Ethik

Beiträge aus dem Bereich Ethik.

Frankreich: Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Frankreichs Präsident Macron begrüßt die gestrige Abstimmung in der Nationalversammlung für die aktive Sterbehilfe als „wichtigen Schritt“. Die FAZ berichtet:

Die französische Nationalversammlung hat am Dienstag in erster Lesung ein Gesetz zum „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ gebilligt. 504 Abgeordnete gaben ihre Stimme ab, 305 sprachen sich für, 199 gegen die Reform aus. Kurz zuvor hatten die Abgeordneten bereits einstimmig ein Gesetz angenommen, mit dem die Palliativpflege gestärkt werden soll – wegen der Bedenken mancher Abgeordneter war das ursprünglich als Einheit geplante Gesetz in zwei unterteilt worden.

Beide Gesetze werden nun dem Senat zur Prüfung übergeben. Präsident Emmanuel Macron begrüßte die Beschlüsse der Nationalversammlung als „wichtigen Schritt“. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Haltungen zu dem Thema und der damit verbundenen Zweifel und Hoffnungen öffne sich „nach und nach der Weg der Brüderlichkeit, den ich mir gewünscht habe“, schrieb er auf der Plattform X.

Gegner der Sterbehilfe können sich in Zukunft strafbar machen, ähnlich wie bereits Abtreibungsgegner:

Die Abgeordneten haben sich zudem darauf verständigt, medizinische Einrichtungen zu schützen, an denen Sterbehilfe angeboten wird. So enthält das Gesetz einen neuen Straftatbestand, sollte es zu Drohungen oder Einschüchterungen gegenüber Patienten oder medizinischem Fachpersonal kommen. Derartige Behinderungen der Sterbehilfe sollen mit bis zu zwei Jahren Haft und Geldstrafen bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Als Vorbild gilt das Recht auf Abtreibung. Abtreibungsgegner machen sich strafbar, wenn sie Ärzte und medizinische Einrichtungen daran hindern, Abtreibungen vorzunehmen.

Mehr: www.faz.net.

Zur Debatte um Geschlechtsdysphorie

Alexander Korte klärt über Mythen in der Trans-Debatte auf und kritisiert eine affirmative Wunscherfüllungsmedizin (vgl. Das Geschlecht als Gefühl). Lange Zeit war er mit dieser Position allein, doch inzwischen hat ein Umschwung eingesetzt.

Zitat aus einem Artikel von Thomas Thiel:

In den zurückliegenden Jahren ist die Meinung, ein Mensch könne kraft seiner Worte von einem Geschlecht zum anderen wechseln, in manchen Ländern zum Gesetz geworden, ja fast zu einer Art Glaubensbekenntnis, gegen das nur gegen Entrichtung hoher Strafgelder verstoßen werden kann. Wer den Glauben nicht teilte, wurde von Aktivisten mit Hass verfolgt. So kam es, dass sich manche Feministin, die lange gegen patri archale Rollenbilder gekämpft hatte, plötzlich als Rechtsradikale gebrandmarkt sah und dass wissenschaftliche Differenzierung in einer besonders bei Kindern und Jugendlichen entscheidenden Frage verloren ging: Ist der Wunsch nach einem anderen Geschlecht dauerhaft oder vorübergehend?

Diese Frage stellt sich immer drängender angesichts eines sprunghaften Anstiegs von Minderjährigen, die sich in ihrem Körper unwohl fühlen. Einer der Ersten, die in Deutschland auf diese Entwicklung hinwiesen, ist der Kinder- und Jugendpsychiater Alexander Korte. Weil davon anders als früher besonders Mädchen betroffen sind, vermutete er, dass der Anstieg auch kulturelle Gründe habe wie digitalen Narzissmus, medi zinisch-technisches Machbarkeitsdenken, ökonomische Verfügbarkeitsdoktrinen oder Kulturtheorien, die das Flüs sige und Hybride feiern. Korte, der seine Position jetzt in einem Buch zusammengefasst hat, sieht dagegen vor allem Sehn sucht nach Festem und Rigiden, die Rückkehr zu fixen Geschlechtern unter neuen, identitären Vorzeichen.

In medizinischer Hinsicht gilt seine Kritik dem transaffirmativen Ansatz, nach dem der Wunsch des Kindes nicht hinterfragt werden darf. Im Hintergrund steht die Annahme, es gebe ein dem Körper widersprechendes wahres Geschlecht, dessen physisches Subs trat nur noch nicht gefunden sei. Die kindliche Entwicklung wird nicht als offener Prozess begriffen, der je nach Sozialisation verschiedene Ausgänge nehmen kann, bemängelt Korte, sondern als determiniertes Programm, das notfalls mit Medikamenten und Operation zu vollenden sei. Der transaffirmative Ansatz bringt Ärzte in Verlegenheit, denn er hält sie dazu an, gegen das ethische Prinzip der Schadensvermeidung zu verstoßen, wenn sie der Meinung sind, dass der kindliche oder jugendliche Patient die Folgen seines Wunsches nicht überblicken kann.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

„Pille danach“ – Apotheker gibt Approbation zurück

Ein Berliner Apotheker hat die Apothekerkammer gebeten, seine 1984 erteilte Approbation als Apotheker zurückzunehmen, weil er sich gezwungen sieht, seinen Beruf nach einem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aus Gewissengründen aufzugeben. 

DIE TAGESPOST schreibt: 

Das Gericht befand, die „Pille danach“ sei ein zugelassenes Arzneimittel, für das Pharmazeuten kein „Prüfrecht“ besäßen. Die individuelle Gewissensfreiheit sei dem Versorgungsauftrag untergeordnet. Ein Apotheker, der die Abgabe bestimmter Präparate nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne, müsse seinen Beruf aufgeben.

Kersten hatte seine Apotheke bereits 2018 geschlossen, war aber weiterhin Mitglied der Apothekerkammer. „Es ist bedauernswert, dass Apothekern das Recht auf Gewissensfreiheit abgesprochen wird, wenn sie eine lebensachtende Haltung einnehmen. Die sogenannte ‚Pille danach‘ zu verkaufen, kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, weil sie möglicherweise ein Menschenleben beenden könnte. Daher sehe ich mich gezwungen meine Approbation als Apotheker aufzugeben“, so Kersen.

Zum Hintergrund: Die rezeptfrei erhältliche „Pille danach“ wird als sogenanntes „Notfallverhütungsmittel“ eingestuft, dessen Hauptwirkung den Eisprung verhindert. Bei bereits erfolgtem Eisprung entfaltet es jedoch eine frühabtreibende Wirkung und hindert die befruchtete Eizelle daran, sich erfolgreich in die Gebärmutter einzunisten.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Das prophetische Amt der Kirche

In dem Vortrag „Gedenkt der Tage, in denen ihr viel Leidenskampf erduldetet“ habe ich im Januar 2025 über Grenzen der christlichen Gehorsamspflicht gesprochen. Das Volk Gottes soll einerseits gegenüber der weltlichen Stadt eine wohlwollende Haltung einnehmen und der Obrigkeit gehorchen. Was aber, wenn von der Kirche etwas verlangt wird, was in Gottes Augen ein Gräuel ist? Im Vortrag heißt es:

Diese Gehorsamspflicht ist für uns leicht anzunehmen, solange wir voraussetzen, dass die Obrigkeit die Übeltäter bestraft und diejenigen, die Gutes tun, unterstützt. Schwieriger wird es, wenn nicht mehr so klar erkennbar ist, ob die Obrigkeit wirklich das Gute will.

Wie verhalten wir uns in einer Zeit des Umbruchs? Das Abendland öffnet sich mehr und mehr für Maßstäbe, die im Widerspruch zu den Ordnungen stehen, die der Schöpfer dieser Welt eingestiftet hat. Wie wollen wir uns da verhalten?
Die kurze Antwort lautet: Wir können nicht bei allem mitmachen! Es gibt eine Gehorsamsgrenze: Wenn weltliche Anforderungen gegen Gottes Willen verstoßen, gilt: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 5,29). Dieses „mehr gehorchen“ in Apg 5 steht im Kontext der Evangeliumsverkündigung. Die Apostel wollten sich keinesfalls verbieten lassen, im Namen von Jesus zu lehren. Christen sind berufen, durch ihre Worte und ihr Leben ein Zeugnis für Gottes Liebe und Wahrheit abzulegen, sogar dann, wenn es ihnen verboten wird.
Aber auch am allgemeinen Aufstand gegen Gottes Maßstäbe dürfen wir uns nicht beteiligen (prophetisches Amt, schöpferische Gegenkultur). Wir können uns den damit verbundenen Konflikten nicht mehr einfach dadurch entziehen, dass wir uns verstecken. In immer mehr Bereichen des alltäglichen Lebens wird Christen eine Entscheidung abverlangt.

Wie schwer solche Konflikte in der Praxis wiegen können, möchte ich an einem Brief von Präses D.E. Wilm illustrieren. Wilms erzählt in einem Schreiben, dass er Karl Barth zum 70. Geburtstag zukommen ließ, den Einsatz der Bekennenden Kirche im Jahre 1940 gegen das Euthanasieprogramm der Nationalsozialisten.

Um was ging es? Im Frühjahr und Sommer 1939 begann eine Planungsgruppe mit der Organisation einer geheimen Aktion zur Ermordung behinderter Kinder. Am 18. August 1939 erließ das Reichsinnenministerium einen Erlass, der alle Ärzte, Schwestern und Hebammen verpflichtete, Neugeborene und Kinder unter drei Jahren, die Anzeichen einer schweren geistigen oder körperlichen Behinderung aufwiesen, zu melden. Ab Oktober 1939 drängten die Gesundheitsbehörden die Eltern behinderter Kinder, ihre Kleinkinder in eine der dafür vorgesehenen Kinderkliniken in Deutschland und Österreich zu geben. In Wirklichkeit waren diese Kliniken Tötungsanstalten. Eigens angeworbenes medizinisches Personal verabreichte den Kindern tödliche Überdosen von Medikamenten oder ließ sie verhungern. Zunächst nahmen die Ärzte und Klinikleiter nur Säuglinge und Kleinkinder in das Programm auf. Mit der Ausweitung des Programms wurden später auch Jugendliche bis 17 Jahre einbezogen. Nach vorsichtigen Schätzungen sind in den Kriegsjahren mindestens 10.000 körperlich und geistig behinderte Kinder durch das Kindereuthanasieprogramm zu Tode gekommen (wiedergegeben in Anlehung an encyclopedia.ushmm.org).

Als die Bekennende Kirche von diesem Programm erfuhr, wusste sie sich in eine Entscheidung gerufen. Sie durfte zur Ausmerzung sogenannten unwerten Lebens nicht schweigen. Was aber genau sollte sie tun?

Präses Wilm schreibt („Nach der Lektüre von ‚Der Schutz des Lebens‘“, in: Antwort, 1956, S. 16–21, hier S. 17–18):

Wir kamen von einer altpreußischen Bekenntnissynode in Leipzig, wohin wir aus Berlin ausgewichen waren. Es war ziemlich gefährlich gewesen, und wir hatten hinter verschlossenen Türen und Fensterläden in einem Gemeindehaus nahe der Thomaskirche getagt. Über ein Jahr war schon Krieg, und darum wurde die Lage der Bekennenden Kirche immer bedrohlicher, zumal sie zu den Verbrechen an Menschen, an den politischen Gefangenen in den Konzentrationslagern, an den Juden und an den russischen Kriegsgefangenen nicht geschwiegen hatte. Über ein Jahr war schon Krieg und darum lief über ein Jahr, seit dem 1. September 1939, die Aktion HITLERs zur Ausmerzung unwerten Lebens, die man dann mit dem Wort „Euthanasie“ umschrieb. Sie lief geheim, aber mit unheimlicher Brutalität. Hunderte, Tausende kranker Menschen waren bereits aus den Heilanstalten verlegt worden und wenige Wochen danach gestorben, sprich: ermordet worden.

Wir wußten das! Landesbischof WURM hatte in seinem Brief an den Reichsinnenminister diese Verbrechen beim Namen genannt und Anklage gegen die Mörder erhoben. Wir brachten damals von dieser Leipziger Synode eine Tageszeitung aus Leipzig – nur von einem Tag mit nach Hause, in der allein vier bis fünf Todesanzeigen standen, die bei näherem Zusehen klar als Anzeigen von diesem Ausmerzungstod zu erkennen waren. Und dann haben wir einander zu Hause in unserer Kirche gefragt: Müssen wir jetzt nicht laut sagen, rufen, schreien, daß hier unschuldige und hilflose Menschen ermordet werden von einer Obrigkeit, die für den Schutz des Lebens verantwortlich ist, und von Ärzten, deren höchstes Gesetz es sein muß, Leben zu erhalten, zu retten und zu heilen? Muß sich die christliche Gemeinde nicht jetzt ganz offen vor diese Kranken, ihre „geringsten Brüder“ stellen und bereit sein, die Folgen solchen Eintretens auf sich zu nehmen? Ich hatte als Kandidat in Bethel eine Zeitlang Epileptiker und Geisteskranke gepflegt und war zwei Jahre Pastor in einer Betheler Zweiganstalt gewesen, und es war von daher sehr eindrücklich die Achtung vor dem ärmsten Menschenleben mit mir gegangen. Was hatten wir an Dankbarkeit für empfangene Liebe und an rührender Anhänglichkeit unter unsern Kranken erfahren; ja, wie hatten sie uns zuweilen, wenn der Vorhang der Dunkelheiten ihrer Krankheit sich mal ein wenig lüftete, beschämt, weil wir dann ihren Glauben oder irgendeine sehr klare menschliche Erkenntnis sahen.

Es gab dann unter uns manche Aussprachen, und wir wurden gefragt, ob die Kirche zu diesem Verbrechen reden müsse und dürfe oder nicht, ob sie berufen sei, den Staat anzureden, ob wir Propheten sein könnten wie Nathan oder Hesekiel oder nicht nur Prediger des Evangeliums innerhalb unserer Gemeinden, ob Jesus etwas zu den Verbrechen des römischen Kaisers gesagt habe, und wir konnten nur immer wieder antworten, daß hier Menschen gemordet werden, die uns doch als unsere „geringsten Brüder“ anvertraut sind, und daß wir das wissen und darum für sie irgendwie eintreten müssen, daß wir Gottes Willen zu verkündigen haben, wie es Christus selbst getan und uns befohlen hat und also die Übertretung dieser Gebote strafen müssen in der Gemeinde und in der Welt.

Es gab das Ringen BODELSCHWINGHs mit dem Leibarzt HITLERS um das Leben seiner Kranken, das zugleich ein Ringen um diesen „Arzt“ war und bei dem BODELSCHWINGH sich selbst vor seine Pflegebefohlenen stellte.

Es gab unter uns stille Verabredungen der Brüder – keine Weisung einer Kirchenleitung! –, daß wir in dieser Sache nicht schweigen wollten, und manch einer hat das Wort gesagt „zum Schutz des Lebens“, indem er sein eigenes Leben aufs Spiel setzte, manch einer hat am Grabe eines so ermordeten Gemeindegliedes, dessen Urne mit einem Lügenbrief aus der Tötungsanstalt geschickt wurde, offen erklärt: „Dieser Bruder ist nicht auf natürliche Weise gestorben; an ihm ist ein Mord geschehen.“ Was das mitten im Kriege bedeutete, braucht wohl nicht gesagt zu werden. Aber es ist mir in meiner langen Gefangenschaft ein großer Trost in Stunden dunkler Anfechtung gewesen, daß auf meinem Schutzhaftbefehl, unterschrieben vom Gestapockef HEYDRICH, gestanden hatte: „Er hat durch öffentliche Stellungnahme zur Euthanasie Unruhe in die Bevölkerung getragen usw.“

John Sott: Liebe und Gehorsam gehören zusammen

John Stott sagt über 1Joh 5,2–3: „Daran erkennen wir, dass wir Gottes Kinder lieben, wenn wir Gott lieben und seine Gebote halten. Denn das ist die Liebe zu Gott, dass wir seine Gebote halten; und seine Gebote sind nicht schwer“ (The Letters of John: An Introduction and Commentary, 1988, S. 173):

Denn die Liebe zum himmlischen Vater ist so sicher und unausweichlich mit der Liebe zu seinen Kindern auf der Erde verbunden, dass Johannes fortfahren kann: „Daran erkennen wir, dass wir die Kinder Gottes lieben: indem wir Gott lieben“. Es ist ebenso unmöglich, die Kinder Gottes (als solche) zu lieben, ohne Gott zu lieben, wie es unmöglich ist, Gott zu lieben, ohne seine Kinder zu lieben (4,20–21). Eine familiäre Beziehung verbindet die beiden Lieben.

Die Liebe zu Gott hat eine zweite unausweichliche Konsequenz, nämlich den Gehorsam. Wenn wir Gott wirklich lieben, lieben wir nicht nur seine Kinder, sondern wir finden uns auch in der Lage wieder, seine Gebote auszuführen“. In Vers 3 geht Johannes noch weiter. Die Verbindung zwischen den beiden ist so unerbittlich, dass die Liebe zu Gott, die in einem Sinne in den Gehorsam mündet, in einem anderen Sinne mit ihm identifiziert werden kann. Die Liebe zu Gott ist nicht so sehr eine emotionale Erfahrung als vielmehr eine moralische Verpflichtung. In der Tat ist agapē, ob sie nun Gott oder den Menschen gilt, immer praktisch und aktiv. Die Liebe zu unseren Brüdern und Schwestern drückt sich „mit Taten und in der Wahrheit“ aus, insbesondere im aufopfernden Dienst (3,17–18); die Liebe zu Gott in der Ausführung seiner Gebote. Jesus sagte dasselbe über die Bedeutung der Liebe zu sich selbst (Johannes 14,15.21).

Es sollte uns auch nicht schwer fallen, unsere Liebe durch unseren Gehorsam auszudrücken, denn seine Gebote sind nicht beschwerlich oder „lästig“ (…). Die pingeligen Vorschriften der Schriftgelehrten und Pharisäer waren „schwere Lasten, die schwer zu tragen waren“ (Mt 23,4; vgl. Lk 11,46), aber das Joch Jesu ist leicht und seine Last leicht (Mt 11,30). Gottes Wille ist „gut, wohlgefällig und vollkommen“ (Röm 12,2). Es ist der Wille eines allwissenden, allliebenden Vaters, der unser höchstes Wohl anstrebt.

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Carl Trueman: Die Entweihung des Menschen

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Vor über achtzig Jahren hielt C.S. Lewis eine Reihe von Vorlesungen, aus denen später sein Werk Die Abschaffung des Menschen hervorging. Mitten im Zweiten Weltkrieg erkannte Lewis darin das zentrale Problem der Moderne: Der Welt war der Sinn und die Bedeutung wahren Menschseins abhandengekommen.

Diesen Gedanken greift Carl R. Trueman in seinem Essay Die Entweihung des Menschen auf und führt ihn weiter.Er zeigt darin, dass die Abschaffung des Menschen heute um eine weitere Dimension ergänzt werden muss: die Entweihung des Menschen. Sie manifestiert sich im Kampf gegen die Autorität des Körpers – insbesondere gegen seine Geschlechtlichkeit und Sterblichkeit – und prägt maßgeblich das Selbstverständnis unserer Zeit.

Die Entweihung des Menschen kann hier bestellt oder heruntergeladen werden: www.evangelium21.net.

England & Schottand: Keine Transgender mehr im Frauenfußball

Nach dem jüngsten Urteil des Obersten Gerichtshofs zur Definition des Begriffs „Frau“ werden Frauen in England und Schottland nicht mehr gezwungen sein, gegen Männer zu spielen, die sich als weiblich identifizieren. Der englische Fußballverband kündigte an, dass ab dem 1. Juni nur noch biologische Frauen in Frauenspielen eingesetzt werden dürfen. In Schottland soll mit Beginn der Saison 2025/26 eine neue Regelung für Wettbewerbsspiele eingeführt werden. Derzeit können Männer in beiden Ländern auf Einzelfallbasis, d.h. nach Senkung des Testosteronspiegels, im Frauenfußball mitspielen.

Eine gute Entscheidung! Hoffen wir, dass sie standhält, auch wenn eine ehemalige transsexuelle Richterin plant, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Berufung zu gehen.

Mehr hier und hier.

Die postmoderne Vereinnahmung von James K.A. Smith

Wer bisher daran gezweifelt hat, dass sich James K.A. Smith (Calvin University, USA) für die Anliegen der LGBTQ+-Lobby geöffnet hat, ist in den letzten Wochen eines Bessere belehrt worden. Smith hat einen knappen, aber klaren Brief veröffentlicht, in dem er fordert, dass seine Hochschule sich von der kirchlichen Denomination, der sie angehört, trennt. Der Grund: Die Denomination, die Christian Reformed Church of North America, sei in Fragen der Sexualethik enger geworden und lasse die wünschenswerte Vielfalt nicht mehr zu, die eine zukunftsfähige Hochschule benötige, um anschlussfähig zu sein.

Wer mehr darüber wissen möchte, sollte den Kommentar von Stephen McAlpine lesen: James K.A. Smith „sagte uns, dass man ist, was man liebt. Und er sagte, dass das, was man liebt, durch das geprägt wird, was man tut. … Unsere Sehnsüchte formen uns zu Handlungen, die wiederum unsere Sehnsüchte verankern, die unsere Handlungen verstärken. … An diesem Punkt wird Smith in seine eigene Schlinge hineingezogen.“

Im Unterschied zu Stephen McAlpine bin ich von der Entwicklung nicht überrascht. Da sich James K.A. Smith schon vor vielen Jahren dem Postmodernismus verschrieben hat (vgl. sein Who’s Afraid of Postmodernism: Taking Derrida, Lyotard, and Foucault to Church, 2006), war es nur eine Frage der Zeit, bis das, was er liebt, auch seine Ethik prägt.

Falls jemand mehr darüber wissen möchte, kann er sich durch die Abhandlung Warum das Christentum für François Lyotard eine Emanzipationserzählung informieren.

Mehr aus ein Zellhaufen

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Mit dem Abschlussbericht der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission „Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ ist die Debatte um das Thema Abtreibung wieder hochaktuell und medial präsent. Das Buch Mehr aus ein Zellhaufen von Sabina M.M. Scherer ist daher zur rechten Zeit erschienen. Es bietet dem Leser eine strukturierte Übersicht über populäre Positionen und Argumente in dieser oft hochemotionalen Auseinandersetzung. Die Autorin spannt einen weiten Bogen und behandelt ein breites Spektrum an Themen, die in dieser Debatte eine Rolle spielen.

Johannes Gonser hat das Buch gelesen und rezensiert: 

Das Buch von Sabina Scherer ist ein konsequent praxisorientierter Beitrag zur Debatte um den Schwangerschaftsabbruch und kann hier auf ganzer Linie überzeugen. Ihre Einwände gegen die ausgefeilten philosophischen Argumente für ein Recht auf Abtreibung sind meiner Einschätzung nach jedoch nicht immer folgerichtig und stehen teilweise auch in Spannung zur mutmaßlich eigenen Überzeugung. Vielleicht ist es beabsichtigt, aber an einigen Stellen hätte ich mir von der Autorin auch eine klarere eigene Positionierung gewünscht. Scherer lässt bspw. die Frage offen, ob zur Wahrung der Würde einer Frau nach einer Vergewaltigung eine Abtreibung als Option bestehen sollte. In Anbetracht der ansonsten im Buch vorgetragenen Argumentation dürfte dies jedoch kaum zu rechtfertigen sein.

In den meisten Gesprächen werden die von mir geäußerten Bedenken jedoch vermutlich nicht zum Tragen kommen und daher kann ich diesem Werk nur eine weite Verbreitung wünschen. Außer dem Buch Genug geschwiegen! Schwierigen Abtreibungsfragen selbstsicher begegnen ist mir jedenfalls keine Publikation im deutschsprachigen Raum bekannt, welche vor allem junge Menschen in einer leicht verständlichen Sprache einen Leitfaden für einen wertschätzenden und konstruktiven Dialog in der Abtreibungsfrage an die Hand geben möchte. Wer sich daher in dieser Weise in den Diskurs einbringen möchte, findet hier sehr empfehlenswerte Hilfestellungen.

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Babys mit 10 Prozent Ermäßigung

Ein Schwulenmagazin bietet Babys mit 10 Prozent Rabatt an. WELT-Politikredakteur Frederik Schindler beschreibt den Menschenhandeln der Leihmütteragenturen: 

Ein Thema, das mich ebenfalls beschäftigt, behandeln die Kollegen leider gänzlich unkritisch: Leihmutterschaft – also die in Deutschland verbotene Praxis, bei der eine Frau eine Schwangerschaft für Andere austrägt und das Kind nach der Geburt an die „Bestelleltern“ abgeben muss. Für die dahinterstehenden Agenturen – beispielsweise aus den USA, der Ukraine oder Georgien – ist es ein blühender Geschäftszweig, basierend auf vollkommen ungleichen Machtverhältnissen.

Bereits vor sieben Jahren befremdete mich auf „queer.de“ der Aprilscherz einer angeblichen „Verlosung einer Leihmutter an ein schwules Paar im Wert von 36.000 Euro“. Abgebildet war damals eine thailändische Frau, in der Bildunterschrift hieß es: „Nuttanun Kanjanapiboon aus Buriram könnte bald Dein Kind austragen.“ Die Ausbeutung armer und schutzbedürftiger Frauen als Gebärmaschinen sowie Babys als Opfer von Menschenhandel hält die Redaktion des LGBT-Portals offenbar für einen Witz.

Wenig verwunderlich, schließlich wird in sonstigen Berichten des Magazins zu dem Thema allermeistens lediglich die fehlende Legalisierung in den meisten Ländern beklagt. Und es ist ja tatsächlich eine kritikwürdige Ungleichbehandlung, wenn die Leihmutterschaft in vielen Ländern heterosexuellen Paaren offensteht, während sie für gleichgeschlechtliche Paare ausgeschlossen ist. Wer an Gleichberechtigung interessiert ist, sollte die Leihmutterschaft allerdings nicht öffnen, sondern für alle Gruppen verbieten.

Argumente, die aus feministischer Perspektive gegen die Praxis vorgebracht werden, finden auf „queer.de“ kaum Gehör. Die Kritik von Frauenrechtlerinnen wird ausgerechnet von denjenigen ignoriert, die sich in ihrer journalistischen Arbeit schwerpunktmäßig mit Diskriminierung beschäftigen.

Das passt zu einem queer-aktivistischen Ansatz, in dem der Einsatz für die Rechte biologischer Frauen und der damit verbundene Kampf gegen sexuelle Gewalt und Gewalt im Namen der Ehre, weibliche Genitalverstümmelung, Prostitution, Pornografie, die Objektifizierung und Sexualisierung von Frauenkörpern sowie eine Tabuisierung von Menstruation und weiblicher Sexualität wahlweise als angeblich rassistisch, ausschließend gegenüber „Sexarbeiterinnen“ oder transfeindlich gebrandmarkt wird. Jahrzehntelange Kernanliegen feministischer Bewegungen fallen so hinten runter.

Mehr: www.welt.de.

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