Religionsfreiheit

Christen als Hassobjekt für Islamisten und Kriminelle

Von einer Million auf 200.000 – die Anzahl der Christen im Irak schrumpft. Ihr Verhalten war immer sehr friedlich. Trotzdem werden sie verfolgt. DIE WELT schreibt:

Vor allem radikale Islamisten, aber auch reine Kriminellenbanden machten schnell deutlich, dass sie die Existenz der auf provozierende Weise friedlichen Christen nicht dulden würden.

Viele gezielte Morde und Massaker später ist die Zahl der Christen im Irak drastisch geschrumpft – es sind, wenn es hochkommt, noch etwa 200.000. Der Exodus der Christen wird bald abgeschlossen sein. Dann wird das Christentum nur noch in einem historischen Sinne zum Irak gehören. Und es sieht leider nicht so aus, als würde das die deutsche Öffentlichkeit sonderlich betrüben oder gar schmerzen.

Hier: www.welt.de.

Malatya: Ein Anstifter verhaftet

Über die Ermordung von drei Christen in der südosttürkischen Stadt Malatya habe ich bereits mehrfach berichtet, auch, weil einer der drei Märtyrer an dem Seminar, an dem ich tätig bin, als Student eingeschrieben war. Im Prozess ist nun ein mutmaßlicher Anstifter des Attentates festgenommen worden. Die Nachrichtenagentur idea schreibt:

Der Haftbefehl wurde erlassen, nachdem Zeugen ausgesagt hatten, dass der Journalist Varol Bulent Aral an der Vorbereitung der Bluttat beteiligt gewesen sei. Aral soll ein Verbindungsmann zu den Drahtziehern aus der nationalistischen, islamisch orientierten Bewegung Ergenekon gewesen sein. Der dreifache Mord liegt dreieinhalb Jahre zurück. Am 18. April 2007 wurden der Deutsche Tilmann Geske sowie zwei Mitarbeiter des protestantischen Zirve-Verlags in Malatya, Necati Aydin und Ugur Yüksel, ermordet. Fünf junge Männer fesselten und folterten die Opfer, bevor sie ihnen die Kehlen durchschnitten. Aral war schon einmal verhaftet worden. Nach Angaben des Informationsdienstes Compass Direct sagte der Mithäftling Orhan Kartal vor Gericht aus, dass Aral erzählt habe, wie er die fünf Täter psychologisch auf die Morde vorbereitet habe. Hinter ihm stehe eine hochgestellte Persönlichkeit – der frühere General Veli Kucuk. Ein weiterer Zeuge, Erhan Ozen, arbeitete ehemals beim Gendarmerie-Geheimdienst JITEM. Dort habe man bereits 2004 die Ermordung der Christen in Malatya und des armenischen Schriftstellers Hrant Dink geplant. Er wurde am 19. Januar 2007 in Istanbul auf offener Strasse erschossen. Es wird vermutet, dass die Organisation Ergenekon in die Bluttaten verwickelt ist. Ihr gehören frühere Generäle, Politiker und andere Schlüsselpersonen an. Die türkische Generalstaatsanwaltschaft stuft sie als terroristische Vereinigung ein.

In einem Interview mit der katholischen Nachrichtenagentur Zenit beantwortet der Pastor Wolfgang Häde die Frage: »Besteht ein Zusammenhang zwischen diesem [kritischen] Christenbild und gewaltsamen Übergriffen gegen Christen in der Türkei?« folgendermaßen:

Ja, ganz sicher. Im Fall der Ermordung meines Schwagers Necati Aydin und der beiden anderen protestantischen Pastoren in Malatya im April 2007 hatten vorher lokale Zeitungen reißerisch Stimmung gegen die dortigen Christen gemacht mit dem Tenor: »Jetzt sind die Missionare nach Malatya gekommen.« Es wurde mit total übertriebenen Zahlen operiert, zum Beispiel, dass 46 neue Kirchen in Malatya gegründet worden seien.

Zum interessanten Interview geht es hier: www.zenit.org.

China: Pastoren Teilnahme am Lausanner Kongress verweigert

Der DLF berichtet über die Ausreiseverweigerung für chinesische Christen, die als Delegierte vom Lausanner Kongress in Kapstadt eingeladen wurden. Die Behörden haben ca. 200 Christen unabhängiger Gemeinden die Reise verweigert und bei Missachtung der Anweisung harte Strafen angekündigt.

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Einschränkung der Kirchen auf leisen Sohlen?

Thomas Schirrmacher problematisiert die Einschränkung der Religionsfreiheit:

Gemessen an der Lage eines Großteil der Weltchristenheit in Ländern ohne wirkliche Religionsfreiheit ist es vermessen, in den westlichen Demokratien von der Gefahr der Christenverfolgung zu sprechen. Christen in China oder gar Iran können nur den Kopf schütteln, wenn bei uns vorschnell von Verfolgung gesprochen wird, da sie sehen, welche Freiheiten Christen bei uns haben, wie der Rechtsstaat funktioniert und von Christen in Anspruch genommen werden kann und welche Möglichkeiten Christen haben, sich über eigene und andere Medien breites Gehör zu verschaffen.

Das darf aber nicht dazu führen, dass man sich nicht mit drohenden Gefahren für die Religionsfreiheit auch bei uns auseinandersetzt. Dabei muss man nüchtern sehen: Wenn es innerhalb der EU oder überhaupt innerhalb der westlichen Wertegemeinschaft zu einer Bedrückung von Kirchen und Religionsgemeinschaften kommt, dann sicher nicht auf dem plumpen Weg der Gewalt, sondern auf dem sanften Weg des Gesetzes und auf dem Weg der verzerrten Darstellung in den Medien. Gegen letztere kann man sich dabei durch Aufklärungsarbeit wehren, gegen das Gewaltmonopol des Rechtsstaates ist dagegen nur wenig auszurichten, wenn nicht zuständige höchste Gerichte selbst ungerechte Gesetze eingrenzen.

Hier geht’s weiter: www.thomasschirrmacher.info.

Wohin treibt der Islam?

In Europa sind spätestens seit dem Beginn der Globalisierung die islamische, christlichen und säkularisierte Welten mit miteinander verwoben. Die zweiteilige ZDF-Dokumentation »Wohin treibt der Islam?« von Friedrich Klütsch und Daniel Gerlach geht der Frage nach, ob der Islam und die Demokratie zusammen passen oder welche Chancen und Schwierigkeiten sich bei dem Aufeinandertreffen der verschiedenen Kulturen ergeben. Unter den während der Dokumentation begleiteten Personen befindet sich Nassem Ben Iman, der zum Christentum konvertiert ist oder der bekannte Koran-Gelehrte Nar Abu Zaid, der im Juli verstorben ist.

Die zwei Teile können derzeit in der Mediathek aufgerufen werden:

VD: SW

Der Staat ist kein Tugendwächter

Eva Quistorp hat in einem Kommentar für TheEuropean ein merkwürdiges Konzept der Religionsfreiheit beworben und dabei, wie es sich für eine deftige Grünen-Politikerin gehört, die Evangelikalen in die Nähe militanter Muslime gerückt.

Das Grundgesetz ist eine Komplexität von Freiheiten und Pflichten, individuellen Rechten, aber auch von sozialen Rechten, und es versucht, diese in einen Gesamtzusammenhang zu setzen. Beispielsweise sind die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Versammlungsfreiheit, die Meinungs-, Wissenschafts- und die Kunstfreiheit wichtigere grundgesetzlich garantierte Rechte. In diesem Zusammenhang ist die Religionsfreiheit nicht als Freiheit für fundamentalistische Evangelikale, holocaustleugnende Katholiken oder djihadistische Muslime, sondern nur im Zusammenhang mit der Geschlechtergleichberechtigung, der Meinungs-, Wissenschafts- und Kunstfreiheit denkbar.

Es spricht für TheEuropean, dass bereits zwei Tage später eine Replik von Alexander Kissler publiziert wurde. Er warnt in seinem Beitrag vor einer Instrumentalisierung der Religionsfreiheit durch den Staat:

Weil der freiheitliche Staat den Glauben nicht politisieren darf, sondern ihn in seiner ganzen Eigentümlichkeit respektiert, muss es dem Staat egal sein, was der Gläubige oder Ungläubige denkt. Es mag Katholiken geben, die die Schoah relativieren, antisemitische Protestanten, intolerante Muslime, verblendete Atheisten, fundamentalistische Juden und nationalistische Hindus – ebenso wie korrupte Journalisten, kriminelle Wissenschaftler und verbrecherische Künstler. Wo immer sie gegen Recht und Gesetz verstoßen, müssen sie bestraft werden. Nie und nimmer aber darf der Staat die freie Ausübung des Glaubens, des Berufs, der Wissenschaft und der Kunst prinzipiell an politische Bedingungen koppeln. Es wäre das Ende der Republik, der Abschied von der Freiheit.

20 Jahre Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam

Am 5. August 1990 bekräftigten 45 Außenminister im Namen der Mitglieder der Konferenz Islamischer Staaten mit der Kairoer Erklärung ihre eingeschränkte Sicht der Menschenrechte unter der Vorbedingung der Gültigkeit der Scharia. Obwohl fast alle islamische Staaten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 unterschrieben haben, vertritt die Konferenz Islamischer Staaten die Auffassung, dass Muslime alleine göttlichem Gebot, also der Scharia Folge zu leisten hätten, die Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen hingegen menschliches Werk und damit für Muslime nicht bindend seien. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kritisiert, dass damit Nicht-Muslime in islamischen Ländern vor dem Gesetz zu Bürgern zweiter Klasse würden, die Gleichberechtigung von Mann und Frau abgeschafft sei und die freiwillige Entscheidung, seinen Glauben zu wechseln, mit Hinweis auf die Menschenrechte im Islam verhindert werde, ja sogar mit langjährigen Haft und sogar mit der Todesstrafe geahndet werden könnte. Laut IGFM leiden in nahezu allen Mitgliedsländern der Konferenz Islamischer Staaten, zu den heute 57 Staaten gehören, Nichtmuslime unter Benachteiligung, Diskriminierung bis hin zur offenen Verfolgung. Gemessen an der Zahl der Opfer stellen die Christen die größte Opfergruppe. Die IGFM kritisiert, dass die Weltöffentlichkeit zu wenig Notiz von der fortschreitenden Festigung des Willens der Kairoer Erklärung nimmt: So sei der Menschenrechtsrat selbst als Steigbügelhalter für die Einschränkung der Menschenrechte aufgetreten, indem er eine Abstimmung zugelassen habe, in dessen Folge jegliche Kritik an menschenrechtswidrigem Handeln aus religiösen Gründen unzulässig sei. Gerade im Hinblick auf den Schutz vor den Folgen aus ungerechtfertigter Beschuldigung wegen Blasphemie oder für Konvertiten und den Vollzug barbarischer Strafen wie Steinigung, Amputation und Prügelstrafen habe der Menschenrechtsrat unselige Fakten geschaffen. Versagt hätten aber auch die westlichen und abendländisch orientierten Staaten, die es nicht vermocht hatten, sich auf eine gemeinsame Linie zum Schutz der Menschenrechte zu einigen, so die IGFM.

Nach der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam« vom 19.9.1981 durch den »Islamrat für Europa« ist die Kairoer Erklärung das zweite große multinationale Menschenrechtsdokument der islamischen Welt. Trotz weitreichender Garantien für die persönliche Freiheit des Menschen und die Unterstreichung, dass die grundlegenden Rechte und Freiheiten «verbindliche Gebote Gottes« seien und deshalb jeder Mensch individuell für ihre Einhaltung verantwortlich und deren Missachtung und Verletzung eine schreckliche Sünde sei, ist laut Abschlussartikel 25 die Scharia «die einzig zuständige Quelle für die Auslegung und Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung.« So bietet die Kairoer Erklärung Schlupflöcher für Steinigung und Amputation, indem sie gewährten Schutz des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit durch Hinweis auf die Gebote nach Schariarecht wieder aufhebt.

Weil der Islam – wie es dort heißt – die Religion der reinen Wesensart ist, ist es verboten, irgendeine Art von Druck auf einen Menschen auszuüben oder seine Armut oder Unwissenheit auszunutzen, um ihn zu einer anderen Religion oder zum Atheismus zu bekehren. Es ist daher eine logische Folge, dass jeder Mensch das Recht hat, im Einklang mit den Normen der Scharia für das Recht einzutreten, das Gute zu verfechten und vor dem Unrecht und dem Bösen zu warnen. Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt. Die freie Entscheidung, seinen Glauben zu wechseln, wie sie von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Pakt für Bürgerliche und politische Rechte garantiert wird, ist durch diese Erklärung für Muslime aufgehoben: Konversion zum Islam ja, Islam verlassen unter Androhung schwerster Strafen, nein.

Bundestag: Plädoyer für Religions- und Glaubensfreiheit

Der Bundestag hat sich heute Vormittag für einen weltweiten Schutz der Religionsfreiheit ausgesprochen. In einer fast zweistündigen Debatte waren sich die Fraktionen in Berlin allerdings uneinig in der Frage, ob der Schutz von Christen im Mittelpunkt der Forderungen stehen sollte. Aus Sicht von SPD, Linksfraktion und dem Bündnis 90/Die Grünen fokussiere der von CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachten Antrag zu stark auf den Schutz der Christen.

Mehr Informationen und die Anträge zur Debatte gibt es hier: www.bundestag.de.

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