Religionsfreiheit

Brutale Übergriffe auf vietnamesische Christen

RTEmagicC_Vietnam-Tran-Van-Ky-pastor.jpg.jpgDie Regierung Vietnams geht zunehmend vehement gegen Religionsgemeinschaften im Land vor. Dabei setzt sie wiederholt Schlägertrupps ein, die als »Volkszorn« kaschiert werden, kritisiert die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Die Gewalt gegen Christen und Buddhisten läuft stets nach gleichem Schema ab. Beispielhaft dafür ist das Vorgehen gegen eine Hausgemeinde der evangelischen Full Gospel Church in der nordvietnamesischen Provinz Thanh Hoa.

Am Sonntag, dem 16. August, führte der örtliche KP-Parteisekretär, Nguyen Viet Bo, zum wiederholten Mal den Angriff von Sicherheitskräften und Schlägertrupps auf den Gottesdienst der Full Gospel Church von Thanh Hoa. Pastor Nguyen Trung Ton und sechs weitere Christen – darunter ein Baby, ein 15jähriges Kind und ein 83jähriger Mann – wurden dabei schwer verletzt. Die Schläger zerstörten Hausgegenstände, Glühbirnen, konfiszierten Handys. Nach gleichem Schema liefen die Übergriffe unter Bo’s Anleitung am 26. und 31. Juli sowie am 9. August. Unbekannte Schläger griffen die friedlichen Christen unter den Augen lokaler Gesetzesvertreter an und die Polizei weigerte sich daraufhin, dagegen vorzugehen. Eine Beschwerde der Gemeinde, in der sie den Übergriff am 9. August 2009 schildert, liegt der IGFM vor.

Die vietnamesische Zentralregierung zeigt keinerlei Interesse, den Opfern Schutz zukommen zu lassen und die Täter zu Verantwortung zu ziehen. Mehr noch. Der IGFM liegen geheime Instruktionen der Regierung an Parteikader vor, die für Religionsangelegenheiten vor Ort zuständig sind. Darin werden sie aufgefordert, gegen diese so genannten »Neuchristen«, die von der Regierung als »inakzeptabel« bezeichnet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Betroffen von den Maßnahmen sind selbst zugelassene Religionsgemeinschaften, wie die Katholische Kirche in Hanoi, Thai Ha und Vinh sowie die Buddhistische Kirche in Bao Loc (das Kloster des Zen-Meisters Thich Nhat Hanh). Auch in diesen Fällen bediente sich die Regierung der Schlägertrupps als Mittel zur Lösung ihrer Konflikte mit den religiösen Gemeinschaften.

Das Foto (Quelle: IGFM) zeigt Pastor Nguyen Trung Ton.

Zahlreiche evangelikale Christen im Iran verhaftet

iran.jpgUnter Berufung auf die Presseagentur APA berichtet die Kleine Zeitung über eine Verhaftungswelle im Iran:

Insgesamt wurden mehr als 30 Christen verhaftet, die meisten wurden nach langdauernden Verhören wieder freigelassen, sieben sind aber weiterhin in Haft. Die erste Verhaftungswelle erfolgte am 31. Juli in dem kleinen Ort Amameh, 25 Kilometer nördlich von Teheran. 24 evangelikale Christen – alle Konvertiten – hatten sich dort zum Bibelstudium versammelt. Am Nachmittag stürmten Polizisten unter dem Kommando von »Vevak« (geheime Staatspolizei)-Agenten die Villa. Alle Anwesenden wurden festgenommen und in nicht als Polizeifahrzeugen kenntlichen Autos zu ihren Wohnungen gebracht, wo die Polizisten wieder auf Anweisung der »Vevak«-Leute Pässe, Personaldokumente, Bücher, CDs, Computer und Handys beschlagnahmten.

Hier der vollständige Beitrag: www.kleinezeitung.at.

Nordkorea: Frau wegen Verbreitung der Bibel öffentlich hingerichtet

kn-map.jpgWegen Bibelverbreitung wurde eine nordkoreanische Christin nach Angaben einer Menschenrechtsorganisation öffentlich hingerichtet. Die 33-jährige Ri Hyon-Ok, Mutter von drei Kindern, wurde beschuldigt, für Südkorea und die Vereinigten Staaten spioniert zu haben. Die Hinrichtung soll bereits am 16. Juni in der Stadt Ryongchon an der Grenze zu China stattgefunden haben. Ehemann, die Kinder und die Eltern der Frau wuden nach Angaben von »Investigative Kommission für Verbrechen gegen die Menschlichkeit« in ein Straflager eingewiesen.

Ausführlichere Berichte darüber bei kath.net und www.foxnews.com.

Staat mit Absolutheitsanspruch?

Wie das zu erwarten war, ist nun auch der Deutschlandfunk (DLF) auf den Anti-Evangekalismus-Express aufgesprungen und verbreitet unkritisch die von Oda Lambrecht und Christian Baars in ihrem Buch Mission Gottesreich entworfene Panikmache. Marianne Demmer, Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, deutet in dem Beitrag »Religion mit Absolutheitsanspruch« bei dieser Gelegenheit unverfroren an, dass der Staat die Bildungsprogramme noch stärker kontrollieren müsse.

Das generelle Problem ist nach Ansicht von Bildungsexperten, dass der Staat seine Aufsichtspflicht kaum erfüllen kann. Die Zahl der Privatschulen insgesamt ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Die inhaltliche Kontrolle der Lehrinhalte erfolge meist ausschließlich über die Prüfungen wie beim Abitur oder dem mittleren Abschluss, sagt die stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Marianne Demmer. Ansonsten sei die Aufsicht, wenn überhaupt, nur formal vorhanden.

In wohl keinem freien Land ist das Bildungssystem so restriktiv wie in Deutschland. Das diese Macht des Staates leider nicht mit der Qualität der Ausbildungsprogramme korreliert, wissen wir seit vielen Jahren. Steigt das Interesse an den Privatschulen vielleicht, weil der Unterricht an den staatlichen Schulen so schlecht geworden ist? Aber es kommt noch schlimmer:

Schon befürchten Wissenschaftler, dass der sogenannte biblische Kreationismus die biologische Forschung in Deutschland behindern könnte. In der Bevölkerung wächst, so die Autoren Lambrecht und Baars, die Zahl derer, die die Vorstellung ablehnen, mit Affen gemeinsame Vorfahren zu haben.

Wer so etwas schreibt, hat keine Ahnung vom real existierenden Wissenschaftsbetrieb. Wieder verschafft die Autorin ihren Sorgen Nachdruck, in dem sich sich auf »Wissenschaftler« beruft (oben sind es »Bildungsexperten«). So etwas klingt nicht nur gut, es immunisiert auch gegen Widerspruch. Dabei dachte ich immer, Konkurrenz belebt nicht nur das Geschäft, sondern auch die Forschung. Aber nein, es klingt wieder so, als wolle man den Evangelikalen den Zugang zum öffentlichen Diskursfeld am Liebsten verbieten. Oder wie soll ich den nachfolgenden Satz verstehen?

Mit Büchern und Broschüren, Vorträgen, Großveranstaltungen, eigenen Hörfunk- und Fernsehsendern und einer eindrucksvollen Internetpräsenz bringen evangelikale Christen ihre Vorstellungen unters Volk.

Voltaire definierte Meinungsfreiheit noch so: »Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.«

Hier der vollständigen Beitrag des öffentlich-rechtlichen DLF (den ich übrigens gelegentlich gern höre): www.dradio.de.

FDP warnt vor zunehmender Christenverfolgung

Der Sprecher des Gebetskreises der Bundestagsabgeordneten, Hellmut Königshaus (FDP), hat vor einer zunehmenden Christenverfolgung in islamischen Ländern gewarnt und die Bundesregierung zum Gegensteuern aufgefordert. »Wir erleben die größte Welle der Christenverfolung der Neuzeit«, sagte Königshaus der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post.

Die Bedrohung von Christen sei vor allem in Iran, Irak, Indien und Indonesien virulent, sagte Königshaus. Er hatte jüngst einen parteiübergreifenden Entschließungsantrag ins Parlament eingebracht, der weltweit Toleranz gegenüber allen Glaubensrichtungen einfordert.

Mehr hier: www.hellmut-koenigshaus.de.

Christlicher Fundamentalismus auf dem Vormarsch?

In der Universität Marburg wird am 9. Juli eine Veranstaltung zum Thema »Evangelikalismus« angeboten. Dagegen ist wirklich nichts einzuwenden. Wer allerdings eine sachliche und faire Behandlung des Themas erwartet, wird wahrscheinlich enttäuscht werden. In der Einladung zur Veranstaltung heißt es:

Evangelikale werben für eine rückwärtsgewandte Sexualmoral, die einer Gleichstellung von Lesben und Schwulen ebenso entgegensteht wie der Gleichstellung von Mann und Frau; sie betreiben eine offensive Mission, die die Spannungen gegenüber anderen Religionen anheizt. Ihr weltweiter Vormarsch drängt in den Ländern des Südens kirchliche Kräfte, die sich gegen die Ausbeutung ihrer Staaten durch den reichen Norden zur Wehr setzen, konsequent zurück. Der Vortrag bietet einen Überblick über die Entwicklung der Evangelikalen Bewegung in Deutschland (mit besonderem Augenmerk auf die Situation in Marburg), über ihre inhaltliche Orientierung, über politische Vorstöße einzelner Organisationen und über ihre globale Dimension.

Einen Flyer zur Veranstaltung kann hier herunter geladen werden: s1b.directupload.net.

Türkei: Kloster Mor Gabriel unterliegt im Rechtsstreit

Das 1600 Jahre alte christliche Kloster Mor Gabriel ist im Juni vor einem Gericht in der Türkei in einem Rechtsstreit unterlegen. Das Gericht in Midyat hat entschieden, dass eine Enteignung von mehr als 27 Hektar Land durch das Forstamt gerechtfertigt sei. Der Bau einer Mauer des Klosters auf dem Land sei rechtlich verboten. Zurückgewiesen wurden dagegen in weiterem Verfahren Ansprüche des Schatzamtes Midyat auf Ländereien, die das syrisch-orthodoxe Kloster beansprucht.

Mehr hier: www.faz.net.

Recht auf freie Meinungsäußerung in Großbritannien bedroht

In einem Gesetz von 2008, in dem strafrechtliche Bestimmungen und neue Bestimmungen über Einwanderung festgelegt wurden (»Criminal Justice and Immigration Act«), wurde »Aufstacheln zu Hass aus Gründen der sexuellen Orientierung« als neuer strafrechtlicher Tatbestand definiert. Auf Druck aus dem Oberhaus des Parlaments wurde jedoch eine Zusatzbestimmung erlassen, dass niemand gerichtlich belangt werden darf, weil er die Meinung äußert, dass homosexuelle Handlungen falsch sind oder weil er homosexuell veranlagten Menschen empfiehlt, ledig zu bleiben. Die Klausel lautete:

Die Diskussion über Sexualverhalten oder -praktiken, die Kritik an diesen, oder die Aufforderung an Personen, sich eines bestimmten Sexualverhaltens oder bestimmter Praktiken zu enthalten oder diese zu verändern, dürfen nicht an sich als drohend oder auf das Aufstacheln zum Hass ausgerichtet gewertet werden.

Diese Klausel zum Schutz der Meinungsfreiheit soll jetzt aufgehoben werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf hat bereits am 18. Mai 2009 das Oberhaus in zweiter Lesung passiert. Dies geschieht in einem Klima der Besorgnis über die Aushöhlung der Meinungsfreiheit in Großbritannien. Eine breite Koalition von anglikanischen Bischöfen, konservativen und Labour Abgeordneten des Oberhauses haben sich zusammen geschlossen, um diesen Gesetzesentwurf zu blockieren und umfassende Meinungsfreiheit zu erhalten.

Dazu wird Andrea Williams, Direktorin von »Christian Concern for Our Nation« (www.ccfon.org) in der renommierten Tageszeitung Guardian zitiert:

Kein vernünftiger Mensch unterstützt das Aufstacheln zu Hass irgendwelcher Art. Doch im Großbritannien des 21. Jahrhundert müssen wir einen Weg finden, friedlich nebeneinander zu leben und eine freie und auch heftige Debatte über jeden Aspekt des Lebens zuzulassen, einschließlich angemessener und zumutbarer Kritik an und Diskussionen über alle Formen sexuellen Verhaltens. Die Regierung versucht, diese vernünftige Bestimmung auf Betreiben der Homosexuellen-Lobby zu streichen, die nicht zulassen will, dass ihre sexuellen Praktiken in Frage gestellt werden. Wir sehen einen Fall nach dem anderen, wo Christen wegen ihrer biblische Ansichten über sexuelle Verhaltensweisen diskriminiert werden. Es ist Zeit, etwas zu unternehmen, bevor unsere Gesetze jede Kritik an praktizierter Homosexualität zum Schweigen bringen.

Der Bischof von Southwell und Nottingham, George Cassidy sagte: »Wir sind besorgt, dass durch die Anwendung des neuen Gesetztes die legitime Diskussion und Meinungsäußerung über Sexualethik und -verhalten eingeschränkt wird«.

Bereits unter der bestehenden Gesetzesregelung wurde einigen Christen der Tatbestand der Diskriminierung vorgeworfen:

  • 2003 ermittelte die Polizei der Grafschaft Cheshire gegen den Bischof von Chester Dr. Peter Forster, wegen »Hassverbrechen« (»Hate Crime«) nachdem er gegenüber einer Lokalzeitung erklärt hatte, dass einige Homosexuelle ihre sexuelle Orientierung mit Hilfe von Therapie verändert hatte. Die königliche Anklagebehörde ließ die Anklage fallen, weil der Bischof »keine derzeit geltenden Gesetze verletzt« hatte.
  • 2005 wurde die Autorin Lynette Barrows von der Londoner Polizei wegen Homophobie verwarnt, nachdem sie in einem BBC Radioprogramm erklärt hatte, dass homosexuelle Paare keine idealen Adoptiveltern sind.
  • 2006 wurde eine polizeiliche Untersuchung gegen Sir Iqbal Sacranie, damals Generalsekretär des Rats der Muslime Großbritanniens, geführt, weil er in einer Rundfunksendung erklärt hatte, dass praktizierte Homosexualität aus gesundheitlichen und moralischen Gründen inakzeptabel sei.
  • Kürzlich wurde der Krankenpfleger Anand Rao von Nationalen Gesundheitsdienst in Leicester entlassen, weil er während eines Rollenspiels im Rahmen der beruflichen Fortbildung einen Kirchgang als Möglichkeit des Abbaus von Stress empfohlen hatte. Der Veranstalter des Kurses sandte einen Bericht an den Arbeitgeber, in dem »Besorgnis über das professionelle Verhalten« des Pflegers geäußert wurde. Der Arbeitgeber sprach die Entlassung aus.

Sollte die Zusatzklausel wegfallen, ist mit einer besorgniserregenden Verschärfung der Situation zu rechen.

Quelle: Guardien, Blog von Mats Tunehag. Übersetzung: ÖEA.

Noch kein Grund für Jubel in Mar Gabriel

Das Gerichtsurteil zugunsten des Klosters Mar Gabriel und gegen die Gebietsansprüche von drei Gemeinden im Südosten der Türkei gibt nach Meinung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) keinen unmittelbaren Anlass zur Freude (siehe zum Urteil die Meldung bei kath.net).

Mit dem Urteil wurden lediglich die seit den 30er Jahren dokumentierten Verwaltungsgrenzen der Gemeinden festgestellt. Bei den auf Juni vertagten Gerichtsverfahren geht es dann um die Feststellung von Flurstücken innerhalb der Klostergrenzen, die als Wald oder brachliegende Flurstücke deklariert werden können. Nach türkischem Recht müssen Wald oder brachliegende Flurstücke dem Staat übereignet werden, auch dann, wenn sie sich innerhalb der Klostergrenzen befinden. Die IGFM hält es daher für zu früh, von einem Entgegenkommen gegenüber religiösen Minderheiten zu sprechen, sondern verlangt weiterhin höchste Aufmerksamkeit.

Mitte 2008 wurde bekannt, dass im Südosten der Türkei (Region Mardin) kurdische und arabische Clans begannen, Landbesitz alteingesessener Christen zu besetzen. Die zurzeit in der Region durchgeführte Kataster-Erfassung berücksichtigte dabei lediglich die neuen Besitzverhältnisse ohne genauere Überprüfung bzw. Hinterfragung von behaupteten Besitztiteln. Erleichtert wurde dieses Vorgehen dadurch, dass die syrisch-orthodoxen Christen in der Regel nicht über schriftliche Besitztitel verfügen.

Dem Kloster Mar Gabriel wurde der Landbesitz gleich von drei Gemeinden streitig gemacht, darunter mit der abstrusen Behauptung, dass vor der Errichtung des Klosters an gleicher Stelle früher eine Moschee gestanden haben soll. Das Kloster ist seit 397 n.Chr. urkundlich erwähnt, also Jahrhunderte vor Mohammeds Geburt.

Neue Antidiskriminierungsrichtlinie des EU-Parlaments

Eine neue Antidiskriminierungsrichtlinie, die im April vom Europäischen Parlament angenommen wurde, könnte demnächst christliche Kirchen, Schulen und Sozialdienste in Europa verpflichten, Mitarbeiter zuzulassen, die die für die jeweiligen Werke geltenden Glaubensgrundlagen nicht teilen. Die neue Richtlinie ergänzt bereits bestehende Diskriminierungsverbote und wurde vom Parlament mit 360 zu 277 Stimmen angenommen. Wird sie von den Mitgliedsstaaten einmütig ratifiziert, erhält sie Gesetzesstatus.

Die umfassende Richtlinie über Gleichbehandlung verbietet Diskriminierung auch in Bereichen außerhalb des Arbeitsmarktes, unter anderem in den Bereichen Sozialschutz, Bildung sowie Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, wie z. B. Wohnraum, Transport sowie Gesundheit.

Mats Tunehag, Präsident der Schwedischen Evangelischen Allianz, sagt dazu treffend:

Alle – nicht nur Christen – sollten über diese Einschränkung der Rede- und Gewissensfreiheit besorgt sein. Einige Mitgliedstaaten verstehen diese Probleme.

Der letzte Satz lässt hoffen.

Hier der Bericht der Zeitschrift CT: www.christianitytoday.com.

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