Suizid

Die Fratze der Antidiskriminierung

Was wird heute nicht alles im Namen der Antidiskriminierung beschlossen. Das UN-Komitte für Kinderrechte spricht Jugendlichen das Recht auf die Tötung ungeborener Kinder zu (und will die Kirche „zwingen“, ihre Morallehre zu ändern). Das Brüsseler Parlament stimmt nun darüber ab, ob unheilbar kranken Kindern die Tötung auf Verlangen zusteht. Den kleinen Kindern den Tod vorzuenthalten, so argumentiert Jean-Jacques de Gucht, ein junger Abgeordneter der flämischen Liberalen, sei ein Akt der Diskriminierung.

16 belgische Kinderärzte haben die Diskussion mit einem offenen Brief maßgeblich beeinflusst. Unheilbar kranke Kinder, schreiben sie, seien „manchmal besser in der Lage, über das Leben nachzudenken und sich zu äußern als gesunde Erwachsene“. Das „Kalenderalter“ sei deswegen kein geeignetes Kriterium, Kindern zu versagen, was Erwachsene in Belgien dürfen.

Und was auch bei Kindern schon „ausnahmsweise“ geschehe, „auch wenn wir dazu heute den Rahmen des Gesetzes verlassen“, schreiben die 16 Ärzte, Professoren, Chefärzte, Krebsforscher. Ein Skandal blieb aus, die Befürworter fühlten sich gestärkt.

Der sozialistische Senator Philippe Mahoux, einer der Väter des allgemeinen Sterbehilfegesetzes von 2002, sieht das Parlament nun in der moralischen Pflicht: Unheilbar kranke Kinder hätten nicht so viel Zeit wie Abgeordnete, darum müsse das Gesetz nun rasch verabschiedet werden.

Jean-Jacques de Gucht, ein junger Abgeordneter der flämischen Liberalen, hat das neue Gesetz mit eingebracht. Er hält die heutige Rechtslage für „Diskriminierung“ von Minderjährigen, denn Leiden kenne keine Altersgrenze.

Hier der Artikel von Florian Eder: www.welt.de.

Soll es noch ein ärztliches Ethos geben?

Ein Beschluss der Bundesärztekammer verändert das Berufsbild des Arztes in einschneidender Weise: Die deutsche Ärzteschaft stellt sich selbst (!) die Mitwirkung bei der Selbsttötung frei.

Das Philosophin Petra Gehring beschreibt in einem Beitrag für die FAZ einen stillen aber dramatischen Wandel im Selbstverständnis der Ärzteschaft. Mit der neuen Regelung sollen die »verschiedenen und differenzierten Moralvorstellungen von Ärzten in einer pluralistischen Gesellschaft« anerkannt werden, heißt es im Vorwort der neuen Grundsätze. Praktisch ist nun die Duldung der Beteiligung von Ärzten an assistierten Suiziden ausgesprochen.

Professorin Gehring schreibt:

Die Sache klingt bürokratisch, aber es geht um Leben und Tod. Am 21. Januar 2011 hat die Bundesärztekammer ihre Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung verändert. Die zuvor geltende Fassung stammte aus dem Jahr 2004 und war zum Zeitpunkt ihrer Verabschiedung umstritten, weil sie bei schwerstgeschädigten Neugeborenen und Wachkomapatienten auch ohne Vorliegen einer Patientenverfügung den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen – auch: Ernährung und Flüssigkeit – vorsah. Die Diskussion darüber, ob ein solches Verhungernlassen von Komapatienten erlaubt sein soll, währte nur kurz. Wohl auch, weil für Sterbende unter der juristischen Formel »Änderung des Behandlungszieles« etwas Ähnliches bereits einige Jahre vorher eingeführt worden war. Tatsache ist: Arztentscheidung beziehungsweise Betreuerentscheidung können seit 2004 den Tod von schwerstbehinderten Neugeborenen und Komapatienten herbeiführen, und zwar ohne deren erklärten Willen und obwohl Wachkomapatienten lange leben und manchmal sogar wieder aufwachen, also keine Sterbenden sind.

Die neuen Grundsätze sind demgegenüber eine Revolution. Erstens eröffnen sie für neue Patientengruppen – Demenzkranke – den Pfad einer Gabe des Todes ohne erklärten Sterbewillen, also allein durch Arzt und Betreuer, zweitens verzichten sie auf jegliche Abgrenzung gegen aktive Sterbehilfe, und drittens stellen sie Ärzten die Beteiligung an Selbsttötungen frei. Die Situation Hilfloser in der Klinik verändert sich dramatisch: Auch für Verwirrte werden Betreuer nun zu Herren über Leben und Tod. Wohl noch dramatischer verwandelt sich aber das Profil des Arztberufs. Die Beteiligung an Selbsttötungen hat mit Krankenbehandlung nichts zu tun. Warum also der im Januar beschlossene Schritt?

Hier der Beitrag: www.faz.net.

Nach oben scrollen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner