Recht

England: Nur biologische Frauen sind Frauen

Wer ist eine Frau im Sinne des Gleichstellungsgesetzes? Diese Frage hat jetzt der Oberste Gerichtshof Großbritanniens entschieden. Die Antwort gefällt Gruppen wie Amnesty International überhaupt nicht. Die Autorin J.K. Rowling, die die Kläger auch finanziell unterstützt hatte, begrüßte hingegen das Urteil. Es ist ein Sieg des gesunden Menschenverstandes. 

DIE WELT berichtet: 

Wenn es um die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen geht, zählt in Großbritannien das biologische und nicht das soziale Geschlecht. Das hat das oberste Gericht des Landes entschieden.

Wie die Richter des Supreme Courts in London einstimmig feststellten, zielt das britische Gleichstellungsgesetz (2010 Equalities Act) in erster Linie auf den Schutz biologischer Frauen. Das bedeute jedoch nicht, dass Transfrauen nicht auch indirekt davon profitierten, betonte der Vorsitzende Richter Patrick Hodge.

„Die Definition von Geschlecht im Gleichstellungsgesetz von 2010 stellt klar, dass das Konzept von Geschlecht binär ist, eine Person ist entweder eine Frau oder ein Mann“, hieß es in dem Urteil. Regelungen zum Schutz von Frauen schließen demnach per Definition Männer aus.

Mehr: www.welt.de.

Sind Rechte und Pflichten immer nur Verträge?

Der Geschichtsprofessor Yuval Harari hat einmal über die Menschenrechte gesagt: 

Mit den Menschenrechten verhält es sich wie mit dem Himmel und Gott: Sie sind nur eine fiktive Geschichte, die wir erfunden haben und verbreiten. Vielleicht eine sehr schöne Geschichte, das mag sein. Eine attraktive Geschichte, die wir gerne glauben würden. Aber es handelt sich eben doch nur um eine Geschichte, nicht um die Realität. Menschenrechte sind keine biologische Realität. So wie Quallen, Spechte und Strauße keine Rechte haben, hat auch der Homo sapiens keine Rechte. Nehmen Sie einen Menschen, schneiden sie ihn auf und schauen Sie hinein: Sie finden sein Blut, das Herz, die Lunge und die Nieren, aber Sie finden dort keine Rechte. Der einzige Ort, an dem man Rechte findet, ist in den fiktiven Geschichten, die Menschen erfunden und verbreitet haben. Und das Gleiche gilt auch im politischen Bereich. Staaten und Nationen sind – genau wie die Menschenrechte und Gott und der Himmel – auch nur Geschichten. Ein Berg ist eine Realität: Sie können ihn sehen, ihn anfassen und sogar riechen. Israel oder die Vereinigten Staaten sind nur Geschichten. Sehr mächtige Geschichten. Geschichten, die wir vielleicht sehr gerne glauben würden, aber trotzdem nur Geschichten. Die Vereinigten Staaten kann man nicht wirklich sehen – man kann sie nicht anfassen, man kann sie nicht riechen.

Sind also Dinge wie Himmel, Hölle, Nationen und sogar „Menschenrechte“ nur nette Geschichten, die wir uns erzählen, um mit der Welt zurechtzukommen? Derek Rishmawy, der sich mit den Sichtweisen von Jordan Peterson, Tom Holland und Yuval Harari auseinandergesetzt hat, ist da anderer Meinung. 

Mehr hier: www.evangelium21.net.

Verdachts- und Akkusationskultur

Nicht nur klassisch linke Parteien machen sich stark für Einschränkungen der Meindungsfreiheit, auch Vertreter bürgerlicher Parteien wünschen Beschränkungen der Wissenschaftsfreiheit herbei oder schlagen sogar entsprechende Gesetzesänderungen vor. Die der nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) hat mit ihrem Entwurf für ein „Hochschulstärkungsgesetz“ bei vielen Juristen und Hochschullehrern Entsetzen ausgelöst.

Einzelheiten hat Prof. Julian Krüper hier zusammengetragen. Reiner Burger von der FAZ hat das Wichtigste in dem Artikel „Warnung vor ‚Paralleljustiz‘“ aufgelistet: 

Im Zentrum der Empörung steht das mit den Paragraphen 84 bis 97 der Novelle geplante „Hochschulsicherheitsrecht“. Im Brandbrief wird es als „in besonders dramatischer Weise misslungen“ und grundgesetzwidrig beschrieben. Das „Sicherheitsrecht“ sieht vor, dass Hochschulen schon bei frühen „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten“ für einen möglichen „Redlichkeitsverstoß“ oder „Sicherheitsverstoß“ Eingriffs- und Sanktionsrechte haben: Campus- und Kontaktverbote, Besoldungskürzungen, Laufbahnrückstufungen, Entzug der Lehr- und Prüfungsbefugnis, Exmatrikulation. Was Brandes mit ihrer im Oktober vom schwarz-grünen Kabinett beschlossenen Novelle vorgelegt habe, suche bisher in Deutschland seinesgleichen, urteilt der Bochumer Verfassungsrechtslehrer Julian Krüper. Brandes, in deren besondere politische Obhut die Freiheit von Forschung, Lehre und Studium gegeben sei, gebe Vollgas. „Leider in die falsche Richtung“.

Krüper wirft der Ministerin vor, unter dem trügerischen Label eines Sicherheitsrechts eine „Verdachts- und Akkusationskultur“ nach dem zentralen Ansatz des Antidiskriminierungsdiskurses („Diskriminiert ist, wer sich diskriminiert fühlt“) an den nordrhein-westfälischen Hochschulen etablieren zu wollen. Das werde weitreichende Folgen haben, warnt der Verfassungsrechtler anhand eines konkreten Beispiels aus seiner Fakultät: In einer Lehrveranstaltung zum Antidiskriminierungsrecht wurde die Frage aufgeworfen, ob Adipositas als Behinderung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beziehungsweise der korrespondierenden EU-Richtlinie zu verstehen sei. Allein die bloße Thematisierung der Sache veranlasste einen Teilnehmer, wegen angeblicher Diskriminierung („Fat shaming“) Beschwerde zu erheben. „Soll das künftig ernstlich sanktioniert werden?“, fragt Krüper. „Das Gesetz lässt es als Möglichkeit jedenfalls zu und wird, das ist zu befürchten, in der ein oder anderen ambitionierten Hochschulverwaltung vielleicht auch genau so verstanden.“

Mehr: zeitung.faz.net.

Kultur des Todes (22): Apotheker muss Pille danach vertreiben

Der Inhaber einer Apotheke hatte aus Gewissensgründen die Pille danach nicht vorrätig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburgurteilte urteilte nun, dass er die Ausgabe des Arzneimittels nicht verweigern dürfe. 

Pharmazeuten dürfen aus Gewissensgründen die Herausgabe zugelassener Arzneimittel nicht verweigern. Das entschied das Berufsobergericht für Heilberufe am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Die Apothekerkammer hatte ein Verfahren gegen den Apotheker eingeleitet, weil dieser die sogenannte Pille danach nicht herausgeben wollte.

Der Apotheker hatte das Arzneimittel nicht vorrätig, weil er sich eigenen Angaben zufolge nicht an einer Tötung bereits entstandenen Lebens beteiligen wollte, wie das Gericht mitteilte. Der Mann habe die Abgabe des Medikaments deswegen wiederholt verweigert. Als selbstständiger Apotheker müsse er aber dem gesetzlichen Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln genügen, entschied das Berufsobergericht.

Die Pille danach sei ein apothekenpflichtiges Medikament, dessen Abgabe nicht aus Gewissensgründen verweigert werden dürfe, urteilte das Gericht. Inhaber einer öffentlichen Apotheke müssen demzufolge die umfassende Versorgung gewährleisten. Das Urteil hat nach Angaben einer Gerichtssprecherin keine Konsequenzen für den Mann.

Mehr: www.zeit.de.

Steinhöfel: „Der deutsche Staat geht autoritär gegen Kritiker vor“

Der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel weist in einem Interview mit der NZZ darauf hin, dass vor allem der Staat für die Verengung des Meinungskorridors verantwortlich ist: 

Sie hat sich deutlich verschlechtert, weil neben die Bevormundung durch die sozialen Netzwerke der gesellschaftliche und soziale Druck getreten ist, der freie, unbefangene Äusserungen mit häufig schwerwiegenden Konsequenzen ahndet. Besonders der deutsche Staat geht noch autoritärer gegen Kritiker vor als früher. Er schüttet zum Beispiel staatsaffine NGO mit Geld zu, die letztlich nichts anderes tun, als Meinungen, die nicht staatsaffin sind, zu delegitimieren oder in irgendeiner Weise unter Druck zu setzen. Dazu kommt der unvorstellbare Vorgang, dass die Bundesregierung gegen einen einzelnen Journalisten wegen eines Postings bei X vorgeht und ihm seine Meinung gerichtlich untersagen lassen wollte.

Mehr: www.nzz.ch.

Schottland: Neues Gesetz gegen „Hassverbrechen“ sorgt für Verunsicherung

In Schottland sorgt ein neues Gesetz gegen „Hassverbrechen“ für Verunsicherung. Es ist nur die Spitze eines wachsenden Eisbergs in der westlichen Welt, meint die NZZ indem Artikel „Der Kulturkampf gefährdet die Freiheit – darunter werden am Ende alle leiden“:

Pünktlich zum 1. April hat sich die grosse britische Autorin und Feministin J. K. Rowling mächtig und mutig zu Wort gemeldet. Es war kein Aprilscherz, sondern bitterer Ernst: „Ich halte mich derzeit ausser Landes auf, aber wenn das, was ich hier soeben geschrieben habe, gemäss der neuen Gesetzgebung als Verbrechen gilt, freue ich mich auf meine Festnahme, sobald ich in das Land der schottischen Aufklärung zurückgekehrt bin.“

Mit diesen Worten schloss Rowling eine Kette von Tweets auf der Plattform X ab, in denen sie einige landesweit bekannte Personen als Männer bezeichnete, obschon diese sich als Trans-Personen ausgeben. Sie forderte damit die Polizei heraus, der das schottische Parlament die undankbare Aufgabe zugewiesen hat, ein neues Gesetz gegen „Hassverbrechen“ umzusetzen.

Die Hate Crime and Public Order Act war schon 2021 verabschiedet worden, ist aber wegen schwieriger Fragen der Umsetzung erst am Ostermontag in Kraft getreten. Gemäss dem Gesetz macht sich strafbar, wer Drohungen oder Beleidigungen ausspricht mit der Absicht, Hass gegenüber Gesellschaftsgruppen zu schüren. Bisher galt dies schon im Fall von Rassismus. Neu nennt das Gesetz eine Reihe weiterer Merkmale wie Religion, Alter, Behinderungen, sexuelle Orientierung oder Transgender-Identität. 

Mehr: www.nzz.ch.

Der Zensurzonen-Plan: Friedliche Gebete dürften eigentlich nicht verboten werden

In den vergangenen Wochen hatte ein neuer Gesetzesentwurf für Verunsicherung und Diskussionen gesorgt: Das Vorhaben, das zurzeit vom Bundesrat behandelt wird, sieht die Einführung von Zensurzonen vor und Bußgelder von bis zu 5000€ bei Verhalten, das „verwirrend“ oder „verstörend“ wirken könnte.

Dabei ist unklar, ob die Regierung die friedlichen Gebete verbieten möchte. Rechtsexperte und Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International, Dr. Felix Böllmann, ist sich sicher: „Friedliches Gebet kann nicht verboten werden. Die Überzeugung, dass jedes Leben schützenswert ist und Unterstützung verdient, ist nicht kriminell. Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur von Hilfsangebot und Überzeugung jedem.“

Doch was soll genau verboten werden? Sind Belästigungen, gar Hass und Hetze, wie die Bundesfamilienministerin unlängst behauptete, vor Abtreibungsorganisationen tatsächlich ein akutes, landesweites Problem? Auf Anfrage gab die Bundesregierung kürzlich zu: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor.“

„Die Bundesregierung will etwas verbieten, weiß aber nicht was und warum.“

„Friedliche Gebetsversammlungen sollten vom Staat geschützt, nicht bekämpft werden. Die Bundesregierung will etwas verbieten, weiß aber nicht was und warum. Das ist gesetzgeberischer Blindflug! Dadurch entsteht ausschließlich Verwirrung, und zwar bei rechtstreuen Bürgern, die sich für eine gute Sache engagieren ebenso, wie bei Polizeibeamten und Ordnungsamtsmitarbeitern, die die vagen Verbotstatbestände dann vor Ort umsetzen müssten“, so Dr. Felix Böllmann.

Fall einer Bloggerin

Die Bloggerin Rona Duwe äußerst sich pointiert kritisch zum Selbstbestimmungsgesetz und liefert sich im Internet Debatten mit Transgender-Aktivisten. Nun lädt die Polizei sie zur erkennungsdienstlichen Behandlung vor. Ihr Anwalt bezeichnet das Vorgehen der Polizei als „absolut unüblich“.

Ich empfehle die Lektüre des WELT-Beitrags von Anna Kröning. Darin heißt es: 

Was ihr aktuell vorgeworfen wird, das ist weder für Duwe noch für ihren Rechtsanwalt nachvollziehbar. Duwe geht davon aus, dass auch dahinter politisch motivierte Gruppen stehen, die versuchten, sie mit einer Flut von Anzeigen und Beschwerden zum Schweigen zu bringen – offenbar mit Erfolg, da auch die Polizei sie wie eine „Verbrecherin“ behandle: „Ich halte diese erkennungsdienstliche Vorladung für einen Einschüchterungsversuch.“

Ihr Anwalt Lammers setzt sich mit der Polizei in Verbindung, versucht, die Angelegenheit zu klären. Lammers beantragt bei der Staatsanwaltschaft Einsicht in Akten des von der Polizei erwähnten Ermittlungsverfahrens, welches Anlass für die erkennungsdienstlichen Maßnahmen sein soll. Er erhält eine solche Akteneinsicht bis heute nicht. Schriftlich erläutert Lammers der Polizei, weshalb er die beabsichtigte Vorladung für rechtswidrig halte. Gleichwohl erlässt die Polizei am 8. Dezember 2023 einen Vorladungsbescheid gegen Duwe – unter anderem zur Aufnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken.

Wie viele dieser „politisch initiierten“ Verfahren inzwischen bundesweit geführt wurden, ist bislang nicht erfasst, doch habe das Thema in den vergangenen Jahren und der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz deutlich an Fahrt aufgenommen, beobachte Jacob. Die Aussage, es gebe von Natur aus Männer und Frauen, könne inzwischen zu persönlichkeitsrechtlichen Verfahren führen, könnten in Zukunft von Gerichten im Einzelfall als Beleidigungsdelikte gewertet werden, sagt Jacob. Dass mit dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz jeder Mensch ab 14 Jahren in Deutschland sein juristisches Geschlecht im Personenstand selbst definieren darf und eine objektive Überprüfung nicht mehr nötig ist, könne zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Etwa dann, wenn öffentlich ein sogenanntes drittes Geschlecht oder ein fluider Geschlechtsbegriff angezweifelt wird.

Mehr: www.welt.de.

Biologin Marie-Luise Vollbrecht erringt Sieg gegen Humboldt-Universität

Die Biologin Vollbrecht wird von Trans-Aktivisten angefeindet, weil sie auf zwei biologischen Geschlechtern besteht. Auch ihre Universität äusserte sich abschätzig (vgl. zur Debatte auch hier). Zu Unrecht, wie jetzt ein Berliner Gericht feststellte. Oliver Maksan schreibt: 

Vollbrecht war ins Visier der Aktivisten geraten, weil sie Anfang Juni zusammen mit anderen Wissenschaftern einen Meinungsbeitrag in der Zeitung «Die Welt» veröffentlicht hatte. Darin warfen die Autoren dem öffentlichrechtlichen Rundfunk vor, Minderjährige im Sinne der Trans-Ideologie zu indoktrinieren. In der Folge kritisierte der Queer-Beauftragte der Bundesregierung die Autoren scharf. Sie hätten ein Pamphlet des Hasses gegen transgeschlechtliche Menschen verfasst. Auch Zeitung und Verlag distanzierten sich von dem Beitrag.

Angesichts der Kritik sagte die Universität den Vortrag mit Berufung auf Sicherheitsbedenken ab. In einer Pressemitteilung distanzierte sie sich zudem von Vollbrecht. Die Universität habe sich in ihrem Leitbild dem «wechselseitigen Respekt vor dem/der Anderen» verpflichtet. Wörtlich hiess es in der Stellungnahme: «Die Meinungen, die Frau Vollbrecht in einem ‹Welt›-Artikel am 1. Juni 2022 vertreten hat, stehen nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten.»

Das Berliner Verwaltungsgericht untersagte nun, diesen Satz zu verbreiten. Zur Begründung führten die Richter aus, dass der mit der Stellungnahme der staatlichen Universität einhergehende Grundrechtseingriff rechtswidrig sei. «Das allgemeine Persönlichkeitsrecht verbietet es grundsätzlich dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äussern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren.»

Mehr: www.nzz.ch.

Räsänen einstimmig freigesprochen

Wir dürfen einen großen und sehr wichtigen Erfolg für die Meinungsfreiheit feiern: Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola sind unschuldig – das bestätigte das Berufungsgericht in Helsinki einstimmig. Die beiden mussten sich im August bereits in der zweiten Instanz für christliche Aussagen wegen angeblicher „Hassrede“ vor Gericht verantworten.

Das Urteil bestätigt den einstimmigen Freispruch des Bezirksgerichts im März 2022. Das Gericht stellte fest, dass es „auf der Grundlage der in der Hauptverhandlung vorgelegten Beweise keinen Grund hat, den Fall in irgendeiner Hinsicht anders zu beurteilen als das Bezirksgericht. Es gibt daher keinen Grund, das Urteils des Bezirksgerichts zu ändern.“

Das Gericht weist in seiner einstimmigen Entscheidung alle Anklagepunkte gegen Räsänen und Bischof Pohjola zurück. Die Richter weisen die Argumentation der Staatsanwaltschaft vollständig zurück und bestätigen das Urteil des Bezirksgerichts. Die Staatsanwaltschaft kann innerhalb der nächsten zwei Monate Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen.

Räsänen, Finnlands ehemalige Innenministerin, wurde 2021 wegen „Agitation gegen eine Minderheit“ im Rahmen eines Abschnitts des finnischen Strafgesetzbuchs mit der Überschrift „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit” angeklagt. Sie hatte 2019 in einem Tweet sowie im selben Jahr in einer Rundfunkdebatte und 2004 einer kirchlichen Broschüre ihre Glaubensüberzeugungen zu Ehe und Sexualethik mitgeteilt. Bischof Pohjola war wegen der Veröffentlichung von Räsänens Broschüre aus dem Jahr 2004 angeklagt. Der Fall sorgte für weltweite Aufmerksamkeit. Menschenrechtsexperten brachten ihre Besorgnis über die Bedrohung der Meinungsfreiheit zum Ausdruck. „Ich bin sehr erleichtert. Das Gericht hat das Bezirksgericht bestätigt. Das Urteil erkennt die Bedeutung der Meinungsfreiheit für uns alle“, sagte Päivi Räsänen nach ihrem Erfolg vor Gericht. 

„Es ist kein Verbrechen, einen Bibelvers zu twittern oder sich an einer öffentlichen Debatte mit einer christlichen Perspektive zu beteiligen. Die Versuche, mich wegen meinen Überzeugungen strafrechtlich zu verfolgen, haben mir fünf sehr schwierige Jahre beschert. Ich hoffe, dass das Ergebnis als wichtiger Präzedenzfall für den Schutz der freien Meinungsäußerung gelten wird. Hoffentlich bleibt anderen unschuldigen Menschen diese Tortur erspart bleibt, nur weil sie ihre Überzeugungen geäußert haben“, fügte Räsänen, ehemalige finnische Innenministerin und Großmutter von elf Kindern, hinzu.   

Mehr: adfinternational.org.

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