Die Fratze der Antidiskriminierung

Was wird heute nicht alles im Namen der Antidiskriminierung beschlossen. Das UN-Komitte für Kinderrechte spricht Jugendlichen das Recht auf die Tötung ungeborener Kinder zu (und will die Kirche „zwingen“, ihre Morallehre zu ändern). Das Brüsseler Parlament stimmt nun darüber ab, ob unheilbar kranken Kindern die Tötung auf Verlangen zusteht. Den kleinen Kindern den Tod vorzuenthalten, so argumentiert Jean-Jacques de Gucht, ein junger Abgeordneter der flämischen Liberalen, sei ein Akt der Diskriminierung.

16 belgische Kinderärzte haben die Diskussion mit einem offenen Brief maßgeblich beeinflusst. Unheilbar kranke Kinder, schreiben sie, seien „manchmal besser in der Lage, über das Leben nachzudenken und sich zu äußern als gesunde Erwachsene“. Das „Kalenderalter“ sei deswegen kein geeignetes Kriterium, Kindern zu versagen, was Erwachsene in Belgien dürfen.

Und was auch bei Kindern schon „ausnahmsweise“ geschehe, „auch wenn wir dazu heute den Rahmen des Gesetzes verlassen“, schreiben die 16 Ärzte, Professoren, Chefärzte, Krebsforscher. Ein Skandal blieb aus, die Befürworter fühlten sich gestärkt.

Der sozialistische Senator Philippe Mahoux, einer der Väter des allgemeinen Sterbehilfegesetzes von 2002, sieht das Parlament nun in der moralischen Pflicht: Unheilbar kranke Kinder hätten nicht so viel Zeit wie Abgeordnete, darum müsse das Gesetz nun rasch verabschiedet werden.

Jean-Jacques de Gucht, ein junger Abgeordneter der flämischen Liberalen, hat das neue Gesetz mit eingebracht. Er hält die heutige Rechtslage für „Diskriminierung“ von Minderjährigen, denn Leiden kenne keine Altersgrenze.

Hier der Artikel von Florian Eder: www.welt.de.

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10 Jahre zuvor

[…] hat – wie ich erwartete – als erstes Land die aktive Sterbehilfe für Kinder unabhängig von ihrem Alter erlaubt. Zuvor […]

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