Theologie

Die Reformatoren durch Manipulation ihrer Botschaft rekatholisieren?

Ich bin etwas überrascht, dass mein kurzer Beitrag zu Matthew Barrett so viel Aufmerksamkeit erhält. Zugleich bin ich erfreut, dass sich so viele Leute mit dem Thema „Kontinuität der Reformation“ beschäftigen. 

Ergänzend zu meinen vorsichtig kritischen Anmerkungen zu Barretts Sicht auf die Reformation möchte ich daher noch auf einen Vortrag von Peter Opitz hinweisen, in dem er Barretts The Reformation as Renewal: Retrieving the One, Holy, Catholic, and Apostolic Church beleuchtet.

Opitz, einer der besten Kenner der Schweizerischen Reformation, ist davon überzeugt, dass Barrett im Umgang mit den historischen Quellen sehr interessengeleitet gearbeitet hat.

Hier der Vortrag: “Reformation As Renewal:” Recatholicizing The Reformers By Manipulating Their Message? von Peter Opitz.

Matthew Barrett ist jetzt Anglikaner

Der Theologe Matthew Barrett, der acht Jahre lang am Midwestern Baptist Theological Seminary unterrichtet hat, ist in die Anglikanische Kirche eingetreten und hat in diesem Zuge auch seine Taufposition revidiert. Er schreibt

Was ist also passiert? Wir wurden von einem Sturm heimgesucht, eigentlich sogar von einem Tornado. Wir hatten keine Ahnung, dass der Tornado kommen würde, und lange Zeit haben wir uns eingeredet, dass das unmöglich sein könne. Aber unter großen Schmerzen haben wir erkannt, dass der Herr selbst diesen Tornado gesandt hat. Tatsächlich haben wir seitdem erfahren, dass der Herr selbst in diesem Tornado war und eine Säule nach der anderen unseres SBC-Hauses zum Einsturz gebracht hat.

Die erste Säule begann vor einem Jahr zu bröckeln, als eine Gruppe von Southern Baptists vor der SBC stand und die Aufnahme des Nicäno-Konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnisses in die „Baptist Faith and Message” forderte. Ich unterstüze diese Männer mit Beifall. Aber die Antworten sprachen Bände. Von „Keine Glaubensbekenntnisse außer der Bibel“ über „Der Zeitpunkt ist ungünstig“ bis hin zu allen anderen Ausreden, die man sich vorstellen kann. Als der Beschluss Monate später dem Exekutivkomitee vorgelegt wurde, lehnte das Komitee die Aufnahme des Glaubensbekenntnisses offiziell ab. Unabhängig vom Grund kann ich nicht in einer Konfession bleiben, in der das Nicäno-Konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis offiziell abgelehnt wurde und nach wie vor eklatant fehlt.

Ich werde natürlich dafür beten, dass die SBC ihre Meinung ändert. Aber ich habe erkannt, dass selbst wenn es aufgenommen würde, die Struktur der Konfession nicht so ist, dass sie das Glaubensbekenntnis mit der Autorität anderer Traditionen umsetzen könnte, die an Konzile und Synoden glauben und über die Strukturen verfügen, um diese glaubwürdig zu unterstützen. Aber noch wichtiger ist, dass die Kultur der SBC letztlich nicht diejenigen tragen kann, denen die Wiederbelebung und die Große Tradition am Herzen liegen. Wir schreiben das Jahr 2025, und an den Seminaren der Southern Baptist Convention wird immer noch die EFS (ewige funktionale Unterordnung des Sohnes unter den Vater) gelehrt. Irgendwann müssen wir für etwas einstehen. Sonst machen wir uns mitschuldig an unserer Selbstgefälligkeit.

Um ehrlich zu sein: Ich war von dieser Nachricht wenig überrascht. Seit Jahren verfolge ich die Entwicklung von Matthew Barrett und staune über seine Anläufe, Thomas von Aquin innerhalb reformatorischer Kreise zu rehabiliteren (manche Gründe für diese Rehablitierung halte ich für überzeugend, andere nicht). Ich bin in gewisser Weise froh, dass er nicht Francis J. Beckwith gefolgt ist, der 2007 zum Katholizismus konvertierte. 

Für die Bewertung seines Schrittes und der dafür angeführten Gründe empfehle ich, eine Stellungnahme von Denny Burk zu studieren. Ich denke, einige dort erläuterten Punkte sollte man gehört oder gelesen haben, um seine eigene Sicht entwickeln zu können. Da ist zum Beispiel die Sache mit dem „Nicäno-Konstantinopolitanum“. Burk schreibt:

Barrett behauptet, dass die Southern Baptist Convention das Nicäno-Konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis „offiziell abgelehnt” habe. Dies ist eine falsche Darstellung dessen, was bei einem kürzlich gescheiterten Versuch, das Nicäno-Konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis in die „Baptist Faith and Message” aufzunehmen, geschehen ist. Damals habe ich mich öffentlich gegen den Vorschlag ausgesprochen, aber nicht, weil ich das Nicäno-Konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis ablehne. Vielmehr war der Verfahrensweg falsch, und ich bin der Meinung, dass wir, wenn wir diesen Schritt gehen, alle drei ökumenischen Glaubensbekenntnisse bekräftigen sollten. Ich habe mich also gegen die Maßnahme ausgesprochen, aber nicht gegen das Nicäno-Konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis an sich. Tatsächlich bekennt sich meine eigene Southern Baptist Church jede Woche freudig zum Apostolischen Glaubensbekenntnis, zum Nicäno-Konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnis und zum Athanasianischen Glaubensbekenntnis. Die Gegner dieses speziellen Vorschlags als „offizielle Ablehnung“ des Glaubensbekenntnisses zu bezeichnen, ist eine Verleumdung treuer Brüder und Schwestern in Christus. Außerdem wird dabei übersehen, dass die SBC erst letzten Monat eine Resolution verabschiedet hat, in der sie ihr langjähriges Bekenntnis zur nicänischen Orthodoxie bekräftigt hat.

Die Diskussion wird weitergehen. Ich habe solche „Konversionen“ oder „Wechsel“ schön häufiger „begleitet“ und mehrfach beobachtet: In der Onboarding-Phase setzen „Wechsler“ eine rosarote Brille auf. Sie spüren eine große seelische Entlastung und verbinden mit der neuen Heimat den „Himmel auf Erden“. Ich hoffe, dass er in der Anglikanische Kirche, die ja selbst in keiner einfache Lage steckt, zur Ruhe kommt und in Zukunft etwas weniger lärmend auftritt. 

Abtreibungslobby übt Druck auf Lebensschützer aus

In einem von der internationalen Abtreibungslobby finanzierten Bericht werden christliche Lebensschützer als religiöse Extremisten brandmarkt. Die Folgen einer solchen Taktik für die Meinungsfreiheit und das Demokratieverständnis in Europa wären fatal.

Franziska Harter berichtet über den sogennanten „Datta-Bericht“: 

Datta verzeichnet nach eigenen Angaben 270 „rechtsfeindliche und religiös extremistische Akteure in Europa“ und zeichnet „ihren zunehmenden Zugang zu politischer Macht, ihre Professionalisierung, ihre internationale Vernetzung und – in einigen Fällen – ihre Vereinnahmung ganzer Institutionen, politischer Parteien und Staaten“ nach. Deren Ziel? Ein „antifeministischer, gegen die Gleichstellung der Geschlechter gerichteter Pushback“, der Jahrzehnte sozialen Fortschritts zurückdrängen wolle, es vor allem auf die Rücknahme der „sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte“ abgesehen habe und dazu starke Summen aus dem außereuropäischen Raum und zunehmend auch aus Quellen öffentlicher europäischer Finanzierung empfange. 

Was der Datta-Bericht elegant auslässt: Das EPF ist selbst eine Lobby-Organisation, die sich seit Jahren dafür einsetzt, ein europaweites Recht auf Abtreibung zu schaffen und die unter anderem von der „International Planned Parenthood Federation“, der „Open Society Foundation“ und der Europäischen Kommission finanziert wird. Kurz gefasst heißt das: Ein gut vernetzter internationaler Lobbyist, Neil Datta, wirft seinem politischen Gegner vor, ein internationales Netzwerk von Lobbyisten zu bilden. Das könnte man mit einem Schmunzeln als ganz normales Business unter Lobbyisten einordnen. Aber die Sache ist ernster, denn der EPF-Bericht zeichnet das Bild einer dunklen Bedrohung der freien europäischen Gesellschaft durch extremistische Christen. Ein Bild, das sich bei näherem Hinsehen freilich in seine Einzelteile auflöst. Trotzdem oder gerade deswegen lohnt es sich, es unter die Lupe zu nehmen, denn Neil Datta arbeitet mit rhetorischen Kniffen, kontextlosen Infos, Fehlinformationen bis hin zu bewusster Suggestion – Tricks, mit denen konservative und christliche Akteure in Europa immer häufiger in Misskredit gebracht werden sollen.

Dazu gehört an erster Stelle, dass eine Auseinandersetzung auf argumentativer Ebene völlig unterbleibt. Das moniert auch die österreichische Nationalratsabgeordnete Gudrun Kugler, die zu den in Dattas Report namentlich genannten Personen gehört. „Dieser Text ist kein Bericht oder Sachtext, sondern ein politisch aufgeladenes Dossier, das kritische oder konservative Positionen systematisch delegitimieren will. Meinungen werden kaum bis gar nicht porträtiert, stattdessen Andersdenkende mit abwertenden Begriffen wie ,extremistisch‘, ,anti-rights‘, ,hate‘, ,wolves‘, ,infiltrating‘ oder ,sectarian‘ etikettiert. Das ist keine demokratische Auseinandersetzung, sondern Ausgrenzung“, erklärt Kugler im Interview mit dieser Zeitung. Genauso widersprüchlich sei, dass der Bericht ausgerechnet unter dem Banner „liberaler Demokratie“ versuche, bestimmten Weltanschauungen pauschal die Legitimität abzusprechen. „Demokratie lebt vom Wettbewerb der Ideen – auch unbequemer. Wer konservative, christlich motivierte Positionen als extremistisch abtut, verengt den öffentlichen Raum“, ist Kugler überzeugt.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Warum die Menschenwürde bereits vor der Geburt gilt

Frauke Brosius-Gersdorf stellt den Schutz der Menschenwürde Ungeborener infrage. Damit liegt sie fundamental falsch. Einen abgestuften Lebensschutz darf es aufgrund der Garantie der Menschenwürde nicht geben. Warum das so ist, hat Christian Hillgruber in dem FAZ-EINSPRUCH-Artikel „Warum die Menschenwürde bereits vor der Geburt gilt“ exzellelent dargelegt. Er erklärt auch, dass die Würde des Menschen in Art. 1 Abs. 1 GG so explizit herausgestrichen wird, weil in der NS-Zeit furchtbare Erfahrungen mit einer abgestuften Menschenwürde gemacht worden sind. 

Zitat: 

Eine Sichtweise, der zufolge Würde nicht allen Menschen zugesprochen werden kann, sondern die Anwendbarkeit der Würdegarantie auf freiheits- und damit selbstverantwortungsfähige Personen beschränkt bleibt, widerspricht offensichtlich dem Schutzzweck der Vorschrift, die in Reaktion auf die Erfahrungen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft gerade einen rechtlichen Schutz davor bereitstellen wollte, dass einzelne Menschen oder eine Gruppe von Menschen mit Rücksicht auf wirkliche oder vermeintliche Defizite („Untermenschen“) noch einmal aus der Rechtsgemeinschaft herausdefiniert werden können.

Die Menschenwürdegarantie gebietet gerade, dass auch über das Schicksal derer, die aufgrund ihres Entwicklungsstandes, ihres Gesundheitszustandes oder sonstiger äußerer Umstände nicht, noch nicht oder nicht mehr in der Lage sind, die ihnen als Menschen zukommenden Grundrechte selbst geltend zu machen – die Ungeborenen, die Geisteskranken, die im Wachkoma liegenden, die Sterbenden –, weder vom Staat noch von anderen Menschen willkürlich, also ohne Rücksicht auf ihren rechtlichen Status als Person bestimmt werden darf.

Gegen alle Versuche, den personellen Schutzumfang der Menschenwürdegarantie neu zu bestimmen, regt sich ungeachtet „dogmatischer Unterkellerung, […] verfassungstheoretischer Konstruktion und […] philosophischer Überdachung“ der „Argwohn, dass die wissenschaftlichen Anstrengungen einem vorgefassten Ergebnis dienen und es letztlich nur darum geht, den Menschenwürde- und Lebensschutz des nascituris (vielleicht auch den des moriturus) aus dem Weg zu räumen, als atavistisches Hindernis für Fortschrittsehrgeiz, Wohlleben und Erwerbsdrang der Generation, die heute das Sagen hat“ (so der Staatsrechtler Josef Isensee).

Dieser Verdacht drängt sich umso mehr auf, als diese Reduktion des persönlichen Schutzbereichs der Fundamentalgarantie des Grundgesetzes so ganz und gar nicht zu dem ansonsten zu konstatierenden, allgemeinen Trend der Ausdehnung des Grundrechtsschutzes passen will. Der unbequem unmissverständliche erste Satz des Grundgesetzes, demzufolge der Staat, aber auch jeder Einzelne, jeden Menschen als Rechtssubjekt achten und behandeln muss, soll offenbar so gestutzt und zugeschnitten werden, dass er „gestuften Lösungen entsprechend den verschiedenen pränatalen Entwicklungsstadien“ (Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, S. 179) nicht mehr länger im Wege steht.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Familie ist wichtiger als Bildung und Wohlstand

Der Psychologe Rob Henderson studierte in Yale Psychologie und promovierte 2022 in Cambridge zum Thema des Zusammenhangs zwischen psychischen und sozialen Bedrohungen und moralischen Urteilen. Besonders interessant ist seine Perspektive auf die Bedeutung der Familie für die soziale Mobilität, die er trotz seiner eigenen Erfahrung ohne eine liebevolle Familie vertritt.

Zitat:

Was uns Henderson vorlegt, ist jedoch keine Neuauflage des amerikanischen Traums. Eher handelt es sich um eine der Erfahrung entsprungene Kritik am linksliberalen Amerika und an seiner Moral. Der erste Abschnitt seines Buches setzt den Leser ins Bild: „Als jemand, der nie wirklich eine hatte, bin ich vielleicht die am wenigsten qualifizierte Person, um die Bedeutung der Familie zu verteidigen. Aber als jemand, der mehr Bildung genossen hat, als ich je erwartet hätte, bin ich vielleicht besser qualifiziert zu sagen, dass wir der Bildung zu viel Bedeutung beimessen.“ Und er fügt an: „Ich bin dankbar für die wundersame Entwicklung meines Lebens, aber ich musste den Aufstieg am eigenen Leib erfahren und den Gipfel der Bildung erreichen, um ihre Grenzen zu verstehen. Ich habe verstanden, dass eine warmherzige und liebevolle Familie unendlich viel mehr wert ist als das Geld oder die Leistungen, von denen ich hoffte, dass sie mich dafür entschädigen würden.“

Henderson kennt die Forschung zur sozialen Mobilität. Er weiss, dass die Familie diesbezüglich prägender wirkt als soziale Klassenzugehörigkeit: Wo die Familie intakt ist, stehen die Aufstiegschancen auch bei Angehörigen bildungsferner Schichten gut.Der Absprung aus seiner zerrütteten Existenz gelingt ihm, als er mit achtzehn in die amerikanische Luftwaffe eintritt. Im Militär findet er Mentoren, die seine Leistungsbereitschaft mit Vertrauen belohnen. Vor allem lehrt ihn der Dienst bei der Luftwaffe jene Disziplin, die es ihm erst ermöglicht, sein Potenzial zu entfalten: „Das Militär lehrte mich, dass Menschen keine Motivation brauchen: Sie brauchen Selbstdisziplin. Motivation ist lediglich ein Gefühl. Selbst-Disziplin dagegen bedeutet: ‚Ich werde das jetzt tun, unabhängig davon, wie ich mich fühle.‘“

Mehr: www.nzz.ch.

Der Rechtfertigungsversuch von Frauke Brosius-Gersdorf

Frauke Brosius-Gersdorf attackiert in einer Erklärung die Medien und sieht sich einer Kampagne ausgesetzt. Jan Philipp Burgard erkennt – meines Erachtens zutreffend – bei ihr ein fragwürdiges Demokratieverständnis und auch eine Unaufrichtigkeit.

Zitat: 

Aus den Zeilen von Brosius-Gersdorf spricht ein fragwürdiges Verständnis von Pressefreiheit. Das wird umso deutlicher, wenn man sich im Detail mit ihrer „Anklageschrift“ gegen die Medien auseinandersetzt. So heißt es in der Erklärung, die Berichterstattung über ihre Position zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs entbehre der Tatsachengrundlage. Der Hauptvorwurf in den Medien sei, dass sie dem ungeborenen Leben die Menschenwürdegarantie abspräche.

Fakt ist: Noch im Februar 2025 äußerte Brosius-Gersdorf als Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestags: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Ein Beleg für die umstrittene Position von Brosius-Gersdorf, den auch die WELT mehrfach zitierte – und kritisierte. Doch wo entbehrt hier die Berichterstattung der „Tatsachengrundlage“, wie Brosius-Gersdorf behauptet?

Die Juristin unternimmt nicht nur einen durchsichtigen Versuch, von der Kontroverse um ihre Person abzulenken, indem sie den Medien Diffamierung vorwirft. Brosius-Gersdorf zeigt unter Druck auch ein fatal fehlgeleitetes Demokratieverständnis. Ihr Vorwurf, die Berichterstattung sei „von dem Ziel geleitet, die Wahl zu verhindern“, impliziert die Annahme, die Bundestagsabgeordneten seien intellektuell nicht in der Lage, sich ein eigenes, umfassendes Bild von Brosius-Gersdorf als Person und Juristin zu machen. Folgt man ihrer Logik, ist ihre Wahl ausschließlich an den böswilligen Medien gescheitert. Doch in Wirklichkeit ist sie an ihrer eigenen, für eine Juristin extremen Politisierung gescheitert.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

John F. MacArthur Jr. (1939–2025)

John F. MacArthur Jr., der Millionen Menschen durch aufgezeichnete Predigten, Radiosendungen, Bibelkommentare und eine Studienbibel die Heilige Schrift näherbrachte, verstarb am 14. Juli 2025 im Alter von 86 Jahren. MacArthur war davon überzeugt, das wichtigste Merkmal seines Dienstes sei gewesen, dass er die Bibel mit der Bibel erklärte, ohne seine Predigten mit persönlichen Geschichten, Kommentaren zu aktuellen Ereignissen oder Appellen an die Emotionen zu überfrachten, sondern zeitlose Wahrheiten lehrte.

CT schreibt:

MacArthur löste immer wieder Kontroversen aus und geriet mit Evangelikalen aneinander, die mit ihm über die Gaben des Heiligen Geistes, biblische Geschlechterrollen und die Bedingungen für die Erlösung nicht einer Meinung waren. Er räumte manchmal ein, dass diese Konflikte mit mehr Demut hätten bewältigt werden können. „Ich hätte vielleicht eher wie ein Lamm als wie ein Löwe auftreten sollen“, sagte er einmal über eine Predigt. MacArthur war jedoch auch davon überzeugt, dass die Verurteilung von Christen, die keine echten Christen sind, unerlässlich sei – und das zweite wesentliche Merkmal seines Wirkens.

MacArthurs treueste Anhänger waren von seiner Unerbittlichkeit inspiriert. Die satirische Nachrichtenseite Babylon Bee feierte MacArthur häufig als Krieger, der in absurden Konflikten triumphierte. Die christliche Journalistin Megan Basham lobte seinen Mut. „MacArthur … hat sich konsequent geweigert, sich den neuesten Trends anzuschließen, die nur nach Relevanz streben. Und genau diese Weigerung hat seinem Dienst für neue Generationen dauerhafte Relevanz verliehen“, schrieb sie auf der Social-Media-Plattform X. „Ich bin für immer dankbar für den Einfluss, den seine Lehre auf mein Leben hatte.“

MacArthur wurde am 19. Juni 1939 als Sohn von Irene Dockendorf MacArthur und John F. MacArthur Sr. geboren. Er war Sohn, Enkel, Urenkel und Ururenkel evangelikaler Prediger, deren Wurzeln bis nach Kanada und Schottland zurückreichen.

Mehr: www.christianitytoday.com.

Google sperrt katholischen Blog

Seit Samstagmorgen ist das italienische Blog messainlatino.it nicht mehr erreichbar. Die Seite diente Anhängern der überlieferten lateinischen Messe in Italien als Plattform und übte Kritik an einer modernisierten Kirche. Eine öffentliche Begründung liegt bislang nicht vor. Nach Angaben der Betreiber wurde die Seite wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Community-Richtlinien – konkret im Bereich „Hassrede“ – von Google entfernt. Nun darf vermutet werden, dass Google Streitigkeiten um die tridentinischen Messe ziemlich egal sind. Bedeutender dürfte sein, dass sich messainlatino.it auch kritisch zu Neuerungen der katholischen Moraltheolgie geäußert hat, besonders im Blick auf die Sexualethik.

DIE TAGESPOST schreibt: 

Die Redaktion des Blogs, unter der Leitung von Journalist Luigi Casalini, sieht in der Sperrung einen massiven Eingriff in die Meinungsfreiheit. Auf der Plattform X (ehemals Twitter) schrieb er: „Ein immenser Schatz an Informationen und Inhalten ist verloren gegangen, und eine Stimme der öffentlichen Debatte wurde zum Schweigen gebracht“.

Die Redaktion vermutet, dass frühere Auseinandersetzungen mit Google zur Eskalation führten. Beiträge über den US-Bischof Joseph Strickland, der das Frauendiakonat kritisiert hatte, oder Artikel zur Unvereinbarkeit von Freimaurerei und katholischer Lehre waren zuvor bereits zeitweise gelöscht und nach Protesten wiederhergestellt worden. Casalini kündigte an, in den kommenden Tagen rechtliche Schritte einzuleiten – unter Berufung auf Artikel 21 der italienischen Verfassung, der Zensur ausdrücklich verbietet.

Auf der Homepage „Osservatorio internazionale Cardinale Van Thuan“ zur Soziallehre der katholischen Kirche kritisiert Stefano Fontana die Sperrung scharf: „Die Entfernung des Blogs messainlatino.it hat zu Recht für Aufsehen, Empörung und Besorgnis gesorgt. (…) Das ist keine Aussetzung – es ist eine vollständige Löschung.“ Fontana verweist darauf, dass der Blog über Jahre hinweg verlässlich über vatikanische Vorgänge berichtet habe, darunter Enthüllungen zur innerkirchlichen Auseinandersetzung um das päpstliche Schreiben „Traditionis custodes“. „messainlatino.it“ war, so Fontana, eine „maßgebliche Stimme“, selbst unter Andersdenkenden.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Das Schweigen der Kirche

Während sich die Katholische Kirche in der Diskussion zur Kanditatur von Frauke Brosius-Gersdorf immerhin vereinzelt geäußert hat, fehlen Stellungnahmen aus den Reihen der Evangelischen Kirche (und m.W. auch aus den Reihen der DEA). Dass die EKD schweigt, hat laut David Wengenroth tiefere Gründe: „In ihrer Denkschrift ‚Schwangerschaftsabbruch‘ bediente sie sich dabei einer Argumentation, die sich nur vordergründig von Brosius-Gersdorfs Konzept unterscheidet. Mehr noch: Die EKD sprach nicht einmal mehr von abgestufter Menschenwürde, sondern nur noch von einem ‚Anspruch, zur Welt gebracht zu werden, der vom beginnenden Leben ausgeht‘, der hinter ‚anderen unabweisbar empfundenen Ansprüchen‘ der Schwangeren zurückstehen müsse.

Deshalb müssen wir leider zur Kenntnis nehmen: 

Letztlich geht es der gescheiterten Kandidatin ebenso wie der EKD darum, das Lebensrecht des ungeborenen Kindes zu einer Verfügungsmasse zu machen, die zu nichts mehr verpflichtet. Wer so argumentiert, macht eine verhängnisvolle Entwertung des menschlichen Lebens salonfähig. Die Aussicht auf eine Gesellschaft, in der Lebensrecht und Menschenwürde nur abgestuft gelten und regelmäßig hinter „anderen unabweisbar empfundenen Ansprüchen“ zurückstehen müssen, ist zum Fürchten. Im Fall der gescheiterten Richterkandidatin Brosius-Gersdorf hat die öffentliche Diskussion diese fatale Konsequenz bloßgelegt. Wenn die Öffentlichkeit bei der EKD-Position irgendwann einmal ebenso kritisch hinschaut, wird es ihr genauso gehen.

Mehr: www.idea.de.

Hinter Brosius-Gersdorf lauert Peter Singer

Zur Causa Frauke Brosius-Gersdorf empfehle ich erstens einen Kommentar von Josef Bordat:

Weil der grundgesetzlich verbriefte Lebensschutz auch dem Ungeborenen gilt, ist die Abtreibung in Deutschland ein Gegenstand des Strafrechts, also: verboten. Das ist logisch. Wenn ein grundlegendes Verfassungsrecht so massiv verletzt wird (es wird im Fall der Abtreibung mit Blick auf den ungeborenen Menschen aufgehoben), ohne dass es dafür definierte normative Schranken gibt (andere Grundrechte, Gesetze), kann der Staat nicht einfach zusehen. Dieser Staat hat eine in sich widersinnige Konstruktion erdacht: Die Abtreibung ist rechtswidrig (§ 218 StGB), bleibt aber straffrei für den Fall, dass a) Bedingungen vorliegen, die die Abtreibung aus der subjektiven Sicht der Frau unausweichlich machen (§ 218a Absatz 2), so dass sie selbst die Entscheidung trifft (§ 218a Absatz 1 Nr. 1) und b) zuvor eine Beratung stattfand (§ 218a Absatz 1 Nr. 1 i.V.m. § 219 Abs. 2). Man kann jetzt über diesen Kompromiss denken wie man will, § 218 StGB einfach zu streichen, geht gar nicht, denn damit bliebe ja die Aufhebung eines Grundrechts für bestimmte Menschen, nämlich die Ungeborenen, ohne weiteres und jederzeit möglich.

Und genau das findet Frauke Brosius-Gersdorf offenbar gut und richtig. Wie kann man darauf kommen? Dafür braucht es eine Auflösung der festen Verbindung von Mensch-Sein und Menschenwürde. Auf so etwas kommt man nur, wenn man die Würde nicht mehr ontologisch bestimmt, sondern von Bedingungen abhängig macht, etwa von Interessen und Präferenzen, wie das etwa der australische Ethiker Peter Singer tat, mit Blick auf Tiere. Singer meint, die klassische Unterteilung zwischen Mensch und Tier verfange nicht, man müsse vielmehr unterscheiden zwischen Wesen, die Schmerzen empfinden können und ein Interesse daran haben, von Schmerzen verschont zu bleiben, und Wesen, die das nicht können und damit auch kein Verschonungsinteresse haben. Erstere nennt er nun Personen, letztere wären damit „Nicht-Personen“.

Dabei gehören „some nonhuman animals“ (P. Singer, Practical Ethics, Cambridge 1979, 97) in die erste Gruppe (etwa Affen, Schimpansen, Bonobos, Gorillas, Orang-Utans), jeder menschliche Fötus jedoch in die zweite, denn: „no fetus is a person“ (sagt Singer, a. a. O., 118), ergo: „no fetus has the same claim to life as a person“ (ebd.). Für Singer hat die (angebliche) Unfähigkeit von Föten vor der 18. Schwangerschaftswoche „of feeling anything at all“ (ebd.) die Konsequenz, dass „an abortion up to this point terminates an existence that is of no intrinsic value at all“ (ebd.). Die Frage ist jetzt gar nicht mal, ob das überhaupt stimmt, dass der Fötus nichts spürt, sondern entscheidend ist die Denkweise dahinter. Es gibt menschliches Leben, das keinen Wert hat.

Und genau in diese Kerbe schlägt nun Frauke Brosius-Gersdorf und möglicherweise demnächst auch das Bundesverfassungsgericht insgesamt. Das ist fatal.

Zweitens weise ich gern auf eine Stellungnahme von Felix Böllmann hin:

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