Religionsfreiheit

Todesurteil gegen Asia Bibi in Pakistan aufgehoben

Neun Jahre lang saß Asia Bibi in einem pakistanischen Gefängnis, weil sie angeblich den Propheten Mohammed beleidigt hatte. Mehrmals wurde verbreitet, sie sei wieder auf freiem Fuß, auch hier im TheoBlog. Jetzt ist sie, falls die Agenturen korrekt berichten, tatsächlich frei.

Der SPIEGEL schreibt:

Das oberste Gericht in Pakistan hat das Todesurteil gegen eine Christin wegen Gotteslästerung aufgehoben. Die Richter sprachen Asia Bibi, deren Fall international für Aufsehen gesorgt hatte, frei. „Sie wurde von allen Vorwürfen freigesprochen“, sagte der Richter Saqib Nisar. Sie werde sofort aus der Haft entlassen.

Das Gericht befand, dass die Vorwürfe gegen die Frau juristisch schwach begründet seien und es keinen Grund gebe, sie zu bestrafen. Die Entscheidung löste Proteste von Islamisten in mehreren Städten des Landes aus. Die Behörden hatten schon vor dem Urteil die Sicherheitsmaßnahmen rund um das Gericht verstärkt.

Bibi war 2010 in der Provinz Punjab wegen Beleidigung des Propheten Mohammed zum Tode verurteilt worden – als erste Frau in Pakistan. Muslimische Frauen aus ihrem Dorf hatten der mehrfachen Mutter vorgeworfen, sich im Streit beleidigend über Mohammed geäußert zu haben.

Mehr: www.spiegel.de.

Allerdings ist das nur die eine Seite. IGFM informiert in einem Newsletter darüber, dass islamische Extremisten in Pakistan bereits Rache fordern:

Islamische Extremisten und Vertreter islamistischer Organisationen haben unterdessen die christliche Minderheit und die Regierung Pakistans mit Gewalt und Ausschreitungen bedroht. Die Behörden reagierten mit einem großen Aufgebot an Sicherheitskräften und Straßensperren. Nach Informationen der IGFM fürchten viele Christen und Angehörige anderer Minderheiten, dass in den kommenden Tagen Islamisten ihre Gewaltdrohungen in die Tat umsetzen. In der Erwartung von Übergriffen und Pogromen bereiten sich manche Christen darauf vor, vorübergehend unterzutauchen.

 

Auch Politiker können sich irren

Recep Tayyip Erdogan hat die Eröffnung der großen Moschee in Köln-Ehrenfeld als Bühne für sich benutzt. Politiker zeigten sich überrascht und enttäuscht. Allen voran der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), der sich vor rund 10 Jahren vehement für den Bau der Moschee ins Zeug gelegt hatte.

Musste er wirklich überrascht sein? Als der jüdische Schriftsteller Ralph Giordano vor 10 Jahren auf das Problempotential der Ditib aufmerksam machte und – wie wir im Nachhinein festellen können – in vielen Punkten schlicht und einfach richtig lag, fiel dem damaligen Integrationsminister Armin Laschet nichts anderes ein, als den Juden Giordano in die rechte Ecke zu stellen.

Laschet hätte lieber auf die Argumente Giordanos hören sollen. Die Kölnerin Hildegard Stausberg, die beim Einkaufen hin und wieder mit Giordano klönen konnte, erinnerte im Februar 2017 in DER WELT an den 2014 verstorbenen Schriftsteller:

Auch zeigt sich immer klarer, dass enge strukturelle Verflechtungen zwischen Ditib und den türkischen Generalkonsulaten einen direkten Zugriff Ankaras hier in Deutschland ermöglichen. Was für ein Horrorszenario: Moscheen in Deutschland als servile Unterstützungszentren für die Machtfantasien eines Recep Tayyip Erdogan. Musste das alles so kommen? Mussten wir so blauäugig sein?

Giordano hat das Problempotenzial mit schonungsloser Weitsicht prognostiziert. Schon Mitte 2006 sagte er in Richtung Ditib, es gebe in den islamischen Verbänden in Deutschland Funktionäre, „die den liberalen Rahmen und die Toleranz der freiheitlichen Verfassung nutzen, um totalitäre Ansichten von Staat und Religion in ihren Enklaven durchzusetzen“.

Hier mehr: www.welt.de.

Sieg der Vernunft: Konditor muss nicht

Der Oberste Gerichtshof in den USA hat einem Konditor rechtgegeben, der sich geweigert hat, eine Torte für eine schwule Hochzeit zu backen. Somit hat die Vernunft sich durchgesetzt. Kaum auszudenken, was passiert wäre, wenn sich die LGBT-Lobby durchgesetzt hätte. Der DLF meldet:

Die Entscheidung fiel mit 7 gegen 2 Richterstimmen. Das Urteil betont das Recht auf Religionsfreiheit. Der Fall reicht sechs Jahre zurück. Damals hatte ein schwules Paar seine Hochzeitstorte beim dem Konditor in Denver im US-Bundesstaat Colorado in Auftrag geben wollen. Der lehnte aber ab, mit dem Hinweis, zu einer Ehe gehörten laut Bibel Mann und Frau. Eine gleichgeschlechtliche Hochzeit wolle er nicht unterstützen. Das Paar legte Beschwerde bei der Bürgerrechtkommission von Colorado ein, die erklärte, das Verhalten des Bäckers sei diskriminierend.

Mehr hier und hier.

Justin Trudeau: Meinungsfreiheit ja, aber

Vor einigen Tagen stellte sich Justin Trudeau, der Premierminister von Kanada, an der McMaster Universität in Hamilton (Ontario, Kanada) den Fragen einiger Gäste, Dozenten und Studenten.

Ein junger Student hat folgende Frage gestellt:

Ich bin ein Student im ersten Jahr hier bei McMaster. Ich möchte nur etwas über ihre Ansichten zur Redefreiheit erfahren. Denn in der heutigen Gesellschaft ist eine linke Sicht der Dinge sehr verbreitet. Wenn Leute nicht die gleichen Meinungen haben, werden sie belächelt und als Rassisten, Fanatiker und alles andere bezeichnet. Zum Beispiel: Abtreibung. Wenn du für das Leben bist, dann wirst du lächerlich gemacht und beleidigt, aber wenn du Pro-Choice bist, dann wirst du gelobt. Ich möchte nur wissen, ob ihnen das wichtig ist?

Hier nun Auszüge aus der Antwort des smarten Justin Trudeau:

Hören sie, ich meine, ich habe immer wieder demonstriert, dass die Verteidigung von Rechten und Freiheiten der Kern dessen ist, wer ich bin, und ehrlich gesagt, es ist der Kern dessen, was Kanada ist. In diesem Land verteidigen wir gegenseitig diese Rechte, auch wenn sie unpopulär sind, wie wir es schon einige Male gesehen haben. Gleichzeitig müssen wir wissen, dass zwischen der Meinungsfreiheit und dem Handeln auf der Grundlage dieser ausgedrückten Freiheiten und Überzeugungen ein Unterschied besteht.

…

Das bedeutet nicht, dass religiöse Gruppen und Glaubensgemeinschaften sich nicht dafür [gemeint sind finanzielle Zuschüsse, R.K.] bewerben können. Im Gegenteil, so viele der großen gemeinnützigen Organisationen, die unglaublich hart arbeiten, sind in diesem Land auf Glauben gegründet und sie sind ein wichtiger und wunderbarer Teil unserer Gesellschaft. Es bedeutet jedoch – und hier kommen wir zum Kern der Sache -, dass eine Organisation, die ausdrücklich darauf abzielt, die Rechte von Frauen einzuschränken, indem sie das Recht auf Abtreibung, das Recht von Frauen, ihre eigenen Körper zu kontrollieren, aufhebt, nicht im Einklang mit dem steht, wo wir als Regierung, und ganz ehrlich, wo wir uns als Gesellschaft, befinden.

Klare Worte!

Den Videomitschnitt gibt es hier. Der Student fragt ca. ab der 30. Minute.

Die toleranteste Stadt Deutschlands

Berlin gilt als die toleranteste Stadt Deutschlands. Aber wie tolerant ist man gegenüber Leuten, die ihren christlichen Glauben dort ausleben möchten? Der katholische Glaube der Mutter, die der FAZ ihre Erfahrungen geschildert hat, ist sicher streitbar. Was sie allerdings erlebt hat, sollte uns zu denken geben:

Vor knapp vier Jahren bin ich nach Berlin gezogen. Ich mag die Stadt, und ich schätze die Toleranz, mit der sie sich so gerne schmückt. Nur: Wem gegenüber gilt das eigentlich? Wir sind tolerant gegenüber Frauen, die Kopftücher tragen. Endlich dürfen gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Im Berliner Alltag sieht man buddhistische Mönche und trifft auf totale Freizügigkeit. Ganz bewusst habe ich für meine Kinder eine Kita ausgesucht, in der sämtliche Religionen und Nationen vertreten sind. Ich möchte, dass meine Kinder mit einem Gefühl für Vielfalt aufwachsen.

Aber ich sage auch: Gleiches Recht für alle. Auch als Christin kann man eine gewisse Toleranz erwarten. Ich finde aber, das fehlt. Dabei leben wir in einem christlich geprägten Land. Was ist so abwegig daran, dass jemand diesen Glauben in seinen Alltag integriert? Dass jemand nicht nur in die Kirche geht, um das schöne Gebäude zu betrachten? Dass jemand Feiertage nicht nur genießt, weil frei ist? Wie kann die toleranteste Stadt Deutschlands so intolerant sein?

Hier: www.faz.net.

VD: JO

Türkei: Islamstaat nicht nur Staat der Muslime

Nachfolgend veröffentliche ich einen anonymen Gastbeitrag, der Einblick in die aktuelle Islamdebatte innerhalb der Türkei gewährt. Er fasst Äußerungen des Islamgelehrten Hayrettin Karaman zusammen, die kürzlich in einer dem Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan nahestehenden Tageszeitung publiziert wurden.

Der Islamstaat nicht nur Staat der Muslime

Hayrettin Karaman ist ein türkischer Islamgelehrter. Neben seiner Lehrtätigkeit und zahlreichen Veröffentlichungen schreibt er regelmäßig eine Kolumne für die türkische Tageszeitung „Yeni Şafak“ (wörtlich: Neue Morgendämmerung). Die „Yeni Şafak“ ist bekannt für ihre Nähe zum türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan und der Regierungspartei AKP („Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung“). Beiträge von Hayrettin Karaman sind aber bei der Analyse des türkischen Zeitgeschehens vor allem deshalb bedeutsam, weil er als einer der islamischen Gelehrten gilt, auf dessen Meinung zu aktuellen und grundsätzlichen Themen Präsident Erdoğan hört.

In seiner Kolumne in der „Yeni Şafak“ vom 22. Oktober beschäftigt sich Karaman unter der Überschrift „Das Ziel des Islam ist es nicht, die Umma zu spalten, sondern sie zu integrieren“ mit der Frage, ob es aus islamischer Sicht mehrere islamische Staaten geben solle. Für ihn steht die Antwort fest: „Wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, wird die Umma ein einziger Staat sein und alle Muslime werden Untertanen dieses Staates sein.“

Neben einer Begründung dieser Hauptthese und der Diskussion darüber, wie diese Frage heute anzugehen sei, weil die „Voraussetzungen“ eben noch nicht gegeben seien, geht Karaman in einem Satz auch auf das Schicksal der Nichtmuslime in einem solchen islamischen Staat ein: „Wie wir schon oft zum Ausdruck gebracht haben, ist der Islamstaat nicht nur ein Staat der Muslime. Im Falle dass die Nichtmuslime (ihn) akzeptieren, werden sie eine einfache Steuer bezahlen, ihren Status bewahren und dadurch zu Staatsbürgern und zu Inhabern von Menschenrechten werden.“

Bei der angesprochenen Steuer geht es um die aus frühislamischer Zeit bekannte und auch im Osmanischen Reich, dem Vorgänger der Republik Türkei, lange Zeit angewandte „Kopfsteuer“, die speziell von Nichtmuslimen erhoben wird. Den „Status bewahren“ spielt vermutlich auf den Schutz an, den solche islamischen Staaten Juden und Christen gewährt haben, solange diese sich mit ihrem Stand als „Bürger zweiter Klasse“ zufrieden gaben und gewisse Sonderregeln einhielten, zu denen auch der unbedingte Verzicht auf Mission unter der muslimischen Mehrheitsbevölkerung gehörte.

Abgesehen von der vielleicht für manchen westlichen Beobachter verblüffenden Tatsache, dass in der lange als laizistisches Modell geltenden Türkei heute der ideale Islamstaat diskutiert wird, wirft die Bemerkung des Islamprofessors ein bezeichnendes Licht auf ein unter führenden Islamisten verbreitetes Verständnis der Menschenrechte. Menschenrechte werden nicht gemäß dem westlichen Verständnis als jedem Menschen von Anfang an eigene und unveräußerliche Rechte gesehen. Vielmehr vergibt der (islamische) Staat diese Rechte quasi als Gunstgewährung für ein den islamischen Regeln entsprechendes Wohlverhalten.

Wenn also heute weltweit über Menschenrechte gesprochen wird, kann man ohne genaue Begriffsbestimmung leicht aneinander vorbeireden.

Südafrika: Verpflichtende Registrierung?

Aus Südafrika gibt es beunruhigende Nachrichten. Die Politik des Landes reagiert auf – zugegebenermaßen hochproblematische Entwicklungen in der religiösen Szene mit Einschränkungen der Religionsfreiheit und will die religiösen Gemeinschaften und Amtsträger stärker kontrollieren.

Am 11. Juli 2017 präsentierte die Kommission für die Förderung und den Schutz von kulturellen, Religions- und Sprachgemeinschaften („Commission for the Promotion and the Protection of the Rights of Cultural, Religious and Linguistic Communities, kurz CRL) ihren Bericht zum Thema „Kommerzialisierung der Religion und Missbrauch des Glaubens“. Anlass waren unter anderem Fälle von finanzieller Ausbeutung, Machtmissbrauch, gesundheitsgefährdende Praktiken sowie Gesetzesverstöße wie mangelnde Buchführung.

Die Vorschläge der CRL an den Gesetzgeber umfassen unter anderem eine verpflichtende Zulassung von Pastoren, „religiösen Praktikern“, traditionellen Heilern, etc. sowie die verpflichtende Registrierung von Religionsgemeinschaften als Bedingung für die Betätigung, wobei alle zugelassenen Gemeinschaften einem akkreditierten Dachverband angehören müssen. Auch eine Begutachtung durch Kollegen („Peer Review“) ist vorgesehen. Darunter versteht CRL eine Begutachtung durch einen „Ausschuss oder sonstige Körperschaft, welche die jeweilige Religion versteht bzw. wie diese funktionieren sollte“, und die feststellen kann, ob eine Lehre oder Praxis „für uns normal“ oder ungewöhnlich ist. Jede Religion soll über ein Peer Review Komitee verfügen. Das Christentum (alle Konfessionen) soll über ein einziges gemeinsames Komitee verfügen. Dies ist ein massiver Eingriff in die Religionsfreiheit und das legitime Recht der einzelnen Gemeinschaften auf Selbstregulierung. Die CRL selbst beabsichtigt, in den Peer Review Komitees vertreten zu sein und diese durch Bereitstellung von „Forschung, rechtlicher Unterstützung, des Sekretariats und sonstiger notwendiger Dienste“ de facto betreiben und auch zu finanzieren. Die Finanzierung soll unter anderem aus von den Gemeinschaften und Funktionsträgern zu entrichtenden Zulassungsgebühren kommen. Damit untersteht jedes Peer Review Committee – sollten die Vorschläge verwirklicht werden – der CRL. Die endgültige Entscheidungsgewalt soll beim Rechtsausschuss der CRL liegen. Damit würde die CRL über die Kontrolle über alle Religionsgemeinschaften verfügen.

Die Hauptaufgabe der Peer Review Committees wäre die Einrichtung und Zulassung von Dachorganisationen, deren Aufgabe es wäre, Kirchen und Gemeinden fachlich zu unterstützen, zu beraten, die Aufsicht über sie zu führen und sie bei der personellen Entwicklung zu unterstützen. Damit würde die CRL Entscheidungen treffen, ob eine Doktrin oder Praxis akzeptabel ist, was in direktem Widerspruch zum verfassungsmäßigen Recht auf Religionsfreiheit steht.

Die CRL besteht darauf, dass alle Pastoren, „religiösen Praktiker“ und Gottesdienststätten einem zugelassenen Dachverband ihrer Wahl angehören müssen, womit die Macht der Zulassung oder Nichtzulassung verbunden ist. Dies ist ein Verstoß gegen die Religions- und Versammlungsfreiheit, die als Menschenrecht auch für Gemeinschaften gilt, die sich nicht registrieren lassen.

Die CRL ist eine staatliche Institution, deren Mitglieder vom Staatspräsidenten ernannt werden. Das heißt, dieser Vorschlag läuft auf staatliche Kontrolle der Religionsausübung hinaus. Der gesetzliche Auftrag der CRL ist, die religiösen Rechte von Gemeinschaften zu fördern und zu schützen, niemals jedoch diese zu kontrollieren. Als „Chapter 9 Institution“ (nach Kapitel 9 der südafrikanischen Verfassung eingesetzte Institution zum Schutz der Demokratie) verfügt die CRL nicht über Exekutivbefugnisse. Zahlreiche Religionsgemeinschaften in Südafrika haben sich gegen diese Vorschläge ausgesprochen und weisen darauf hin, dass Missbräuche durch bestehende Gesetze abgestellt werden können. So wurde ein sogenannter Pastor, der als „Prophet of Doom“ bekannt ist, nach bestehenden Gesetzen mit einer Gefängnisstrafe bedroht, sollte er weiterhin Anhänger mit Insektiziden besprühen („Doom“ ist sowohl das englische Wort für Untergang bzw. Verdammungsurteil als auch der Handelsname eines in Südafrika verbreiteten Insektizids). Finanzielle Unregelmäßigkeiten können leicht durch bestehende Gesetze geahndet und abgestellt werden. Eine wichtige Aufgabe der CRL ist auf jeden Fall, sicherzustellen, dass religiöse Leiter und ihre Organisationen ihre gesetzlichen Verpflichtungen verstehen und ihnen nachkommen. Viele Missstände sind auf mangelnde Erfüllung von Vorschriften aufgrund von Unkenntnis zurückzuführen. Dabei muss man bedenken, dass Schätzungen zufolge nur etwa 5 % der in Südafrika tätigen Pastoren (darunter viele in kleinen Hausgemeinden) über eine Ausbildung verfügen. Daher kann die CRL eine wertvolle Rolle bei der Verbesserung des Bildungsniveaus und der Kapazitätsbildung in den Religionsgemeinschaften spielen. Es gibt derzeit praktische und leistbare Initiativen, die breite Unterstützung in religiösen Kreisen genießen. Die CRL kann und sollte auch an einem Konsultationsprozess zur Erarbeitung eines Ethikcodes mitwirken.

Quellen: HRWF (Human Rights without Frontiers), Brüssel Council for the Protection and Promotion of Religious Rights and Freedoms, Südafrika FOR SA (Freedom of Religion South Africa). Übersetzung: AKREF Österreich.

Wer bestimmt, was Kinder lernen?

Erziehungsrecht der Eltern und Erziehungsauftrag des Staates stehen gleichberechtigt nebeneinander. Aber was passiert, wenn die Schule etwas lehrt, das den Eltern missfällt – vor allem, wenn es um Sexualität und Religion geht? Volker Kitz, Jurist und Autor von Ratgeberbüchern, hat in der FAZ dazu Stellung bezogen und zunächst einmal sachlich festgestellt:

Die Schule darf die Kinder nicht indoktrinieren, nicht ein bestimmtes Verhalten befürworten oder ablehnen. Der Unterricht muss offen sein für unterschiedliche Wertungen. Zum anderen muss die Schule den Eltern die Möglichkeit geben, auf das zu reagieren, was ihre Kinder dort lernen. Die Eltern sollen die Sexualerziehung begleiten können, auch kritisch. Deshalb haben sie einen Anspruch darauf, dass die Schule sie rechtzeitig und umfassend informiert, über Inhalt und didaktischen Weg. Auch wenn Eltern und Schule sich gegenseitig nichts vorschreiben können, sollen sie sich abstimmen, auf Kritik und Probleme hören, Erfahrungen und Fragen in Elternversammlungen diskutieren. Das entschied das Bundesverfassungsgericht 1977 im Fall der Fünftklässlerin, und diese Grundsätze gelten bis heute.

Dann aber kommt ein Satz, der es wirklich in sich hat:

Was passiert, wenn eintritt, was das Bundesverfassungsgericht für die religiöse Betätigung als Ausnahmeerscheinung sah? Dass unterschiedliche Wertvorstellungen zu Schlägereien führen? Dass der Schulfriede an der Frage zerbricht, wie „natürlich“ Homosexualität oder Transsexualität ist? Muss die Schule dann, um des Schulfriedens willen, die Finger vom Thema lassen? Das legt das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung zum Schulgebet nahe.

Aber vielleicht ist der Gedanke nicht zu Ende gedacht. Vielleicht muss der Staat notfalls aufrüsten und mit Gewalt die Toleranz und Vielfalt verteidigen, die er vermitteln will. 

Falls ich das richtig verstehe, will der Autor damit sagen: Notfalls muss eben der Staat die „Akzeptanz der sexuellen Vielfalt“ mit Gewalt durchsetzen. Anders formuliert: Die Bürger sollen gezwungen werden, das Konzept der sexuellen Vielfalt zu bejahen.

Hier der vollständige Artikel: www.faz.net.

Der Islam in den Werken Martin Luthers

Csm Kritzl Luther Islam 2008 6ee8060d26Welche Beurteilungskriterien benutzte der Reformator Martin Luther, um den Islam und die Türkenkriege seiner Zeit zu beurteilen? Wo sah er die Hauptunterschiede zwischen den von ihm entdeckten Wahrheiten und einer Religion, die die Christenheit im Glauben und das Heilige Römische Reich militärisch zu bedrohen schien? Und welche der von Luther genannten Kriterien sind heute für Christen noch bedeutsam und welche sind nur zeitgeschichtlich verständlich? Kann man unterscheiden zwischen denjenigen Positionen Luthers, die heute noch Relevanz besitzen im christlich-islamischen Dialog, und zwischen jenen, die aus fehlendem Wissen oder zeitgenössischer Polemik heraus entstanden sind? Diese und andere Fragen versucht der Verfasser in seinem Buch zu beantworten.

Der Österreicher Johannes Manfred Kritzl hat dazu das Buch: Adversus turcas et turcarum Deum, (Bonn: VKW, 2008) geschrieben, das derzeit gratis hier heruntergeladen werden kann: www.bucer.de.

Das Bewerbungsgespräch

Die BBC hat einen interessanten Sketch mit Tracey Ullman produziert. Eine Bewerberin ist eigentlich die optimale Besetzung für eine freie Stelle. Wäre da nicht eine Sache, die die Attraktivität extrem schmälert.

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