Leihmutterschafts-Verträge

Birgit Kelle, Autorin des Buches Ich kauf mir ein Kind (#ad, 2024), hat auf ihrem Facebook-Feed einige Hardfacts zu den Leihmutterschafts-Verträgen in den USA veröffentlicht. Hier ein Auszug: 

Jens Spahn legt ja Wert darauf, in den USA mit vermeintlich „guten“ Leihmutterschafts-Verträgen sein Geschäft durchgeführt zu haben. Ein paar Fakten also zu der sauberen Welt der USA.

Dazu gilt grundsätzlich: Auch mit Verträgen wäre Menschenhandel immer noch Menschenhandel. Oder macht es die Dinge hübscher, wenn man eine Urkunde und einen Kassenzettel bekommt? Eine sicher wichtige Frage für jeden Sklavenmarkt.

  1. Die Verträge nutzen nicht den Leihmüttern, sondern den Kunden, damit sie die Leihmutter unter Kontrolle haben und sie kontrollieren können, u.a. was sie zu sich nimmt, wo sie sich aufhalten darf, wohin sie reisen darf, welche Medikamente sie nehmen muss, was sie in der Schwangerschaft alles nicht darf, welche Ärzte und Kliniken sie nur noch konsultieren darf. Ob und mit wem sie Sex aben darf.
  2. Aus dem Vertrag kommen sie auch nicht raus. Wer abbricht, muss die bislang entstandenen Kosten für die Besteller, die Ärzte, die Anwälte bezahlen. Das kann eine Frau nicht, sie machen es ja, um Geld zu verdienen. Wer einmal einsteigt, muss durchziehen.
  3. Die Frauen sind mit ihren körperlichen und seelischen Komplikationen nach der Geburt alleine gelassen, viele können sich die Behandlungen danach nicht leisten. Es gibt massive körperliche Schäden und Risiken für die Frauen, Spätfolgen, die nicht versichert sind. Die Agenturen und Kunden sind damit raus, die Frau körperlich ruiniert. Gefäßkrankheiten, Bluthochdruck, Unfruchtbarkeit, organische Schäden sind häufigste Spätfolgen.
  4. Natürlich nimmt man nur Frauen unter Vertrag, die schon Kinder haben. Spahn preist das im Podcast von Ronzheimer als vermeintliche besondere Sorgfalt an. Der Brutkasten muss bewiesen haben, dass er gebärfähig ist. So einfach ist das. Man tut es aber auch, damit die Frauen ihre Muttergefühle auf die eigenen Kinder fokussieren und keinen Anspruch auf das neue Kind erheben. Nebeneffekt: Zehntausende Kinder haben bereits zugesehen, wie ihre Mütter Geschwisterkinder verkaufen. Was macht das mit den Geschwistern?
  5. Natürlich lässt man die Frauen nicht ihre eigenen Eizellen austragen, sondern setzt ihnen fremde Eier ein, auch hier, damit sie genetisch keine Verbindung zum Kind haben und keine Ansprüche später an das Kind stellen. Alles vertraglich geregelt. Das Risiko in der Schwangerschaft steigt damit extrem an, weil sie keinerlei genetische Verbindung zum Kind haben. Ihr Körper will die Schwangerschaft also ständig beenden, das Kind abstoßen. Um das zu verhindern, müssen sie starke Medikamente in der Schwangerschaft nehmen. Es gibt keine Studien, was das mit der Gesundheit der Frauen und der Ungeborenen macht. Es sind alles Hochrisikoschwangerschaften. Frühgeburten und Fehlgeburten gehören zum Alltag.
  6. Ebenfalls in den Verträgen geregelt wird, dass Frauen sich mit allen medizinischen Eingriffen einverstanden erklären müssen, dass sie auch gesunde Kinder abtreiben müssen, wenn sie nicht mehr gewollt sind, das falsche Geschlecht haben oder wenn sich aus Versehen Mehrlingsgeburten entwickeln, die man gar nicht will. Diese Kinder werden dann „reduziert“, so der Fachausdruck für das Töten im Mutterleib. Gerade wird in Kanada eine Leihmutter von ihren Bestellern verklagt, weil sie nicht abtreiben wollte.

Ebenfalls empfehlenswert ist ein Artikel von Jana Frey. Sie schreibt in „Fassen wir zusammen, was eine Leihmutter tatsächlich erhält – diese Zahlen machen mich sprachlos“:

Denn so sind die Fakten: Der schwule „Unbedingt-werde-ich-Kinder-haben-Sager“ nutzt – weil er Geld hat – die finanzielle Bedürftigkeit von zwei Frauen aus, um sich zu verwirklichen und sich das zu holen, was er nicht hat: Erstens, das Recht auf ein Kind. Zweitens, Eierstöcke und einen Uterus. Was macht er also? Er kauft sich die drei „Dinge“ einfach. Bei je einer finanziell schlechter gestellten Frau. Ein Ei da und einen Bauch dort. Beides zusammen von einer Frau zu holen, ginge auch, ist aber nicht beliebt. Und das hat wieder ganz rationale Gründe: Eine Frau, deren eigenes Baby in ihrem Bauch heranwächst, ist mit diesem Kind durch gemeinsame DNA verwandt. Sie hat dadurch tatsächlich gewisse „Rechte“ an diesem Kind, selbst wenn der „Vater“ ein zahlender Kunde ist, dem sie Versprechungen gemacht und mit dem sie einen Vertrag abgeschlossen hat. Sogar, wenn sie bereits Geld für diese „Dienstleistung“ erhalten haben sollte.

Wenn sie also während der neun Monate, in denen dieses Kind in ihr heranwächst, beginnt, es zu lieben (was nicht passieren soll!), könnten daraus Probleme entstehen, die schlussendlich vor einem Gericht enden können. Und es wäre im Bereich des Möglichen, dass die Frau dort das „Recht erhält“, ihr Kind zu behalten. Sichert sich der „Natürlich-werde-ich-einmal-Kinder-haben-Schwule“ aber ab, indem er einer finanziell schwach gestellten Frau Eizellen abkauft (also keine Eizellspende) und den Körper einer anderen finanziell schwach gestellten Frau für neun Monate „mietet“, ist er auf der sicheren Seite. Nicht in Deutschland, aber in vielen anderen Ländern. In den USA, in Osteuropa, aber auch in Griechenland und in Indien, um ein paar Beispiele zu nennen.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

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2 Kommentare
Markus Jesgarz
1 Tag vor

Die Leihmutterschaft ist in den USA nicht einheitlich geregelt, sondern ihre Zulässigkeit richtet sich nach den Gesetzen der einzelnen Bundesstaaten, die von ausdrücklicher Erlaubnis bis hin zu weitgehenden Verboten reichen.
https://www.facebook.com/share/p/17ThHvDoxj/

Markus Jesgarz
5 Minuten vor

Der Beitrag zeigt eindrücklich: Verträge ändern nichts am Wesen der Sache. Wenn Frauen ihren Körper vertraglich den Weisungen zahlender Auftraggeber unterwerfen müssen und Kinder zum Gegenstand eines Geschäfts werden, wird die Menschenwürde verletzt. Ein Mensch ist keine Ware. Genau deshalb widerspricht die Leihmutterschaft nach meiner Überzeugung dem Geist des Grundgesetzes. Viele Mütter und Väter des Grundgesetzes gingen von vorstaatlichen Menschenrechten aus. Adolf Süsterhenn forderte ausdrücklich, die Grundrechte müssten im Naturrecht verankert sein. Hermann von Mangoldt sprach vom „Untergrund des Naturrechts“, Georg August Zinn von Rechten, die dem Menschen „von Natur aus“ zukommen. Süsterhenn begründete seine Position zudem ausdrücklich mit dem christlichen Menschenbild und der Schöpfungsordnung. Der Bonner Staatsrechtslehrer Christian Hillgruber arbeitet dies in seinem Aufsatz „Grundgesetz und Naturrecht“ sowie in seinem englischsprachigen Beitrag „Constitution and Natural Law“ (S. 67–76) ausführlich heraus. https://philarchive.org/archive/SCHHRA-24 Art. 1 und Art. 6 GG schützen deshalb die Menschenwürde sowie Ehe und Familie als vorstaatliche Ordnung und nicht als frei verfügbares Vertragsmodell. Ein Kind ist Geschenk und… Weiterlesen »

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