Aus Südafrika gibt es beunruhigende Nachrichten. Die Politik des Landes reagiert auf – zugegebenermaßen hochproblematische Entwicklungen in der religiösen Szene mit Einschränkungen der Religionsfreiheit und will die religiösen Gemeinschaften und Amtsträger stärker kontrollieren.
Am 11. Juli 2017 präsentierte die Kommission für die Förderung und den Schutz von kulturellen, Religions- und Sprachgemeinschaften („Commission for the Promotion and the Protection of the Rights of Cultural, Religious and Linguistic Communities, kurz CRL) ihren Bericht zum Thema „Kommerzialisierung der Religion und Missbrauch des Glaubens“. Anlass waren unter anderem Fälle von finanzieller Ausbeutung, Machtmissbrauch, gesundheitsgefährdende Praktiken sowie Gesetzesverstöße wie mangelnde Buchführung.
Die Vorschläge der CRL an den Gesetzgeber umfassen unter anderem eine verpflichtende Zulassung von Pastoren, „religiösen Praktikern“, traditionellen Heilern, etc. sowie die verpflichtende Registrierung von Religionsgemeinschaften als Bedingung für die Betätigung, wobei alle zugelassenen Gemeinschaften einem akkreditierten Dachverband angehören müssen. Auch eine Begutachtung durch Kollegen („Peer Review“) ist vorgesehen. Darunter versteht CRL eine Begutachtung durch einen „Ausschuss oder sonstige Körperschaft, welche die jeweilige Religion versteht bzw. wie diese funktionieren sollte“, und die feststellen kann, ob eine Lehre oder Praxis „für uns normal“ oder ungewöhnlich ist. Jede Religion soll über ein Peer Review Komitee verfügen. Das Christentum (alle Konfessionen) soll über ein einziges gemeinsames Komitee verfügen. Dies ist ein massiver Eingriff in die Religionsfreiheit und das legitime Recht der einzelnen Gemeinschaften auf Selbstregulierung. Die CRL selbst beabsichtigt, in den Peer Review Komitees vertreten zu sein und diese durch Bereitstellung von „Forschung, rechtlicher Unterstützung, des Sekretariats und sonstiger notwendiger Dienste“ de facto betreiben und auch zu finanzieren. Die Finanzierung soll unter anderem aus von den Gemeinschaften und Funktionsträgern zu entrichtenden Zulassungsgebühren kommen. Damit untersteht jedes Peer Review Committee – sollten die Vorschläge verwirklicht werden – der CRL. Die endgültige Entscheidungsgewalt soll beim Rechtsausschuss der CRL liegen. Damit würde die CRL über die Kontrolle über alle Religionsgemeinschaften verfügen.
Die Hauptaufgabe der Peer Review Committees wäre die Einrichtung und Zulassung von Dachorganisationen, deren Aufgabe es wäre, Kirchen und Gemeinden fachlich zu unterstützen, zu beraten, die Aufsicht über sie zu führen und sie bei der personellen Entwicklung zu unterstützen. Damit würde die CRL Entscheidungen treffen, ob eine Doktrin oder Praxis akzeptabel ist, was in direktem Widerspruch zum verfassungsmäßigen Recht auf Religionsfreiheit steht.
Die CRL besteht darauf, dass alle Pastoren, „religiösen Praktiker“ und Gottesdienststätten einem zugelassenen Dachverband ihrer Wahl angehören müssen, womit die Macht der Zulassung oder Nichtzulassung verbunden ist. Dies ist ein Verstoß gegen die Religions- und Versammlungsfreiheit, die als Menschenrecht auch für Gemeinschaften gilt, die sich nicht registrieren lassen.
Die CRL ist eine staatliche Institution, deren Mitglieder vom Staatspräsidenten ernannt werden. Das heißt, dieser Vorschlag läuft auf staatliche Kontrolle der Religionsausübung hinaus. Der gesetzliche Auftrag der CRL ist, die religiösen Rechte von Gemeinschaften zu fördern und zu schützen, niemals jedoch diese zu kontrollieren. Als „Chapter 9 Institution“ (nach Kapitel 9 der südafrikanischen Verfassung eingesetzte Institution zum Schutz der Demokratie) verfügt die CRL nicht über Exekutivbefugnisse. Zahlreiche Religionsgemeinschaften in Südafrika haben sich gegen diese Vorschläge ausgesprochen und weisen darauf hin, dass Missbräuche durch bestehende Gesetze abgestellt werden können. So wurde ein sogenannter Pastor, der als „Prophet of Doom“ bekannt ist, nach bestehenden Gesetzen mit einer Gefängnisstrafe bedroht, sollte er weiterhin Anhänger mit Insektiziden besprühen („Doom“ ist sowohl das englische Wort für Untergang bzw. Verdammungsurteil als auch der Handelsname eines in Südafrika verbreiteten Insektizids). Finanzielle Unregelmäßigkeiten können leicht durch bestehende Gesetze geahndet und abgestellt werden. Eine wichtige Aufgabe der CRL ist auf jeden Fall, sicherzustellen, dass religiöse Leiter und ihre Organisationen ihre gesetzlichen Verpflichtungen verstehen und ihnen nachkommen. Viele Missstände sind auf mangelnde Erfüllung von Vorschriften aufgrund von Unkenntnis zurückzuführen. Dabei muss man bedenken, dass Schätzungen zufolge nur etwa 5 % der in Südafrika tätigen Pastoren (darunter viele in kleinen Hausgemeinden) über eine Ausbildung verfügen. Daher kann die CRL eine wertvolle Rolle bei der Verbesserung des Bildungsniveaus und der Kapazitätsbildung in den Religionsgemeinschaften spielen. Es gibt derzeit praktische und leistbare Initiativen, die breite Unterstützung in religiösen Kreisen genießen. Die CRL kann und sollte auch an einem Konsultationsprozess zur Erarbeitung eines Ethikcodes mitwirken.
Quellen: HRWF (Human Rights without Frontiers), Brüssel Council for the Protection and Promotion of Religious Rights and Freedoms, Südafrika FOR SA (Freedom of Religion South Africa). Übersetzung: AKREF Österreich.
Erziehungsrecht der Eltern und Erziehungsauftrag des Staates stehen gleichberechtigt nebeneinander. Aber was passiert, wenn die Schule etwas lehrt, das den Eltern missfällt – vor allem, wenn es um Sexualität und Religion geht? Volker Kitz, Jurist und Autor von Ratgeberbüchern, hat in der FAZ dazu Stellung bezogen und zunächst einmal sachlich festgestellt:
Die Schule darf die Kinder nicht indoktrinieren, nicht ein bestimmtes Verhalten befürworten oder ablehnen. Der Unterricht muss offen sein für unterschiedliche Wertungen. Zum anderen muss die Schule den Eltern die Möglichkeit geben, auf das zu reagieren, was ihre Kinder dort lernen. Die Eltern sollen die Sexualerziehung begleiten können, auch kritisch. Deshalb haben sie einen Anspruch darauf, dass die Schule sie rechtzeitig und umfassend informiert, über Inhalt und didaktischen Weg. Auch wenn Eltern und Schule sich gegenseitig nichts vorschreiben können, sollen sie sich abstimmen, auf Kritik und Probleme hören, Erfahrungen und Fragen in Elternversammlungen diskutieren. Das entschied das Bundesverfassungsgericht 1977 im Fall der Fünftklässlerin, und diese Grundsätze gelten bis heute.
Dann aber kommt ein Satz, der es wirklich in sich hat:
Was passiert, wenn eintritt, was das Bundesverfassungsgericht für die religiöse Betätigung als Ausnahmeerscheinung sah? Dass unterschiedliche Wertvorstellungen zu Schlägereien führen? Dass der Schulfriede an der Frage zerbricht, wie „natürlich“ Homosexualität oder Transsexualität ist? Muss die Schule dann, um des Schulfriedens willen, die Finger vom Thema lassen? Das legt das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung zum Schulgebet nahe.
Aber vielleicht ist der Gedanke nicht zu Ende gedacht. Vielleicht muss der Staat notfalls aufrüsten und mit Gewalt die Toleranz und Vielfalt verteidigen, die er vermitteln will.
Falls ich das richtig verstehe, will der Autor damit sagen: Notfalls muss eben der Staat die „Akzeptanz der sexuellen Vielfalt“ mit Gewalt durchsetzen. Anders formuliert: Die Bürger sollen gezwungen werden, das Konzept der sexuellen Vielfalt zu bejahen.
Welche Beurteilungskriterien benutzte der Reformator Martin Luther, um den Islam und die Türkenkriege seiner Zeit zu beurteilen? Wo sah er die Hauptunterschiede zwischen den von ihm entdeckten Wahrheiten und einer Religion, die die Christenheit im Glauben und das Heilige Römische Reich militärisch zu bedrohen schien? Und welche der von Luther genannten Kriterien sind heute für Christen noch bedeutsam und welche sind nur zeitgeschichtlich verständlich? Kann man unterscheiden zwischen denjenigen Positionen Luthers, die heute noch Relevanz besitzen im christlich-islamischen Dialog, und zwischen jenen, die aus fehlendem Wissen oder zeitgenössischer Polemik heraus entstanden sind? Diese und andere Fragen versucht der Verfasser in seinem Buch zu beantworten.
Der Österreicher Johannes Manfred Kritzl hat dazu das Buch: Adversus turcas et turcarum Deum, (Bonn: VKW, 2008) geschrieben, das derzeit gratis hier heruntergeladen werden kann: www.bucer.de.
Die BBC hat einen interessanten Sketch mit Tracey Ullman produziert. Eine Bewerberin ist eigentlich die optimale Besetzung für eine freie Stelle. Wäre da nicht eine Sache, die die Attraktivität extrem schmälert.
Die Strafverfolgungen aufgrund der gesetzlichen Einschränkung von Missionstätigkeit gehen weiter und haben im Februar 2017 erstmals zur Ausweisung eines Ausländers, des indischen Staatsbürgers Victor-Immanuel Mani geführt. Er wurde durch seine erzwungene Ausreise aus Russland von seiner russischen Frau und seinem zwölf Monate alten Kind getrennt. Der protestantische Pastor wurde nach Artikel 5.26, Teil 5 des Verwaltungsgesetzbuchs („Missionstätigkeit durch Ausländer“) deportiert. Mani wurde auch zu einer Geldstrafe von 30.000 Rubel für das „Vergehen“ der Ankündigung religiöser Versammlungen in den sozialen Medien und Weitergabe religiöser Literatur an ein Nichtmitglied seiner Kirche verurteilt. Seine Berufung gegen die Entscheidung wurde verworfen. Er beabsichtigt, diese vor einer höheren Instanz anzufechten, wobei seine Anwälte argumentieren, dass die Anordnung der Abschiebung einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von 2013 widerspricht, wonach die Ausweisung aus dem Heimatland von Familienmitgliedern das Recht auf Respekt vor dem Familienleben verletzen kann.
In mindestens drei Fällen haben Richter die Vernichtung beschlagnahmter religiöser Literatur angeordnet, darunter Bibeln, die Bhagavad Gita und sonstige Texte. Dies geschah, obwohl die Gerichte nicht berechtigt sind, die Vernichtung von Literatur anzuordnen, die nicht zuvor rechtsgültig als extremistisch oder pornografisch eingestuft wurde. Überdies wurden hohe Geldstrafen gegen religiöse Organisationen verhängt, weil sie es verabsäumt hatten, ihren vollständigen offiziellen Namen auf Publikationen, Websites oder an ihren Gebäuden anzubringen.
Die evangelikale christliche Kirche von Nizhny Tagil hat Berufung gegen eine Bestrafung aufgrund dieser Bestimmung eingelegt und ist besonders besorgt über die Anordnung der Vernichtung beschlagnahmter Bibeln.
Am 20. Januar 2017 wurde die Berufung des unabhängigen Baptistenpredigers Donald Ossewaarde gegen eine Geldstrafe von 40.000 Rubel verworfen. Die Strafe war im August 2016 wegen des Abhaltens von Gottesdiensten in seiner Wohnung in Oryol und deren Ankündigung auf den schwarzen Brettern der nahegelegenen Wohnblocks verhängt worden. Am 29. Dezember haben Ossewaardes Anwälte auch eine Berufung beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Diese richtet sich gegen die Änderungen des Religionsgesetzes und des Verwaltungsgesetzbuchs vom Juli 2016. Es ist dies der erste Versuch, diese Gesetzesänderungen als nicht verfassungskonform anzufechten. Seit Einführung der neuen Bestimmungen sind insgesamt 53 Fälle von Strafverfolgung bekannt geworden, davon 41 gegen Einzelpersonen, 12 gegen Organisationen. Betroffen waren bisher unabhängige Protestanten (18 Fälle), Zeugen Jehovas (13), Anhänger der Hare Krishna Bewegung (7), Baptisten (5), Siebenten Tags Adventisten (4), Buddhisten (2) die Neuapostolische Kirche (1), die Ukrainische Reformierte Orthodoxe Kirche (1) und die Heilsarmee (1), sowie ein Dorfältester, der es einer unabhängigen protestantischen Gemeinschaft gestattet hatte, ein Transparent bei einem Dorffest anzubringen.
Mehr als sieben Monate nach der Einführung der neuen Einschränkungen im Juli 2016 herrscht nach wie vor Verwirrung über deren Umsetzung. Uneinheitlichkeit und Verwirrung prägen auch die Entscheidungen über die Einleitung von Strafverfahren.
Quelle: Forum 18, Oslo, Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit (AKREF) der ÖEA
Wer den Skandalfilm „Die letzte Versuchung Christi“ (1988) oder „Shutter Island“ (2010) und zuletzt „The Wolf of Wall Street“ (2013) gesehen hat, dürfte überrascht sein, zu hören, dass sich der Regisseur Martin Scorsese von Jugend an suchend mit dem christlichen Glauben auseinandersetzt. Ein nachhaltiger Impuls zur Suche stammt aus dem Jahr 1988. Nach einer Sondervorführung von „Die letzte Versuchung Christi“ (in dem Film wird Jesus eine Beziehung zu Maria Magdalena unterstellt), überreichte Erzbischof Paul Moore dem Filmemacher eine Ausgabe von Shūsaku Endōs historischem Roman „Schweigen“. Das Buch hinterließ einen tiefen Eindruck. „Das Thema, das Endō hier behandelt, ist in meinem Leben seit meiner frühesten Jugend präsent“, so der Regisseur. „Ich wurde in einer streng katholischen Familie groß und beschäftigte mich stark mit Religion. Die Spiritualität des römischen Katholizismus, in die ich als Kind eintauchte, ist das Fundament meines Lebens, und diese Spiritualität hing mit dem Glauben zusammen.“ Während Scorsese den Roman las, fand er sich zu seiner eigenen Überraschung mit tiefgreifenden Fragen des Christentums konfrontiert, mit denen er „noch immer“ ringt, wie er sagt. „In der heutigen Phase meines Lebens grüble ich ständig über Themen wie Glauben und Zweifel, Schwäche oder das Schicksal des Menschen nach – und Endōs Buch berührt diese ganz direkt.“
„Silence“
Mit dem Film „Silence“, der auf dem Buch von Endō beruht, hat der Meisterregisseur nun ein Werk in die Kinos gebracht, das fast keine große Frage ausläßt. Der Film thematisiert, was Theologen, Religionsphilosophen oder Missionare umtreibt. Um einige Themen zu nennen: Was ist Wahrheit? Wie können wir das Evangelium kontextualisieren? Wie sollen sich Christen in Verfolgungssituationen verhalten? Zerstört die christliche Mission fremde Kulturen? Gibt es nach dem Abfall vom Glauben eine weitere Chance zur Umkehr? Und natürlich die übergroße Frage: Warum schweigt Gott?
Die Handlung
Der Film dreht sich um Pater Sebastião Rodrigues (Andrew Garfield) und Pater Francisco Garpe (Adam Driver), die 1638 von Portugal ins für die westliche Welt völlig abgeschottete Japan aufbrechen, um der Wahrheit hinter den Gerüchten nachzugehen, dass ihr berühmter Lehrer Cristóvão Ferreira (Liam Neeson) seinem Glauben abgeschworen habe. Ferreira, ein Vorbild für viele junge Priester in Portugal, soll nicht nur dem Christentum den Rücken zugekehrt, sondern sogar zum Buddhismus übergetreten sein und eine Japanerin geheiratet haben.
Nachdem Rodrigues und Garpe im Hafen Macaus angekommen sind, zeichnet sich das Bild der christlichen Mission in Japan durch Gespräche mit Augenzeugen immer düsterer. Christen sind in Japan von ständiger Verfolgung der Feudalherren bedroht und werden durch Folter zum Glaubensabfall gezwungen.
In einer Kneipe finden die Priester den einzigen Japaner von Macau. Obwohl Kichijirō ein zwiespältiger Trunkenbold ist, scheint nur er sie unentdeckt nach Japan führen zu können. Angeblich stammt Kichijirō aus einer christlichen Familie. Während diese ihrem Glauben treu blieb und grausam hingerichtet wurde, verleugnete er das Christentum und wurde von seinen Peinigern in seinem Heimatdorf zurückgelassen. Er hatte es dann fluchtartig wegen plagender Schuld- und Schamgefühle verlassen. Nun betäubt er sein schlechtes Gewissen im Rausch.
Doch Kichijirō tut scheinbar alles, um sich zu rehabilitieren: Kurz nach der Landung in einer entlegenen Küstenregion nahe Nagasaki bringt er die beiden Jesuiten mit den ärmlichen Dorfbewohnern Tomogis zusammen, die alle dem von den Missionaren gebrachten Katholizismus treu geblieben sind und ihren Glauben im Geheimen praktizieren. Für sie sind die beiden Priester sprichwörtlich ein Geschenk Gottes: Endlich haben sie Geistliche, die ihnen die Sakramente spenden. Die Jesuiten selbst sind von dieser Aufgabe tief bewegt, auch wenn sie zunehmend begreifen, dass die Dörfler eine Art improvisiertes Christentum praktizieren und womöglich nicht alle Inhalte des Glaubens voll verstehen.
Tagsüber müssen sich die Priester verstecken. Erst in der Dunkelheit können Rodrigues und Garpe ihre seelsorgerischen Aufgaben wahrnehmen. Nach katholischer Lehre braucht es für den Zuspruch der Vergebung die Beichte bei einem Priester. Endlich sind sind sie da. Die Bauern bekennen ihre Sünden. Auch wenn die Priester nicht immer verstehen, um was es geht, erteilen sie die Absolution. (Als Protestant musste ich während dieser Szene an Luther denken. Dieser schrieb: Gott „schüttet also seine Christen noch viel reichlicher und decket ihnen mit Vergebung der Sünden alle Winkel voll, auf dass sie nicht allein in der Gemeinde Vergebung der Sünden finden sollen, sondern auch daheim im Hause, auf dem Felde, im Garten, und wo einer nur zum andern kommt, da soll er Trost und Rettung haben.“)
Als sich die befreundeten Priester auch bei Tageslicht hervorwagen, werden sie Zeuge eines grausamen Zwischenfalls: Samurai-Truppen marschieren in Tomogi ein und zwingen die Bewohner zur Glaubensprüfung. Sie müssen auf Bildern von Jesus, Maria oder Kruzifixen herumtrampeln, um damit zu beweisen, dass sie nicht dem Christentum folgen. Kichijiro, dem Pater Rodrigues erst zuvor noch die Beichte abgenommen hatte, verleugnet seinen Glauben erneut und läuft eilig davon. Letztlich werden drei aus dem Dorf, die sich der zynischen Kontrolle verweigert haben, zum Tod durch Kreuzigung verurteilt. Fassungslos sehen die beiden Pater mit an, wie die Märtyrer in der Meeresbrandung gekreuzigt werden. Sie sterben unter dem Anprall der Wellen langsam und unter großen Qualen vor Erschöpfung. Ihre Leichen werden verbrannt und die Asche wird verstreut, um sie einer kultischen Verehrung zu entziehen. Verzweifelt beginnt Rodrigues in seinen Gebeten angesichts des erlebten Leidens seiner Glaubensbrüder das Schweigen Gottes ins Feld zu führen.
Die eigentliche Aufgabe der Jesuiten ist allerdings noch nicht erfüllt: Das Schicksal von Pater Ferreira ist weiterhin ungeklärt. Gegen das sehnliche Bitten der Dorfbewohner verlassen Rodrigues und Garpe das Dorf Tomogi und teilen sich auf, um jeder für sich, weiter ins Land vorzudringen. Hier spitzt sich dann die Handlung dramatisch zu.
Erste Eindrücke
(1) Um es gleich zu sagen: „Silence“ ist ein beeindruckender Film. Ich kann mich nicht daran erinnern, einen Kinosaal jemals beklommener verlassen zu haben (und Spielbergs Film „Schindlers Liste“ hatte mir schon einiges abverlangt). Die Wucht der Bilder, die kurzen aber präzisen Dialoge, die offenbarten leiblichen und seelischen Qualen, haben mir fast den Atem genommen.
(2) Die Schauspieler glänzen durchweg. Ob Adam Driver (Garpe), Liam Neeson (Ferreira, er spielte Oskar Schindler in Schindlers Liste) oder Yōsuke Kubozuka (Kichijirō), sie spielen grandios. Andrew Garfield (Rodrigues) hat einen Oscar verdient.
(3) Für den Film braucht es Nerven wie Stahl. Schon die Eingangsszene zeigt die Brutalität, mit der die Inquisition die Christen gefoltert und gemordet hat. Die einheimischen Gläubigen werden mit kochend heißem Wasser aus Vulkanquellen übergossen. Besonders grausam war die Technik des ‚ana-tsurushi’, die im Film zu sehen ist: Das Opfer wurde von einem Gerüst mit dem Kopf nach unten in eine Grube gehängt, der Körper fest verschnürt, um die Blutzirkulation zu hemmen. Während es unerträglichen Druck auf den Kopf litt, tropfte ihm langsam Blut aus Mund und Nase oder einer Schnittwunde. Bis der Tod eintrat, dauerte es oft bis zu einer Woche. Ich kann nicht nachvollziehen, dass der Film ab 12 freigegeben wurde.
(4) Die problematische Theologie und die Missionsmethodik von Franz Xaver (1506–1552) und den Jesuiten will ich hier nicht erörtern. Es ist jedoch einen Hinweis wert, dass die Bibel – zumindest im Film – so gut wie keine Rolle spielt. Obwohl ich Filmen gern eine zweite Chance gebe, ist das schon jetzt für mich die Erklärung für das vorgebliche Schweigen Gottes. Ich kann mich sogar an eine Szene erinnern, in der (vermeintlich) Jesus doch spricht. Im Schweigen vernimmt Rodrigues seine Stimme, die zum Glaubensabfall aufruft. Die Heilige Schrift, die ja Verfolgung und Martyrium deutlich anspricht, bezeugt auf breiter Grundlage, dass es gerade das Wort Gottes ist, dass in Stunden schwerster Anfechtung und Not Orientierung, Halt und Trost gibt. Gott spricht durch sein Wort.
(5) Der Film stellt Fragen, viele gute Fragen. Antworten gibt er nicht. Deutet er Antworten an, sind sie unorthodox und mystisch. Trotzdem kann „Silence“ zum tiefschürfenden Gespräch anstiften.
(6) Wieder einmal ist deutlich geworden, wie wichtig solide Begründungen der Religionstoleranz sind und das sie geschützt werden muss.
(7) Die japanische Inquisition hat den Gläubigen einen „Abfall vom Glauben“ leicht gemacht. Die Apostasie wird scheibchenweise serviert: „Das ist nur eine Formsache. Es reicht eine Geste, mehr wollen wir nicht.“ Doch die erste Überschreitung hat die Herzen der Menschen gebrochen und weitere Schritte vorbereitet.
(8) Mehr als einmal habe ich mich während des Films gefragt: Was hätte ich wohl in dieser Situation getan? Wäre ich standhaft geblieben?
Als der Film „Taxi Driver“ 1976 in New York uraufgeführt wurde, war das ein Ereignis der amerikanischen Popkultur. Aus dem jungen Robert de Niro wurde über Nacht ein großer Darsteller und Scorsese gilt seit dem als gefeierter Kultregisseur. „Taxi Driver“ entwickelte sich zum Referenzwerk postmodernen Filmstils und die Kritiker haben sich beim Ringen um die richtige Interpretation die Finger wundgeschrieben. Diese Aufmerksamkeit wird „Silence“ nicht bekommen. Ein Ereignis ist der Streifen über Glaube, Zweifel, Martyrium und Apostasie allemal.
Ron Kubsch
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Der Film kommt am 2. März 2017 bundesweit in die Kinos.
FSK ab 12 freigegeben.
162 Minuten.
Internet: www.silence-film.de.
Der gescheiterte Putschversuch vom 15. Juli 2016 und die darauf folgenden Maßnahmen der Regierung haben den türkischen Staat und die türkische Gesellschaft erschüttert. Der Putschversuch richtete sich gegen normale Bürger, die gewählte Regierung und Schlüsselinstitutionen der Demokratie, und wurde von den verschiedensten politischen Parteien scharf verurteilt. Sowohl der gescheiterte Putsch als auch die in der Folge getroffenen Maßnahmen haben langfristige Auswirkungen auf die verantwortungsvolle Staatsführung, Religionsfreiheit, Sicherheit und auf die Beziehungen zwischen Staat und Gesellschaft.
Als Drahtzieher des Putsches wird die Gülen Bewegung gesehen, an deren Spitze der im selbstgewählten Exil lebende sunnitische Kleriker Fethullah Gülen steht. Die Regierung beschuldigt diese Bewegung, die Justiz, das Bildungssystem und mehrere Ministerien unterwandert zu haben. Der Putschversuch wird als der jüngste Versuch der Gülen Bewegung, die Kontrolle im Staat zu übernehmen, dargestellt. Bisheriger Höhepunkt der Spannungen zwischen der Regierungspartei AKP und der früher mit ihr verbündeten Gülen Bewegung waren die von Gülen im Dezember 2014 erhobenen Korruptionsvorwürfe gegen führende AKP Politiker, darunter Präsident Recep Tayyip Erdogan und seine Familie.
Entwicklungen seit dem Putschversuch
Seit dem 15. Juli wurden notwendige rechtliche und institutionelle demokratische Reformen verschoben. Die vom Staat ergriffenen Maßnahmen hatten eine negative Auswirkung auf die Religionsfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit. Die Maßnahmen der Regierung, insbesondere im Rahmen des Ausnahmezustandes, haben den rechtlichen Rahmen zum Schutz der Menschenrechte in der Türkei beschädigt. Weitgehende Veränderungen im Justizsystem, die bereits vor dem Putschversuch eingesetzt haben, haben danach die religiös-nationalistische Position in gesellschaftlichen Fragen noch verstärkt.
Die von der türkischen Menschenrechtsstiftung und anderen Organisationen gesammelten Beweise für Misshandlungen in der Haft, insbesondere beim Vorgehen gegen die mutmaßlichen Putschisten in der ersten Phase nach den Ereignissen vom 15. Juli, bzw. generell im Südosten der Türkei, zeigen, dass eine unabhängige Überwachung der Umsetzung der internationalen Menschenrechtsverpflichtungen durch die staatlichen Institutionen dringend erforderlich ist. Die vollen Auswirkungen der aufgrund von Notstandsverordnungen des Staates ergriffenen Maßnahmen, wie etwa der Absetzung von Richtern und sonstigen Personals des Staatsapparats, Schließung von Universitäten, Vereinigungen und Fernsehstationen und des Verbots von Zeitungen auf den Gesamtzustand der Demokratie sind noch nicht absehbar.
Durch diese Maßnahmen wird die Einhaltung der bindenden internationalen Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte durch den Staat weiter erschwert.
Diese Entwicklungen schaden der Sicherheit, sowohl des Staates, als auch der Gesellschaft insgesamt, wie diese in den Verpflichtungen der Regierung im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) festgeschrieben sind. In der Charta von Paris für ein neues Europa heißt es: „Menschenrechte und Grundfreiheiten sind allen Menschen von Geburt an eigen; sie sind unveräußerlich und werden durch das Recht gewährleistet. Sie zu schützen und zu fördern ist vornehmste Pflicht jeder Regierung. Ihre Achtung ist wesentlicher Schutz gegen staatliche Übermacht. Ihre Einhaltung und uneingeschränkte Ausübung bilden die Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden“.
Die Justiz
Es gibt schon seit längerer Zeit Anlass für Zweifel an der Fähigkeit der Justiz, Schutz gegen Verletzungen der Religionsfreiheit oder anderer Grundfreiheiten zu bieten. Die Politisierung der Justiz reicht viele Jahre in die Vergangenheit vor der Gründung der AKP im Jahr 2001. Seit 15. Juli 2016 behauptet die Regierung, eine Organisation namens FETÖ (Gulen „Terrororganisation“) hätte die Justiz unterwandert und nimmt dies zum Anlass, gerichtliche Entscheidungen aus der Vergangenheit anzuzweifeln. Seither wurden über 2.700 Richter abgesetzt und insgesamt ca. 80.000 Beamte aus allen Bereichen der Verwaltung entfernt. Diese Tatsache und das Vorgehen der Regierung bei der Ernennung neuer Richter wird zweifellos eine Auswirkung auf zukünftige Entscheidungen im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit und anderen Grundfreiheiten haben. Gerechtigkeit und Unabhängigkeit der Justiz bilden wesentliche Voraussetzungen für den Schutz der Grundfreiheiten. Doch die Existenz einer gerechten und unabhängigen Justiz wird schon lange und in vielen Fällen in Zweifel gezogen, von Verfahren über die Rückgabe von Eigentum bis hin zu Mordprozessen.
Das außergewöhnlich lange verzögerte Verfahren im Fall der brutalen Morde an drei Christen in Malatya am 18. April 2007, ein Urteil erging erst am 28. September 2016, illustriert diese Problematik in drastischer Weise. Die fünf Angeklagten wurden des vorsätzlichen Mordes für schuldig befunden und zu je drei Mal lebenslänglich verurteilt. Doch alle fünf Mörder wären bis zur Berufungsverhandlung vor einem höheren Gericht lediglich unter routinemäßiger Überwachung auf freiem Fuß geblieben, hätte nicht die Staatsanwaltschaft Berufung wegen Fluchtgefahr ins Ausland eingelegt. Daher wurden die fünf am Abend nach der Urteilsverkündigung verhaftet und ins Gefängnis gebracht. Weiters ergingen Schuldsprüche gegen zwei Gendarmen wegen Straftaten im Zusammenhang mit den Morden von Malatya. Allerdings wurde keiner der anderen Beamten verurteilt, gegen die starke Verdachtsmomente vorliegen, dass sie an der Anstiftung zu den Morden beteiligt waren. Das Gericht stellte fest, dass die fünf Mörder ihre Verbrechen nicht ohne fremde Hilfe hätten begehen können, war jedoch nicht in der Lage, die beteiligte Organisation zu benennen und ordnete „weitere Ermittlungen“ an.
Religiöser Nationalismus
Die religiös-nationalistische Position der Regierung bezüglich gesellschaftlicher Fragen hat sich seit dem gescheiterten Putschversuch noch verstärkt. In der Nacht des Putschversuchs wies die direkt dem Büro des Premierministers unterstehende Religionsbehörde Diyanet alle 110.000 Imame des Landes an, die Menschen zur Verteidigung der Demokratie aufzurufen. Fast alle Teile der Gesellschaft sprachen sich gegen den Putschversuch aus, auch die nicht Religiösen, nicht-Muslime und Aleviten. AKP und Oppositionsparteien traten am 7. August in einer Kundgebung gemeinsam gegen den Putschversuch auf.
Doch trotz der fast einhelligen Ablehnung des Putschversuchs forciert die Regierung seither eine Kombination aus hanafitisch-sunnitischem Islam und türkischem Nationalismus. Das Eintreten für eine einheitliche türkische religiös-nationalistische Identität schafft schon lange Probleme für die Ausübung der Menschenrechte und lässt auch für die Zukunft wenig Gutes erwarten, wenn Präsident Erdogans Pläne zur Reform des Staatsapparats und des Bildungswesens, einschließlich des Religionsunterrichts, und der Diyanet verwirklicht werden, wodurch – in den Worten Erdogans – Missbräuche der Religion verhindert werden sollen. Auch von einer Registrierungspflicht für religiöse Gemeinschaften ist die Rede, insbesondere im Hinblick auf islamische Bruderschaften. Allerdings wurde in der Türkei bisher keiner Religionsgemeinschaft (einschließlich der islamischen) eine eigene Rechtspersönlichkeit zuerkannt. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht (Richtlinien der OSZE/Venediger Kommission für die rechtliche Stellung von Religionsgemeinschaften).
Die auf Zeiten lang vor dem Putschversuch zurückgehenden Probleme der Türkei im Zusammenhang mit Religionsfreiheit erfordern wesentliche Änderungen der Gesetze und der Praktiken des Staates. Dies umfasst auch die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betreffend die Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen; das Recht, seine Kinder in Übereinstimmung mit der eigenen religiösen oder philosophischen Überzeugung zu erziehen; das Recht, Gottesdienststätten zu errichten; das Verbot der Diskriminierung auf der Grundlage der Religion oder Überzeugung; und das Recht, die eigene Religionszugehörigkeit nicht offenzulegen.
Gefährdung der Sicherheit
Die Sicherheit vor Gewalt ist schon lange ein Problem für viele Religionsgemeinschaften. Der sogenannte „Islamische Staat“ bedroht seit 2015 Aleviten, Christen und Juden. Angeblich vom IS stammende Drohungen wurden per SMS an verschiedene Personen verschickt. Die Vereinigung protestantischer Kirchen forderte die Behörden im September des Vorjahres (2015) auf, auf etwa 100 Morddrohungen zu reagieren, die ihre Pastoren und andere per SMS oder über die sozialen Medien erhalten hatten. Im Zusammenhang mit diesen Drohungen kam es bisher zu zwei Strafverfahren und die Staatsanwaltschaft, die Kontakt mit einigen protestantischen Kirchen aufgenommen hat, ermittelt offensichtlich in weiteren Fällen. Am Ostersonntag und jüdischem Passa genossen Kirchen und Synagogen in den großen Städten sichtbaren Polizeischutz. Doch außerhalb besonderer Zeiten sind die Gemeinschaften auf sich selbst gestellt. Viele von ihnen können sich keine privaten Sicherheitsdienste leisten.
Bei einem verhafteten IS Verdächtigen fand man Fotos eines alevitischen Bethauses und er gab zu, dass er Teil einer Gruppe war, die einen Bombenanschlag auf diese Gebetsstätte geplant hatte.
Im Südosten der Türkei sind nach zweijährigem Waffenstillstand die Kämpfe mit kurdischen Gruppen wieder aufgeflammt. In Diyarbakir und Mardin wurden Moscheen und Kirchen beschädigt. Die Gläubigen konnten sich zeitweise wegen der Ausgangssperre bis August 2016 nicht versammeln. Wegen der Enteignung von etwa 80 % des Stadtbezirks Sur von Diyarbakir, in dem sich auch Kirchen befinden, im Zuge des Ausnahmezustandes, besteht Rechtsunsicherheit über die Möglichkeit, diese in Zukunft zu nützen. Bisher wurden sie nicht geschlossen. Renovierungsarbeiten haben begonnen.
Die Regierung entwickelt derzeit ihre Politik und Strategien für die Ära nach dem Putschversuch, die sich auch auf die Respektierung der Grundfreiheiten für alle auswirken werden. Daher ist die Einbindung der verschiedensten Gruppen der höchst vielfältigen Gesellschaft der Türkei in diesen Prozess von höchster Bedeutung. Wenn dies geschieht, ist eine Verbesserung der Demokratie und der Respektierung der Menschenrechte in der Türkei möglich.
Quelle: Forum 18, Oslo; Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz. Mehr Infos hier: www.ead.de.
Bei einer prominent besetzten Debatte über die Religion stritten im Jahr 2011 Wolfgang Huber, Matthias Matussek, Wilhelm Imkamp, Gloria von Thurn und Taxis gegen die Religionskritiker Monika Frommel, Necla Kelek, Philipp Möller und Alan Posener. Vor allem der Pädagoge Philipp Möller nahm mit seiner Polemik gegen die Religion viele Menschen für sich ein.
Hier ein Mitschnitt der Debatte. Möller, Pressereferent der Giordano-Bruno-Stiftung, spricht ab Minute 28:00:
Hier eine kurze Analyse der Ausführungen von Markus Widenmeyer:
Möller beginnt mit der Aussage, es sei schlicht und einfach absurd, an Gott zu glauben, nur weil man das Gegenteil nicht beweisen kann. Diese Behauptung ist nicht einmal falsch, aber sie ist völlig irreführend. Mir fällt niemand ein, der aus diesem Grund an Gott glaubt. Vielmehr spricht eine ganze Reihe von z.T. recht starken Argumenten für die Existenz Gottes (von denen ich einige in meinem Buch „Welt ohne Gott?“ zu entfalten versucht habe). Solche Argumente werden seit einigen Jahrzehnten in der analytischen Religionsphilosophie auf hohem Niveau diskutiert. Diese Disziplin wechselwirkt dabei z.T. sehr eng mit den Natur- oder Geschichtswissenschaften.
Möller geht mit keinem Wort darauf ein. Und so müssen unter anderem sein witziger (?) Vergleich mit der Zahnfee oder die pauschale Abstempelung von Nicht-Atheisten als primitiv und ohne intellektuelle und emotionale Reife als Ersatz für wirkliche Argumente herhalten.
Den Religionen wirft er sinngemäß vor, die Welt in den Schemata von gut und schlecht zu bewerten. Aber das machen alle Menschen, auch Atheisten. Und Möller zielt ja offenkundig darauf ab, einem (unkritischen) Publikum zu suggerieren, dass Religion schlecht und Atheismus gut sei.
Als (angeblich) große Vordenker nennt er: Epikur, Darwin, Marx, Feuerbach und Kant. Wer aber Autoritäten heranzieht, statt selber wirklich inhaltlich zu argumentieren, zeigt substanzielle Schwäche. Tatsache ist, dass die fünf genannten Herren keine belastbaren Argumente für den Atheismus vorgebracht haben. Kant war sogar ein Gegner des Atheismus und vertrat die Ansicht, dass wir im Rahmen der Moralphilosophie die Existenz Gottes postulieren müssen.
Möller kritisiert den massiven Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen. Um ein wirkliches Argument daraus zu machen, hätte er aber zeigen müssen, dass es dort eine deutlich höhere Missbrauchsrate als sonst gibt und dass dies signifikant mit Religion zu tun hat. Hat er aber nicht. Nicht einmal versucht.
Dann die Behauptung, Grundrechte mussten gegen Religion erkämpft werden. Das ist historisch zwar zum Teil richtig, aber auch zum Teil falsch. Was das biblische Christentum anbelangt, ist es historisch und systematisch-theologisch falsch. Möller hätte z.B. das Buch von Alvin Schmidt „Wie das Christentum die Welt veränderte“ lesen sollen. Übrigens war im Kommunismus der Atheismus quasi Staatsreligion (eine historisch recht einmalige Situation). Der Menschenrechtssituation hat es aber (z.B. unter Stalin, Mao oder Pol Pot) nichts genutzt. Wohl aber die christlich motivierten Bemühungen zur Abschaffung der Sklaverei z.B. durch William Wilberforce, um nur ein Beispiel zu nennen.
Ein anderer Vorwurf lautet: Religiöse Gruppierungen glaubten im Besitz absoluter Wahrheit zu sein. Aber was will Möller damit sagen? (Und was ist der logische Unterschied zwischen „absolut wahr“ und „wahr“?) Macht dieser Umstand (falls er stimmt) z.B. die Existenz Gottes unplausibel? Wenn Mathematiker z.B. an die „absolute Wahrheit“ mathematischer Theoreme glauben, beweist dies dann, dass diese Theoreme falsch sind? Es ist richtig: Theisten (so wie ich einer bin), glauben, dass ihre eigene Weltsicht wahr ist. Aber das tut jeder rationale Mensch. Oder glaubt etwa jemand, dass das, was er für wahr hält, falsch ist? Und glauben Atheisten nicht, dass der Atheismus wahr, meinetwegen „absolut wahr“, ist?
Sodann kritisiert Möller „Berufschristen“, die Homosexualität als Sünde bezeichnen, die wider die Natur sei. Auch hier müsste Möller erst seine Hausaufgaben machen. Er müsste z.B. belegen, dass es objektiv schlecht ist, HS als Sünde zu bezeichnen, bzw. warum dies den Glauben an Gott unplausibel macht. Übrigens hatte bereits Immanuel Kant, den Möller soeben lobend als Aufklärer gegen Religion erwähnte, in seinen Vorlesungen über Moralphilosophie Homosexualität als Verbrechen wider die Natur (lat. crimen carnis contra naturam).
Keinen Einwand habe ich gegen Möllers These, dass Kritik an Religion (er erwähnt den Islam) erlaubt sein müsse. Ja, Kritik an jeder Weltanschauung muss erlaubt sein, sei es am Christentum, am Islam – und genauso am Atheismus, lieber Herr Möller. Am Ende wird der rationale Mensch sehen (wollen), für was die Kraft der Fakten und Argumente in Summe spricht.
Die Alternativen zu Religion, so Möller: Aufklärung, Humanismus, Wissenschaft, Philosophie. Nun, echte Aufklärung, Wissenschaft und Philosophie sind (oder wären), dass man wirklich bessere Gründe und Argumente vorbringt. Genau das hat Möller jedoch nicht getan, ja nicht einmal in Ansätzen.
Möller plädiert für eine Ethik, „die sich an den Interessen des Menschen orientiert und übrigens auch aller anderer Tiere.“ Mit keinem Wort erwähnt er aber die m.E. schwerwiegenden Probleme, wie Interessen objektivierbar sind, wie man gegensätzliche Interessen ausgleicht, und vor allem, wie eine solche Ethik ohne eine absolute Instanz des Guten (Gott) wirklich begründbar ist. Auch nicht, dass die Tendenz der ethischen Nivellierung von Mensch und Tier ein Vorläuferphänomen des Nationalsozialismus war (z.B. beim Lieblingsvordenker vieler moderner Atheisten, Ernst Haeckel).
Es darf die Forderung nicht fehlen, Religion müsse Privatsache sein. Gut, aber dann müssen alle anderen Weltanschauungen, wie z.B. der Atheismus, auch Privatsache sein. Ich fordere eine strikte Trennung von Wissenschaft und Atheismus sowie Politik und Atheismus!!
Realistischer wäre aber anzuerkennen, dass Menschen für ihre Weltanschauung jeweils werben, und sie in Politik, Gesellschaft und auch Wissenschaft hineintragen, so dass es nicht selten (meist unterschwellig) um weltanschauliche Auseinandersetzungen geht. Und hier ist seit über einem Jahrhundert gerade der Atheismus bzw. Naturalismus sehr einflussreich, was man z.B. am allseits beliebten Kreationisten-Bashing erkennen kann.
Interessanterweise vertritt gerade das Neue Testament der Bibel recht klar die Trennung von Staat und Glaube. Denn die wirkliche Wahrheit kann nicht staatlich verordnet, mit Gewalt durchgesetzt oder mittels staatlicher Bildungseinrichtungen indoktriniert werden. Vielmehr verlangt sie von jedem Menschen eine persönliche Entscheidung ab.
Ich kann den Ausführungen von Michael Wolffsohn in dem Artikel „Kann eine Bombe Mensch sein?“ in vielem nicht folgen. Aber der Kontrast zwischen dem dschihadistischem und jüdisch-christlichem Martyrium ist trefflich herausgearbeitet (FAZ vom 18.07.16, Nr. 165, S. 8):
Märtyrer sind seit jeher eine politische Waffe. Sie kann entweder defensiv oder offensiv sein. Beide Varianten gab und gibt es. Muslimische Selbstmordattentäter verstehen und präsentieren sich als Märtyrer. Sie meinen und hoffen, direkt ins Paradies zu gelangen, wo sie seelische sowie körperliche Genüsse und 72 Jungfrauen erwarten.
Muslime, Juden und Christen benutzen (in unterschiedlichen Sprachen) den gleichen Begriff, verbinden mit ihm allerdings ganz und gar Unterschiedliches. Ein Märtyrer ist für Juden und Christen jemand, der sich selbst für seinen Glauben, für seinen Gott, opfert. Sich selbst opfert – und keine anderen dabei tötet oder ermordet. Für Juden und Christen personifizieren Märtyrer das rein defensive Leid. Ihr Tod ist unfreiwillig, sie haben ihn nicht selbst gewählt. Theologisch vereinfacht entspricht ihr Tod „Gottes unergründlichem Ratschluss“. Ihrem Verständnis zufolge ist allein Gott Herr über Leben und Tod, nicht der Mensch. So gesehen, sind die Mörder dieser Märtyrer Instrumente Gottes. Keiner weiß, weshalb Gott diese ungeheure Ungerechtigkeit zulässt, jeder stellt die Menschheitsfrage nach der Gottesgerechtigkeit beziehungsweise Theodizee.
Ganz anders die heutigen muslimischen Selbstmordattentäter. Ihr Märtyrertum ist offensiv. Sie sind das handelnde, andere Menschen ermordende Subjekt. Theologisch betrachtet, gleicht dieses Märtyrertum in doppelter Hinsicht Ketzerei. Ob Muslim oder nicht, bei einem Selbstmordanschlag erhebt sich ein Mensch zum Herrn über Leben und Tod anderer Menschen. Er, nicht Gott, vernichtet fremdes Leben und das eigene. Ausgehend von den Grundannahmen des Judentums, des Christentums und auch des Islams, also fundamental theologisch gedacht, ist das nichts anderes als Ketzerei, denn letztlich wagt es ein Mensch, Gott „Nachhilfe“ zu geben. Wenn das keine Gotteslästerung ist, was dann?
Die neuen Bestimmungen über Missionstätigkeit, die am 20. Juli in Russland in Kraft treten, schränken die Mission deutlich ein. Nachfolgend der bedrückende Meldung von Forum 18 (Oslo), die freundlicherweise vom Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA übersetzt wurde:
Russland: Gesetzesänderung schränkt Weitergabe von Glaubensüberzeugungen und missionarische Aktivitäten massiv ein, neue Bestimmungen über Extremismus
(Bild: Pixabay)
Russlands Präsident Vladimir Putin hat ein Paket von Gesetzesänderungen unterschrieben, darunter auch Bestimmungen über „Missionstätigkeit“, durch die die öffentliche Ausübung der Religionsfreiheit auch in den Medien und Online weiter beschränkt wird. Die in aller Eile eingebrachten Gesetzesänderungen haben zu verbreiteten Protesten geführt, wurden aber am 6. Juli unterschrieben und am 7. Juli Mittag Moskauer Zeit auf der Website des Präsidenten bekannt gegeben. Sie werden am 20. Juli in Kraft treten.
Juristen, die sich für den Schutz der Religions- und Glaubensfreiheiten engagieren, bereiten bereits eine Berufung an den Verfassungsgerichtshof vor, die allerdings erst nach Inkrafttreten des Gesetzes eingebracht werden kann. Gleichzeitig bereiten sie Ratschläge für Einzelpersonen und Religionsgemeinschaften zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes vor. Ein protestantischer Leiter hat jedoch bereits gewarnt, dass „ein guter Christ einige der Bestimmungen nicht einhalten kann“.
Entgegen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen beschränkt die Abänderung des Religionsgesetzes das Recht auf Weitergabe von Glaubensüberzeugungen auf Personen, die über eine Erlaubnis staatlich registrierter religiöser Gruppen bzw. Organisationen verfügen. Dadurch werden Mitglieder von Gemeinschaften, die sich entschlossen haben, ohne staatliche Registrierung zu wirken, wie etwa ein erheblicher Teil der Baptistengemeinden, von ihrem legitimen Recht auf Weitergabe ihrer Glaubensüberzeugungen ausgeschlossen. Die Gesetzesänderungen verbieten auch die informelle Mitteilung religiöser Überzeugungen, z.B. das Beantworten von Fragen oder Stellungnehmen durch Privatpersonen.
Die Gesetzesänderungen schränken auch die Inhalte ein, die weitergegeben werden dürfen, enthalten eine Liste von Orten, an denen dies gestattet ist, sowie ein ausdrückliches Verbot, religiöse Überzeugungen in Wohngebäuden weiterzugeben. Ein angeblich gegen „Terrorismus“ gerichteter Teil der neuen Bestimmungen verbietet die Umwidmung von Wohnraum für religiöse Zwecke.
Für die Verletzung der neuen Bestimmungen sind hohe Geldstrafen von bis zu 50.000 Rubel (700 Euro) für Einzelpersonen und bis zu 1 Million Rubel für Organisationen vorgesehen. Eine Strafe von 50.000 Rubel entspricht etwa sechs landesüblichen Wochenlöhnen. Durch einen anderen Teil des Gesetzespakets werden die Strafen nach Artikel 282.2 des Strafgesetzbuchs für Personen, die des „Extremismus“ für schuldig gesprochen werden, massiv verschärft. Die letzte Verschärfung dieser Strafen erfolgte erst im Februar 2014. Insbesondere Muslime, die die Werke des Theologen Said Mursi lesen, und Zeugen Jehovas wurden in der Vergangenheit häufig aufgrund von Artikel 282.2 zu hohen Strafen verurteilt.
Der Gesetzesentwurf wurde am 29. Juni 2016 vom Oberhaus des Parlaments gebilligt und zur Unterzeichnung an Präsident Putin übermittelt. Er unterzeichnete diesen trotz verbreiteter Proteste, dass durch die Gesetzesänderung die Verfassung und internationale Menschenrechtsstandards verletzt werden.
Mikhail Fedotov, der Vorsitzende des Präsidialrats für Entwicklung der Zivilgesellschaft und Menschenrechte, protestierte am 1. Juli direkt bei Putin, dass die Empfehlungen des Menschenrechtsrats über andere Teile des Gesetzespakets nicht berücksichtigt worden wären und betonte, dass die Änderungen ungerechtfertigte und exzessive Einschränkungen der Gewissensfreiheit von Gläubigen aller Religionen schaffen und das grundlegende Verfassungsprinzip der Nichteinmischung des Staates in die internen Regelungen von Religionsgesellschaften verletzen.
Bis jetzt enthielt das (ursprünglich 1997 verabschiedete) Religionsgesetz keine ausdrücklichen Einschränkungen der Weitergabe von Glaubensüberzeugungen in der Öffentlichkeit, auch wenn es solche Einschränkungen auf regionaler Ebene gab. 2012 trat ein vage formuliertes Gesetz in Kraft, durch das das „Verletzen religiöser Gefühle“ kriminalisiert wird, aufgrund dessen es jedoch kaum zu Strafverfolgungen kam.
Die nunmehrige Gesetzesänderung, durch die die Weitergabe von Glaubensüberzeugungen eingeschränkt wird, fügt dem Religionsgesetz ein vollständig neues Kapitel hinzu. Sie wurde Mitte Juni mit dem umstrittenen Paket von Gesetzesänderungen über die öffentliche Sicherheit und Maßnahmen gegen den Terrorismus zu einem Gesamtpaket kombiniert, in aller Eile beschlossen und unterzeichnet.
Der Inhalt der Gesetzesänderungen, wie etwa das Verbot der Weitergabe von Glaubensüberzeugungen in Wohngebäuden verstößt direkt gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Russlands. Eine Zusammenfassung dieser Verpflichtungen ist in den Richtlinien für die Überprüfung von Gesetzen über Religion der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa bzw. der Venedig Kommission des Europarats unter anderem in englischer und französischer Sprache verfügbar unter http://www.osce.org/odihr/13993. Russland ist Teilnehmerstaat der OSZE und Mitglied der Venedig Kommission.
„Heute ist tatsächlich ein schwarzer Tag auf dem Kalender“ schrieb Rechtsanwalt Vladimir Ryakhovsky vom Slavic Centre for Law and Justice am 7. Juli auf Facebook. „Wir hofften, dass Vladimir Putin das Gesetz am Ende nicht unterschreiben würde. Ein Gesetz, das in direktem Widerspruch zum Missionsbefehl im Evangelium ‚Geht hin und macht zu Jüngern‘ steht und darüber hinaus noch die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger verletzt. Ryakhovsky merkte an, man müsse vorerst nach dem Gesetz leben, bis es abgeändert wird bzw. eine Berufung vor dem Verfassungsgerichtshof eingebracht werden kann. „Finden wir heraus, wie man es umgehen kann und dann werden wir versuchen, eine Abänderung zu erwirken. Geratet nicht in Panik wenn sie euch mit Horrorgeschichten aller Art bedrohen“, erklärte er und kündigte für den 19. Juli ein Seminar zum Umgang mit dem neuen Gesetz an. Der stellvertretende Bischof des Bundes der Pfingstgemeinden Konstantin Bendas brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die Abgeordneten der im September neu zu wählenden Duma das Gesetz abändern werden. Besonders wichtig ist die Abänderung der Bestimmungen über die Verwendung von Privaträumen für Gottesdienste. „Die Weigerung des Staates, protestantischen Gemeinschaften Grundstücke für den Bau von Kirchen zuzuteilen, hat uns gezwungen, als Wohnbauten gewidmete Gebäude zu kaufen oder zu errichten und darin unsere Gottesdienste und karitativen Aktivitäten abzuhalten“, erklärte Bendas. Er betonte, dass Hausgemeinden ein integrierender Bestandteil der protestantischen Gemeinschaft sind und berichtete von der Belästigung einer Gemeinde bereits vor Verabschiedung der neuen Bestimmungen: „Der Polizeibeamte kam in die Wohnung, in der sich eine Gruppe der Pfingstgemeinde jeden Sonntag versammelt. Mit zufriedener Miene sagte er zu den Versammelten: ‚Jetzt, wenn sie das Gesetz verabschieden, werde ich euch alle von hier vertreiben‘. Ich rechne mit dieser Art der vehementen Durchsetzung.“ Bendas erklärte weiters, dass der Bund der Pfingstgemeinden bereits an Empfehlungen zum Umgang mit dem neuen Gesetz arbeitet. „Ich rechne damit, dass es darin auch einen Abschnitt über Forderungen, die ein guter Christ nicht erfüllen kann, geben wird.
Eine Sprecherin des Rats der (nicht registrierten) Baptistengemeinden zeigte sich betroffen über das neue Gesetz. „Wir betrachten es als repressiv für die Gläubigen in unserem Land, denn dieses Gesetz steht im Widerspruch zur Bibel“. Sie kann derzeit die Auswirkungen auf die Aktivitäten der Baptisten noch nicht abschätzen, rechnet jedoch mit Unterdrückung und Verfolgung. Die Baptisten würden sich wie bisher zum Gottesdienst versammeln, was jedoch im Falle eines konsequenten Vollzugs des Gesetzes zu Problemen führen würde. Der Bischof der evangelisch lutherischen Kirche, Konstantin Andreyev, der auch Anwalt beim Slavic Centre for Law and Justice ist, erklärte am 7. Juli, dass sein Telefon heiß lief mit Anrufen mit Fragen zu dem neuen Gesetz. „Wir beginnen uns für den Verfassungsgerichtshof vorzubereiten und arbeiten gleichzeitig Richtlinien und Empfehlungen für die Religionsgemeinschaften aus, wie sie unter dem neuen Gesetz leben können“, erklärte Andreyev.
Einige Glaubensgemeinschaften, darunter Baptisten und verschiedene andere protestantische Gemeinschaften, Zeugen Jehovas und manche muslimische Gruppen, sowie Mitglieder der Hare Krishna Bewegung sind besonders verwundbar, was die Strafverfolgung nach den neuen Bestimmungen betrifft, da die öffentliche Weitergabe ihres Glaubens für sie eine religiöse Verpflichtung bzw. ein entscheidender Teil ihrer Lehre ist.
Der Rat der Baptistengemeinden hat bereits am 4. Juli ein offenes Protestschreiben an Präsident Putin veröffentlicht, in dem er darauf hingewiesen wurde, dass der Gesetzesentwurf, der seither unterzeichnet wurde, die verfassungsmäßigen Rechte der russischen Bürger, ihre religiösen oder sonstigen Überzeugungen frei zu wählen, zu haben und zu verbreiten, verletzt. Dieser Protest und auch die über change.org lancierte Petition des Rechtsanwalts und Mitglieds einer Pfingstgemeinde Igor Yanshin, die bis zum 4. Juli von 37.000 Personen unterzeichnet wurde, blieben erfolglos. „Du fährst mit dem Zug und möchtest mit einem Mitreisenden über Gott sprechen? Vergiss es! Du könntest den Rest deiner Reise auf der nächsten Polizeistation verbringen. Du hast eine E-Mail mit einer Einladung zu einem Gottesdienst an einen Freund geschickt. Warte auf den Besuch der Polizei“, hieß es unter anderem in dem Petitionstext. Eine andere, nicht mit Religionsfreiheit zusammenhängende Petition gegen die in den inzwischen beschlossenen Gesetzesänderungen vorgesehene Überwachung des elektronischen Datenverkehrs wurde bis 8. Juli von fast 370.000 Personen unterzeichnet.
Im neuen Kapitel 24 des Religionsgesetzes heißt es: „Für die Zwecke dieses Bundesgesetzes wird Missionstätigkeit als Aktivität einer religiösen Vereinigung anerkannt, die es zum Ziel hat, Informationen über ihre Glaubensüberzeugungen an Personen zu verbreiten, die keine Teilnehmer (Mitglieder, Anhänger) dieser religiösen Vereinigung sind mit dem Ziel, dass diese Personen Teilnehmer (Mitglieder, Anhänger) werden. Sie wird direkt von den religiösen Vereinigungen oder von durch diese bevollmächtigten Staatsbürgern bzw. juristischen Personen öffentlich, mit Hilfe der Medien, des Internet oder anderer gesetzeskonformer Mittel durchgeführt.“ In seiner Petition auf change.org argumentiert Rechtsanwalt Yanshin, dass jetzt jedes Gespräch über Gott mit einem Ungläubigen Missionstätigkeit ist und der Regulierung unterliegt. Die Definition im neuen Kapitel des Religionsgesetzes scheint die Möglichkeit einer Bestrafung für die Verbreitung atheistischer Ansichten auszuschließen. Allerdings hat die Verbreitung atheistischer Ansichten und Kritik an der russisch orthodoxen Kirche in der Vergangenheit bereits zu Strafverfolgung geführt.
Unklare Rechtslage
Die Weitergabe von Glaubensüberzeugungen in Wohngebäuden ist nicht gestattet „ausgenommen nach den Bestimmungen von Artikel 16, Teil 2“ (des Religionsgesetzes). In Artikel 16, Teil 2 heißt es, dass Gottesdienste und andere religiöse Riten und Zeremonien in Wohngebäuden frei abgehalten werden können, ebenso in Gebäuden, die Eigentum einer religiösen Organisation sind oder von dieser gemietet werden.
„Ich fürchte, dass nicht einmal die Autoren des Gesetzestexts hier durchblicken“, erklärte Rechtsanwalt Yanshin gegenüber Forum 18. Es scheint, dass die Weitergabe von Glaubensüberzeugungen in Form von Hausbesuchen Tür zu Tür aufgrund des neuen Gesetzes verboten ist, aber es ist unklar, inwieweit andere Formen der Weitergabe betroffen sind. Der protestantische Bischof Bendas meinte in diesem Zusammenhang: „Wir folgen der biblischen Praxis der Hausgemeinden. Die Gläubigen kommen nicht nur am Sonntag zum Gottesdienst, sondern versammeln sich während der Woche zu Hauskreisen in den Wohnungen. Dabei werden manchmal auch Außenstehende eingeladen. Ich glaube, dass sich allein in Moskau über Tausend solcher Hausgruppen jede Woche treffen“. Während Gottesdienste in Wohngebäuden erlaubt sind, könnte die Teilnahme von nicht religiösen Personen oder Angehörigen anderer Religionen als „Missionstätigkeit“ ausgelegt werden.