Abtreibung

CHRISTIANITY TODAY hat stets eine pro-life-Ethik vertreten

Wenn das stimmt, ist das eine bedenkliche Entwicklung: DAILY WIRE meldet, dass das evangelikale Magazin CHRISTIANITY TODAY über eine Million Dollar Spenden von der William and Flora Hewlett Foundation erhalten hat. Die von William R. Hewlett (Mitbegründer von Hewlett-Packard) und seiner Frau Flora gegründete Stiftung gehört zu den größten Geldgebern der Organisation Planned Parenthood. Zwischen 2000 und 2023 hat die Stiftung Planned Parenthood über 100 Millionen Dollar zur Verfügung gestellt.

Das wäre ungefähr so, als wenn das Nachrichtenmagazin IDEA Unterstützungsgelder von Bill Gates annehmen würde (der zwischen 2019 und 2024 übrigens den SPIEGEL mit 5,4 Millionen Dollar gesponsert hat). Der springende Punkt ist: Eine Zeitschrift, die sich zu einer Pro-Life-Position bekennt, sollte sich nicht von Abtreibungsbefürwortern finanzieren lassen, da sie dadurch in Abhängigkeiten gerät. 

Louise Perry geht zum Gottesdienst

Im September 2023 hatte ich darüber berichtet, dass die britische Journalistin Louise Perry vor der Rückkehr der Kindstötung warnte, die durch das Christentum verdrängt worden war. Die Feministin, die mit der Kritik der sexuellen Revolution in ihrem Buch The Case Against the Sexual Revolution bekannt geworden ist (vgl. hier), soll laut mehreren Quellen nun dabei sein, sich für den christlichen Glauben zu öffnen.

Jemimah Wright schreibt dazu: 

Louise Perrys Sichtweise lehnt den Feminismus nicht ab, sondern betrachtet ihn aus einer traditionelleren Perspektive. Ihre Kritik an der Hookup-Kultur, der Normalisierung von Pornografie und der liberalen Sexualmoral basiert auf ihrer Sorge um das Wohlergehen von Frauen in der realen Welt. Sie argumentiert, dass das, was einst als befreiend galt, in Wirklichkeit schädlich geworden ist und Frauen mehr denn je ausbeutet und ohne Unterstützung zurücklässt. Vor diesem Hintergrund erscheint das Christentum mit seiner Betonung von Monogamie, Selbstbeherrschung und Familie nicht mehr als rückschrittlich, sondern als erfrischend schützend.

Siehe dazu auch den Beitrag von Glen Scrivener:

Ungeborenes Leben bestmöglich schützen

Wie lautet die Überschrift zu folgendem Absatz im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD?

Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen. Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus. Zudem werden wir die medizinische Weiterbildung stärken.

Antwort: Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen

Großbritannien: Abtreibung bis zur Geburt!

Gestern habe ich auf die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche in Großbritannien hingewiesen. Gerade eben lese ich bei FAZ online, dass sich offentsichtlich die progressiven Labour-Abgeordneten durchgesetzt haben und demnächst Frauen erlaubt wird, Kinder bis hin zur Geburt abzutreiben. So jedenfalls verstehe ich die Meldung:

In England sollen Frauen, die eine Schwangerschaft beenden, in jedem Falle straflos bleiben, unabhängig von der Frist, in der dies geschieht. Diese Gesetzesänderung geht auf die Initiative einiger Labour-Abgeordneter zurück, die damit argumentierten, dass es in den vergangenen Jahren eine Häufung von Fällen gegeben habe, in denen Frauen bei einem späten Schwangerschaftsabbruch angeklagt und sogar zu Gefängnisstrafen verurteilt worden seien.

In einer Abstimmung ohne Fraktionszwang befürworteten 379 Abgeordnete die Gesetzesänderung, 137 stimmten dagegen.

KATHPRESS erklärt zudem:

Unterstützt wurde der Antrag laut BBC von allen großen Abtreibungsanbietern und 50 Organisationen, etwa der Fachgesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe Royal College of Obstetricians and Gynaecologists (RCOG). Deren Präsidentin, Ranee Thakar, begrüßte die Entscheidung des Parlaments. Die Entscheidung spiegle die Einstellung der Gesellschaft wider, die mit großer Mehrheit das Recht der Frauen unterstütze, vertraulich und ohne Angst vor Verfolgung Zugang zu Abtreibungsverfolgung zu erhalten.

Ich bin entsetzt, wirklich entsetzt. Und zugleich wird mir mal wieder deutlich, was für eine Schutzfunktion die biblische Lehre von der Gottebenbildlichkeit des Menschen hat. Sie begründet die unverlierbare Würde und den Wert jedes Menschen, unabhängig von Leistung, Geschlecht oder Status. Leider wird genau diese Schutzfunktion durch Gottlosigkeit des sich absolut setzenden Menschen überschrieben. HERR, erbarme dich! 

N.T. Wright: Ist ein Schwangerschaftsabbruch jemals gerechtfertigt?

Mike Bird hat N.T. Wright in dieser Folge von „Aks NT Wright anything“ eine Frage aus Deutschland vorgelegt:

Als Christin wurde ich darauf hingewiesen, dass Abtreibung unabhängig vom Stadium der Schwangerschaft eine Sünde ist, weil sie gegen das fünfte Gebot verstößt: Du sollst nicht morden.

Die Antwort von N.T. Wright dürfte einige überraschen, oder – so war es bei mir – erschüttern. Was Wright über Luzifer und seine finsteren Mächte sagt, dürfte Lesern seiner Bücher hingegen bekannt sein. Wright deutet Satan und seine Diener nicht als personale Wesen, sondern als Mächte, die manchmal personalisiert erscheinen. 

Hier: 

 

Gesetzentwurf zum Schwangerschaftsabbruch

Eine Abgeordnetengruppe zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten versucht, den Paragrafen 218 im Schnellverfahren zum Ende der Wahlperiode abzuschaffen. DIE WELT berichtet dazu:

Mit dem Vorstoß solle versucht werden, „den Paragrafen 218 jetzt noch im Schnellverfahren zum Ende der Wahlperiode abzuschaffen“, sagte Merz. „Das ist skandalös, was der Bundeskanzler da macht.“ Es handele sich um ein Thema, „das wie kein zweites das Land polarisiert, das wie kein zweites geeignet ist, einen völlig unnötigen weiteren gesellschaftspolitischen Großkonflikt in Deutschland auszulösen“.

Schwangerschaftsabbrüche sind derzeit laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig. Tatsächlich bleiben sie in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Über die Abschaffung des Paragrafen 218 wird seit Jahren gestritten.

Nach dem Vorschlag der Abgeordneten sollen Abtreibungen bis zur 12. Woche rechtmäßig werden. Die Pflicht zur Beratung bliebe bestehen, allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung. Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung vorgenommen wird, soll sich künftig nur der Arzt strafbar machen. Die Frau bliebe straffrei.

Mehr: www.welt.de.

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Kultur des Todes (18): Strafbarkeit von Abtreibungen abschaffen

Es passt zur geistlichen Verfassung in Europa: Die grüne Bundesfamilienministerin Lisa Paus dringt auf eine Reform des Strafrechts und möchte den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, streichen (zur Lage in Frankreich vgl. hier). Die FAZ berichtet:

„Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können?“, fragte Paus. „Wer anders als die Frauen selbst sollte darüber entscheiden, wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen?“.

Grundpfeiler des Menschenrechts auf reproduktive Selbstbestimmung seien neben dem Zugang zu sicheren und erschwinglichen Verhütungsmitteln auch die Gewährleistung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie einer selbstbestimmten und sicheren Schwangerschaft und Geburt. „Frauen die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen nicht länger stigmatisiert werden“, sagte die Ministerin.

Die Einsetzung einer Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin wurde übrigens im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbart, ohne die Streichung des Paragrafen 218 zu erwähnen. Dort heißt es (S. 92):

Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.

Mehr: www.faz.net.

Schwangerschaftsabbrüche als fester Bestandteil des Medizinstudiums

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel, Symbolfigur im Kampf für die Rechte ungewollt schwangerer Frauen, erklärt im SPIEGEL, was über die Aufhebung des Werbegebots für Abtreibung hinaus noch geschehen muss: 

Drei Punkte sind aus meiner Sicht besonders wichtig: Schwangerschaftsabbrüche müssen fester Bestandteil des Medizinstudiums werden – inzwischen kommen Studierende und auch Ärztinnen und Ärzte in meine Praxis, um es zu lernen, aber an den Unis wird das immer noch nicht offiziell gelehrt. Dabei ist es medizintechnisch kein schwieriger Eingriff, das lernt man in ein paar Wochen. Außerdem müssen Schwangerschaftsabbrüche dringend eine Kassenleistung werden. Und dann gibt es immer noch zu wenige Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, besonders fernab der großen Städte. Auch wenn ein paar Tabus gewichen sind: Es fehlt so viel rechtliche Aufklärung. Das hat gerade wieder ein Fall hier in der Praxis gezeigt.

Abtreibungsgegner sind für Frau Hänel keine Lebensrechtler, sondern Menschen, die gegen Frauen und Menschenrechte sind: 

Das sage ich sonst nicht mehr. Denn in Wahrheit sind diese Leute ja nicht gegen den Abbruch, sondern gegen die Frauen und gegen die Menschenrechte. Ich bezeichne sie schlicht als „Antis“.

Also jene, die für das Lebensrecht ungeborener Kinder aufstehen, sind „Antis“. Leute, die sich für Schwangerschaftsabbrüche einsetzen oder diese selbst durchführen, erscheinen als Kämpfer für die Menschenrechte. Finstere Logik. Ein Lob auf jede Universität, die keinen Schwangerschaftsabbruch lehrt! Ärzte sind dafür da, Leben und erhalten. 

Hier mehr, allerdings hinter eine Bezahlschranke: www.spiegel.de.

Ideen haben Konsequenzen

Mehrfach habe ich hier über Nadia Bolz-Weber und ihr Buch Unverschämt schamlos berichtet. Ihr Werk, das in deutscher Sprache im Brendow Verlag erschienen ist, ruft zu einer christlichen „Sexuellen Revolution“ auf (vgl. hier).

Der demokratische Präsidentschaftskandidat Pete Buttigieg argumentiert nun genau in denen Bahnen, die Nadia Bolz-Weber gezeichnet hat. Er besteht darauf, dass er als Christ die Abtreibung auf Verlangen unterstützen kann. Er begründet seine Haltung ganz ähnlich wie Bolz-Weber. Im Gespräch mit einer Zeitschrift versuchte der Bürgermeister von Indiana seine Haltung zu rechtfertigen, indem er behauptete, die Bibel verbinde „den Beginn des Lebens mit dem Atem“. Ungefähr so: In 1. Mose hieße es, dass der Mensch genau dann eine lebendige Seele werde, wenn Gott ihm den Lebensodem in seine Nase einblase. Es müsse also einen Zusammenhang zwischen Menschsein und Atem geben. Der Mensch sei erst dann ein Mensch, wenn er atme. Deshalb könne eine Frau bis zu dem Moment, in dem das Kind nach Luft schnappt, entscheiden, ob sie das Kind haben möchte oder nicht.

Lifenews berichtet:

Zum Thema Abtreibung sagte Buttigieg, er glaube, dass die Bibel den Beginn des Lebens nicht anerkennt, bis der erste Atemzug getan ist.

„Es gibt so viele Teile der Bibel, die den Beginn des Lebens mit Atem verbinden“, sagte er und wiederholte eine ähnliche Aussage, die er im September machte. Damals sagte er dem „The Breakfast Club“, dass Abtreibung „für viele Menschen offensichtlich ein schwieriges Thema ist, wenn sie moralisch durchdenken. Andererseits gibt es viele Teile der Bibel, die darüber sprechen, wie das Leben mit dem Atem beginnt. Und selbst das ist etwas, das wir anders interpretieren können.“

Buttiegieg meint übrigens auch, Abtreibung dürfe schon deshalb nicht für eine Echtheitsprüfung des Glaubens herangezogen werden, da Jesus nie darüber gesprochen habe.

Die Argumentation ist haarsträubend. Das Kleinkind im Mutterleib ist bereits ein lebendiger Mensch. Die Bibel lehrt, dass das menschliche Leben bei der Empfängnis beginnt und dass der Fötus zu diesem Zeitpunkt nach Gottes Ebenbild erschaffen wird. Psalm 139 spricht von Gottes Werk am ungeborenen Kind.

„Denn du bist es, der meine Nieren geschaffen, der mich im Leib meiner Mutter gewoben hat. Ich preise dich, dass ich so herrlich, so wunderbar geschaffen bin; wunderbar sind deine Werke, meine Seele weiß dies wohl. Mein Gebein war dir nicht verborgen, als ich im Dunkeln gemacht wurde, kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde. Noch bevor ich geboren war, sahen mich deine Augen, in deinem Buch war alles verzeichnet, die Tage waren schon geformt, als noch keiner von ihnen da war.“

Ideen haben Konsequenzen. Es ist brandgefährlich, das Wort Gottes so schaurig zu verdrehen. In dem Fall wird die unrechtmäßige Tötung unschuldiger Menschen vermeintlich biblisch gerechtfertigt.

Kultur des Todes (8): „Diese pathetische Rhetorik“

Die Jusos, also die jungen Leute in der SPD, sind sozialistisch, feministisch und internationalistisch (siehe hier). Sie wollen nun im Eiltempo den § 218 komplett streichen lassen, was auch die Abtreibung jenseits der 12. Woche erlauben würde.

Zwei junge Frauen haben sich getraut, die Freigabe der Spätabtreibung auf dem Bundeskongress zu kritisieren. Es lohnt, mal zu hören, was diese beiden, die für den Schutz des fortgeschrittenen Lebens im Mutterleib eingetreten sind (immerhin), für eine Standpauke bekommen haben. Die Fratze der sexuellen Selbstbestimmung zeigt sich.

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