Medizin

US-Unternehmen „Orchid“ will die menschliche Fortpflanzung revolutionieren

Laut TAGESPOST bietet das Start-up „Orchid“ ein Ganzgenom-Screening von Embryonen an. Das Verfahren setzt künstliche Befruchtung zwingend voraus. Auf seiner Internetseite gibt das Unternehmen an, es konzentriere sich darauf, „die Risiken der häufigsten Krankheiten sinnvoll zu messen und zu mindern“. Zur Begründung heißt es dort: „Wir möchten werdenden Eltern helfen, ihre zukünftigen Kinder besser vor häufigen chronischen, schwächenden Erkrankungen wie Krebs, Herzerkrankungen, Diabetes und Alzheimer zu schützen.“ Gründerin und Geschäftsführerin von Orchid Health ist Noor Siddiqui. Gefördert wurde sie von dem Transhumanisten Peter Thiel (Mitgründer des Online-Bezahldienstes PayPal). 

Wir erleben hier einen weiteren Schritt hin zur Akzeptanz von Eugenik. Und: Klar, dass mit einem Ganzgenom-Screening von Embryonen die Produktion von Designer-Babies vorbereitet werden könnte. 

Hier geht es zun Artikel: www.die-tagespost.de.

Die Folgen von Geschlechtsumwandlungen erfassen

Das amerikanische Gesundheitssystem kennt bislang keine Diagnose für Menschen, die eine Geschlechtsumwandlung bereuen oder unter Spätfolgen leiden. Der Psychiater Kurt Miceli will das jetzt ändern. DIE TAGESPOST berichtet:

Miceli schlägt … neue Codes vor: für „Geschlechtsidentitätsstörung in Remission“ (Desistenz), für die persönliche Vorgeschichte einer Detransition sowie für „posttransitionale Belastungen“. Außerdem soll die bisherige Sammelkategorie „persönliche Vorgeschichte der Geschlechtsangleichung“ aufgespalten werden – getrennt nach chirurgischen und hormonellen Eingriffen. Ergänzt werden soll ein eigener Code für rein soziale Schritte, etwa Namensänderung oder Brustbinden, die ebenfalls gesundheitliche Folgen haben können. Ziel sei nicht, bestimmte Therapien zu bewerten, sondern die Realität sichtbar zu machen: „Wer nicht kodiert werden kann, existiert für das Gesundheitssystem nicht – und bekommt schlechtere Versorgung“, so Miceli.

In einem Interview mit dem „Washington Examiner“ erklärt der Psychiater, dies sei das erste Mal, dass die CDC die Aufnahme von Codes speziell für Detransitioner in Betracht gezogen habe. „Wir können uns glücklich schätzen, dass wir es sozusagen durch die Bürokratie gebracht haben, und wir freuen uns sehr über die Gelegenheit, dies präsentieren zu dürfen“, so Miceli. Der Psychiater betont, dass eine Remission von Geschlechtsdysphorie nicht automatisch alle Folgen einer Transition aufhebt. Viele Betroffene hätten weiterhin mit medizinischen oder psychischen Belastungen zu kämpfen. Die neuen Klassifikationscodes könnten es ermöglichen, solche Spätfolgen systematisch zu erfassen, Forschung zu verbessern und Patienten eine passgenauere Nachsorge zu bieten. 

„Do No Harm“ kritisiert seit Jahren medizinische Eingriffe bei Minderjährigen und verweist auf internationale Neubewertungen: Großbritannien, Schweden und Finnland haben ihre Leitlinien inzwischen verschärft. Miceli warnte jüngst auf Instagram: „Kinder mit Geschlechtsdysphorie verdienen eine evidenzbasierte, hochwertige Versorgung und keine irreversiblen, experimentellen Eingriffe, die auf Ideologie beruhen.“ Darüber hinaus kritisiert Miceli, dass US-Fachgesellschaften die Standards des Weltverbandes für Transgender-Gesundheit (WPATH) übernommen haben, der aus seiner Sicht Schutzmechanismen geschwächt habe. Stattdessen fordert er sorgfältige psychiatrische Abklärungen, solide Daten und eine offene Debatte. Parallel engagiert er sich gegen Programme nach der Logik von „Diversity, Equity, Inclusion“ (DEI), die seiner Ansicht nach Leistungsprinzipien und fachliche Diskussionen verdrängen.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Das Fundament der westlichen Zivilisation bröckelt

Ich gehöre wahrscheinlich zu den wenigen Leuten, die noch der Meinung sind, dass Gott sich in seiner Schöpfung so deutlich vor Augen gestellt hat, dass man ihn erkennen kann, und dass wir Menschen keine Entschuldigung dafür haben, ihm nicht zu danken. Insofern kann ich dem Schweizer Schriftsteller Giuseppe Gracia nicht darin folgen, Gott von dem Verdacht freizusprechen, dass es ihn nicht gibt.

Aber ich weiß, was er mit seinem Plädoyer „Die absolute Menschenwürde war einst garantiert. Heute ist sie verhandelbar“ zeigen möchte und wunderbar zeigt. Er will Europa daran erinnern, was wir verlieren, wenn wir uns gänzlich vom christlichen Erbe verabschieden. Wir verlieren zum Beispiel viel im Raum des Rechts und der ethischen Entscheidung. Die Würde des Menschen pulverisiert. Ein Präferenz-Utilitarismus, wie ihn Peter Singer vertritt, zieht dafür in das westliche Denken und Entscheiden ein:

Singer lehnt die moralisch höhere Gewichtung menschlichen Lebens gegenüber dem tierischen Leben ab. Er postuliert ein Drei-Stufen-Modell des moralischen Status. Auf der tiefsten Stufe stehen Wesen ohne Bewusstsein, auf der zweiten Stufe bewusst empfindende Lebewesen (Tiere oder Neugeborene) und auf der dritten Stufe entwickelte Personen: Damit gemeint sind Lebewesen mit Selbstbewusstsein und Zukunftsbezug, aber nicht nur Menschen, sondern auch Affen oder Delfine.

Solche Lebewesen geniessen nach Singer den höchsten moralischen Schutz, während die Tötung von Wesen ohne Bewusstsein oder Zukunftsbezug ist für den Ethiker weniger problematisch. Gemäss Singer dürfen auch schwerbehinderte Neugeborene unter Umständen getötet werden. Eine Position, die 2015 breite Kritik auslöste, nicht nur von Behindertenverbänden, sondern auch von Politikern, Ethikern und Theologen.

Der Präferenz-Utilitarismus läuft auf eine ethische Kosten-Nutzen-Rechnung hinaus, mit welcher der Wert eines Lebens bestimmt wird, gemessen am Interesse aller. Das Ziel ist eine ausgewogene Gesamtbilanz. Das steht im Gegensatz zur klassischen Idee einer Würde des Menschen, die voraussetzungslos und in jeder Lebensphase gilt.

Und so stehen wir vor der Wahl: 

Deswegen hat Guardini vor 75 Jahren prophezeit: Statt der absoluten Menschenwürdegarantie wird es in Zukunft „Wertedebatten“ geben, bis man schliesslich alle Werte zu Sentimentalitäten erklären wird, um sie ganz aufzugeben.

Das führt zur Frage, wie eine rechnende Hightech-Zivilisation menschlich bleiben kann. Entweder wird der Wert des Lebens von Experten einer nutzenorientierten Ethik oder Rechtsprechung festgelegt. Oder aber der Mensch glaubt auch in Zukunft an eine absolute Würde, die von Gott kommt, so dass niemand das Recht hat, sie zum Gegenstand einer Güterabwägung zu machen.

Politiker, Medienschaffende und Bischöfe, die sich gegen die Berufung von Brosius-Gersdorf ans Bundesverfassungsgericht ausgesprochen haben, sind gut beraten, sich der ganzen Dimension des Falles zu stellen und einen möglichst breiten Diskurs zu fördern. Einen Diskurs, der klarmacht: Es geht nicht um linke oder rechte Richter, um ideologische oder verfassungsrechtliche Differenzen, sondern um den vorpolitischen Raum der Grundüberzeugungen, um das Fundament der westlichen Zivilisation. Dieses steht auf dem Spiel, wenn in Europa Millionen von Menschen glauben, eine Zukunft ohne Christentum werde mehr Freiheit und Toleranz bringen – ohne sich darüber im Klaren zu sein, wohin die Abwesenheit einer göttlichen Menschenwürdegarantie führt.

Bürgerlich-konservative Kreise mögen so tun, als sei es möglich, ohne Rekurs auf Gott an säkularisierten Christlichkeiten festzuhalten, durch das mediale Beschwören entsprechender „Werte“ oder die Berufung auf ein C im Parteiprogramm, das seine religiöse Substanz verloren hat. In Wahrheit besitzt Gott für die Mehrheitsgesellschaft keine lebenspraktische Relevanz mehr. Man lebt, als würde sich der Mensch selber machen und als müsse man es nicht länger hinnehmen, über das subjektive Empfinden und Wollen hinaus eine ewige Wahrheit zu akzeptieren. Relativismus und Utilitarismus sind dann die passenden Philosophien.

Hier: www.nzz.ch.

Kathryn Butler: Zwischen Leben und Tod

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Christoph Jung hat das Buch einer Ärztin gelesen, das sich fundiert mit den oft unklaren Grenzen zwischen Leben und Tod in der Intensivmedizin auseinandersetzt. Fazit:

Kathryn Butler gelingt mit dem Buch das, was sie sich vorgenommen hat. Sie stellt sich der Herausforderung, ein unangenehmes, aber zweifellos dringendes Thema klar und allgemeinverständlich zu erläutern. Inmitten eines medizinisch-technisch-ethischen Dickichts sorgt sie mit klaren, biblisch orientierten Prinzipien und ihrer intensivmedizinischen Erfahrung für notwendige Orientierung. Manche Situationen bleiben auch nach Lektüre des Buches ethisch schwierig und Betroffene werden in konkreten Fällen zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen. Das ändert jedoch nichts daran, dass das Buch nicht nur für Seelsorger oder Pastoren, sondern letztlich für alle interessierten Christen eine wertvolle Entscheidungshilfe bietet.

Mehr: www.evangelium21.net.

Das „Hirntod“-Konzept auf dem Prüfstand

In den USA wächst die Kritik am Konzept des Hirntodes und seiner praktischen Umsetzung. Dies wurde Ende Februar auf einem Symposium an der Catholic University of America in Washington deutlich, an der über hundert Ärzte, Theologen, Bioethiker, und Vertreter weiterer akademischer Disziplinen teilnahmen. DIE TAGESPOST berichtet:

Auch wenn sich die rechtlichen Regeln zum „Hirntod“ in den Vereinigten Staaten von denen in Deutschland unterscheiden, betreffen die auf der Tagung in Washington diskutierten Probleme auch das deutsche Todesfeststellungsverfahren. Vor einer Organentnahme wird nach den Regelungen der Bundesärztekammer angeblich der „irreversible Hirnfunktionsausfall“ festgestellt. Tatsächlich werden aber nicht alle, sondern nur wesentliche Teile des Gehirns auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft. Nicht getestet wird das Kleinhirn, obwohl es zum gesetzlich geforderten Umfang des Funktionsausfalls gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 Transplantationsgesetz gehört. Ferner soll nach den deutschen Richtlinien die Produktion bzw. Abgabe von Hormonen durch den Hypothalamus dem „irreversiblen Hirnfunktionsausfall“ nicht widersprechen. Das Gleiche gilt für noch messbare elektrische Aktivität in der Großhirnrinde oder eine gewisse geringfügige Hirndurchblutung. Es stellt sich daher die Frage, wie man unter diesen Umständen überhaupt von einem „irreversiblen Hirnfunktionsausfall“ sprechen kann.

Auf der Tagung in Washington wurde auch das „Hirntod“-Konzept als solches kritisiert. So fragte der Arzt und Philosoph Michael Accad, wie ein Teil des menschlichen Organismus (das Gehirn) für die Integration des gesamten Organismus verantwortlich sein könne. Der Mensch sei bereits in seinen vorgeburtlichen Entwicklungsstadien, in denen noch kein Gehirn existiert, ein integrierter Organismus. Deshalb könne das Gehirn nicht das „Integrationsorgan“ des Menschen sein. Nach christlicher Auffassung sei die Seele das Lebensprinzip des Menschen. Die Trennung von Leib und Seele könne nicht direkt naturwissenschaftlich festgestellt werden. Solange ein integrierter Organismus existiere, müsse davon ausgegangen werden, dass auch das Lebensprinzip noch wirke. Erst wenn es zu erkennbarer Desintegration komme (nachweisbar zum Beispiel durch das Auftreten der traditionellen sicheren Todeszeichen „Leichenflecke“ und „Leichenstarre“), könne auch sicher vom Eintritt des Todes ausgegangen werden.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Habeas Corpus gilt auch für die Organspende

Wilfried Härle äußerte sich am 6. Februar kritisch zur angestrebten Widerspruchslösung bei der Organspende (FAZ vom 06.02.25, Nr. 31, S. 6):

Mit der Widerspruchsregelung wird eines der frühesten anerkannten Menschenrechte – nach dem Recht der Religionsfreiheit – in subtiler Weise aufgeweicht, ja ausgehebelt: das Menschenrecht, das in der Habeas-Corpus-Akte von 1679 allen Bürgern Englands vom König verbrieft wurde und das seitdem als ein Grundpfeiler jedes Rechtsstaates gilt. Dieses Menschenrecht besagt, dass die Regierung eines Landes keinen Rechtsanspruch auf die leibliche Existenz ihrer Bürger hat, es sei denn, sie hätten dieses Recht durch einen schweren, richterlich festgestellten Verstoß gegen die gesetzliche Ordnung verwirkt. Aber unter der Bedingung der Widerspruchsregelung gehört mein Körper zunächst nicht mir, sondern meinem Staat oder meiner Gesellschaft, und wenn ich mich dem verweigern will, muss ich das ausdrücklich dokumentieren. Die Besitzverhältnisse im Blick auf den menschlichen Leib werden damit umgekehrt.

Sollte die Widerspruchsregelung im Blick auf die Organentnahme auch bei uns in einem erneuten Anlauf doch Rechtskraft erhalten, so würde ich am selben Tag meinen Spenderausweis vernichten und meinen Widerspruch gegen die Organ„spende“ erklären, weil sie dann keine Spende mehr wäre. Das glaube ich meinen Kindern und Enkeln, ja meinem Land schuldig zu sein.

Mehr: zeitung.faz.net.

Ein Körper, zwei Personen

Wer Mensch ist, ist es von Anfang an. Das Grundgesetz spricht ausnahmslos jedem Menschen die Menschenwürde zu. Trotzdem gibt es es eine starke Reformbewegung, die Schwangerschaftsabbrüche vollständig entkriminalisieren möchte. Politker der SPD und der Grünen gehen in die Offensive und wollen sogar, dass die Krankenkassen die Kosten für die Abtreibungen übernehmen. 

Einige Intellektuelle haben heute in der FAZ ihren Unmut über diese Entwicklung zum Ausdruck gebracht, denn die Pränatalmedizin erkennt immer deutlicher: „Schwangerschaft bedeutet das weitgehend autonome Heranreifen eines genetisch wie strukturell neuen Menschen im Körper einer Frau“. 

In „Ein Körper, zwei Personen“, schreiben sie (28.11.2024, Nr. 278, S. 8):

Die wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnisfortschritte, welche die Pränatalmedizin in den vergangenen dreißig Jahren (seit der Neufassung der §§ 218 ff. StGB) gemacht hat, lassen sich dahingehend zusammenfassen, dass der Fetus als eigenständiges Wesen immer früher und immer präziser in seiner individuellen genetischen und strukturellen Verfasstheit erkenn- und darstellbar ist. Damit ist eine ganzheitliche (genetisch-körperliche) Analyse des Gesund heitszustands des Feten bei Abschluss der Embryonalperiode (zwölfte Schwangerschaftswoche – SSW) mit einer hohen diagnostischen Genauigkeit möglich.

Der ungeborene Mensch tritt damit für den diagnostizierenden Arzt wie für die Schwangere zunehmend aus dem unscharf ausgeleuchteten Bezirk einer eher abstrakten, allgemein gehaltenen Vagheit heraus in den Fokus einer hellen, klaren Begrifflichkeit und damit Individuation. Aus den Möglichkeiten der Diagnostik haben sich inzwischen auch Möglichkeiten der Therapie entwickelt. Der Fetus kann selbst Patient sein.

Für den behandelnden Arzt ergibt sich daraus die Notwendigkeit, in einem Schwangerschaftskonflikt sowohl die individuelle Lage der Schwangeren zu erfassen und ihr gerecht zu werden als auch die fetale Individuation zu adressieren. Wenn Ärzte zögern, einen Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch der Schwangeren vorzunehmen, dann nicht, weil der Schwangerschaftsabbruch mit Strafe bedroht ist, sondern weil sie sich ihrem Selbstverständnis nach auch für das Wohl des von ihnen in seiner Individualität erfassten Ungeborenen als eines zweiten Patienten verantwortlich fühlen und wissen.

Mehr: zeitung.faz.net.

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Transbewegung – eine Neoreligion

Schon mehrfach habe ich im TheoBlog über die die Biologin Marie-Luise Vollbrecht berichtet, die sich mutig zur Zweigeschlechtligkeit bekennt und dafür von Trans-Aktivisten angefeindet wird (vgl. hier, hier u. hier). 

Jasmin Kosubek hat jüngst ein längeres Gespräch mit Frau Vollbrecht über das Geschlecht, das Selbstbestimmungsgesetz und die Trans-Lobby geführt. Dabei wird übrigens deutlich, dass sie mal mit dem „New Atheism“ sympathiert hat. Wie auch immer: Wer mehr über die Transbewegung und ihre Einflussnahmen in Deutschland wissen möchte, wird bei diesem klugen Austausch fündig (besonders ab Minute 18:00):

 

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D. Bonhoeffer: Ich bin der Herr, dein Arzt

In einer Predigt von Pfarrer Dietrich Bonhoeffer aus dem Jahre 1941 heißt es: 

Nicht daraus macht die Bibel dem Menschen einen Vorwurf, dass er mit seiner Krankheit zum Arzt geht, sondern daraus, dass er mit ihr nicht auch zu Gott geht. Es ist kein Zufall, dass Christus in auffallender Nähe zu den Kranken gelebt hat, dass Blinde, Gelähmte, Taubstumme, Aussätzige, Geisteskranke sich unwiderstehlich zu ihm hingezogen fühlten und seine Gemeinschaft suchten. Warum hat Christus diese Leute nicht zum Arzt geschickt? Gewiss nicht, um dem Ansehen der Ärzte zu schaden oder um seine eigene besondere Kunst oder suggestive Kraft zur Schau zu stellen, sondern um es deutlich werden zu lassen, dass Gott und Krankheit, dass Christus und die Kranken ganz eng zusammen gehören. Christus will der wahre Arzt der Kranken sein. „Ich bin der Herr, dein Arzt“ (2. Mose 15,26). Das sagt Gott, das sagt Christus. Der Schöpfer und Erlöser der Welt bietet sich dem Kranken zum Arzt an. Wollen wir dieses Angebot unversucht lassen, nachdem wir auf so viele, geringere Angebote mit mehr oder weniger Erfolg eingegangen sind?

Mehr: 7-Wochen-mit-2021_Predigt.pdf.

VD: BK

Studie: Immer mehr Jugendliche bereuen Transition

Laut einer Studie klinischer Gesundheitspsychologen ist nicht nur die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die ihr biologisches Geschlecht hormonell und operativ verändern wollen, in den westlichen Industrienationen rapide angestiegen, sondern auch die Zahl der Jugendlichen, die zu ihrem biologischen Geschlecht zurückkehren wollen. Sie halten eine Transition nicht für das Mittel der Wahl und wünschen sich alternative Angebote. Das berichtete das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) Anfang Oktober.

DIE TAGESPOST schreibt: 

Fazit der Untersuchung, für die ein Team um den klinischen Gesundheitspsychologen Pablo Exposito-Campos von der Universität des Baskenlandes in Nordspanien Daten von 2.689 Personen sichtete: Die Rückkehr ins eigene Geschlecht sei „oft mit einem Mangel an sozialer und professioneller Unterstützung“, fehlenden Informationen und Ressourcen sowie „mit zwischenmenschlichen Schwierigkeiten, Identitätsproblemen und Stigmatisierung durch Detransphobie“ verbunden. Betroffene hätten oft „mit komplexen Gefühlen wie Trauer und Schuld“ sowie „mit Diskriminierung und Ablehnung“ zu kämpfen. Das Gros der Betroffenen seien Mädchen.

Mehr: www.die-tagespost.de.

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