Reformation

Calvin (Teil 4 u. 5): Calvin als Sittenwächter in Genf

Die abschließenden Teile 4 und 5 der insgesamt informativen Calvin-Serie widerspiegeln vor allem die kritische Calvin-Rezeption, die sich im deutschsprachigen Raum verfestigen konnte. Neuere Forschungen werden m.E. nicht ausreichend berücksichtigt und einseitige Lesarten durch kleine Ungenauigkeiten gestärkt. Die Redakteure haben sich auf das Thema „Calvin als Sittenwächter“ eingeschossen.

Ich möchte kurz zwei Beispiele nennen:

Im Abschnitt zu den Streitigkeiten zwischen Calvin und Castellio um das Jahr 1543 (Teil 4) wird darauf verwiesen, dass Calvin Castellio, der dringend mehr Geld brauchte, eine Predigtstelle verweigerte. Begründet wird dies damit, dass Castellio Calvins Interpretation der Höllenfahrt Christi und des Hohenliedes nicht teilte. Castellio hielt an einer buchstäblichen Auslegung der Höllenfahrt fest und lehnte die damals verbreitete allegorische Auslegung des Hohenliedes ab, nach der das Buch als Beschreibung der Liebe zwischen Christus und der Kirche als Braut zu verstehen sei. So entsteht der Eindruck, Calvin habe Fragen zweit- oder drittrangiger Ordnung dafür instrumentalisiert, seine Interessen rigoros durchzusetzen. Verschwiegen wird hingegen, dass Castellio die Kanonizität des Hohenliedes ablehnte und Calvin diese Frage mit dem großen Thema der Schriftautorität verknüpfte. Calvin wollte vermeiden, dass jemand als Prediger eingesetzt wird, der in der Kanonfrage vom Konsens der Reformatoren abweicht. Bedenkt man, dass Calvin Castellios Tätigkeit als Lehrer nicht infrage stellte, erscheint dieser Zwischenfall in einem anderen Licht. Calvin schrieb in einem Zeugnis, das er im Auftrag seiner Amtsbrüder ausstellte: „Wenn er nicht zugelassen wurde, dann stand dem nicht irgendein dunkler Punkt in seinem Leben oder irgendeine unfromme Lehre in einer wichtigen Glaubensfrage im Wege, sondern einzig der genannte Grund“ (Opp., II, 676, zitiert nach François Wendel, Calvin: Ursprung und Entwicklung seiner Theologie, Neukirchner Verlag, 1968, S. 64–65).

Verständlicherweise wird der „Fall Servet“ im Teil 5 ausgiebig besprochen („Ein Scheiterhaufen für einen theologischen Gegner“), der zur Verhaftung und schließlich zur Hinrichtung von Michael Servet am 27. Oktober 1553 führte. Servet wurde zum Tode verurteilt, weil er die Dreieinigkeit leugnete. Ein aus heutiger Sicht tragischer Vorfall. Die Redakteure hätten Christoph Strohm allerdings nur weiter zu zitieren brauchen, um zu verdeutlichen, dass die Verurteilung Serverts damals ganz im Rahmen des geltenden Rechts geschah (vgl. ab Minute 7:00). Strohm schreibt (Christoph Strohm, „Calvin und die religiöse Toleranz“, in: M.E. Hirzel u. M. Sallmann (Hg.), 1509 – Johannes Calvin – 2009: Sein Wirken in Kirche und Gesellschaft, Theologischer Verlag Zürich, 2008, S. 222).

Die Rechtslage war eindeutig. Das Reichsrecht sah für die Leugnung der Trinitätslehre die Todesstrafe vor. Nicht nur war im ersten Buch des Codex lustinianus die Bestrafung von Gegnern der orthodoxen Trinitätslehre (vgl. Codex lustinianus 1,1,1) wie auch anderer Häretiker (vgl. Codex lustinianus 1,5) gefordert. Vielmehr sah auch die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. (1500—1558), an die man sich in Genf hielt, eine strenge Bestrafung der Gotteslästerer „an Leib, Leben oder Gliedern“ vor (Artikel 106). Das bisweilen zu lesende Urteil, dass Calvin Servet habe hinrichten lassen, verdeckt diesen Sachverhalt.

Teil 4:
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Teil 5:
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Calvin (Teil 3): Auf dem Weg zum Gottesstaat

Der dritte Teil der DLF-Serie über Johannes Calvin ist besser als der Titel vermuten lässt. Zum Einstieg wird Calvins Brief an Simon Grynäus zitiert, indem er sich sehr lobend über Martin Bucer äußert. Neben seiner Ehe wird der Abendmahlsstreit angesprochen. Viel Raum bekommt Calvins exzellentes Antwortschreiben an Kardinal Sadolet von 1539. Calvins Vorbehalte gegenüber einem zweiten Dienst in Genf werden treffend dargestellt.

Freilich wird im letzten Drittel Calvin die obligatorische Fundamentalismusschelte verabreicht. Zwar gibt es gute Gründe, die Rigorosität, mit der damals in das Leben der Städter eingegriffen wurde, infrage zu stellen. Festzuhalten ist aber auch, dass Calvin entschieden an der Unterscheidung zwischen dem irdischen und geistlichen Regiment festhielt (vgl. besonders Institutio, IV, Kapitel 20) und gleichzeitig die Erneuerung des geistlichen Lebens die Stadt Genf zur politischen und wirtschaftlichen Blüte führte. Philip Benedict resümiert in seinem Aufsatz über die Umgestaltung Genfs (Philip Benedict, „Calvin und die Umgestaltung Genfs“, in: M.E. Hirzel u. M. Sallmann (Hg.), 1509 – Johannes Calvin – 2009: Sein Wirken in Kirche und Gesellschaft, Theologischer Verlag Zürich, 2008, S. 26):

In weniger als drei Jahrzehnten hatte sich das gespaltene, recht unbedeutende regionale Handelszentrum Genf in eine Stadt verwandelt, die für ihre Bewunderer in ganz Europa wegen ihrer Gesetze und Kircheninstitutionen ein Vorbild war; von Freund und Feind wurde sie als bedeutendster Ausgangspunkt für die am schnellsten wachsende religiöse Bewegung Europas anerkannt. Die Genfer Bevölkerung hatte sich verdoppelt, die Wirtschaft hatte eine Belebung erfahren. Vor allem aber hatte sich der Charakter der Stadt verändert. Verschiedene Eigenschaften Calvins helfen erklären, wie er einen so grossen Einfluss auf die Stadt, in der er sich immer als Fremder fühlte, ausüben konnte: sein juristisches Fachwissen; seine aussergewöhnlichen Bibelkenntnisse; was seine frühesten Biographen seine „wahrhaft prophetische Vehemenz“ nannten — die er auch in Disputen von Angesicht zu Angesicht über Fragen der Bibel oder des Rechts nicht bändigte, deren Ausgang so kritisch war, wenn Schlüsselthemen der Theologie oder der Kirchenorganisation diskutiert wurden —; das Ansehen, das er in anderen protestantischen Städten der Umgebung genoss und das er mobilisieren konnte, wenn lokale Stimmen ihn in Genf herausforderten. Es ist aber vor allem sein starkes Vertrauen, dass die von ihm vertretenen Ansichten nichts anderes darstellten als das reine Wort Gottes, verbunden mit seiner tiefen Furcht, dass das geringste Zugeständnis einer zügellosen Unordnung Tür und Tor öffnen könnte, das ihn dazu führte, auf seinem Standpunkt zu beharren, wenn man seine Lehren herausforderte.

Hier der DLF-Mitschnitt:

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Calvin (Teil 2): Erste Reformationsversuche in Genf

Hier der zweite Teil der DLF-Serie über Johannes Calvin. Diesmal geht es um seine Zeit in Basel und die ersten Begegnungen mit großen Theologen wie Bucer, Bullinger oder Capito sowie seinen ersten Aufenthalt in Genf. Einen Schwerpunkt bildet die Entstehung der Erstausgabe der Institutio von 1536.

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Reformationstag

Die Reformation war nicht nur ein Befreiungsakt. Ihr lag auch die Einsicht zugrunde, dass Kirche und Theologie prinzipiell irren können. Die Theologie als Wissenschaft war geboren. Zum Reformationstag hier der Hinweis auf einen Text von Heike Schmoll aus dem Jahr 2009:

Die Befreiung aus der Vormundschaft der Kirche ist das kulturgeschichtliche Ereignis der Reformation, das in seiner Bedeutung für die Geschichte der Individualisierung meist unterbewertet wird. Es ist für moderne Menschen schlechterdings nicht mehr vorstellbar, was es für den Einzelnen hieß, nicht mehr priesterlichen oder kirchlichen Weisungen unterworfen zu sein. Den Menschen direkt Gott gegenüberzustellen war ein geradezu revolutionärer Akt Luthers. Der Verzicht auf eine kirchliche Vermittlung, religiös gesprochen auf das kirchliche Heilsinstitut und sämtliche Geschäftszweige der Gnadenbürokratie, war ein ungemein befreiender Schritt, dessen Folgen gar nicht hoch genug eingeschätzt werden können. Hier beginnt neuzeitliche Individualisierung mit all ihren Möglichkeiten, aber auch Gefährdungen, die in jeder Gewissensentscheidung des gläubigen Einzelnen liegen.

Luthers Befreiungsakt liegt die Einsicht zugrunde, dass Kirche und Theologie prinzipiell irren können. Das ist die Geburtsstunde der Theologie als Wissenschaft. Es ist aber auch der Anfang einer freien Wissenschaft überhaupt. Ende des 19. Jahrhunderts hat der Jenaer Pädagoge Wilhelm Rhein die kulturelle Leistung der Reformation auf den Punkt gebracht: »Die Reformation bedeutet den Geist innerer Freiheit für den Christenmenschen. Freiheit setzt Bildung voraus.« Mit Melanchthons Aktivitäten zur Reform und neuen Einrichtung von Volksschulen habe der Geist der Reformation »die Demokratisierung der Bildung« eingeleitet, die bis heute gilt.

Die Lehre von der Freiheit und Mündigkeit des Christenmenschen gab den Anstoß zur Bildung der Massen. Lesen lernen, um beim Verständnis der Bibel nicht mehr allein von kirchlicher Deutung abhängig zu sein, war der Grundgedanke. Finnland war nicht umsonst das Land, das durch die frühen Gesandten Luthers als erstes in Europa alphabetisiert war. Denn die Aussicht auf einen ungehinderten Zugang zum »Wort Gottes« war in den ersten Jahrzehnten des Reformationszeitalters Grund genug, lesen zu lernen. Luther war nicht umsonst der meistgelesene Autor des 16. Jahrhunderts – seine deutsche Bibel, aber auch die Flugschriften, die häufig von ihm stammten, waren ein Publikumserfolg.

Mehr: www.faz.net.

Wichtige Etappen der Reformation (Teil 5): Der Augsburger Religionsfriede

Der DLF hat eine kleine Reihe zur Reformation publiziert. Hier der fünfte und letzte Teil.

Zum Einstieg wird an ein unrühmliches Ereignis erinnert. Landgraf Philipp von Hessen, der seit 1524 mit dem Kurfürsten von Sachsen zu den wichtigsten politischen Stützen der Reformation gehörte, verliebte sich in die  junge Margarete von der Saale und verlangte von den Reformatoren den Segen für eine Zweitehe. Nach anfänglicher Zurückhaltung gaben die Theologen nach, Philipp Melanchthon nahm sogar an der Trauung teil.

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