Soll es noch ein ärztliches Ethos geben?

Ein Beschluss der Bundesärztekammer verändert das Berufsbild des Arztes in einschneidender Weise: Die deutsche Ärzteschaft stellt sich selbst (!) die Mitwirkung bei der Selbsttötung frei.

Das Philosophin Petra Gehring beschreibt in einem Beitrag für die FAZ einen stillen aber dramatischen Wandel im Selbstverständnis der Ärzteschaft. Mit der neuen Regelung sollen die »verschiedenen und differenzierten Moralvorstellungen von Ärzten in einer pluralistischen Gesellschaft« anerkannt werden, heißt es im Vorwort der neuen Grundsätze. Praktisch ist nun die Duldung der Beteiligung von Ärzten an assistierten Suiziden ausgesprochen.

Professorin Gehring schreibt:

Die Sache klingt bürokratisch, aber es geht um Leben und Tod. Am 21. Januar 2011 hat die Bundesärztekammer ihre Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung verändert. Die zuvor geltende Fassung stammte aus dem Jahr 2004 und war zum Zeitpunkt ihrer Verabschiedung umstritten, weil sie bei schwerstgeschädigten Neugeborenen und Wachkomapatienten auch ohne Vorliegen einer Patientenverfügung den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen – auch: Ernährung und Flüssigkeit – vorsah. Die Diskussion darüber, ob ein solches Verhungernlassen von Komapatienten erlaubt sein soll, währte nur kurz. Wohl auch, weil für Sterbende unter der juristischen Formel »Änderung des Behandlungszieles« etwas Ähnliches bereits einige Jahre vorher eingeführt worden war. Tatsache ist: Arztentscheidung beziehungsweise Betreuerentscheidung können seit 2004 den Tod von schwerstbehinderten Neugeborenen und Komapatienten herbeiführen, und zwar ohne deren erklärten Willen und obwohl Wachkomapatienten lange leben und manchmal sogar wieder aufwachen, also keine Sterbenden sind.

Die neuen Grundsätze sind demgegenüber eine Revolution. Erstens eröffnen sie für neue Patientengruppen – Demenzkranke – den Pfad einer Gabe des Todes ohne erklärten Sterbewillen, also allein durch Arzt und Betreuer, zweitens verzichten sie auf jegliche Abgrenzung gegen aktive Sterbehilfe, und drittens stellen sie Ärzten die Beteiligung an Selbsttötungen frei. Die Situation Hilfloser in der Klinik verändert sich dramatisch: Auch für Verwirrte werden Betreuer nun zu Herren über Leben und Tod. Wohl noch dramatischer verwandelt sich aber das Profil des Arztberufs. Die Beteiligung an Selbsttötungen hat mit Krankenbehandlung nichts zu tun. Warum also der im Januar beschlossene Schritt?

Hier der Beitrag: www.faz.net.

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2 Kommentare
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Alexander
12 Jahre zuvor

„ihr werdet sein wie Gott und wissen, was gut und böse ist“ – langsam lernt man wieder zu verstehen, dass dies die größte Versuchung des Menschen war. Furchtbar!

Johannes Strehle
12 Jahre zuvor

Die FAZ wies auf der Titelseite auf diesen Artikel hin (Haupthinweis):
„Nebentätigkeit Suizidbeihilfe
Ärzte sollen künftig beim Selbstmord assistieren dürfen.
Die neuen Richtlinien der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung
sind eine ethische Kapitulation.“

Ein weiterer Haupthinweis auf der Titelseite einer anderen Ausgabe
zur Selektion durch PID:
„Eine ethische Revolution“

Ethische Kapitulation, ethische Revolution
– mal sehen, was die evangelikalen Hirten und ihre Schafe tun.

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