Die gleichgeschlechtliche Ehe und die Aushöhlung des europäischen Rechts

Der polnische Philosoph Ryszard Legutko hat sich mit der Rechtsprechung zur gleichgeschlechtlichen Ehe befasst und ein hartes Urteil gefällt: Seiner Meinung nach orientieren sich die europäischen Gerichte an einer ideologisch aufgeladenen Agenda. Ich befürchte, er hat recht.

Zitat:

Im Jahr 2023 gelangte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem anderen Fall zu einer ähnlichen Schlussfolgerung hinsichtlich der Notwendigkeit, gleichgeschlechtliche Ehen in Polen anzuerkennen, wobei er sich diesmal auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention stützte: „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihres Briefwechsels.“ Mit dieser Entscheidung erkannte das Gericht implizit an, dass die Definition von Familie in diesem Artikel auch gleichgeschlechtliche Ehen umfasst, was den Kernpunkt des Verfahrens bildete. Dies kommt einem Zirkelschluss gleich; das Gericht behandelte seine Schlussfolgerung als Prämisse.

Sich auf Antidiskriminierungsbestimmungen zu berufen, um die Exklusivität der Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau anzufechten, begeht denselben logischen Fehler. Ein generelles Diskriminierungsverbot kann nicht bedeuten, dass die Exklusivität der Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau eine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Ehen darstellt, es sei denn, man geht davon aus, dass es so etwas wie ein universelles Recht auf Ehe gibt und dass die Ehe ein offenes Konzept ist.

Wir erleben eine fortschreitende Aushöhlung des Rechts, und juristische Argumente werden immer sophistischer. Der Eifer der EU hat die europäischen Gerichte in Tyrannen verwandelt, die den EU-Mitgliedstaaten eine linke Agenda aufzwingen. Nationale Verfassungen – einst als heilig angesehen – werden nun nach Belieben europäischer Richter beiseitegeschoben.

Mehr: firstthings.com.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

5 Kommentare
Markus Jesgarz
20 Tage vor

Meine Meinung ist:
Leider missachten die europäischen Gerichte das Naturrecht.
http://www.facebook.com/markus.jesgarz.3/posts/pfbid02QtZGUCEd1YQXXgyYvha3QyvG3jNkNbCegZiah2RmBUQ5LwQd9XcGJQ3Fb42zCbrGl

Markus Jesgarz
18 Tage vor

Meine Meinung ist: Leider missachten viele Richter am Europäischen Gerichtshof das Naturrecht und die unveränderliche Natur des Menschen. In dem Beitrag: Joseph Story, das Naturrecht und die moderne Rechtsprechung https://www.heritage.org/political-process/report/joseph-story-the-natural-law-and-modern-jurisprudence am 3. Februar 2014 von Diarmuid F. O’Scannlain steht: Es war kein Zufall, dass das Beispiel, das Story wählte, um die Verbindung zwischen Naturrecht und positivem Recht zu veranschaulichen, die Ehe war: Storys Glaube an eine unveränderliche menschliche Natur implizierte logischerweise eine unveränderliche Auffassung von Ehe. Lawrence übernimmt die subjektivistischen Annahmen von Casey und erweitert sie, um eine relativistische Auffassung der menschlichen Sexualität zu verteidigen. [Lawrence, 539 U.S. at 562; Id. at 578 – 79; Id. at 567; Id. at 571 – 72.] Vereinigte Staaten gegen Windsor. Und nun kommt Vereinigte Staaten gegen Windsor aus der letzten Amtsperiode. [133 S.Ct. 2675 (2013).] Windsor erklärte den Abschnitt des Defense of Marriage Act für ungültig, der die Ehe für Zwecke des Bundesrechts als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau definierte, [Id.… Weiterlesen »

Markus Jesgarz
17 Tage vor

Meine Meinung ist: 
1.
Leider verfügt die EU nicht über ein auf dem Naturrecht basierendes Gründungsdokument, wie beispielsweise die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten.
https://www.facebook.com/share/p/1C9dtpQFUM/
2.
Es ist heutzutage wichtig, die Bedeutung des Naturrechts wieder hervorzuheben.

Kommentator
15 Tage vor

Leider verfügt die EU nicht über ein auf dem Naturrecht basierendes Gründungsdokument, wie beispielsweise die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten.

Das geht ja auch gar nicht, weil die EU gar kein völkerrechtliches Staatssubjekt ist, wie es die USA durch die Unabhängigkeit vom englischen Königreich geworden ist. Die EU mit den USA vergleichen ist schlichtweg ein Kategoriefehler.

Die Ehe als staatliche Verfügungsmasse ist Protestantenkrams, und zwar ganz speziell deutscher Protestantenkrams, der nun dem katholischen Polen übergeholfen wird. Fazit: Wer sich wie Polen mit Deutschland ins Bett legt, wacht mit Geschlechtskrankheiten wieder auf.

Markus Jesgarz
14 Tage vor

@Kommentator 

Entscheidend ist meines Erachtens nicht die Frage, ob die EU ein Staat wie die USA ist, sondern auf welcher Grundlage Recht überhaupt verstanden wird. Auch die Europäische Union arbeitet mit grundlegenden Normen und Wertentscheidungen. Die zentrale Frage lautet daher: Sind diese Rechte lediglich Ergebnis politischer Mehrheiten und richterlicher Entwicklungen – oder beruhen sie auf unveräußerlichen Rechten, die dem Menschen von Natur aus zukommen?

Gerade hierin lag die besondere Stärke der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung. Sie verwies ausdrücklich auf den „Gott der Natur“ und darauf, dass bestimmte Rechte dem Menschen vom Schöpfer gegeben sind. Staat, Parlament, Exekutive und Gerichte dürfen solche Rechte daher nicht beliebig verändern, sondern haben sie zu achten und zu schützen.

Europa hat sich dagegen zunehmend von naturrechtlichen Grundlagen entfernt. Dadurch wächst die Gefahr eines rein rechtspositivistischen Verständnisses von Recht, bei dem Gerichte und politische Mehrheiten Grundbegriffe immer weiter umdeuten können. Deshalb wäre ein erneuerter Gottesbezug und die Rückbesinnung auf unveräußerliche Rechte für Europa von großer Bedeutung.

Nach oben scrollen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner