosters »weitreichende Einschnitte in die syrisch-orthodoxe Kultur bis hin zur akuten Existenzgefährdung nach sich ziehen würde«.

Rettet das Kloster Mor Gabriel

klostergabrielBis in den 70er Jahren lebten mehr als 200.000 syrisch-orthodoxe Christen in der türkischen Region Tur Abdin (im Südosten), wo sie seit jeher leben. Heute sind diese mit 3000 Bewohnern eine schwindende Minderheit. Die meisten flohen nach Westeuropa. Geschätzte 90.000 von ihnen leben in Deutschland.

Umso wichtiger ist für die syrisch-orthodoxen Christen ihr 1600 Jahre altes Kloster Mor Gabriel im Tur Abdin. Es ist eines der ältesten christlichen Vermächtnisse und gilt als ihr soziales und religiöses Zentrum und Wallfahrtsort. Die wenigen in ihrer Heimat verbliebenen syrisch-orthodoxen Christen fürchten aber nun erneut um ihre Existenz. Gegen das Kloster Mor Gabriel und den Erzbischof Timotheos Samuel Aktas wurde von drei kurdischen Bürgermeistern aus umliegenden Dörfern Anzeige erstattet.

In den vergangenen Monaten liefen die Prozesse. Dem Kloster wird vorgeworfen, unrechtmäßiges Land besetzt zu haben. Vor dem Klosterbau soll zuvor eine Moschee zerstört und Kinder zwischen zehn und zwölf Jahren zu Missionarszwecken missbraucht worden sein, lauten weitere Vorwürfe. In Wahrheit ist das Kloster 200 Jahre älter als der Islam und die etwa 70 Mönche und Nonnen unterrichten 40 syrisch-orthodoxen Schüler nachmittags nach dem staatlichen Unterricht lediglich in ihrer aramäischen Muttersprache – der Sprache Jesu.

Einige syrisch-orthodoxe Christen haben die Initiative AKTION MOR GABRIEL gegründet und für den 25. Janunar 2009 um 13:00 Uhr eine Protestkundgebung am Berliner Dom geplant.

Hier mehr Informationen über das Kloster und Einzelheiten zur Kundgebung: www.aktionmorgabriel.de.

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