Religionsfreiheit

Ayaan Hirsi Ali: Krieg den Christen

201202071551.jpg

Das Titelthema der aktuellen Newsweek-Ausgabe heißt: „Krieg den Christen„. Ayaan Hirsi Ali schreibt in ihrem Beitrag The „Global War on Christians in the Muslim World“:

We hear so often about Muslims as victims of abuse in the West and combatants in the Arab Spring’s fight against tyranny. But, in fact, a wholly different kind of war is underway—an unrecognized battle costing thousands of lives. Christians are being killed in the Islamic world because of their religion. It is a rising genocide that ought to provoke global alarm.

The portrayal of Muslims as victims or heroes is at best partially accurate. In recent years the violent oppression of Christian minorities has become the norm in Muslim-majority nations stretching from West Africa and the Middle East to South Asia and Oceania. In some countries it is governments and their agents that have burned churches and imprisoned parishioners. In others, rebel groups and vigilantes have taken matters into their own hands, murdering Christians and driving them from regions where their roots go back centuries.

Mehr: www.thedailybeast.com.

VD: RH

Ägyptisches Blasphemiegesetz zwiespältig

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, dass in Ägypten in den vergangenen Monaten vermehrt Angehörige der koptischen Minderheit wegen Blasphemie angeklagt wurden. So fand am 14. Januar die Anhörung des koptischen Milliardärs und Politikers Naguib Sawiris statt, der über Twitter eine Karikatur verbreitete, die Micky Maus mit Bart und Gewand der radikal-islamistischen Salafisten und Mini Maus mit Gesichtsschleier zeigt. „Das Blasphemiegesetz wird anscheinend nur gegen Koppten angewandt“, erläutert Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM. „Wenn Muslime den christlichen Glauben öffentlich schmähen und dämonisieren, sehen die Behörden jedoch darüber hinweg“.

Naguib Sawiris, einer der reichsten Männer Ägyptens und Gründer der liberalen Partei der „Freien Ägypter“ musste sich hingegen wegen „Beleidigung des Islam“ und „Verhöhnung islamischer Symbole und Kleidung“ vor Gericht verantworten. Obwohl sich Sawiris öffentlich entschuldigte und beteuerte, niemanden beleidigen zu wollen, brachte der islamistische Anwalt Mamdouh Ismail den Fall gemeinsam mit vierzehn weiteren Anwälten vor Gericht. Das Verfahren wurde auf 11. Februar vertagt, sollte Sawiris schuldig gesprochen werden, droht ihm eine Haftstrafe.

Ein weiterer Fall ereignete sich Ende Dezember 2011. Der 17-jährige koptische Schüler Gamal Masood wurde in der südlichen Provinz Assuit verhaftet, weil er auf seiner Facebook-Seite eine Zeichnung veröffentlichte, die muslimische Mitschüler als Beleidigung des Propheten Mohammed ansahen. Zahlreiche Muslime protestierten tagelang vor seinem Haus und steckten es schließlich in Brand. Obwohl Gamal Masood die Anschuldigungen zurückwies, wurde er verhaftet, sein Verfahren ist für den 7. Februar angesetzt.

Nach Angaben des Anwalts Naguib Gubrail, Vorsitzender der „Ägyptischen Union der Menschenrechtsorganisationen“ wurde seine Klage, die er wegen „Beleidigung des Christentums“ gegen Yasser Borham, einer Führungsperson der radikal-islamistischen Salafisten einbrachte, vom Gericht nicht verfolgt. Wie die gegenüber IGFM berichtete, bezeichnete Borhamy die christliche Lehre gegenüber einer unabhängigen ägyptischen Zeitung als „fehlerhaft“ und vertrat öffentlich die Ansicht, Muslime sollten Koppten keine Weihnachtsgrüße überbringen.

Oberstes Gericht der USA stärkt Religionsfreiheit

Das Oberste Gericht der USA hat im Fall „Hosanna-Tabor Evangelical Lutheran Church and School v. Equal Employment Opportunity Commission et al.“ zugunsten der Religionsfreiheit entschieden. Konkret ging es um die Frage, ob Religionsgemeinschaften an ihre Mitarbeiter besondere Erwartungen stellen dürfen (z.B. die Bejahung des Glaubensbekenntnisses). Zur Entscheidung heißt es:

Das Interesse der Gesellschaft an der Durchsetzung von Anti-Diskriminierungsgesetzen am Arbeitsplatz ist zweifellos wichtig. Aber ebenso wichtig ist auch das Interesse der religiösen Gemeinschaften bei der Wahl derjenigen, die ihren Glauben verkündigen, gemäß dem Glaubensbekenntnis lehren und ihre Mission voranbringen.

Hier der Syllabus des Supreme Court of the United States sowie ein Kommentar von Al Mohler: www.albertmohler.com.

CD: AM

Interview mit Obiora Ike

Ike.jpgDer DLF hat per Telefon mit dem katholischen Theologen Prof. Obiora Ike über die religiöse Gewalt in Nigeria gesprochen. Ike beklagt, dass in vielen Ländern Afrikas antichristliche Staatsordnungen eingeführt werden und Europa diese Entwicklung unterschätzt. Ike deutet den „Arabischen Frühling“ als einen Schritt in Richtung Islamisierung.

[podcast]http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2012/01/09/dlf_20120109_0936_1fcd2ca8.mp3[/podcast]

Hier werden Christen am schlimmsten verfolgt

Christen leben in vielen Ländern gefährlich. Laut Weltverfolgungsindex ist die Situation in Nordkorea am schlimmsten – gefolgt von neun islamisch geprägten Ländern. Die Zeitschrift DIE WELT schreibt:

Christen werden in Nordkorea, in Afghanistan und Saudi-Arabien weltweit am stärksten verfolgt. Das geht aus dem Weltverfolgungsindex 2012 hervor, den das christliche Hilfswerk Open Doors in Kelkheim im Taunus veröffentlicht hat. Neun der zehn vorderen Plätze belegen islamisch geprägte Staaten. „Die Situation für Christen hat sich zunehmend dort verschlechtert, wo auch der islamische Extremismus zugenommen hat“, bilanziert Open Doors.

Hier: www.welt.de.

Nimmt die Christenverfolgung weltweit zu?

Die Anschläge im Norden Nigerias richten die öffentliche Aufmerksamkeit auf die schwierige Situation der Christen weltweit. Anlässlich dieser jüngsten Ereignisse hat die DEUTSCHE WELLE mit Prof. Christoph Sauer über die wachsende religiöse Intoleranz gesprochen:

Für Experten ist die jüngste Eskalation der Gewalt die Folge einer lange unterschätzten Entwicklung. „Schon seit hundert Jahren ist in Afrika ein Wettlauf ‚Islam gegen Christentum‘ im Gange, und Nigeria liegt – wie der Sudan – genau auf der Linie des Zusammenstoßes“, erklärt Christof Sauer, Friedensexperte am International Institute for Religious Freedom (IIRF). Im Interview mit DW-WORLD.DE berichtet er von regelmäßigen Übergriffen, bei denen Menschen an Straßensperren aus Bussen gezerrt und nach ihrer Religion gefragt würden. „Je nach Antwort wird manchen dann der Kopf abgeschlagen.“

Eine Untersuchung des IIRF aus dem Jahr 2009 zufolge, leben 70 Prozent der Weltbevölkerung in Ländern mit starker Einschränkung der Religionsfreiheit. Wissenschaftliche Erhebungen, wie viele der weltweit mehr als zwei Milliarden Christen religiös verfolgt werden, gibt es nicht. Im September 2011 hatte Kurt Kardinal Koch, Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, den Anteil der Christen unter den aus religiösen Gründen verfolgten Personen aber auf 80 Prozent geschätzt.

Mehr: www.dw-world.de.

Aserbaidschan: „Ohne Registrierung kein gemeinsames Gebet“

Nach einer Razzia bei einem Gottesdienst der Baptisten in Neftechala in Aserbaidschan wurden Pastor Telman Aliev, seine Frau (die bei der Razzia nicht anwesend war) und alle Mitglieder der Baptistengemeinde zu einer Befragung durch die Polizei am 23. Dezember vorgeladen. Wie die Nachrichtenagentur von Forum 18 meldete, wurde dem Pastor zuvor ein Strafverfahren angedroht. Die Behörden haben die Gemeinde für „geschlossen“ erklärt, ihr Gebäude versiegelt und alle Bücher konfisziert, die sie finden konnten. Die Beamten erkundigten sich auch nach der Adresse aller Gemeindeglieder und welcher Volksgruppe diese angehören. Außerdem fragten sie, wie sie der Gemeinde beigetreten sind und ob das freiwillig geschah. Der für das Gebiet verantwortliche Beamte des Staatskomitees für die Arbeit mit religiösen Organisationen, der auch an der Razzia teilgenommen hatte, erklärte gegenüber Forum 18: „Ohne Registrierung kann man nicht beten. Wir schließen jede nicht registrierte Gebetsstätte, auch Moscheen.“ Dann betonte er: „Wir verbieten nichts, wir verlangen nur Dokumente.“

Die seit 1953 bestehende Gemeinde, die bereits registriert war, als Aserbaidschan noch Teil der Sowjetunion war, hat um Neuregistrierung angesucht, aber wie viele Gemeinschaften aller Glaubensrichtungen hat sie keine Antwort auf ihren Antrag bekommen. Seit 1992 wurden die Religionsgemeinschaften in Aserbaidschan insgesamt fünf Mal aufgefordert, sich neu registrieren zu lassen, offensichtlich mit dem Ziel, vielen Gemeinschaften die bereits existierende Registrierung zu entziehen. Der Bund der Baptisten z.B. hatte 1992 zehn registrierte Gemeinden. Nach der verpflichtenden Neuregistrierung von 1994 waren es sechs, nach der weiteren verpflichtenden Neuregistrierung von 1999 nur noch zwei. Bis 2009, vor der bisher letzten verpflichtenden Neuregistrierung, gab es drei registrierte Baptistengemeinden im Land, in der Hauptstadt Baku, in der Hafenstadt Sumgait und in Gyanja, der zweitgrößten Stadt Aserbaidschans.

Derzeit gibt es keine einzige registrierte Baptistengemeinde in Aserbaidschan. Sechs Gemeinden warten seit 2009 vergeblich auf die Registrierung durch das Staatskomitee. Fast alle protestantischen Gemeinschaften aber auch viele andere Gemeinschaften einschließlich vieler Moscheen warten seit 2009 vergeblich auf die beantragte Neuregistrierung. Entgegen internationalen Menschenrechtsstandards ist die Ausübung des Rechts auf Religionsfreiheit ohne staatliche Erlaubnis in Aserbaidschan illegal.

Künftig weniger Schutz der Religionsfreiheit?

Die Fortsetzung der Arbeit einer Kommission des US-Außenministeriums, die weltweit die Religionsfreiheit beobachtet, steht einmal mehr auf der Kippe. Der US-Senat verzögert die Verlängerung des Mandats. Ein Ende der Kommission wäre ein herber Rückschlag, sagen Menschenrechtler. Das Medienmagazin pro schreibt:

Die „United States Commission on International Religious Freedom“ (USCIRF) weist seit 13 Jahren auf Verstöße gegen Religionsfreiheit in aller Welt hin. Sie wurde 1998 ins Leben gerufen, als der US-Kongress unter dem damaligen Präsidenten Bill Clinton das Gesetz für internationale Religionsfreiheit verabschiedet hat. Mit diesem Gesetz wurde die Religionsfreiheit erstmals ein offizielles Anliegen der amerikanischen Außenpolitik.

Die überparteiliche und unabhängige Kommission darf im Namen der US-Regierung weltweit agieren, ranghohe Vertreter von Regierungen und Organisationen treffen und öffentliche Anhörungen abhalten. Sie ist verpflichtet, jedes Jahr zum 1. Mai einen Bericht über die Situation der Religionsfreiheit zu veröffentlichen und Empfehlungen für die US-Politik auszusprechen. Besonders die Einschätzung eines Landes als „CPC“ (Land mit besorgniserregenden Entwicklungen – Country of Particular Concern) ist für die US-Außenpolitik von Interesse.

Das Mandat der Kommission lief am 30. September 2011 aus. Das Repräsentantenhaus bewilligte bereits eine zweijährige Verlängerung, doch im Senat stellt sich der demokratische Senator Richard Durbin aus dem US-Bundesstaat Illinois gegen eine Verlängerung. Aus diesem Grund verabschiedete der Kongress zunächst Finanzierungsgesetze, die der Arbeit der Kommission eine „Gnadenfrist“ gewähren. Zuletzt stimmte der Kongress am 17. November für eine vorläufige Verlängerung, die jedoch am 16. Dezember ausläuft.

Wie das amerikanische Politikmagazin „Congress Quarterly“ berichtet, vermuten Unterstützer der USCIRF hinter dem Widerstand des Senators ein innenpolitisches Anliegen: Durbin wolle mit seinem Veto erreichen, dass der Bund ein kaum genutztes Hochsicherheitsgefängnis in Illinois aufkauft. Der Senator verspreche sich davon wirtschaftliche Vorteile für die Region. Der Kongressabgeordnet Frank Wolf sitzt dem Ausschuss für die Finanzierung der Bundesgefängnisse vor. Der Republikaner war 1998 einer der Initiatoren des Gesetzes für internationale Religionsfreiheit.

Auch andere politische Kräfte könnten hinter der Blockade stecken, vermutet ein Experte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der mit der US-Kommission zusammenarbeitet. Die konservative „Tea Party“-Bewegung, die von einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber zentralen Regierungseinrichtungen geprägt sei und pauschal Ausgaben kürzen wolle, würde ein Ende der Kommission begrüßen, sagte der Experte gegenüber pro. Auch liberale Kräfte, die für eine striktere Trennung von Staat und Religion eintreten, hätten ein Interesse am Ende der Kommission. Doch sei trotz der ungewissen Zukunft nicht mit einem Ende der Kommission zu rechnen.

Max Klingberg von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) mutmaßt hinter der derzeitigen Blockade eher diplomatische Gründe. Einige Verbündete der USA würden massiv und systematisch die Menschenrechte und die Religionsfreiheit verletzen. Die Kommission würde dies regelmäßig kritisieren. Es sei denkbar, dass es der Regierung darum ginge, die Kommission mundtot zu machen, so Klingberg gegenüber pro.

Mehr: www.pro-medienmagazin.de.

Grüne Meinungsfreiheit

Soll die Diakonie zwei theologisch konservativ ausgerichtete Organisationen ausschließen? Das fordert der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Volker Beck. Er wandte sich in einem Brief an den Präsidenten des Diakonischen Werks der EKD, Johannes Stockmeier (Berlin). Der Vorstoß des prominenten Grünen richtet sich gegen die ökumenische Kommunität „Offensive Junger Christen“ und den evangelischen Fachverband für Sexualethik und Seelsorge „Weißes Kreuz“. Die Nachrichtenagentur idea schreibt:

In seinem – von Beck veröffentlichten – Antwortbrief versichert Präsident Stockmeier, dass er auch weiterhin dafür eintreten werde, dass es keine Diskriminierung Homosexueller in Kirche und Diakonie geben dürfe. Er erhalte immer wieder Anfragen, inwieweit die Offensive Junger Christen, das ihr angeschlossene Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft und das Weiße Kreuz diese Position teilten. Deshalb suche er mit ihnen das regelmäßige Gespräch, um die Haltung des Diakonischen Werkes der EKD zu verdeutlichen. Dessen Mitglieder seien aber rechtlich selbstständige Organisationen. Das Diakonische Werk verfüge deshalb weder über eine Fach- noch eine Dienstaufsicht. Gemäß der Satzung sei das Diakonische Werk der EKD nicht befugt, in die Arbeit der Mitglieder einzugreifen. Ein Ausschluss könne nur dann erfolgen, wenn Mitgliedsorganisationen nicht mehr in Verbindung zur diakonischen oder volksmissionarischen Arbeit ihrer Kirche stünden. Abschließend schreibt Stockmeier: „Vor diesem Hintergrund ist das Gespräch mit den genannten Fachverbänden ein wichtiger Beitrag, um hier Klarheit zu erlangen und gegen eine mögliche Diskriminierung von Homosexualität einzutreten.“

Ich kann aufmerksame Staatsbürger nur bitten, genau hinzuschauen. Die Desinformationen, die Volker Beck seit Jahren verbreitet, und die politischen Forderungen, die er nachhaltig einklagt, bedrohen – finden sie Gehör – die Meinungsfreiheit, auf die er sich selbst über viele Jahre berufen hat. Gehören nicht Wissenschaftsfreiheit und Lehrfreiheit zu den bürgerlichen Grundrechten? Will Volker Beck die offene Gesellschaft tatsächlich stärken (vgl. auch den Beitrag: Die Tyrannei der liberalen Moral)?

Hier der vollständige idea-Beitrag: www.idea.de.

Nach oben scrollen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner