Die Biologin Vollbrecht wird von Trans-Aktivisten angefeindet, weil sie auf zwei biologischen Geschlechtern besteht. Auch ihre Universität äusserte sich abschätzig (vgl. zur Debatte auch hier). Zu Unrecht, wie jetzt ein Berliner Gericht feststellte. Oliver Maksan schreibt:
Vollbrecht war ins Visier der Aktivisten geraten, weil sie Anfang Juni zusammen mit anderen Wissenschaftern einen Meinungsbeitrag in der Zeitung «Die Welt» veröffentlicht hatte. Darin warfen die Autoren dem öffentlichrechtlichen Rundfunk vor, Minderjährige im Sinne der Trans-Ideologie zu indoktrinieren. In der Folge kritisierte der Queer-Beauftragte der Bundesregierung die Autoren scharf. Sie hätten ein Pamphlet des Hasses gegen transgeschlechtliche Menschen verfasst. Auch Zeitung und Verlag distanzierten sich von dem Beitrag.
Angesichts der Kritik sagte die Universität den Vortrag mit Berufung auf Sicherheitsbedenken ab. In einer Pressemitteilung distanzierte sie sich zudem von Vollbrecht. Die Universität habe sich in ihrem Leitbild dem «wechselseitigen Respekt vor dem/der Anderen» verpflichtet. Wörtlich hiess es in der Stellungnahme: «Die Meinungen, die Frau Vollbrecht in einem ‹Welt›-Artikel am 1. Juni 2022 vertreten hat, stehen nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten.»
Das Berliner Verwaltungsgericht untersagte nun, diesen Satz zu verbreiten. Zur Begründung führten die Richter aus, dass der mit der Stellungnahme der staatlichen Universität einhergehende Grundrechtseingriff rechtswidrig sei. «Das allgemeine Persönlichkeitsrecht verbietet es grundsätzlich dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äussern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren.»
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